ZU WENIGE PLÄTZE, KAUM BAUFORTSCHRITT, HÄUFIG NOTBETREUUNG, FACHKRÄFTE UNZUFRIEDEN

Mit ins­ge­samt 861 Teil­neh­mern erfuhr die Umfra­ge des Kreis­eltern­aus­schus­ses Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) zum aktu­el­len Stim­mungs­bild in den Kitas des Land­krei­ses einen erfreu­lich hohen Zuspruch. Weni­ger erfreu­lich fal­len aller­dings die Ergeb­nis­se zum Teil aus. Über die Hälf­te der Eltern sowie mehr als ein Fünf­tel der Kita-Fach­kräf­te wis­sen nicht, ob es einen Maß­nah­men­plan in ihrer Ein­rich­tung gibt oder ken­nen des­sen Inhal­te nicht. Der Maß­nah­men­plan regelt, wie und in wel­chem Umfang bei Per­so­nal­aus­fall päd­ago­gi­sche Ange­bo­te aus­fal­len oder Betreu­ungs­zei­ten redu­ziert wer­den müs­sen und kommt aktu­ell sehr häu­fig zum Tra­gen: Unge­fähr 60 % der teil­neh­men­den Fach­kräf­te und Kita-Lei­tun­gen geben an, dass regel­mä­ßig päd­ago­gi­sche Ange­bo­te aus­fal­len müs­sen. Spit­zen­rei­ter bei den Betreu­ungs­ein­schrän­kun­gen sind die Ein­rich­tun­gen der katho­li­schen Kir­che. Fast die Hälf­te der Teil­neh­mer gibt an, dass es dort regel­mä­ßig oder stän­dig zur Redu­zie­rung der Öff­nungs­zeit oder zur Not­be­treu­ung kommt. In den meis­ten Fäl­len wer­den den Eltern die­se Ein­schrän­kun­gen erst am Tag davor oder sogar erst mor­gens an der Kita-Tür mitgeteilt.

Deut­lich erkenn­bar zeigt die Umfra­ge­aus­wer­tung den Zusam­men­hang zwi­schen die­sen sehr kurz­fris­ti­gen Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zeit und der Ver­füg­bar­keit von Ver­tre­tungs­kräf­ten. „Uns über­rascht, dass Fach­kräf­te evan­ge­li­scher Kitas 6‑mal häu­fi­ger als ihre katho­li­schen Kol­le­gin­nen mit „Ja“ auf die Fra­ge ant­wor­ten, ob ihnen aus­rei­chend Ver­tre­tungs­kräf­te zur Ver­fü­gung ste­hen“, bemerkt Chris­ti­an Stre­cker, Vor­sit­zen­der des KEA SÜW. „Wir hät­ten erwar­tet, dass sich der Fach­kräf­te­man­gel über­all glei­cher­ma­ßen aus­wirkt. Den Umfra­ge­er­geb­nis­sen und Kom­men­ta­ren zufol­ge gibt es aber offen­sicht­lich deut­li­che Unter­schie­de bei der Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber bei den Trägern.“

Der zu gerin­ge Per­so­nal­schlüs­sel und der Weg­fall der Per­so­nal­an­tei­le für 2‑jährige Kin­der (U3) wer­den in den Kom­men­ta­ren der Umfra­ge häu­fig bemän­gelt. Die Per­so­nal­zu­schlä­ge für U3-Kin­der sind aller­dings nicht ein­fach weg­ge­fal­len, sie wur­den viel­mehr mit den Antei­len Über-3-Jäh­ri­ger (Ü3) zu einem „Durch­schnitts­wert“ ver­rech­net. „Die­ser Durch­schnitts­wert mag zu gering aus­fal­len. Die Eva­lua­ti­on des Per­so­nal­schlüs­sels dürf­te aber sehr schwer­fal­len, solan­ge Aus­fäl­le durch Krank­heit, Urlaub oder Fort­bil­dung nicht — wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben — ange­mes­sen kom­pen­siert wer­den und die Kita-Teams per­ma­nent unter­be­setzt arbei­ten“, führt Stre­cker wei­ter aus.

Eben­falls erschre­ckend gering fiel der Anteil der Teil­neh­mer aus, die das Platz­an­ge­bot als aus­rei­chend emp­fin­den. Ledig­lich 12 % gaben an, ihre Kita ver­fü­ge über aus­rei­chend Betreu­ungs­plät­ze. Laut aktu­el­ler Ber­tels­mann-Stu­die ist die Lage im Bereich der Unter-3-jäh­ri­gen hier beson­ders gra­vie­rend. Für den Land­kreis SÜW wur­de dem­zu­fol­ge ermit­telt, dass für jedes drit­te Kind mit Betreu­ungs­be­darf kein Kita-Platz vor­han­den wäre.

