KEA BEFRAGT KREISTAGSPARTEIEN ZUR FAMILIENPOLITIK

Die anstehenden Kommunalwahlen sind auch für junge Familien von großer Bedeutung. Steigende Lebenshaltungskosten erfordern eine zuverlässige Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie nie zuvor. Leider steckt auch das Kita-System in einer ausgeprägten Krise. Diese kann nicht auf Kreisebene gelöst werden, sondern erfordert vielmehr eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und den Verantwortlichen vor Ort.

Welchen Beitrag kann der Kreis Südliche Weinstraße beim Fachkräftemangel oder dem Thema Inklusion leisten? Wie stehen die Parteien zu einer allgemeinen Reduzierung der Kita-Plätze auf sieben Stunden? Können durch Mitwirkung der Verbandsgemeinden die kommunalen Trägerstrukturen verbessert werden? Diese fragen erhielten alle für die Kreistagswahl zugelassenen Parteien. Die detaillierten Fragen sowie die jeweiligen Antworten im Wortlaut sind nachfolgend einsehbar (in alphabetischer Reihenfolge).

Frage 1
Der Fachkräftemangel führt auch im Kreis Südliche Weinstraße dazu, dass in einigen Kitas regelmäßig und für Eltern in einem nicht mehr mit dem Berufsleben vereinbarbaren Ausmaß Einschränkungen bei der Kinderbetreuung entstehen.
Was wollen Sie als Kreis Südliche Weinstraße dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

Der Fachkräftemangel ist ein ernstes Problem, das auf allen politischen Ebenen angehen müssen. Dazu gehört es zuallererst, den Beruf Erzieher*in attraktiver zu machen und die
Rahmenbedingungen vor Ort zu verbessern. Wertschätzung und Bezahlung müssen stimmen. Auf Kreisebene möchten wir künftig folgende Maßnahmen unterstützen:

  1. 1. Attraktivität des Erzieherberufs erhöhen: Wir setzen uns für bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung von Erzieher*innen und Sozialassistenten ein, um den Beruf attraktiver zu machen. Zur Vermeidung von Überlastung des Personals sollten beispielsweise genügend Kräfte für den Krankheitsfall vorgehalten und multifunktionale Teams etabliert werden. Helfen können auch kleinere Maßnahmen wie die Zulassung von mehr als zwei Auszubildenden pro Kita ohne Antrag, wenn genug geschulte Anleiter/-innen da sind.
  2. 2. Werbekampagnen für den Beruf: Durch gezielte Imagekampagnen könnten vielleicht mehr junge Menschen und Quereinsteigerinnen für den Beruf Erzieher*in begeistert werden.
  3. 3. Berufseinstieg auch für qualifiziertes Personal aus dem Ausland, unabhängig von deren weltanschaulicher und religiöser Zugehörigkeit erleichtern, sofern die Werte unserer Verfassung akzeptiert werden.
Antwort der CDU

Der Landkreis SÜW steht in engem Austausch mit den Erzieherinnen und Erziehern und versteht sich demgemäß auch als deren Sprachrohr. Der Fachkräftemangel liegt insbesondere darin begründet, dass die Anforderungen an die Fachkräfte in den letzten Jahren nicht zuletzt auch durch gesetzliche Vorgaben immer mehr gestiegen sind, während gerade die Entlohnung in Rheinland-Pfalz gegenüber z.B. Baden-Württemberg nicht entsprechend diesen Anforderungen angehoben wurde.

Dem Landkreis ist daran gelegen, die Rahmenbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher und die sonstigen Kräfte bestmöglich zu verbessern. So gibt es bereits jetzt und soll es auch in Zukunft weiterhin ein attraktives Angebot in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises (Annweiler und Edenkoben) für alle geben, die den Beruf eines Erziehers oder einer Erzieherin in Voll- oder Teilzeit erlernen wollen. Auch gibt es bereits jetzt ein gutes Angebot an Fortbildungsmaßnahmen, die vom Kreis beworben werden.

Antwort der FDP

Rückmeldung steht aus

Antwort der FWG

Wir stehen dafür, dass Alles unternommen wird, für unsere Kitas ausreichendes Fachpersonal in unserer BBS auszubilden und bei uns zu binden! Da der Fachkräftemangel sämtliche Bereiche betrifft und wesentlich dadurch geprägt wird, dass die Anzahl der Menschen, die zukünftig berufstätig werden können, erheblich abnimmt, müssen wir diese Rahmenbedingungen zur Kenntnis nehmen!

Antwort der SPD

Die Attraktivität des Berufs muss durch bessere Arbeitsbedingungen gesteigert werden. Mit der landesweiten Fachkräftewerbekampagne soll und wird Werbung für den Beruf insgesamt gemacht, insbesondere für die berufsbegleitende, vergütete Ausbildung. Die Ausbildungsmodelle wie zum Beispiel an der BBS Annweiler (Schule und Praxis), sowie Praktikumsmöglichkeiten der Realschulen müssen noch stärker unterstützt werden. Kontakte zwischen Trägern und Schulen können intensiver werden. Bessere örtliche und regionale Werbung für das Berufsbild wäre sicher möglich, wenn die Trägerschaft auf Ebene der VG angesiedelt wäre.

Des Weiteren muss der Umstieg aus anderen Berufen noch mehr erleichtert werden. Die Aufhebung der Deckelung von Auszubildenden in der Kita, sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen, Beratungen der Einrichtungen zu Dienstplänen, Arbeitszeitmodellen und das Ausschöpfen der Eingruppierungsmöglichkeiten sind Maßnahmen, die im Kreis Südliche Weinstraße dem Fachkräftemangel entgegenwirken.


Frage 2
Der Betrieb einer Kita ist für den Träger eine große Verantwortung. Insbesondere Träger kommunaler Kitas erfüllen diese Aufgabe oft im Ehrenamt und stehen daher vor vielen Herausforderungen, die teilweise kaum zu bewältigen sind.
Wie stehen Sie dazu, die kommunalen Kita-Trägerschaften auf VG-Ebene zu heben, um professionelle Strukturen zu schaffen und Bürgermeister sowie Gemeinderäte zu entlasten?

Antwort der AfD

Im Bezug auf die steigenden gesetzlichen Vorschrifen für Kinderbetreuungseinrichtungen durch Bund und Land stehen wir als Kreisverband einer solchen Lösung sehr offen gegenüber. Vor allem im Hinblick auf das Thema Fachkräfemangel können Vertretungspools krankheitsbedingte Engpässe besser kompensiert werden. Aufgaben wie Instandhaltungen, Sanierungen oder Materialbestellungen können für optimierte Kosten gebündelt werden. Auch Dienstleistungen können vereinheitlicht werden, die Digitalisierung auch in diesem Bereich vorangetrieben werden. Wir denken hier beispielsweise an eine App für die Eltern, wo Abmeldungen vorgenommen oder Informationen ausgetauscht werden können. Und nicht zuletzt ist es für die Mitarbeiter von Vorteil, dass eine VG ein größerer Arbeitgeber ist, was mehr Flexibilität, verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen mit sich bringt.

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

Der Betrieb von Kitas können für manche kommunalen Kita-Träger Belastungssituationen
beinhalten, besonders wenn diese ehrenamtlich organisiert sind. Dennoch sind die Kindertagesstätten kommunale Angelegenheit und die Entscheidung über die Trägerschaft liegt beim Ortsgemeinderat, dem die Möglichkeit offensteht, diese Verantwortung an die Ebene der Verbandsgemeinde abzugeben. Eine Bündelung der Kompetenzen auf Verbandsgemeinde-Ebene hätte sicher z.B. folgende Synergieeffekte:

  1. 1. Professionelle Strukturen schaffen: Eine zentralisierte Verwaltung auf VG-Ebene ermöglicht den Aufbau professioneller Strukturen und eine effizientere Organisation.
  2. 2. Entlastung der Ehrenamtlichen: Bürgermeister und Gemeinderäte würden entlastet, sodass sie sich stärker auf andere Kernaufgaben konzentrieren können.
  3. 3. Ressourcenbündelung: Durch die Bündelung von Ressourcen und Know-how können Synergien genutzt und die Qualität der Betreuung verbessert werden.

Da nicht generell gesagt werden kann, auf welcher Ebene die Kita-Trägerschaft besser aufgehoben ist, befürworten wir den Dialog miteinander. Einer generellen Übertragung der Betriebs- und Bauträgerschaft von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde stehen wir positiv gegenüber, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und dies von den Gremien in den Ortsgemeinden und in der Verbandsgemeinde so beschlossen wird oder werden soll. Kitas sollen aus unserer Sicht auch für Eltern zugänglicher gestaltet sein und als Kinder- und Familienzentren wohnortnah sowie niedrigschwellig vielfältig vernetzte Dienstleistungen für Kinder und Familien bereitstellen.

Antwort der CDU

Die Kindertagesstätte ist oft elementarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in einer Kommune, gerade in den kleineren Gemeinden. Es gibt nicht selten einen sehr engen Bezug der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie der Gemeinderäte zu „ihrer Kita“, den Erzieherinnen und Erziehern, den Eltern und nicht zuletzt den Kindern. Eine Abgabe von Kompetenzen und Trägerschaften mag in einzelnen Fällen gewünscht sein, gilt aber sicher nicht für die Mehrheit der kommunalen Träger.
Im Übrigen sehen wir die individuellen Einflußmöglichkeiten der Eltern im direkten Kontakt mit dem Träger vor Ort  als besser und größer an, als in größeren Verwaltungsstrukturen. Dies ist auch kein Thema, das in der Entscheidungskompetenz des Kreises liegt.

Antwort der FDP

Rückmeldung steht aus

Antwort der FWG

Das Grundproblem der ungenügenden Kita-Finanzierung wird dadurch keineswegs beseitigt, sondern lediglich verlagert! Die OG`s bleiben über die VG- Umlage in vollem Umfang kostenpflichtig, verlieren jedoch ihr Entscheidungsrecht, dürfen bei den Kostenentscheidungen nicht mehr mitwirken und zahlen über die VG-Umlage Alles! Wobei bekannt sein sollte, dass derzeit bereits die komplette Kita- Verwaltung einschließlich der Baubetreuung- und Abwicklung über die professionellen Strukturen der VG`s erledigt werden! Gleichwohl sehen wir viele Ortsgemeinden und deren Ortsbürgermeister in der Trägerschaft einer modernen Einrichtung zum Teil überfordert. Dies wurde insbesondere durch die Änderungen und Anforderungen aus dem neuen Kita-Gesetz verstärkt. Sofern Ortsgemeinden daher mit dem Wunsch auf Übergang der Trägerschaft auf die Verbandsgemeinden zukommen, liegt es in der Zuständigkeit des jeweiligen Verbandsgemeinderats darüber zu entscheiden und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Antwort der SPD

Die Kita-Trägerschaft auf VG-Ebene ist sehr ernsthaft zu prüfen und aus unsrer Sicht zu unterstützen. In einigen Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz ist dies bereits umgesetzt. Auch eine Lösung eines Zweckverbandes auf Verbandsgemeindeebene ist dabei denkbar, um bessere Strukturen und gebündelte Kompetenzen zu erzielen.

Wir setzen uns dafür ein, dass Ortsgemeinden für Übertragung der kommunalen Trägerschaft auf die VG-Ebene beraten werden und diesen Schritt mit Überzeugung vollziehen können.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Verbund mehrerer Kitas innerhalb der Verbandsgemeinde eröffnet die Möglichkeit für Vertretungspools sowie gegenseitige Vertretung von Erziehungspersonal und Wirtschaftskräften. Zudem könnte die administrativen Aufgaben gebündelt und effizienter bearbeitet werden.


Frage 3
Kindertagesbetreuung soll danach allen Kindern entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bieten, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer weltanschaulichen und religiösen Zugehörigkeit, einer Behinderung und der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie.
Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung der enormen Aufgabe  „Inklusion in Regel-Kitas“ unterstützen und begleiten?

