NICHT WEGSCHAUEN!

Unter diesem Titel hat der Kinderschutzbund Kreisverband Landau – Südliche Weinstraße (DKSB LD-SÜW), besser bekannt als der „Blaue Elefant“, gemeinsam mit dem Jugendamt SÜW einen neuen Leitfaden herausgegeben, der eine sehr große Hilfe beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung darstellt.

„Nicht wegschauen – Vorgehensweise im Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an betreuende Personen (z.B. in Kita, Schule oder Sportverein), die eine Kindeswohlgefährdung im Elternhaus vermuten. Er gibt einen Überblick über die Abläufe im Falle einer Kindeswohlgefährdung und beinhaltet auch alle erforderlichen Vorlagen zur Dokumentation und Meldung der Vorfälle.
Er setzt jedoch bereits viel früher an, nämlich bei der Einschätzung, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht bestehen könnte oder nicht. Dabei sind beispielsweise typische Verletzungsmuster aufgeführt, die auf Gewalt hindeuten.
Aber auch für Eltern lohnt sich ein Blick in den Leitfaden, wenn sie eine Gefährdungssituation für Kinder vermuten. Für selbst betroffene Eltern schafft der Leitfaden Transparenz hinsichtlich der dann erfolgenden Schritte und erleichtert es, Hilfsangebote anzunehmen.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in einer Einrichtung
Als Eltern wünschen wir uns einen liebevollen und bedürfnisorientierten Umgang mit unseren Kindern. Betreuende Institutionen wie Kita und Schule geben ihr bestes, diesem Wunsch (auch aus Eigenmotivation) nachzukommen. Doch leider gibt es auch im Bereich der professionellen Kinderbetreuung Situationen und Verhaltensweisen, die nicht kindegerecht sind. Diese „beginnen“ bei „Kleinigkeiten“ wie verletzendem Verhalten oder Adultismus und enden leider auch nicht bei regelmäßigen Gefährdungslagen in Verbindung mit Gewalt oder sexuellem Missbrauch. Zwischen unbewusst herbeigeführten Grenzverletzungen und absichtlichen Verhaltensweisen mit Straftatbestand kommen Kindeswohlgefährdungen in allen unterschiedlichen Ausprägungen täglich vor. Oftmals sind diese nicht offensichtlich oder überhaupt als solche zu erkennen.

Kindeswohlgefährdung geschieht häufig auch unbewusst
Daher ist es wichtig hinzuschauen und offen über verletzendes Verhalten zu sprechen. Was ist verletzendes Verhalten und wie erkennt man es? Wie kann man als Fachkraft vermeiden, ungewollt in diese Muster zu fallen? Was können Eltern tun, wenn sie befürchten, ihrem Kind wird nicht mit der angemessenen Feinfühligkeit begegnet?

„Nein, Paul kommt zum Ausflug nicht mit, er konnte sich gestern nicht benehmen.“

Zum Thema Verletzendes Verhalten veranstaltet der Landeselternausschuss RLP in Kooperation mit dem Kita-Fachkräfteverband RLP eine Online-Infoveranstaltung, um über das Thema aufzuklären und dafür zu sensibilisieren. Referentin wird Fr. Dr. Remsberger-Kehm sein, Autorin der gleichnamigen, in der Fachwelt bekannten und anerkannten Studie.

Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und was kann ich tun?
Eltern stehen an dieser Stelle vor dem selben Problem wie die Fachkräfte: Kann das sein? Es gibt keine konkreten Hinweise, aber ich habe ein komisches Bauchgefühl? Soll ich was sagen oder beschuldige ich jemanden zu Unrecht?
Auch für diesen Fall gibt es einige hilfreiche Unterlagen und Informationen im Internet. Beispielsweise die Arbeitshilfe Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen des Paritätischen Gesamtverbandes, welche auch Hinweise speziell für Elternvertreter enthält. Auch die GEW hat eine hilfreiche Broschüre veröffentlicht, die sich mit dem Thema beschäftigt:

Neben diesen Broschüren gibt es viele weitere Informationsquellen, welche am Ende dieses Beitrags als Link zu finden sind.

