BILDUNGSMINISTERIUM STELLT KLAR: KITA-PLATZ MIT DURCHGÄNGIGER BETREUUNG STEHT DEN FAMILIEN ZU

In den ver­gan­ge­nen Wochen waren vie­le Eltern in der Süd­pfalz ver­un­si­chert. Grund hier­für war die Bericht­erstat­tung über eine Fami­lie aus Hat­zen­bühl, die ver­sucht hat­te, sich einen Kita-Platz ohne Unter­bre­chung am Mit­tag ein­zu­kla­gen. Der Fami­lie wur­de der “Ganz­ta­ges­platz” gekün­digt, als die Mut­ter wegen der Geburt des Geschwis­ter­kin­des in Eltern­zeit ging. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Neu­stadt wies die Kla­ge ab und for­mu­lier­te in sei­ner Urteils­be­grün­dung, dass “kein kapa­zi­täts­un­ab­hän­gi­ger Ver­schaf­fungs­an­spruch auf einen durch­gän­gi­gen Betreu­ungs­platz” bestün­de.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-streit-um-kita-platz-familie-mit-klage-gescheitert-_arid,5653291.html

Die­se For­mu­lie­rung im Zusam­men­hang mit der abge­wie­se­nen Kla­ge lies den juris­ti­schen Lai­en ver­mu­ten, dass die Kin­der nun doch kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz mit durch­gän­gi­ger Betreu­ung haben könn­ten. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um stellt nun klar, dass das Gesetz ein­deu­tig eine Betreu­ung mit min­des­tens sie­ben Stun­den durch­gän­gig ohne “Mit­tags­pau­se” vor­sieht und ein Kita-Platz mit Unter­bre­chung am Mit­tag grund­sätz­lich nicht rechts­an­spruchs­er­fül­lend sei. Dies stel­le auch das genann­te Urteil nicht in Fra­ge.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-kita-urteil-verunsichert-eltern-ministerium-%C3%A4u%C3%9Fert-sich-_arid,5662928.html

Wie­so wur­de die Kla­ge abge­wie­sen?
Die Ent­schei­dung, die Kla­ge abzu­wei­sen, war juris­tisch den­noch rich­tig. Sie rich­te­te sich näm­lich gegen den Trä­ger der Kita, in der die Kin­der der Fami­lie betreut wer­den und die den Platz gekün­digt hat­te. Ver­ant­wort­lich für die Erfül­lung des Rechts­an­spruchs ist aller­dings das Jugend­amt, nicht die Kita oder der Trä­ger. Es wur­de also an der fal­schen Stel­le ver­sucht, den Rechts­an­spruch gel­tend zu machen.

Hier­aus wird für Kita-Eltern deut­lich, wie wich­tig es ist, ihren Bedarf auch dem Jugend­amt zu mel­den. Die­ses ist dafür zustän­dig, dass den Fami­li­en ein bedarfs­ge­rech­tes Platz­an­ge­bot gemacht wird und dann ver­ant­wort­lich dafür, dass eine Lösung gefun­den wird. Es kann kein Kita-Platz spon­tan geschaf­fen wer­den (dies ist mit “kapa­zi­täts­un­ab­hän­gi­ger Ver­schaf­fungs­an­spruch” gemeint), aber das könn­te zum Bei­spiel der Wech­sel in eine ande­re Kita oder die Tages­pfle­ge sein. Kann kein Platz in zumut­ba­rer Ent­fer­nung ange­bo­ten wer­den, kön­nen die Eltern recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten. Die Bera­tung durch einen auf Kita-Recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt ist dabei drin­gend zu emp­feh­len.
Dabei ist es im übri­gen uner­heb­lich, ob gar kein Platz zur Ver­fü­gung steht oder er hin­sicht­lich der Betreu­ungs­dau­er nicht aus­rei­chend ist. Auch wenn man wegen des Nach­wuch­ses in Eltern­zeit geht, besteht wei­ter­hin der Rechts­an­spruch auf einen durch­gän­gi­gen Betreu­ungs­platz für das älte­re Kind. Die­ser ist näm­lich völ­lig unab­hän­gig von der beruf­li­chen Situa­ti­on der Eltern!