Antwort der AfD

Ein barrierefreier Zugang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen sowie barrierefreie Bewegung in den Räumen ist hier eine Grundvoraussetzung und sollte mittlerweile selbstverständlich sein, wird aber durch Bauvorschriften oft verkompliziert – hierauf kann eingewirkt werden. Für enorm wichtig in diesem Zusammenhang sehen wir außerdem eine umfassende und vor allem stetige Weiterbildung der Mitarbeiter, um diese im Alltag nicht mit den Herausforderungen, die eine inklusive Betreuung mit sich bringt, allein zu lassen. Die Schulsozialarbeiter des Kreises könnten hier beispielsweise mit eingebunden werden, um beratend und unterstützend mitzuwirken.

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

Inklusion ist ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungspolitik und wir setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass alle Kinder die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen erhalten. Zentral ist auch hier, wie oben schon erwähnt, dass ausreichende personelle und finanzielle Mittel vorhanden sind. Dazu möchten wir folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. 1. Zusätzliche Fachkräfte und I-Helfer: Wir setzen uns ein für die Bereitstellung von zusätzlichen Inklusionsfachkräften, die speziell für die Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ausgebildet sind, und eine Reduzierung der Platz-Anzahl der Kinder bei Aufnahme von „Inklusionskindern“ (s. Hessisches Modell). Die Bedarfsfeststellung muss transparent und nachvollziehbar sein. Wir möchten die Eltern dabei unterstützen, dass Diagnosen zeitnah und unkompliziert erstellt werden, und stehen einer Festeinstellung von I-Helfer*nnen offen gegenüber. Die Qualifikationsanforderungen an diese sind auf die Diagnosen der Kinder zu beziehen.
  2. 2. Fortbildungen: Regelmäßige und teilweise verpflichtende Fortbildungen (Supervisionsangebote, Teamtrainings etc,) für das bestehende Kita-Personal im Bereich
    Inklusion sollen sicherstellen, dass alle Kinder bestmöglich gefördert werden.
  3. 3. Austauschplattformen: Schaffung von Netzwerken und Austauschplattformen für Erzieherinnen, Eltern und Expertinnen, um Best Practices und Erfahrungen zu teilen.
Antwort der CDU

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Inklusion immer individuell gestaltet sein muß. Es muß nach Möglichkeit jedem Kind die Förderung zuteil werden, die es braucht. Um das gewährleisten zu können, ist auch weiterhin eine enge Kooperation des Jugendamtes mit den Erzieherinnen und Erziehern, den Inklusionskräften, den Trägern, aber auch mit den Eltern entscheidend. Nur so kann Individualität gelebt werden.

Antwort der FDP

Rückmeldung steht aus

Antwort der FWG

Die FWG der SÜW unterstützen die Inklusionsbemühungen der Kreisverwaltung SÜW in vollem Umfang!

Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass über die Mittel für die Eingliederungshilfe hinausgehend wenig Mittel zur Verfügung stehen!

Antwort der SPD

Für die Kitas muss eine Personalschlüsselverbesserung geprüft werden, durch die in allen Inklusionsbereichen spezielle Fachkräfte ermöglicht werden. Bei der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe muss es innerhalb der Kreisverwaltung eine engere Zusammenarbeit geben, damit Anträge der Eltern von Kindern mit besonderen Bedarfen eine schnelle Bearbeitung erfahren. Eine Idee ist hier, statt einzelne Integrationshelfer zusätzliches Kitapersonal mit besonderen Professionen wie z.B. Heilerziehungspflege, Ergotherapie etc. einzusetzen.


Frage 4
Neben dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf 7 Stunden durchgängige Kinderbetreuung soll gemäß § 80 SGB VIII, § 19 KiTaG und § 1 KiTaGAVO das örtliche Jugendamt die Kita-Plätze so planen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gewährleistet ist. Die Betreuungszeiten sollen neben der bedarfsgerechten Dauer auch die bedarfsgerechte Lage am Tag berücksichtigen.
Wie wollen Sie, unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, sicherstellen, dass möglichst viele Familien einen bedarfsgerechten Kita-Platz erhalten? Wie stehen Sie dazu, das Betreuungsangebot flächendeckend auf 7 Stunden zu reduzieren?