Zuständig für Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdungen in Kitas ist das Landesjugendamt. Dieses kann auch in beratender Funktion kontaktiert werden, ohne dass man direkt eine Meldung absetzen oder den konkreten Fall nennen muss.

Kinder haben ein Recht auf Achtung, Vertrauen und Zuneigung. Die Aufgabe von uns Erwachsenen ist, für diese Rechte einzustehen. Daher gilt in allen Fällen, egal durch wen ein Kind in seinen Rechten beschnitten wird: Nicht wegschauen!

Weiterführende Links

https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/211028_KitaFachtexte_Boll_Remsperger-Kehm.pdf

Themenstruktur (nifbe.de)

Adultismus – die erste erlebte Form der Diskriminierung? – element-i

Kinder haben Rechte! Ein Plädoyer – element-i Magazin

https://www.hs-koblenz.de/sozialwissenschaften/institute-des-fachbereichs/institut-fuer-bildung-erziehung-und-betreuung-in-der-kindheit-rheinland-pfalz-ibeb/podcast

NEUE FLYER FÜR KITA-STELLENPORTAL

Das Stellenportal für Kitas der Südlichen Weinstraße wird bekannter! Mittlerweile sind einige Stellenanzeigen online. Ersten Rückmeldungen zufolge führten die dort veröffentlichten Ausschreibungen auch schon zu einem Anstieg der Bewerbungen.

Um das Stellenportal weiter zu bewerben, bekannter zu machen und somit auch den Nutzen für die Kitas zu steigern, haben wir eine kleine Flyer-Kampagne erstellt. Die Flyer können auf der Website des Portals heruntergeladen und geteilt werden. Egal ob in Form eines ausgedruckten Aushangs oder geteilt über Messenger-Gruppen und Social Media – Jegliche Form der Verbreitung trägt dazu bei, das Portal zu etablieren.

Die Flyer können direkt hier heruntergeladen werden:

KREISELTERNAUSSCHUSS BEGRÜßT VORGEHEN DES KREISES BEI SONDERPROGRAMM FÜR KITA-BAUMAßNAHMEN

Insgesamt 57 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Millionen Euro gingen beim Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Sonderprogramms für Kita-Baumaßnahmen zum ersten Stichtag im April ein. Das Sonderprogramm Kitabau umfasst insgesamt 40 Millionen Euro, welche im Jahr 2024 für Baumaßnahmen zur Verfügung stehen, die die durchgängige Betreuung über Mittag ermöglichen. Hierüber werden beispielsweise Erweiterungsmaßnahmen um Schlaf- oder Essensräume gefördert. Dieses Sonderprogramm ergänzt die reguläre Landesförderung, die für die Schaffung neuer Kita-Plätze gewährt wird.

Mit 14 Anträgen und einem Fördervolumen von drei Millionen Euro hat der Landkreis Südliche Weinstraße einen sehr hohen Anteil an dem nun veröffentlichten Gesamtvolumen. Bei insgesamt 41 Jugendamtsbezirken, die diese Sondermittel potentiell in Anspruch nehmen können, dürfte SÜW hier landeweit Primus sein.

„Wir begrüßen das Vorgehen der Kreisverwaltung hinsichtlich des Sonderprogramms sehr. Die Situation in den Kitas kann sich nur verbessern, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Durch das zügige und zielorientierte Handeln hat die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kita-Trägern einen wichtigen Schritt unternommen, um die Baumaßnahmen voranzutreiben und die Gemeinden finanziell zu entlasten.“, stellt Christian Strecker vom Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße fest.

Für die zweite Antragsrunde Mitte Juli sei wünschenswert, dass möglichst viele weitere Einrichtungen einen entsprechenden Planungsstand der Baumaßnahmen vorweisen und Landesmittel aus dem Sonderprogamm beantragen könnten, so die Elternvertretung.