HITZESCHUTZ IN KITAS — VERANTWORTUNGSVOLL DURCH HEIßE TAGE

Es geht heiß her in den Kitas — aktu­ell ins­be­son­de­re auf­grund der bei­na­he uner­träg­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren. Für die Erwach­se­nen stel­len die­se Extrem­tem­pe­ra­tu­ren eine Her­aus­for­de­rung dar. Noch emp­find­li­cher gegen­über die­ser Hit­ze sind aller­dings die Kin­der. Extrem hohe Som­mer­tem­pe­ra­tu­ren erfor­dern daher in Kin­der­ta­ges­stät­ten ein sorg­sa­mes Abwä­gen zwi­schen dem Gesund­heits­schutz der Kin­der, den gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Arbeits­schut­zes und der Ver­läss­lich­keit für berufs­tä­ti­ge Fami­li­en. Da der Orga­nis­mus von Klein­kin­dern Hit­ze noch nicht opti­mal regu­lie­ren kann, gel­ten an hei­ßen Tagen beson­de­re Ver­hal­tens­re­geln und Schutzmaßnahmen. 

Auch die Ver­kür­zung von Öff­nungs­zei­ten kann dabei ein erfor­der­li­ches Mit­tel sein, um das Wohl der Kin­der (und auch des Per­so­nals) zu gewähr­leis­ten. Die Ver­ant­wor­tung hier­für liegt immer beim Trä­ger der Ein­rich­tung. Dabei gilt aber der Grund­satz, dass zunächst orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen, um die Belas­tung zu sen­ken. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) und das Arbeits­stät­ten­recht (Arb­StättV) geben kla­re Grenz­wer­te vor. Erst bei extre­men Innen­tem­pe­ra­tu­ren von über 35 °C gel­ten Räu­me recht­lich als nicht mehr nutz­bar. Dass es bereits weit vor Errei­chung die­ses Grenz­wer­tes eine Her­aus­for­de­rung ist, den All­tag in der Kita zu ver­brin­gen, steht außer Fra­ge. Daher muss der Trä­ger sei­ner Ver­ant­wor­tung recht­zei­tig nach­kom­men und best­mög­lich für Min­de­rung der Belas­tung sor­gen. Laut Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung sol­len bereits ab 26°C Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, ab 30°C sind die­se ver­pflich­tend. Ers­te Maß­nah­me darf nie­mals eine Ver­kür­zung der Öff­nungs­zei­ten sein, schon gar nicht über einen län­ge­ren Zeit­raum hinweg.

Gleich­zei­tig ist zu berück­sich­ti­gen, dass Kin­der auch außer­halb der Kita den hohen Tem­pe­ra­tu­ren aus­ge­setzt sind. Eine Ver­kür­zung der Betreu­ungs­zei­ten führt daher nicht auto­ma­tisch zu einer Ent­las­tung im Sin­ne des Gesund­heits­schut­zes. Viel­mehr kann die Situa­ti­on für man­che Fami­li­en sogar her­aus­for­dern­der wer­den, wenn geeig­ne­te küh­le­re Räu­me oder Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten zu Hau­se nicht in glei­chem Maße vor­han­den sind. Umso wich­ti­ger ist es, inner­halb der Ein­rich­tun­gen durch geeig­ne­te Maß­nah­men best­mög­lich für Abküh­lung, Schutz und Struk­tur zu sor­gen und dadurch einen ver­läss­li­chen und siche­ren Rah­men für die Kin­der zu gewährleisten.

Zum The­ma Hit­ze­schutz ist zahl­rei­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al im Inter­net vor­han­den. Anbei eini­ge Links zu hilf­rei­chen Web­sei­ten offi­zi­el­ler Stel­len. In den ein­zel­nen Arti­keln fin­den sich auch Tipps & Ver­wei­se auf geeig­ne­te Maß­nah­men und die recht­li­chen Grundlagen.

Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um:
Rat­ge­ber für Kitas, Grund­schu­len und Eltern: Hit­ze, UV-Strah­lung, Luft­schad­stof­fe, All­er­ge­ne, Mücken und Schildzecken

Unfall­kas­se RLP:
Info­blatt: Wenn’s heiß her­geht: Tipps bei hohen Raum­tem­pe­ra­tu­ren in Schu­le und Kita

Unfall­kas­se NRW
Son­nen­schutz — Siche­re Kita

Bun­des­amt für Strah­len­schutz:
Son­nen­schutz für Kin­der im Kin­der­gar­ten Hand­rei­chung für Erzieher/innen

Wir als Eltern­ver­tre­tung schlie­ßen uns unein­ge­schränkt dem Kita-Fach­kräf­te­ver­band RLP an:
Man­geln­der Hit­ze­schutz in der Kita? — Kita­fach­kräf­te­ver­band RLP

PLATZBEZOGENE PERSONALBEMESSUNG — FLUCH ODER SEGEN?

Die platz­be­zo­ge­ne Per­so­na­li­sie­rung stellt im rhein­land-pfäl­zi­schen Kita-Sys­tem einen grund­le­gen­den Para­dig­men­wech­sel dar, der sowohl orga­ni­sa­to­ri­sche Abläu­fe als auch die päd­ago­gi­sche Arbeit nach­hal­tig beein­flusst. Im Kern wird die Finan­zie­rung und Zuwei­sung von Per­so­nal nicht mehr pau­schal an fes­ten Per­so­nal­schlüs­seln inner­halb vor­de­fi­nier­ter Grup­pen­struk­tu­ren aus­ge­rich­tet, son­dern unmit­tel­bar an den kon­kre­ten Betreu­ungs­plät­zen und dem indi­vi­du­el­len Bedarf orientiert.

Mit der Ein­füh­rung die­ses Sys­tems im Zuge des Kita-Geset­zes 2021 wur­den die Vor­tei­le schnell sicht­bar: Durch die Auf­lö­sung star­rer Grup­pen­struk­tu­ren konn­ten zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen und mehr Kin­der auf­ge­nom­men wer­den. Wäh­rend eine klas­si­sche Regel­grup­pe zuvor auf maxi­mal 25 Kin­der begrenzt war, kön­nen Ein­rich­tun­gen nun bei­spiels­wei­se auch 28 Kin­der betreu­en. Das hier­für not­wen­di­ge zusätz­li­che Per­so­nal wird anhand eines fest­ge­leg­ten Berech­nungs­schlüs­sels ermit­telt und ent­spre­chend zuge­wie­sen. Die tat­säch­li­che Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze hängt somit pri­mär von den räum­li­chen Gege­ben­hei­ten sowie dem päd­ago­gi­schen Nut­zungs­kon­zept ab – nicht mehr von star­ren Gruppenmodellen.

Gleich­zei­tig bringt die platz­be­zo­ge­ne Per­so­na­li­sie­rung jedoch neue Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Ins­be­son­de­re der admi­nis­tra­ti­ve Auf­wand hat deut­lich zuge­nom­men, da Bele­gungs­zah­len, Buchungs­zei­ten und indi­vi­du­el­le Bedar­fe kon­ti­nu­ier­lich erfasst und fort­ge­schrie­ben wer­den müs­sen. Dies macht den Ein­satz digi­ta­ler Ver­wal­tungs­soft­ware nahe­zu unver­zicht­bar, um eine effi­zi­en­te Daten­pfle­ge und belast­ba­re Aus­wer­tun­gen zu gewähr­leis­ten. Ohne ent­spre­chen­de Sys­te­me kann die Umset­zung schnell unüber­sicht­lich und zeit­in­ten­siv wer­den. Die Trans­for­ma­ti­on zur digi­ta­len Ver­wal­tung gestal­tet sich hier­bei zum Teil sehr träge.

Aller­dings zeigt sich inzwi­schen auch eine Kehr­sei­te die­ses Sys­tems, die zum Zeit­punkt der Gesetz­ge­bung – als die Nach­fra­ge nach Betreu­ungs­plät­zen das Ange­bot deut­lich über­stieg und vie­ler­orts War­te­lis­ten bestan­den – kaum abseh­bar war. In Zei­ten rück­läu­fi­ger Kin­der­zah­len führt die Logik der „bedarfs­ge­rech­ten Pla­nung“ nun dazu, dass weni­ger Plät­ze vor­ge­se­hen wer­den kön­nen und dür­fen. Die Jugend­äm­ter sind dabei an gesetz­li­che Vor­ga­ben gebun­den, die eine Redu­zie­rung von Kapa­zi­tä­ten erzwin­gen können.

