TAG DER KINDERBETREUUNG 2026 — EIN KLEINES DANKE

Heu­te ist Tag der Kin­der­be­treu­ung – ein guter Anlass, sich bei all jenen zu bedan­ken, die täg­lich dafür sor­gen, dass unse­re Kin­der best­mög­lich auf­wach­sen und Eltern Beruf und Fami­lie mit­ein­an­der ver­ein­ba­ren kön­nen. Die über 800.000 Kita-Fach­kräf­te und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen in Deutsch­land sind ech­te Mul­ti­ta­len­te: Für unse­re Kin­der sind sie Ver­trau­ens­per­so­nen und Vor­bil­der zugleich. Für ihren Ein­satz und die wich­ti­ge Arbeit, die sie jeden Tag leis­ten, möch­ten wir uns herz­lich bedanken!

Am heu­ti­gen Akti­ons­tag soll den päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen bun­des­weit Aner­ken­nung für ihre Arbeit zuteil­wer­den: In ganz Deutsch­land brin­gen Kin­der selbst­ge­mal­te Bil­der mit in die Kita oder Eltern über­rei­chen den Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen klei­ne Geschenke.

Auch der KEA Süd­li­che Wein­stra­ße möch­te sei­nen Dank zum Aus­druck brin­gen – mit einem eige­nen Song für alle päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te sowie die­je­ni­gen, die sich auf ande­re Art und Wei­se um unse­re Kin­der kümmern. 

Text: Jas­min Von­nie­da
Musik & Gesang: KI generiert

LEA KRITISIERT EINSPARVORSCHLÄGE RUND UM DAS NEUE INKLUSIONSGESETZ

Das inklu­si­ve Kin­der- und Jugend­hil­fe­st­ruk­tur­re­form­ge­setz lässt schon lan­ge auf sich war­ten. Nun wur­de end­lich ein Refe­ren­ten­ent­wurf ver­öf­fent­licht – direkt beglei­tet von einer Lis­te mit Ein­spar­vor­schlä­gen, die eigent­lich nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt waren. „Das ist kein glaub­wür­di­ger Auf­bruch, son­dern ein Wider­spruch in sich“, kri­ti­siert Anne­gret Neu­g­schwen­der, Vor­sit­zen­de des LEA Rhein­land-Pfalz. „Inklu­si­on anzu­kün­di­gen und die­se gleich­zei­tig an Ein­spa­run­gen bei Qua­li­tät und Stan­dards zu knüp­fen, unter­gräbt das Ver­trau­en in die Reform von Anfang an.“

Dabei setzt der Ent­wurf für das inklu­si­ve Kin­der- und Jugend­hil­fe­st­ruk­tur­re­form­ge­setz wich­ti­ge Impul­se: bes­se­re Ver­zah­nung von Leis­tun­gen, kla­re­re Zustän­dig­kei­ten und nied­rig­schwel­li­ger Zugang zu Unter­stüt­zung. Beson­ders der Fokus auf struk­tu­rel­le Lösun­gen statt aus­schließ­lich auf Ein­zel­fall­hil­fen ist fach­lich rich­tig und überfällig.

Mehr Geld will dafür offen­bar nie­mand in die Hand neh­men. Statt­des­sen wer­den not­wen­di­ge Fort­schrit­te von For­de­run­gen nach wei­te­ren Absen­kun­gen von Qua­li­täts­stan­dards beglei­tet – auch in den Kitas. „Die Rea­li­tät in vie­len Kitas zeigt: Weder der gesetz­li­che Betreu­ungs­an­spruch noch eine ange­mes­se­ne Per­so­nal­aus­stat­tung sind der­zeit ver­läss­lich gewähr­leis­tet“, mahnt Anne­gret Neu­g­schwen­der. Und den­noch sol­len genau die­se Stan­dards wei­ter abge­senkt wer­den, anstatt sie end­lich aus­zu­bau­en. Begrün­det wird dies mit der Sicher­stel­lung der Finan­zier­bar­keit und mit der For­de­rung nach mehr Selbst­ver­ant­wor­tung der Fami­li­en. De fac­to bedeu­tet das, Ver­ant­wor­tung vom Staat auf die Fami­li­en abzu­wäl­zen. Damit wird ein­mal mehr deut­lich: Im Mit­tel­punkt ste­hen nicht das Wohl der Kin­der und ech­te Chan­cen­gleich­heit, son­dern Ver­ant­wor­tungs­ver­schie­be­rei­en und Kostenvermeidung.

