VERTRETUNGSKRÄFTE IN KITAS: KOSTEN SIND NOTWENDIG UND RECHTLCH ABGESICHERT

Per­so­nal­man­gel und Ein­schrän­kun­gen der päd­ago­gi­schen Ange­bo­te sowie der Betreu­ungs­zei­ten sind in vie­len Kitas All­tag. Nicht sel­ten wer­den Eltern­aus­schüs­se, die sich beim Trä­ger für eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­de­cke stark machen, ver­trös­tet. Ins­be­son­de­re bei kom­mu­na­len Trä­gern ist hier oft das Argu­ment, dass kein Geld für Ver­tre­tungs­kräf­te vor­han­den sei und der Haus­halt nicht geneh­migt wür­de, wenn er auf­grund der Aus­ga­ben für die Kita nicht aus­ge­gli­chen sei. 

Das Lan­des­ju­gend­amt Rhein­land-Pfalz stellt in sei­nem Rund­schrei­ben Nr. 02/2026 nun klar, dass Ver­tre­tungs­kräf­te ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der Per­so­nal­aus­stat­tung in Kin­der­ta­ges­stät­ten sind. Ihr Ein­satz ist im Maß­nah­men­plan nach § 21 Abs. 6 KiTaG aus­drück­lich als vor­ran­gi­ge Maß­nah­me vor­ge­se­hen – noch bevor es zu Ange­bots­ein­schrän­kun­gen kommt. Die dabei ent­ste­hen­den Kos­ten gel­ten als unab­weis­bar und stel­len kei­nen Grund dar, kom­mu­na­le Haus­halts­sat­zun­gen zu bean­stan­den. Ziel ist es, den gesetz­li­chen Anspruch der Kin­der auf ver­läss­li­che Betreu­ung auch bei Krank­heit, Urlaub oder Fort­bil­dung des Per­so­nals dau­er­haft sicher­zu­stel­len. Die Per­so­nal­kos­ten für not­wen­di­ge Ver­tre­tun­gen wer­den zudem antei­lig über die Lan­des­zu­wei­sun­gen berücksichtigt.

Grund­sätz­lich stellt die­se Infor­ma­ti­on kei­ne Neue­rung. Das Rund­schrei­ben stellt noch ein­mal unmiss­ver­ständ­lich klar, dass eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­aus­stat­tung ganz­jäh­rig sicher­zu­stel­len ist. Ver­tre­tungs­kräf­te sind dabei ein ver­pflich­ten­der Bestand­teil der Per­so­nal­pla­nung. Damit wird auch für bis­lang zwei­feln­de Trä­ger deut­lich, dass die Refi­nan­zie­rung die­ser Kos­ten vor­ge­se­hen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreu­ungs­zei­ten einzuschränken.

Wich­tig für die Elternausschüsse :

Der Maß­nah­men­plan nach § 21 KiTaG ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zei­ten zu verhindern:

• Der Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten muss dort prio­ri­tär fest­ge­legt werden.

• Maß­nah­men­plä­ne soll­ten aktu­ell gehal­ten und kon­se­quent ein­ge­for­dert werden.

• Der Eltern­aus­schuss hat hier­bei ein Anhö­rungs­recht, das aktiv genutzt wer­den sollte.

GROßES INTERESSE AN INFOABEND ZU SEXUALISIERTER GEWALT

Unter dem Mot­to „Hin­schau­en statt weg­schau­en!“ fand am Abend des 12. März 2026 eine gro­ße Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum The­ma „Sexua­li­sier­te Gewalt erken­nen und dage­gen han­deln“ statt. Rund 600 Eltern, Trä­ger­ver­tre­ter und Fach­kräf­te nah­men an der Ver­an­stal­tung teil.

Initi­iert wur­de die Ver­an­stal­tung vom Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße. Gemein­sam mit den Kreis­eltern­aus­schüs­sen Ger­mers­heim, Bad Dürk­heim, Mainz-Bin­gen und Bad Kreuz­nach sowie dem Stadt­el­tern­aus­schuss Trier wur­de die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung orga­ni­siert und durch­ge­führt. Durch die­se enge Zusam­men­ar­beit der Eltern­ver­tre­tun­gen konn­te ein brei­tes Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot geschaf­fen und eine gro­ße Zahl an Teil­neh­mern erreicht wer­den. Die Ver­ans­stal­tung war für alle Inter­es­sier­ten kos­ten­frei. Bereits im Vor­feld stieß die Ver­an­stal­tung auf gro­ßen Zuspruch und wur­de auch in der regio­na­len und über­re­gio­na­len Pres­se angekündigt.

Sexua­li­sier­te Gewalt an Kin­dern ist ein erns­tes gesell­schaft­li­ches Pro­blem, das in vie­len For­men auf­tre­ten kann und häu­fig lan­ge unent­deckt bleibt. Zuletzt hat der mut­maß­li­che Miss­brauch in einer Kin­der­ta­ges­stät­te im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße bun­des­weit gro­ße Besorg­nis und Betrof­fen­heit ausgelöst.

Den fach­li­chen Auf­takt gestal­te­te Fran­zis­ka Bür­ker, Exper­tin für Kin­der­schutz. Sie prä­sen­tier­te ein­drück­li­che Zah­len und Fak­ten zur Situa­ti­on in Deutsch­land: Durch­schnitt­lich 54 Kin­der und Jugend­li­che wer­den täg­lich Opfer sexu­el­len Miss­brauchs. Dabei han­delt es sich jedoch nur um das soge­nann­te „poli­zei­li­che Hell­feld“, also um Fäl­le, die tat­säch­lich ange­zeigt werden.

In ihrem Vor­trag erläu­ter­te Bür­ker die Situa­ti­on betrof­fe­ner Kin­der, mög­li­che Warn­si­gna­le sowie kon­kre­te Hin­wei­se zur Prä­ven­ti­on. Sie mach­te deut­lich, dass Gefah­ren nicht nur im digi­ta­len Raum bestehen. Auch schein­bar harm­lo­se Din­ge wie Freund­schafts­bü­cher oder per­so­na­li­sier­te Klei­dung und Ruck­sä­cke kön­nen per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen über Kin­der preis­ge­ben, die für Frem­de zugäng­lich sind.

Ein wich­ti­ger Hin­weis der Exper­tin betraf den Umgang mit mög­li­chen Ver­dachts­fäl­len: Eltern und Fach­kräf­te soll­ten kei­ne Sug­ges­tiv­fra­gen stel­len, da die­se Aus­sa­gen von Kin­dern beein­flus­sen und im schlimms­ten Fall vor Gericht nicht mehr ver­wert­bar sein kön­nen. Ihr Rat lau­tet daher klar: Kin­dern Raum geben zu erzäh­len und auf­merk­sam zuhören.

Im Anschluss gab Chris­ti­an Ste­cker vom Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße einen Über­blick über Mel­de­we­ge und wich­ti­ge Anlauf­stel­len. Er beton­te ins­be­son­de­re die Ver­ant­wor­tung von Fach­kräf­ten, mög­li­che Vor­fäl­le zu mel­den. Soll­te ein Trä­ger Hin­wei­se nicht aus­rei­chend ernst neh­men, steht Fach­kräf­ten eben­so wie Eltern auch der Weg zur Poli­zei offen.

Ein­bli­cke in die prak­ti­sche Arbeit der Straf­ver­fol­gung gab anschlie­ßend Staats­an­wäl­tin Elsa Col­len­burg. Sie schil­der­te anschau­lich den Ablauf eines Ver­fah­rens – von der ers­ten Mel­dung bei der Poli­zei bis hin zum Gerichts­pro­zess – und gab dabei vie­le Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen. Beson­ders wich­tig sei für betrof­fe­ne Fami­li­en der Hin­weis auf die Mög­lich­keit einer psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­tung, die kos­ten­frei in Anspruch genom­men wer­den kann und wäh­rend eines Gerichts­ver­fah­rens wich­ti­ge Unter­stüt­zung bietet.

Mode­riert wur­de die Ver­an­stal­tung von Jas­min Pohl vom Stadt­el­tern­aus­schuss Trier. Wäh­rend der gesam­ten Ver­an­stal­tung nutz­ten zahl­rei­che Teil­neh­men­de den Chat, um Fra­gen zu stel­len. Im Hin­ter­grund unter­stütz­ten Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der betei­lig­ten Kreis­eltern­aus­schüs­se Süd­li­che Wein­stra­ße, Ger­mers­heim, Bad Dürk­heim, Mainz-Bin­gen und Bad Kreuz­nach bei der Betreu­ung des Chats und bün­del­ten die Fra­gen der Teil­neh­men­den für die Refe­ren­tin­nen und Referenten.

Die gro­ße Teil­neh­mer­zahl und das rege Inter­es­se zei­gen deut­lich, wie wich­tig Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­an­ge­bo­te zu die­sem sen­si­blen The­ma sind. Gleich­zei­tig ver­deut­licht die Ver­an­stal­tung, wel­chen wich­ti­gen Bei­trag die Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se durch ihr gemein­sa­mes Enga­ge­ment für Auf­klä­rung, Prä­ven­ti­on und Ver­net­zung leis­ten können.

Auf­grund der hohen Anmel­de­zah­len war es erfor­der­lich, für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung ein kos­ten­pflich­ti­ges Mee­ting­tool-Upgrade (ca. 160 €) zu buchen. Am Ende der Ver­an­stal­tung rie­fen die Orga­ni­sa­to­ren daher zu frei­wil­li­gen Spen­den auf, um die­se Kos­ten nicht pri­vat tra­gen zu müs­sen. Auch hier zeig­te sich eine über­wäl­ti­gen­de Reso­nanz: Bereits am Ver­an­stal­tungs­abend gin­gen Spen­den in Höhe von 550 € ein. Der über die ent­stan­de­nen Kos­ten hin­aus­ge­hen­de Betrag wird an den Ver­ein „Gegen Miss­brauch e.V“. weitergeleitet.

Bei Rück­fra­gen oder wei­te­rem Infor­ma­ti­ons­be­darf kön­nen sich inter­es­sier­te Eltern und Fach­kräf­te ger­ne auch an den Kreis­eltern­aus­schuss SÜW wenden.

KINDER ALS STEUERTREIBER?

Sie­ben Jah­re sind seit der Ver­ab­schie­dung des „neu­en“ rhein­land-pfäl­zi­schen Kita-Geset­zes ver­gan­gen, das allen Kin­dern seit 2021 eine wohn­ort­na­he, durch­gän­gi­ge Betreu­ung über Mit­tag zusi­chert. Doch selbst fünf Jah­re nach Inkraft­tre­ten des Rechts­an­spruchs müs­sen sich vie­ler­orts Eltern wei­ter­hin mit soge­nann­ten „Teil­zeit-Plät­zen“ begnü­gen. Auch Fami­li­en in Gleis­wei­ler sind davon betroffen.

Der schier end­lo­se Abwä­gungs­pro­zess, ob die Kita in Frank­wei­ler saniert oder neu gebaut wer­den soll, fand erst 2025 ein Ende. Für vie­le Eltern aus Gleis­wei­ler keim­te damit Hoff­nung auf: Nach Jah­ren der Unsi­cher­heit schien end­lich die Aus­sicht auf einen Kita-Platz greif­bar, der die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf ermög­licht – und das in einem moder­nen Neubau.

Umso grö­ßer war die Ent­täu­schung, als der Gemein­de­rat Gleis­wei­ler ent­schied, die Kin­der künf­tig nicht in Frank­wei­ler, son­dern in Rosch­bach unter­zu­brin­gen. Die­se Ent­schei­dung stieß bei den Eltern aus meh­re­ren Grün­den auf deut­li­che Kri­tik. Ihre Ein­wän­de wur­den dem Gemein­de­rat aus­führ­lich und sach­lich dar­ge­legt. Ent­ge­gen vor­he­ri­ger Zusi­che­run­gen fand der Eltern­wil­le in der abschlie­ßen­den Beschluss­fas­sung jedoch kei­ne Berück­sich­ti­gung. In den pro­to­kol­lier­ten Bera­tun­gen stan­den aus­schließ­lich finan­zi­el­le Aspek­te im Mittelpunkt.

Die finan­zi­el­le Argu­men­ta­ti­on erscheint auf den ers­ten Blick ein­deu­tig: Die Kos­ten­be­tei­li­gung der Gemein­de in Rosch­bach liegt etwa bei der Hälf­te des­sen, was in Frank­wei­ler zu zah­len wäre. Die hier­für not­wen­di­gen Mit­tel sei­en zudem ohne zusätz­li­che Ver­schul­dung auf­zu­brin­gen. Unbe­rück­sich­tigt blie­ben dabei jedoch die Bedürf­nis­se von Eltern und Kin­dern – also jener Men­schen, die die prak­ti­schen Kon­se­quen­zen die­ser Ent­schei­dung im All­tag tra­gen müs­sen. Wäh­rend die Fami­li­en län­ge­re Wege und orga­ni­sa­to­ri­sche Mehr­be­las­tun­gen bewäl­ti­gen müs­sen, über­nimmt der Kreis die Kos­ten für den Bus­trans­port der Kin­der in eine zwei Ort­schaf­ten ent­fern­te Kita.

Gleich­zei­tig berich­tet die Rhein­pfalz in ihrer Aus­ga­be vom 11. März, dass die Gemein­de ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on trotz der Ent­schei­dung zuguns­ten der güns­ti­ge­ren Vari­an­te ver­bes­sern muss – unter ande­rem durch eine Erhö­hung der Zweit­wohn­sitz­steu­er sowie die Ein­füh­rung einer Bet­ten­steu­er. Grund­sätz­lich ist der Gedan­ke durch­aus nach­voll­zieh­bar, durch Ein­nah­men aus dem Tou­ris­mus die eige­nen kom­mu­na­len Auf­ga­ben zu stär­ken. Pro­ble­ma­tisch wird es jedoch, wenn sich für die eige­nen Kin­der gleich­zei­tig die Bedin­gun­gen ver­schlech­tern und der Ein­druck ent­steht, sie sei­en Anlass für Steuererhöhungen.

Dabei scheut die Gemein­de offen­bar weder Mühen noch Kos­ten, um die in Erb­pacht über­nom­me­ne Zehnt­scheu­ne von ihren zahl­rei­chen bau­li­chen Män­geln zu befrei­en. Auch wenn die­ses Pro­jekt im Sin­ne der Dorf­ge­mein­schaft rich­tig und wich­tig ist, han­delt es sich hier­bei jedoch um eine frei­wil­li­ge Leis­tung – wäh­rend die Bereit­stel­lung von Kita-Plät­zen zu den Pflicht­auf­ga­ben einer Kom­mu­ne zählt.

„Aus rein finan­zi­el­ler Sicht ist die Ent­schei­dung für Rosch­bach sicher­lich nach­voll­zieh­bar. Dass man nun aber den Kin­dern auch noch den schwar­zen Peter für Steu­er­erhö­hun­gen zuschiebt, ist ein Schlag ins Gesicht für jun­ge Fami­li­en“, kri­ti­siert Chris­ti­an Stre­cker, Vor­sit­zen­der des Kreis­eltern­aus­schus­ses Süd­li­che Weinstraße.

Die Eltern der der­zei­ti­gen Kita-Kin­der aus Gleis­wei­ler wer­den die unmit­tel­ba­ren Fol­gen die­ser Ent­schei­dung kaum noch spü­ren: Ihre Kin­der blei­ben bis zum Schul­ein­tritt wei­ter­hin in Frank­wei­ler. Die lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve scheint jedoch aus dem Blick gera­ten zu sein. Gera­de für jun­ge Fami­li­en spielt die Erreich­bar­keit einer Kita eine ent­schei­den­de Rol­le bei der Wahl ihres Wohn­or­tes. Auch eine Hal­tung, die Kin­der nicht nur als Kos­ten­fak­to­ren oder Steu­er­trei­ber aner­kennt, ist sicher von Rele­vanz. Wer Gleis­wei­ler auch künf­tig für Fami­li­en attrak­tiv hal­ten möch­te, soll­te die­se Fak­to­ren berücksichtigen.

Ob Tou­ris­ten und Wochen­end­haus­be­sit­zer lang­fris­tig wert­vol­ler für eine funk­tio­nie­ren­de Dorf­ge­mein­schaft sind als der eige­ne Nach­wuchs, mag Ansichts­sa­che sein. Sicher ist jedoch: Es sind die heu­ti­gen Kin­der, die sich in den kom­men­den Jahr­zehn­ten um das Dorf und sei­ne Gebäu­de –auch um die Zehnt­scheu­ne – küm­mern wer­den.

Fami­li­en­ori­en­tier­te Kom­mu­nal­po­li­tik sieht anders aus.