Das Gesetz defi­niert hier­für einen Tole­ranz­be­reich unge­nutz­ter Plät­ze von 8 % im Ü2-Bereich sowie 20 % im U2-Bereich. Wer­den die­se Schwel­len im jewei­li­gen Jugend­amts­be­zirk über­schrit­ten, ent­fällt der Lan­des­an­teil an der Per­so­nal­kos­ten­för­de­rung – mit der Fol­ge, dass die Kom­mu­nen die­sen Anteil selbst tra­gen müs­sen. Zusätz­lich erschwert eine Stich­tags­re­ge­lung die Pla­nung: Ins­be­son­de­re im U2-Bereich wirkt sich die­se sys­tem­be­dingt nach­tei­lig aus, da ein Platz, der über das gesam­te Jahr hin­weg belegt war, aber am Stich­tag unbe­setzt ist, als ganz­jäh­rig unge­nutzt gilt.

Die­se Sys­te­ma­tik führt dazu, dass ein erheb­li­cher Anteil an Betreu­ungs­plät­zen – und damit auch Fach­kraft­stel­len – jähr­lich auf den Prüf­stand gestellt wird. Auf­grund der im U2-Bereich deut­lich höhe­ren Per­so­na­li­sie­rung (Fak­tor ca. 2,5) fal­len die Aus­wir­kun­gen hier beson­ders stark ins Gewicht.

Die Fol­ge ist ein wach­sen­der Man­gel an Pla­nungs­si­cher­heit für die Trä­ger. Per­so­nal, das in einem Jahr auf­ge­baut wird, kann im Fol­ge­jahr bereits als Über­hang gel­ten und ein finan­zi­el­les Risi­ko dar­stel­len. In der Pra­xis führt dies dazu, dass offe­ne Stel­len häu­fig befris­tet aus­ge­schrie­ben oder gar nicht erst besetzt wer­den. Befris­te­te Arbeits­ver­hält­nis­se sind für Fach­kräf­te jedoch wenig attrak­tiv, sodass ent­we­der Bewer­bun­gen aus­blei­ben oder qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal das Sys­tem zuguns­ten siche­rer Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se ver­lässt. Der bestehen­de Fach­kräf­te­man­gel wird dadurch ver­stärkt und führt infol­ge stei­gen­der Belas­tung der ver­blei­ben­den Mit­ar­bei­ten­den zu einer Abwärtsspirale.

Dass es sich hier­bei nicht um eine rein theo­re­ti­sche Ent­wick­lung han­delt, zeigt ein Blick auf den Bedarfs­plan des Jugend­am­tes Süd­li­che Wein­stra­ße (SÜW): Wäh­rend vor der Geset­zes­no­vel­le noch 4.925 Kita-Plät­ze im Land­kreis vor­han­den waren, stieg die­se Zahl bis zum Kita-Jahr 2024/25 auf maxi­mal 5.177 Plät­ze an. Der aktu­el­le Bedarfs­plan sieht auf­grund sin­ken­der Kin­der­zah­len nur noch 4.902 Plät­ze vor. Inner­halb von zwei Jah­ren sind somit 275 Plät­ze entfallen.

Die Trag­wei­te wird deut­li­cher, wenn man die Aus­wir­kun­gen auf die Fach­kraft­ka­pa­zi­tä­ten betrach­tet: Unter Berück­sich­ti­gung der durch­schnitt­li­chen Betreu­ungs­dau­er ergibt sich ein Rück­gang von rund 33 Vollzeitäquivalenten.

