AG INKLUSION

Inklusiver Anspruch rheinland-pfälzischer Kindertageseinrichtungen

Im März 2009 (nach Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) wurde Inklusion als Leitidee im deutschen Bildungssystem verankert

Alle Kinder sollen gemeinsam leben, spielen und lernen können, unabhängig von individuellen Fähigkeiten und sozialer oder kultureller Zugehörigkeit. Vielfalt muss Wertschätzung erfahren und nicht zu Hierarchien, Diskriminierung oder Ausschluss führen.

Eine Vision eines lebenslangen gemeinsamen Lernens wird im Aktionsplan der Landesregierung  zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Ziel formuliert.

Was bedeutet Inklusion im Kindergarten: Bei der Inklusion (oder auch Teilhabe) hat jedes Kind – unabhängig von seinen individuellen Stärken und Schwächen – das Recht, mit in der Gruppe zu leben und zu lernen.

Mit der im Januar neu gegründeten Arbeitsgruppe Inklusion möchten wir uns auf Kreisebene dafür engagieren, dass den betroffenen Kindern dieses Recht zu teil wird. Daher gehen wir mit verantwortlichen Behörden, Einrichtungsträgern und auch Fachkräften in den Austausch.

Auf den folgenden Seiten finden Eltern hilfreiche Tipps und Linksammlungen. Gerne stehen wir auch für Fragen zur Verfügung.

Unsere Arbeitsgruppe befindet sich noch in der Anfangsphase. Nach und nach werden auch hier die Inhalte erweitert

RECHTLICHE GRUNDLAGEN – Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (keasuew.de)