Dürf­ten also kei­ne Teil­zeit­plät­ze mehr exis­tie­ren?
Ja und nein. Grund­sätz­lich müs­sen die Kitas so aus­ge­baut sein, dass für alle Kin­der eine Betreu­ung über Mit­tag ermög­licht wer­den kann. Dabei gibt es auch kei­ne Über­gangs­frist bis 2028! Der Rechts­an­spruch auf durch­gän­gi­ge Betreu­ung besteht bereits seit 2021. Ledig­lich für die Mit­tags­ver­pfle­gung wur­de die Über­gangs­frist bis 2028 ein­ge­rich­tet. Das bedeu­tet, dass allen Kin­dern ein “Ganz­ta­ges­platz” zur Ver­fü­gung ste­hen muss. Ledig­lich für das war­me Mit­tag­essen dür­fen bis 2028 noch alter­na­ti­ve Lösun­gen wie z.B. ein Lunch­pa­ket genutzt wer­den.
Plät­ze mit Unter­bre­chung am Mit­tag kön­nen aber den­noch bewusst und trotz bestehen­der Mög­lich­keit für eine unter­bre­chungs­freie Betreu­ung ein­ge­rich­tet wer­den, wenn dies dem Bedarf der Eltern ent­spricht. Wenn die Eltern ihre Kin­der über Mit­tag zuhau­se oder bei­spiels­wei­se bei den Groß­el­tern ver­sor­gen wol­len, ist es völ­lig legi­tim und recht­lich mög­lich, sol­che Plät­ze in einer Kita einzurichten.

Im Kreis SÜW wer­den hier­zu jähr­li­che Bedarfs­ab­fra­gen durch­ge­führt. Das Jugend­amt ermit­telt die Betreu­ungs­wün­sche der Eltern und ver­sucht in einem auf­wän­di­gen Pla­nungs­pro­zess die­se auch zu erfül­len. Hier­bei ist den Eltern zu emp­feh­len, ihre tat­säch­li­chen Bedar­fe dort anzu­ge­ben. Auch unter­jäh­ri­ge Ver­än­de­run­gen soll­ten dort trans­pa­rent gemacht wer­den, damit geprüft wer­den kann, ob ihnen gege­be­nen­falls ent­spro­chen wer­den kann. Zu emp­feh­len ist ins­be­son­de­re auch, dass man sei­nen Nach­wuchs, der in Zukunft eine Kita besu­chen soll, recht­zei­tig anmel­det — in der Wunsch-Kita und auch beim Jugend­amt, sofern in der Kita kein Platz zuge­si­chert wer­den kann.

SPIELEFEST DES KREISJUGENDAMTES

Am Sonn­tag, 23. Juni, lädt das Kreis­ju­gend­amt Süd­li­che Wein­stra­ße zu einem tol­len Spiel­fest ein! Gemein­sam mit dem Team Bana­nen­flan­ke Süd­pfalz und dem SV Sport­freun­de 1923 Stein­feld e.V. erwar­tet euch ein span­nen­der Tag vol­ler Spiel und Spaß auf dem Sport­ge­län­de des SV in der Waldstraße.

Beginn: 11 Uhr

Ende: 17.30 Uhr

Land­rat Diet­mar See­feldt und der für das Jugend­amt zustän­di­ge Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern laden alle Kin­der mit Fami­li­en sowie Freun­din­nen und Freun­de herz­lich ein: „Einen Tag lang steht alles im Zei­chen der Kin­der der Süd­li­chen Wein­stra­ße. Auch zahl­rei­che Mit­wir­ken­de sor­gen für ein abwechs­lungs­rei­ches Pro­gramm. Wir freu­en uns auf vie­le Besu­che­rin­nen und Besu­cher, die das viel­fäl­ti­ge Spiel- und Unter­hal­tungs­an­ge­bot ent­de­cken wollen!“

Für Spei­sen und Geträn­ke sorgt der SV Sport­freun­de 1923 Stein­feld e.V.