Zwar eröff­net die­se Ent­wick­lung grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, drin­gend benö­tig­te per­so­nel­le Reser­ven, etwa für Ver­tre­tungs­si­tua­tio­nen, auf­zu­bau­en. In der Pra­xis scheu­en vie­le Trä­ger jedoch auch hier das finan­zi­el­le Risi­ko, sodass die­se Chan­ce häu­fig unge­nutzt bleibt. Die Kon­se­quenz dar­aus: Fach­kräf­te müs­sen ihre Arbeits­zei­ten redu­zie­ren oder gar ganz die Kita ver­las­sen. Kin­der ver­lie­ren ihre teils lang­jäh­ri­gen Bezugspersonen.

Ins­ge­samt führt die platz­be­zo­ge­ne Per­so­na­li­sie­rung in ihrer der­zei­ti­gen Aus­ge­stal­tung zu einer erheb­li­chen Insta­bi­li­tät des Sys­tems. Der Vor­teil erhöh­ter Fle­xi­bi­li­tät – etwa in Ein­zel­fäl­len zusätz­lich Kin­der auf­neh­men zu kön­nen – steht dabei einer struk­tu­rel­len Unsi­cher­heit auf Sei­ten der Trä­ger und Pla­nungs­be­hör­den gegen­über. Die Kon­se­quenz ist ein ins­ge­samt weni­ger ver­läss­li­ches Betreuungsangebot.

Mit der vor­ge­se­he­nen Eva­lua­ti­on des Kita-Geset­zes im Jahr 2028 bie­tet sich die Mög­lich­keit, die­se Form der Per­so­nal­be­mes­sung gezielt wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Ziel soll­te es sein, die gewon­ne­ne Fle­xi­bi­li­tät zu erhal­ten und gleich­zei­tig die not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit für Trä­ger und Kom­mu­nen zu stär­ken. Ins­be­son­de­re auch die Stich­tags­re­ge­lung soll­te ernst­haft über­dacht wer­den und bei­spiels­wei­se in eine Beleg­quo­te als Bemes­sungs­grund­la­ge umge­stal­tet wer­den. Nur so kann ein lang­fris­tig sta­bi­les und leis­tungs­fä­hi­ges Sys­tem ent­ste­hen, das den Bedürf­nis­sen von Kin­dern und Fami­li­en gerecht wird.

UMFRAGE ZUR DIGITALEN KOMMUNIKATION UND VERWALTUNGSSOFTWARE IN KITAS

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on macht auch vor Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen nicht halt: Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Eltern, inter­ne Orga­ni­sa­ti­on und Ver­wal­tungs­pro­zes­se wer­den zuneh­mend durch digi­ta­le Lösun­gen unter­stützt. Kita-Apps sind inzwi­schen weit ver­brei­tet und wer­den in unter­schied­li­cher Art und Wei­se genutzt. Wie ist der aktu­el­le Stand in den Kitas – und wo besteht noch Verbesserungsbedarf?

Mit die­ser Fra­ge beschäf­ti­gen sich Bram Zwiers und Isa­bel van Wes­teneng an der sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Uni­ver­si­tät Tilburg.

“Für unse­re For­schung ist beson­ders die Per­spek­ti­ve von Kita-Eltern wich­tig. Wir möch­ten bes­ser ver­ste­hen, wie Eltern die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Kita, digi­ta­le Anwen­dun­gen und Ver­wal­tungs­pro­zes­se erle­ben und ob es aus Eltern­sicht Bedarf an bes­se­ren digi­ta­len Lösun­gen gibt. Dafür suchen wir Eltern, die einen kur­zen anony­men Fra­ge­bo­gen aus­fül­len möchten.”

Auch die Per­spek­ti­ve der Fach­kräf­te soll bei der Umfra­ge beleuch­tet wer­den, ins­be­son­de­re die Erfah­run­gen mit Ver­wal­tungs­soft­ware und deren Hand­ling ist von Interesse.

Bei­de Umfra­gen sind anonym und neh­men ledig­lich 3–5 Minu­ten Zeit in Anspruch. Wir als KEA unter­stüt­zen die­se Unter­su­chun­gen und wer­den auch über die Ergeb­nis­se informieren.

Die Umfra­ge darf ger­ne an alle Eltern und Fach­kräf­te wei­ter­ge­lei­tet werden.