Hin­zu­kom­mend zeigt sich das Vor­an­schrei­ten der Kita-Erwei­te­run­gen oder Neu­bau­ten als sehr trä­ge. In 89 % der abge­ge­be­nen Ant­wor­ten wird der Bau­fort­schritt mit „lang­sam“ bis hin zu völ­li­gem Still­stand bewer­tet.

Beim Betreu­ungs­an­ge­bot zeigt sich zudem ein wei­te­res Defi­zit: Die ange­bo­te­nen Betreu­ungs­zei­ten sind für fast die Hälf­te der teil­neh­men­den Eltern nicht aus­rei­chend. Die Lücke in der Betreu­ung schlie­ßen fast aus­schließ­lich Fami­lie oder Freun­de. Die­ser Wert über­rascht in nega­ti­ver Hin­sicht, gaben doch bei einer KEA-Umfra­ge 2022 „ledig­lich“ ein Vier­tel der Eltern an, kein bedarfs­ge­rech­tes Betreu­ungs­an­ge­bot erhal­ten zu haben.

Die Umfra­ge­er­geb­nis­se in Bezug auf die all­ge­mei­ne Zufrie­den­heit der Fach­kräf­te decken sich im Wesent­li­chen mit den Erkennt­nis­sen der kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Stu­die des Kita-Fach­kräf­te­ver­bands RLP. Die Rah­men­be­din­gun­gen füh­ren in den Ein­rich­tun­gen zu hoher Arbeits­be­las­tung und Frus­tra­ti­on. Durch die sehr umfang­rei­che Ana­ly­se des Fach­kräf­te­ver­bands wur­de nun auch trans­pa­rent, wo im Detail die Über­las­tung begrün­det ist. Weni­ge die­ser Umstän­de sind jedoch direk­te Fol­gen des neu­en Kita-Geset­zes, auch wenn der Titel der Stu­die das ver­mu­ten lässt.

„Es liegt auch in der Hand der Ver­ant­wort­li­chen vor Ort, wie sich die Situa­ti­on in den Kitas wei­ter­ent­wi­ckelt. Das neue Gesetz lässt an vie­len Stel­len gro­ßen Hand­lungs­spiel­raum zu. Jetzt gilt es, die­sen im Sin­ne der Fach­kräf­te und der Kin­der zu nut­zen. Wenn bestehen­de Mög­lich­kei­ten wei­ter­hin brach­lie­gen blei­ben, wird sich die Situa­ti­on zuneh­mend ver­schlech­tern!“, fällt das Fazit des KEA-Vor­sit­zen­den aus.

Hier fin­den Sie die detail­lier­ten Ergeb­nis­se der Umfrage:

FACHKRÄFTEMANGEL – KURZFRISTIGE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT


Wer sich mit dem The­ma Kita beschäf­tigt, stößt aktu­ell häu­fig auf den Begriff “Kom­pen­di­um des Akti­ons­fo­rums Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑gewin­nung“ oder kurz Fachkräftekompendium“.


Doch was steckt hin­ter die­sem sper­ri­gen Begriff?

Mit­te 2022 wur­de auf dem Kita-Tag der Spit­zen ver­ein­bart, dass sich eine Arbeits­grup­pe (oder Akti­ons­fo­rum genannt) damit beschäf­ti­gen soll, wie man mehr Fach­kräf­te gewin­nen und bestehen­de Fach­kräf­te in ihrem Beruf hal­ten kann.
Die­se Arbeits­grup­pe besteht aus Ver­tre­tern aller am Sys­tem betei­lig­ter Per­so­nen­krei­se und Insti­tu­tio­nen, von den Eltern bis hin zum Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um. Somit saßen alle Ver­ant­wor­tungs­trä­ger des Sys­tems „Kita“ am Tisch. In meh­re­ren Tref­fen wur­de eine Lis­te an Maß­nah­men erar­bei­tet, die die Betei­lig­ten im Rah­men ihrer Zustän­dig­keit und Ver­ant­wort­lich­keit ergrei­fen kön­nen, um die Situa­ti­on des Fach­kräf­te­man­gels kurz­fris­tig zu ver­bes­sern. Die­se Maß­nah­men sind alle inner­halb des aktu­el­len recht­li­chen Rah­mens umsetzbar.

Das Arbeits­pa­pier beinhal­tet alle dort erar­bei­te­ten Maß­nah­men und umfasst in der aktu­el­len Ver­si­on 27 Seiten. 

Um die Inhal­te die­ses Papiers den Betei­lig­ten vor Ort (Eltern, Lei­tun­gen, Trä­gern) zugäng­li­cher zu machen, haben wir die wesent­li­chen Kern­aus­sa­gen kom­pakt zusam­men­ge­fasst und um wei­te­re Aspek­te ergänzt.

Ger­ne darf die Unter­la­ge ver­teilt werden!

ELTERN MÜSSEN LEIDER DRAUSSEN BLEIBEN!