Der För­der­ver­ein Katho­li­scher Kin­der­gar­ten St. Vin­zenz Stein­feld e.V. bie­tet Kaf­fee, Kuchen und Eis an.

📍 Adresse:

SV Sport­freun­de 1923 Stein­feld e.V.
Wald­stra­ße
76889 Stein­feld

Seid dabei und erlebt einen fan­tas­ti­schen Tag vol­ler Spaß und Abenteuer!

Auch der Kreis­eltern­aus­schuss SÜW wird dort mit einem Stand ver­tre­ten sein! Falls ihr euch über unse­re Arbeit infor­mie­ren wollt, kommt ger­ne vor­bei! Wir stat­ten in der Zeit eure Kin­der mit Glit­zer-Tat­toos aus!

KREISELTERNAUSSCHUSS BEGRÜßT VORGEHEN DES KREISES BEI SONDERPROGRAMM FÜR KITA-BAUMAßNAHMEN

Ins­ge­samt 57 För­der­an­trä­ge mit einem Gesamt­vo­lu­men von rund 13 Mil­lio­nen Euro gin­gen beim Land Rhein­land-Pfalz im Rah­men des Son­der­pro­gramms für Kita-Bau­maß­nah­men zum ers­ten Stich­tag im April ein. Das Son­der­pro­gramm Kita­bau umfasst ins­ge­samt 40 Mil­lio­nen Euro, wel­che im Jahr 2024 für Bau­maß­nah­men zur Ver­fü­gung ste­hen, die die durch­gän­gi­ge Betreu­ung über Mit­tag ermög­li­chen. Hier­über wer­den bei­spiels­wei­se Erwei­te­rungs­maß­nah­men um Schlaf- oder Essens­räu­me geför­dert. Die­ses Son­der­pro­gramm ergänzt die regu­lä­re Lan­des­för­de­rung, die für die Schaf­fung neu­er Kita-Plät­ze gewährt wird.

Mit 14 Anträ­gen und einem För­der­vo­lu­men von drei Mil­lio­nen Euro hat der Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße einen sehr hohen Anteil an dem nun ver­öf­fent­lich­ten Gesamt­vo­lu­men. Bei ins­ge­samt 41 Jugend­amts­be­zir­ken, die die­se Son­der­mit­tel poten­ti­ell in Anspruch neh­men kön­nen, dürf­te SÜW hier lan­de­weit Pri­mus sein.

„Wir begrü­ßen das Vor­ge­hen der Kreis­ver­wal­tung hin­sicht­lich des Son­der­pro­gramms sehr. Die Situa­ti­on in den Kitas kann sich nur ver­bes­sern, wenn alle Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft wer­den. Durch das zügi­ge und ziel­ori­en­tier­te Han­deln hat die Kreis­ver­wal­tung in Zusam­men­ar­beit mit den betrof­fe­nen Kita-Trä­gern einen wich­ti­gen Schritt unter­nom­men, um die Bau­maß­nah­men vor­an­zu­trei­ben und die Gemein­den finan­zi­ell zu ent­las­ten.“, stellt Chris­ti­an Stre­cker vom Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße fest.

Für die zwei­te Antrags­run­de Mit­te Juli sei wün­schens­wert, dass mög­lichst vie­le wei­te­re Ein­rich­tun­gen einen ent­spre­chen­den Pla­nungs­stand der Bau­maß­nah­men vor­wei­sen und Lan­des­mit­tel aus dem Son­der­pro­gamm bean­tra­gen könn­ten, so die Elternvertretung.