AG INKLUSION

Inklu­si­ver Anspruch rhein­land-pfäl­zi­scher Kindertageseinrichtungen

Im März 2009 (nach Inkraft­tre­ten der UN-Kon­ven­ti­on über die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­rung) wur­de Inklu­si­on als Leit­idee im deut­schen Bil­dungs­sys­tem verankert

Alle Kin­der sol­len gemein­sam leben, spie­len und ler­nen kön­nen, unab­hän­gig von indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten und sozia­ler oder kul­tu­rel­ler Zuge­hö­rig­keit. Viel­falt muss Wert­schät­zung erfah­ren und nicht zu Hier­ar­chien, Dis­kri­mi­nie­rung oder Aus­schluss führen.

Eine Visi­on eines lebens­lan­gen gemein­sa­men Ler­nens wird im Akti­ons­plan der Lan­des­re­gie­rung  zur Umset­zung der UN-Kon­ven­ti­on über die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen als Ziel formuliert.

Was bedeu­tet Inklu­si­on im Kin­der­gar­ten: Bei der Inklu­si­on (oder auch Teil­ha­be) hat jedes Kind — unab­hän­gig von sei­nen indi­vi­du­el­len Stär­ken und Schwä­chen — das Recht, mit in der Grup­pe zu leben und zu lernen.

Mit der im Janu­ar neu gegrün­de­ten Arbeits­grup­pe Inklu­si­on möch­ten wir uns auf Kreis­ebe­ne dafür enga­gie­ren, dass den betrof­fe­nen Kin­dern die­ses Recht zu teil wird. Daher gehen wir mit ver­ant­wort­li­chen Behör­den, Ein­rich­tungs­trä­gern und auch Fach­kräf­ten in den Austausch.

Auf den fol­gen­den Sei­ten fin­den Eltern hilf­rei­che Tipps und Link­samm­lun­gen. Ger­ne ste­hen wir auch für Fra­gen zur Verfügung.

Unse­re Arbeits­grup­pe befin­det sich noch in der Anfangs­pha­se. Nach und nach wer­den auch hier die Inhal­te erweitert

RECHTLICHE GRUNDLAGEN — Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße (keasuew.de)