„Wäh­rend über­all über den dra­ma­ti­schen Gebur­ten­rück­gang dis­ku­tiert wird, wird gleich­zei­tig bei den Rah­men­be­din­gun­gen für Kin­der gespart und Inklu­si­on aus­ge­höhlt. Die­se Wider­sprüch­lich­keit ist nicht nach­voll­zieh­bar“, kri­ti­siert Anna-Maria Lie­bing-Zim­mer­mann, Vor­stand LEA Rhein­land-Pfalz und stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des Fach­aus­schus­ses Inklu­si­on der Bun­des­el­tern­ver­tre­tung der Kitas (bev­ki). Ein inklu­si­ves Sys­tem darf nicht unter dem Deck­man­tel von Effi­zi­enz aus­ge­dünnt wer­den. Weni­ger Büro­kra­tie ist sinn­voll aber nicht auf Kos­ten von Qua­li­tät und indi­vi­du­el­ler Förderung.

Der LEA for­dert eine kon­se­quen­te Umset­zung der inklu­si­ven Wei­ter­ent­wick­lung der Kin­der- und Jugend­hil­fe, einen flä­chen­de­cken­den, qua­li­ta­tiv gesi­cher­ten Aus­bau struk­tu­rel­ler Ange­bo­te, einen ver­läss­li­chen Zugang zu indi­vi­du­el­len Hil­fen bei ent­spre­chen­dem Bedarf, den fach­lich begrenz­ten Ein­satz von Pool-Lösun­gen und eine trans­pa­ren­te, aus­kömm­li­che Finan­zie­rung inklu­si­ve Qua­li­fi­zie­rung von Fachkräften.

Die Reform der Kin­der- und Jugend­hil­fe bie­tet eine ech­te Chan­ce für bes­se­re Inklu­si­on im All­tag. Die­se darf nicht durch Ein­spar­po­li­tik unter­lau­fen wer­den. Inklu­si­on braucht Ver­läss­lich­keit und aus­rei­chen­de Ressourcen.

https://www.lea-rlp.de/pm-lea-kritisiert-einsparvorschlaege-rund-um-neues-inklusionsgesetz

VERTRETUNGSKRÄFTE IN KITAS: KOSTEN SIND NOTWENDIG UND RECHTLCH ABGESICHERT

Per­so­nal­man­gel und Ein­schrän­kun­gen der päd­ago­gi­schen Ange­bo­te sowie der Betreu­ungs­zei­ten sind in vie­len Kitas All­tag. Nicht sel­ten wer­den Eltern­aus­schüs­se, die sich beim Trä­ger für eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­de­cke stark machen, ver­trös­tet. Ins­be­son­de­re bei kom­mu­na­len Trä­gern ist hier oft das Argu­ment, dass kein Geld für Ver­tre­tungs­kräf­te vor­han­den sei und der Haus­halt nicht geneh­migt wür­de, wenn er auf­grund der Aus­ga­ben für die Kita nicht aus­ge­gli­chen sei. 

Das Lan­des­ju­gend­amt Rhein­land-Pfalz stellt in sei­nem Rund­schrei­ben Nr. 02/2026 nun klar, dass Ver­tre­tungs­kräf­te ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der Per­so­nal­aus­stat­tung in Kin­der­ta­ges­stät­ten sind. Ihr Ein­satz ist im Maß­nah­men­plan nach § 21 Abs. 6 KiTaG aus­drück­lich als vor­ran­gi­ge Maß­nah­me vor­ge­se­hen – noch bevor es zu Ange­bots­ein­schrän­kun­gen kommt. Die dabei ent­ste­hen­den Kos­ten gel­ten als unab­weis­bar und stel­len kei­nen Grund dar, kom­mu­na­le Haus­halts­sat­zun­gen zu bean­stan­den. Ziel ist es, den gesetz­li­chen Anspruch der Kin­der auf ver­läss­li­che Betreu­ung auch bei Krank­heit, Urlaub oder Fort­bil­dung des Per­so­nals dau­er­haft sicher­zu­stel­len. Die Per­so­nal­kos­ten für not­wen­di­ge Ver­tre­tun­gen wer­den zudem antei­lig über die Lan­des­zu­wei­sun­gen berücksichtigt.

Grund­sätz­lich stellt die­se Infor­ma­ti­on kei­ne Neue­rung. Das Rund­schrei­ben stellt noch ein­mal unmiss­ver­ständ­lich klar, dass eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­aus­stat­tung ganz­jäh­rig sicher­zu­stel­len ist. Ver­tre­tungs­kräf­te sind dabei ein ver­pflich­ten­der Bestand­teil der Per­so­nal­pla­nung. Damit wird auch für bis­lang zwei­feln­de Trä­ger deut­lich, dass die Refi­nan­zie­rung die­ser Kos­ten vor­ge­se­hen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreu­ungs­zei­ten einzuschränken.

Wich­tig für die Elternausschüsse :

Der Maß­nah­men­plan nach § 21 KiTaG ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zei­ten zu verhindern:

• Der Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten muss dort prio­ri­tär fest­ge­legt werden.

• Maß­nah­men­plä­ne soll­ten aktu­ell gehal­ten und kon­se­quent ein­ge­for­dert werden.

• Der Eltern­aus­schuss hat hier­bei ein Anhö­rungs­recht, das aktiv genutzt wer­den sollte.