Die­sen Satz hören Eltern man­cher­orts, wenn sie die Kita ihrer Kin­der betre­ten wol­len. Der Lan­des­el­tern­aus­schuss teilt in einem mit dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um und dem Lan­des­ju­gend­amt abge­stimm­ten Schrei­ben nun mit, dass es nicht legal ist, den Eltern grund­sätz­lich den Zutritt zu den Räum­lich­kei­ten zu verwehren!

Was steckt dahin­ter?
Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie wur­de in vie­len Kin­der­ta­ges­stät­ten die Rege­lung ein­ge­führt, dass die Eltern beim Holen und Brin­gen der Kin­der nicht in die Ein­rich­tung dür­fen. Aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes muss­ten die Kin­der mit Sack und Pack an der Tür abge­ge­ben wer­den. Am Nach­mit­tag durf­te man dann sein Kind inklu­si­ve, hof­fent­lich voll­stän­di­gem Gepäck (es fehl­te nicht sel­ten Matsch­ho­se, Trink­fla­sche oder das Lieb­lings­ku­schel­tier), wie­der abho­len.
Die­se Rege­lung fand neben Kri­ti­kern auch vie­le Anhän­ger unter den Eltern. Man­che Eltern emp­fan­den es als posi­tiv, die Kin­der mor­gens zuhau­se ein­mal ein­pa­cken und dann nicht ein paar Minu­ten spä­ter in der Kita wie­der aus­pa­cken zu müs­sen. Vie­le Eltern berich­te­ten auch, dass den Kin­dern der Abschied auf die­se Art ein­fa­cher fie­le. Ande­rer­seits fehlt durch die­ses Vor­ge­hen jeg­li­cher Ein­blick in die Umge­bung, in der das Kind einen gro­ßen Teil sei­nes Tages ver­bringt. Der obli­ga­to­ri­sche Blick in die Kis­te mit den Ersatz­klei­dern oder die Win­del­box ist so eben­falls nicht mög­lich. Ein kur­zes Gespräch zwi­schen­durch mit jeman­dem vom Team, wie denn der Tag so war und ob es Pro­ble­me gab, wird hier­durch eben­falls deut­lich erschwert.

Für das Kita-Per­so­nal bedeu­tet dies einen enor­men Mehr­auf­wand, muss doch in der Hol- und Bring­zeit immer jemand an der Tür auf die Kin­der war­ten, die­se dann umzie­hen und Uten­si­li­en wie Früh­stücks­box und Trink­fla­sche ver­sor­gen. In die­ser Zeit feh­len die Erzie­he­rin­nen dann natür­lich auch in den Grup­pen. Den­noch über­wie­gen man­cher­orts die Vor­tei­le für das Per­so­nal, sodass die­se Rege­lung bei­be­hal­ten wur­de. Wo sich Eltern dar­über beschwe­ren, wird mit dem Haus­recht argu­men­tiert und im Här­te­fall mit Kün­di­gung des Betreu­ungs­ver­tra­ges gedroht. Man kön­ne sich ja eine Ein­rich­tung suchen, in der einem die Kon­zep­ti­on mehr zusagt.

Lan­des­el­tern­aus­schuss, Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um und Lan­des­ju­gend­amt haben hier­zu eine kla­re, gemein­sa­me Aussage:

Eltern haben ein grund­sätz­li­ches Betre­tungs­recht der Ein­rich­tung in der Hol- und
Bring­si­tua­ti­on. Die­ses Recht der Eltern muss die Regel sein und darf nicht nur auf Ein­for­dern gewährt wer­den
!

Eine pau­scha­le ein­rich­tungs­wei­te und dau­er­haf­te alter­na­ti­ve Lösung (z. B. Abga­be des
Kin­des im Wind­fang oder am Gar­ten­zaun) ist gegen den Wil­len auch ein­zel­ner Eltern
grund­sätz­lich nicht zulässig,

Begrün­det ist dies u.a. durch den fach­li­chen Stand der Bil­dungs- und Erzie­hungs­emp­feh­lun­gen, wo die Über­ga­be­si­tua­ti­on als wesent­li­cher Bestand­teil einer geleb­ten Bil­dungs- und Erzie­hungs­part­ner­schaft defi­niert ist.

Eltern, denen der Zutritt zur Kita den­noch ver­wehrt wird, soll­ten zunächst mit Eltern­aus­schuss, Lei­tung und Trä­ger ins Gespräch gehen. Hier­zu darf ger­ne auch das Schrei­ben den Lan­des­el­tern­aus­schus­ses als Argu­ment mit­ge­nom­men wer­den. Füh­ren die Gesprä­che nicht zu einer gemein­sa­men Lösung, ste­hen die zuge­hö­ri­gen KEA´s / StEA´s und auch der LEA als Ansprech­part­ner und Ver­mitt­ler zur Ver­fü­gung. Erst wenn die­se Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft sind, soll­ten Eltern von ihrem Beschwer­de­recht beim Lan­des­ju­gend­amt Gebrauch machen.

Hier fin­den Sie das benann­te Schreiben: