LEA KRITISIERT EINSPARVORSCHLÄGE RUND UM DAS NEUE INKLUSIONSGESETZ

Das inklu­si­ve Kin­der- und Jugend­hil­fe­st­ruk­tur­re­form­ge­setz lässt schon lan­ge auf sich war­ten. Nun wur­de end­lich ein Refe­ren­ten­ent­wurf ver­öf­fent­licht – direkt beglei­tet von einer Lis­te mit Ein­spar­vor­schlä­gen, die eigent­lich nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt waren. „Das ist kein glaub­wür­di­ger Auf­bruch, son­dern ein Wider­spruch in sich“, kri­ti­siert Anne­gret Neu­g­schwen­der, Vor­sit­zen­de des LEA Rhein­land-Pfalz. „Inklu­si­on anzu­kün­di­gen und die­se gleich­zei­tig an Ein­spa­run­gen bei Qua­li­tät und Stan­dards zu knüp­fen, unter­gräbt das Ver­trau­en in die Reform von Anfang an.“

Dabei setzt der Ent­wurf für das inklu­si­ve Kin­der- und Jugend­hil­fe­st­ruk­tur­re­form­ge­setz wich­ti­ge Impul­se: bes­se­re Ver­zah­nung von Leis­tun­gen, kla­re­re Zustän­dig­kei­ten und nied­rig­schwel­li­ger Zugang zu Unter­stüt­zung. Beson­ders der Fokus auf struk­tu­rel­le Lösun­gen statt aus­schließ­lich auf Ein­zel­fall­hil­fen ist fach­lich rich­tig und überfällig.

Mehr Geld will dafür offen­bar nie­mand in die Hand neh­men. Statt­des­sen wer­den not­wen­di­ge Fort­schrit­te von For­de­run­gen nach wei­te­ren Absen­kun­gen von Qua­li­täts­stan­dards beglei­tet – auch in den Kitas. „Die Rea­li­tät in vie­len Kitas zeigt: Weder der gesetz­li­che Betreu­ungs­an­spruch noch eine ange­mes­se­ne Per­so­nal­aus­stat­tung sind der­zeit ver­läss­lich gewähr­leis­tet“, mahnt Anne­gret Neu­g­schwen­der. Und den­noch sol­len genau die­se Stan­dards wei­ter abge­senkt wer­den, anstatt sie end­lich aus­zu­bau­en. Begrün­det wird dies mit der Sicher­stel­lung der Finan­zier­bar­keit und mit der For­de­rung nach mehr Selbst­ver­ant­wor­tung der Fami­li­en. De fac­to bedeu­tet das, Ver­ant­wor­tung vom Staat auf die Fami­li­en abzu­wäl­zen. Damit wird ein­mal mehr deut­lich: Im Mit­tel­punkt ste­hen nicht das Wohl der Kin­der und ech­te Chan­cen­gleich­heit, son­dern Ver­ant­wor­tungs­ver­schie­be­rei­en und Kostenvermeidung.

„Wäh­rend über­all über den dra­ma­ti­schen Gebur­ten­rück­gang dis­ku­tiert wird, wird gleich­zei­tig bei den Rah­men­be­din­gun­gen für Kin­der gespart und Inklu­si­on aus­ge­höhlt. Die­se Wider­sprüch­lich­keit ist nicht nach­voll­zieh­bar“, kri­ti­siert Anna-Maria Lie­bing-Zim­mer­mann, Vor­stand LEA Rhein­land-Pfalz und stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des Fach­aus­schus­ses Inklu­si­on der Bun­des­el­tern­ver­tre­tung der Kitas (bev­ki). Ein inklu­si­ves Sys­tem darf nicht unter dem Deck­man­tel von Effi­zi­enz aus­ge­dünnt wer­den. Weni­ger Büro­kra­tie ist sinn­voll aber nicht auf Kos­ten von Qua­li­tät und indi­vi­du­el­ler Förderung.

Der LEA for­dert eine kon­se­quen­te Umset­zung der inklu­si­ven Wei­ter­ent­wick­lung der Kin­der- und Jugend­hil­fe, einen flä­chen­de­cken­den, qua­li­ta­tiv gesi­cher­ten Aus­bau struk­tu­rel­ler Ange­bo­te, einen ver­läss­li­chen Zugang zu indi­vi­du­el­len Hil­fen bei ent­spre­chen­dem Bedarf, den fach­lich begrenz­ten Ein­satz von Pool-Lösun­gen und eine trans­pa­ren­te, aus­kömm­li­che Finan­zie­rung inklu­si­ve Qua­li­fi­zie­rung von Fachkräften.

Die Reform der Kin­der- und Jugend­hil­fe bie­tet eine ech­te Chan­ce für bes­se­re Inklu­si­on im All­tag. Die­se darf nicht durch Ein­spar­po­li­tik unter­lau­fen wer­den. Inklu­si­on braucht Ver­läss­lich­keit und aus­rei­chen­de Ressourcen.

https://www.lea-rlp.de/pm-lea-kritisiert-einsparvorschlaege-rund-um-neues-inklusionsgesetz

VERTRETUNGSKRÄFTE IN KITAS: KOSTEN SIND NOTWENDIG UND RECHTLCH ABGESICHERT

Per­so­nal­man­gel und Ein­schrän­kun­gen der päd­ago­gi­schen Ange­bo­te sowie der Betreu­ungs­zei­ten sind in vie­len Kitas All­tag. Nicht sel­ten wer­den Eltern­aus­schüs­se, die sich beim Trä­ger für eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­de­cke stark machen, ver­trös­tet. Ins­be­son­de­re bei kom­mu­na­len Trä­gern ist hier oft das Argu­ment, dass kein Geld für Ver­tre­tungs­kräf­te vor­han­den sei und der Haus­halt nicht geneh­migt wür­de, wenn er auf­grund der Aus­ga­ben für die Kita nicht aus­ge­gli­chen sei. 

Das Lan­des­ju­gend­amt Rhein­land-Pfalz stellt in sei­nem Rund­schrei­ben Nr. 02/2026 nun klar, dass Ver­tre­tungs­kräf­te ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der Per­so­nal­aus­stat­tung in Kin­der­ta­ges­stät­ten sind. Ihr Ein­satz ist im Maß­nah­men­plan nach § 21 Abs. 6 KiTaG aus­drück­lich als vor­ran­gi­ge Maß­nah­me vor­ge­se­hen – noch bevor es zu Ange­bots­ein­schrän­kun­gen kommt. Die dabei ent­ste­hen­den Kos­ten gel­ten als unab­weis­bar und stel­len kei­nen Grund dar, kom­mu­na­le Haus­halts­sat­zun­gen zu bean­stan­den. Ziel ist es, den gesetz­li­chen Anspruch der Kin­der auf ver­läss­li­che Betreu­ung auch bei Krank­heit, Urlaub oder Fort­bil­dung des Per­so­nals dau­er­haft sicher­zu­stel­len. Die Per­so­nal­kos­ten für not­wen­di­ge Ver­tre­tun­gen wer­den zudem antei­lig über die Lan­des­zu­wei­sun­gen berücksichtigt.

Grund­sätz­lich stellt die­se Infor­ma­ti­on kei­ne Neue­rung. Das Rund­schrei­ben stellt noch ein­mal unmiss­ver­ständ­lich klar, dass eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­aus­stat­tung ganz­jäh­rig sicher­zu­stel­len ist. Ver­tre­tungs­kräf­te sind dabei ein ver­pflich­ten­der Bestand­teil der Per­so­nal­pla­nung. Damit wird auch für bis­lang zwei­feln­de Trä­ger deut­lich, dass die Refi­nan­zie­rung die­ser Kos­ten vor­ge­se­hen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreu­ungs­zei­ten einzuschränken.

Wich­tig für die Elternausschüsse :

Der Maß­nah­men­plan nach § 21 KiTaG ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zei­ten zu verhindern:

• Der Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten muss dort prio­ri­tär fest­ge­legt werden.

• Maß­nah­men­plä­ne soll­ten aktu­ell gehal­ten und kon­se­quent ein­ge­for­dert werden.

• Der Eltern­aus­schuss hat hier­bei ein Anhö­rungs­recht, das aktiv genutzt wer­den sollte.

GROßES INTERESSE AN INFOABEND ZU SEXUALISIERTER GEWALT — ÜBER 700€ SPENDEN EINGEGANGEN

Unter dem Mot­to „Hin­schau­en statt weg­schau­en!“ fand am Abend des 12. März 2026 eine gro­ße Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum The­ma „Sexua­li­sier­te Gewalt erken­nen und dage­gen han­deln“ statt. Rund 600 Eltern, Trä­ger­ver­tre­ter und Fach­kräf­te nah­men an der Ver­an­stal­tung teil.

Initi­iert wur­de die Ver­an­stal­tung vom Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße. Gemein­sam mit den Kreis­eltern­aus­schüs­sen Ger­mers­heim, Bad Dürk­heim, Mainz-Bin­gen und Bad Kreuz­nach sowie dem Stadt­el­tern­aus­schuss Trier wur­de die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung orga­ni­siert und durch­ge­führt. Durch die­se enge Zusam­men­ar­beit der Eltern­ver­tre­tun­gen konn­te ein brei­tes Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot geschaf­fen und eine gro­ße Zahl an Teil­neh­mern erreicht wer­den. Die Ver­ans­stal­tung war für alle Inter­es­sier­ten kos­ten­frei. Bereits im Vor­feld stieß die Ver­an­stal­tung auf gro­ßen Zuspruch und wur­de auch in der regio­na­len und über­re­gio­na­len Pres­se angekündigt.

Sexua­li­sier­te Gewalt an Kin­dern ist ein erns­tes gesell­schaft­li­ches Pro­blem, das in vie­len For­men auf­tre­ten kann und häu­fig lan­ge unent­deckt bleibt. Zuletzt hat der mut­maß­li­che Miss­brauch in einer Kin­der­ta­ges­stät­te im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße bun­des­weit gro­ße Besorg­nis und Betrof­fen­heit ausgelöst.

Den fach­li­chen Auf­takt gestal­te­te Fran­zis­ka Bür­ker, Exper­tin für Kin­der­schutz. Sie prä­sen­tier­te ein­drück­li­che Zah­len und Fak­ten zur Situa­ti­on in Deutsch­land: Durch­schnitt­lich 54 Kin­der und Jugend­li­che wer­den täg­lich Opfer sexu­el­len Miss­brauchs. Dabei han­delt es sich jedoch nur um das soge­nann­te „poli­zei­li­che Hell­feld“, also um Fäl­le, die tat­säch­lich ange­zeigt werden.

In ihrem Vor­trag erläu­ter­te Bür­ker die Situa­ti­on betrof­fe­ner Kin­der, mög­li­che Warn­si­gna­le sowie kon­kre­te Hin­wei­se zur Prä­ven­ti­on. Sie mach­te deut­lich, dass Gefah­ren nicht nur im digi­ta­len Raum bestehen. Auch schein­bar harm­lo­se Din­ge wie Freund­schafts­bü­cher oder per­so­na­li­sier­te Klei­dung und Ruck­sä­cke kön­nen per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen über Kin­der preis­ge­ben, die für Frem­de zugäng­lich sind.

Ein wich­ti­ger Hin­weis der Exper­tin betraf den Umgang mit mög­li­chen Ver­dachts­fäl­len: Eltern und Fach­kräf­te soll­ten kei­ne Sug­ges­tiv­fra­gen stel­len, da die­se Aus­sa­gen von Kin­dern beein­flus­sen und im schlimms­ten Fall vor Gericht nicht mehr ver­wert­bar sein kön­nen. Ihr Rat lau­tet daher klar: Kin­dern Raum geben zu erzäh­len und auf­merk­sam zuhören.

Im Anschluss gab Chris­ti­an Ste­cker vom Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße einen Über­blick über Mel­de­we­ge und wich­ti­ge Anlauf­stel­len. Er beton­te ins­be­son­de­re die Ver­ant­wor­tung von Fach­kräf­ten, mög­li­che Vor­fäl­le zu mel­den. Soll­te ein Trä­ger Hin­wei­se nicht aus­rei­chend ernst neh­men, steht Fach­kräf­ten eben­so wie Eltern auch der Weg zur Poli­zei offen.

Ein­bli­cke in die prak­ti­sche Arbeit der Straf­ver­fol­gung gab anschlie­ßend Staats­an­wäl­tin Elsa Col­len­burg. Sie schil­der­te anschau­lich den Ablauf eines Ver­fah­rens – von der ers­ten Mel­dung bei der Poli­zei bis hin zum Gerichts­pro­zess – und gab dabei vie­le Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen. Beson­ders wich­tig sei für betrof­fe­ne Fami­li­en der Hin­weis auf die Mög­lich­keit einer psy­cho­so­zia­len Pro­zess­be­glei­tung, die kos­ten­frei in Anspruch genom­men wer­den kann und wäh­rend eines Gerichts­ver­fah­rens wich­ti­ge Unter­stüt­zung bietet.

Mode­riert wur­de die Ver­an­stal­tung von Jas­min Pohl vom Stadt­el­tern­aus­schuss Trier. Wäh­rend der gesam­ten Ver­an­stal­tung nutz­ten zahl­rei­che Teil­neh­men­de den Chat, um Fra­gen zu stel­len. Im Hin­ter­grund unter­stütz­ten Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der betei­lig­ten Kreis­eltern­aus­schüs­se Süd­li­che Wein­stra­ße, Ger­mers­heim, Bad Dürk­heim, Mainz-Bin­gen und Bad Kreuz­nach bei der Betreu­ung des Chats und bün­del­ten die Fra­gen der Teil­neh­men­den für die Refe­ren­tin­nen und Referenten.

Die gro­ße Teil­neh­mer­zahl und das rege Inter­es­se zei­gen deut­lich, wie wich­tig Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­an­ge­bo­te zu die­sem sen­si­blen The­ma sind. Gleich­zei­tig ver­deut­licht die Ver­an­stal­tung, wel­chen wich­ti­gen Bei­trag die Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se durch ihr gemein­sa­mes Enga­ge­ment für Auf­klä­rung, Prä­ven­ti­on und Ver­net­zung leis­ten können.

Auf­grund der hohen Anmel­de­zah­len war es erfor­der­lich, für die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung ein kos­ten­pflich­ti­ges Mee­ting­tool-Upgrade (ca. 160 €) zu buchen. Am Ende der Ver­an­stal­tung rie­fen die Orga­ni­sa­to­ren daher zu frei­wil­li­gen Spen­den auf, um die­se Kos­ten nicht pri­vat tra­gen zu müs­sen. Auch hier zeig­te sich eine über­wäl­ti­gen­de Reso­nanz: Ins­ge­samt gin­gen 730€ an. Die übrig geblie­be­nen 586€ gin­gen als Spen­de an den Ver­ein https://www.gegen-missbrauch.de/

Bei Rück­fra­gen oder wei­te­rem Infor­ma­ti­ons­be­darf kön­nen sich inter­es­sier­te Eltern und Fach­kräf­te ger­ne auch an den Kreis­eltern­aus­schuss SÜW wenden.