Erlischt der Betreuungsanspruch des Kindes gegenüber dem Jugendamt, wenn Eltern einen konkreten Betreuungsplatz ablehnen?

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss RLP (LEA RLP) infor­miert über eine mit dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um abge­stimm­te Ant­wort auf die­se Frage:

Lehnt eine Fami­lie einen kon­kre­ten Betreu­ungs­platz in einer Kita ab, besteht wei­ter­hin der Anspruch auf früh­kind­li­che För­de­rung. Die­ser Anspruch gilt erst als erfüllt, wenn das Kind einen tat­säch­li­chen Platz belegt und die Betreu­ung des Kin­des erfolgt.

Wenn zwi­schen­zeit­lich der von der Fami­lie abge­lehn­te Betreu­ungs­platz ander­wei­tig ver­ge­ben wird, kann sich das Jugend­amt nicht dar­auf beru­fen, dass die Anspruchs­er­fül­lung ver­sucht wur­de, da das Kind zu die­sem Zeit­punkt kei­nen tat­säch­li­chen beleg­ba­ren Kita-Platz inne hat.

Jedoch kann die Ableh­nung eines Kita-Plat­zes als „Ver­zicht auf die gegen­wär­ti­ge Rea­li­sie­rung des Anspruchs“ gese­hen wer­den. Folg­lich ist es rech­tens, den Platz an ein ande­res Kind zu ver­ge­ben und die Fami­lie, die den Platz abge­lehnt hat, im Rah­men der Man­gel­ver­wal­tung auf einen zukünf­tig ver­füg­ba­ren Betreu­ungs­platz zu ver­wei­sen. Mit der Ableh­nung eines Betreu­ungs­plat­zes wird also nicht der recht­li­che Anspruch auf einen bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­plat­zes von Sei­te der Fami­lie auf­ge­ge­ben. Jedoch kann es sein, dass ein Betreu­ungs­platz erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ange­bo­ten wird.

Im Fall, dass die Kita bzw. der Trä­ger einen Betreu­ungs­platz kün­digt, kann auch nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der Anspruch auf einen bedarfs­ge­rech­ten Kita-Platz für das Kind von Sei­ten der Fami­lie auf­ge­ge­ben wird.

Selbst wenn die Kün­di­gung des Betreu­ungs­plat­zes begrün­det ist und die­se im Ver­hal­ten der Eltern zu suchen ist, kann dies nicht weit­rei­chen­de­re Kon­se­quen­zen haben, als der bewuss­te Ver­zicht auf einen Betreu­ungs­platz von Sei­ten der Familie.

Eine Ver­wir­kung des Betreu­ungs­an­spruchs gegen­über dem Jugend­amt ist folg­lich selbst bei einer Kün­di­gung des Plat­zes nicht gegeben.

Wird die Kün­di­gung bei­spiels­wei­se im Ver­hal­ten des Kin­des begrün­det (Das Kind beißt regel­mä­ßig ande­re Kin­der etc.), ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kita-Platz mit Blick auf das Kind nicht bedarfs­ge­recht (erfor­der­li­cher Mehr­be­darf zur Betreu­ung) war. Es hat also kei­ne Anspruchs­er­fül­lung auf einen bedarfs­ge­rech­ten Kita-Platz vor­ge­le­gen. Die Kün­di­gung des Betreu­ungs­plat­zes hat eben­so wie der Ver­zicht auf die­sen nicht die Ver­wir­kung oder den Ver­zicht auf einen bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­platz zur Folge.

In bei­den Fäl­len bleibt der Anspruch auf einen bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­platz bestehen.

Wer darf in einer Kita arbeiten? Kitahelden-Videoserie

Der Fach­kräf­te­man­gel ist im All­tag der Kitas ange­kom­men. Immer wie­der kommt des­halb auch die Fra­ge auf: Wer darf eigent­lich in einer Kita arbei­ten? Wel­che Aspek­te der per­sön­li­chen Eig­nung sind zu beachten?

Die­ser Fra­ge gehen die Vor­sit­zen­de des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses RLP Karin Graeff gemein­sam mit Clau­dia Theo­bald und Kris­tin Starck-Für­sicht vom Fach­kräf­te­ver­band RLP auf den Grund. Mode­riert wird die Dis­kus­si­on im Show-For­mat von Andre­as Eben­höh von den Kitahelden.

Wir haben euch hier alle drei Tei­le der Serie verlinkt:

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Doppelter Landesverdienstorden für Elternmitwirkung: Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller für ihre langjährigen, außergewöhnlichen Verdienste um die Kitas in RLP geehrt

Minis­ter­prä­si­den­tin Malu Drey­er ver­lieh am 07.12.2022 in einer Fei­er­stun­de in der Staats­kanz­lei die höchst­mög­li­che Aus­zeich­nung – den Ver­dienst­or­den des Lan­des Rhein­land-Pfalz – an den lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses der Kin­der­ta­ges­stät­ten in Rhein­land-Pfalz (LEA RLP) Andre­as Win­hel­ler und sei­ne Stell­ver­tre­te­rin Bea­ta Kos­no-Mül­ler, die die gesam­te sie­ben­jäh­ri­ge Amts­zeit mit ihm geprägt hatte.

Die der­zei­ti­ge LEA-Vor­sit­zen­de Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erst­ma­li­ge Ver­lei­hung die­ses hohen Ordens an Ver­tre­ter der Kita-Eltern: „Die­se Ehrung ist hoch­ver­dient. Bea­ta und Andre­as haben die Kita-Eltern­mit­wir­kung, so wie wir sie heu­te ken­nen, mit aus der Tau­fe geho­ben. Sie haben gera­de zu Coro­na-Zei­ten bewie­sen, wie wich­tig eine gute Koope­ra­ti­on ist, wenn schwie­ri­ge Pro­ble­me in Kitas gelöst wer­den müs­sen. Mit die­ser Ehrung zeigt die Minis­ter­prä­si­den­tin, dass die­se enga­gier­te Eltern­mit­wir­kung gewünscht und benö­tigt wird. Eltern sind ab sofort mit­ten­drin und nicht nur am Ran­de dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Wie kei­ne ande­ren Eltern­ver­tre­tun­gen in ganz Deutsch­land haben Andre­as Win­hel­ler und Bea­ta Kos­no-Mül­ler die Kita-Land­schaft geprägt. Als sie ihr Amt damals über­nom­men hat­ten, waren schwa­che Mit­wir­kungs­struk­tu­ren von gro­ßer Rechts­un­si­cher­heit in vie­len Kitas geprägt. Sie haben sich enga­giert dafür ein­ge­setzt, dass kla­re, ver­läss­li­che gesetz­li­che Struk­tu­ren geschaf­fen wer­den und alle Betrof­fe­nen gut über die Eltern­mit­wir­kungs­rech­te infor­miert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnö­ti­gen juris­ti­schen Kon­flik­ten kommt.

Die von ihnen erar­bei­te­te Eltern­mit­wir­kungs­bro­schü­re, die die Auf­ga­ben und Rechts­la­ge ver­ständ­lich und ver­läss­lich dar­stellt und an alle Kitas im Land ver­schickt wird, ist zu einem Stan­dard­werk für die gesam­te Kita-Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft in RLP gewor­den. Auch wenn die bei­den ihre Ämter kom­plett ehren­amt­lich wahr­ge­nom­men haben, haben sie dabei ein unge­wöhn­lich hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät gezeigt. Damit haben sie einen neu­en Stan­dard gesetzt, wel­cher sich inzwi­schen bei Eltern in der gesam­ten Kita-Land­schaft ausbreitet.

Kos­no-Mül­ler und Win­hel­ler haben sich nie gescheut in den Dis­kurs, und wenn es sein muss­te auch in den Kon­flikt, zu gehen. Sie haben nie auf­ge­ge­ben, auch wenn sie auf noch so gro­ßes Unver­ständ­nis und fest­ge­fah­re­ne Ein­stel­lun­gen gesto­ßen sind. Kon­se­quent haben sie gegen die ver­al­te­ten Vor­stel­lun­gen gekämpft, dass die Päd­ago­gik einer Kita Eltern nichts ange­he oder – noch schlim­mer – dass Eltern die päd­ago­gi­schen und struk­tu­rel­len Zusam­men­hän­ge hier gar nicht ver­ste­hen können.

Zu den wich­tigs­ten Bot­schaf­ten der bei­den gehört noch heu­te: Eltern­ver­tre­tun­gen sind kei­ne Fest­ko­mi­tees. Viel­mehr geht es dabei um die Gestal­tung der Kitas vor Ort und um die Gestal­tung der Rah­men­be­din­gun­gen durch poli­ti­sche Lob­by­ar­beit auf allen Ebe­nen. Es geht dar­um, gemein­sam die Ver­ant­wor­tung wahr­zu­neh­men, die wir alle für unse­re Kin­der tragen. 

In der Coro­na-Zeit setz­ten sich bei­de mit sehr viel Augen­maß dafür ein, dass sowohl fai­re und ver­läss­li­che Rege­lun­gen auch in schwie­ri­ger Zeit gefun­den wur­den. Win­hel­ler und Kos­no-Mül­ler enga­gier­ten sich aber vor allem dafür, dass die Bedürf­nis­se klei­ner Kin­der dabei immer ganz beson­ders im Fokus der Poli­tik blie­ben. Dafür sind sie oft ange­fein­det wor­den. Gera­de in den letz­ten Mona­ten zeig­te sich aber an vie­len Stel­lung­nah­men z.B. von Wis­sen­schaft­lern und Ethik­rat, wie rich­tig und ange­mes­sen genau die­ser Weg rück­bli­ckend gewe­sen war.

Bei der Neu­wahl des LEA im Mai 2022 wur­den Bea­ta Kos­no-Mül­ler und Andre­as Win­hel­ler bereits in Ehren ver­ab­schie­det und von den Dele­gier­ten ein­stim­mig zu den ers­ten Ehren­vor­sit­zen­den in der Geschich­te des LEA RLP gewählt. Dass der neu­ge­wähl­te LEA die­ses Ver­mächt­nis bewah­ren wird, ver­si­chert Lan­des­el­tern­spre­che­rin Karin Graeff: „Der neu­ge­wähl­te LEA wird die Visio­nen der bei­den ver­dien­ten Preis­trä­ger wei­ter­tra­gen. Es muss für jede Kita nor­mal wer­den mit den Eltern eine tat­säch­li­che Part­ner­schaft auf Augen­hö­he zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Eltern­mit­wir­kung. Des­halb haben wir Erwach­se­nen die Pflicht, gemein­sam an unse­ren Kitas zu arbei­ten, damit unse­re Kin­der dort einen guten Start ins Leben fin­den und dann ihrer­seits aktiv die Zukunft gestal­ten kön­nen. Eltern­mit­wir­kung ist pures Ehren­amt – ohne Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, oft genug auf Kos­ten von Fami­lie und Beruf. Es ist für alle Eltern­ver­tre­tun­gen sehr moti­vie­rend zu sehen, dass die­ses Enga­ge­ment durch die Lan­des­re­gie­rung gese­hen und gewür­digt wird.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Fotos zur Ver­lei­hung des Lan­des­ver­dienst­or­dens in der Staats­kanz­lei fin­den sie unter fol­gen­dem Link: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-zeichnet-18-verdiente-persoenlichkeiten-aus/