Antwort der AfD

Seit dem 1.1.20 zahlen in Rheinland-Pfalz Eltern von Kindern über 2 Jahren bis zum Schuleintritt keine Beiträge für den Betreuungsplatz. Eine hilfreiche Entlastung der Eltern, die an allen Ecken und Enden mit verschiedeneren Kostensteigerungen zu kämpfen haben. Aber hier muss ganz genau geschaut werden, dass die entsprechende Kompensation durch das Land erfolgt und es nicht zu einer weiteren Belastung der Kreisfinanzen kommt. Hier werden wir uns beim Land dafür einsetzen, dass wir im Kreis im Bereich Kindertagesbetreuung langfristig finanzielle Klarheit bekommen und sich die finanziellen
Voraussetzungen verbessern. Der flächendeckenden Reduzierung des Betreuungsangebotes auf 7 Stunden pro Tag sehe ich kritsch, ist aber auf Grund der angespannten Personalsituation in unseren Kindergärten und Krippen nachvollziehbar. Um für Eltern, die beide berufstätg sind, Planungssicherheit zu gewährleisten, kann das eine Option in den Einrichtungen sein, um kurzfristige tage- oder stundenweise Schließungen zu vermeiden. Langfristig erwarten wir hier ein handfestes Konzept des Landes, nicht das Abwälzen der Umsetzung von Landesbeschlüssen auf die Kommunen –
hier wird es sich von Landesseite oft zu einfach gemacht und die Leidtragenden sind die Familien.

Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

Wir sind uns der Wichtigkeit bedarfsgerechter Kita-Plätze und flexibler Betreuungszeiten bewusst und setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass auch bei Engpässen, zeitnahe und für die Betroffenen akzeptable Lösungen gesucht und gefunden werden. Wir möchten folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. 1. Engere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt: Durch eine enge Kooperation mit dem Jugendamt wollen wir sicherstellen, dass die Planung von Kita-Plätzen den tatsächlichen
    Bedarf widerspiegelt. Uns ist es wichtig, dass die Feststellung des Bedarfs transparent und
    plausibel ist.
  2. 2. Flexible Betreuungsmodelle: Wir setzen uns auf allen Ebenen für flexible
    Betreuungsmodelle ein, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien gerecht
    werden, einschließlich Randzeitenbetreuung.
  3. 3. Flächendeckende Betreuung: Wir lehnen eine pauschale Reduktion der Betreuungszeiten auf 7 Stunden ab und setzen uns stattdessen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Betreuungszeiten ein, die den Arbeitszeiten der Eltern Rechnung trägt. Insbesondere Alleinerziehende Eltern sind oft auf längere Betreuungszeiten angewiesen.
Antwort der CDU

Die Erzieherinnen und Erzieher leisten hier gemeinsam mit den Trägern und in Abstimmung mit den Eltern Vieles. Der Kreis fördert Baumaßnahmen in den Kitas, um bedarfsgerechte Angebote machen zu können. Bedarfsgerechtigkeit und eine flächendeckende Reduzierung des Betreuungsangebotes schließen sich gegenseitig aus.
Leider hat das Land Rheinland-Pfalz mit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes und den darin enthaltenen Regelungen (u.a. Betreuung sieben Stunden am Stück) sowohl die kommunalen Träger als auch die Kreise („Wundertüte“ Sozialraumbudget) vor erhebliche finanzielle Herausforderungen gestellt, ohne dem Konnexitätsprinzip (wer bestellt, der bezahlt) zu genügen und auch die entsprechenden Finanzmittel fließen zu lassen. Viele Kommunen müssen sich deshalb extrem verschulden.

Antwort der FDP

Rückmeldung steht aus

Antwort der FWG

Nicht die Kreistagsfraktionen können sicherstellen, dass das neue Kita- Gesetz umgesetzt wird, dies hat der Gesetzgeber, das Land RPf zu tun! Wenn das Land RPf die notwendigen Finanzmittel nicht bereitstellen kann, die sowohl zum Bau von geeigneten Kitas und zum Betrieb derselben ausreichend sind, kann es sich offensichtlich dieses Gesetz nicht leisten! Das Kitagesetz wäre daher solange auszusetzen, bis sich die Finanzsituation des Landes nachhaltig verbessert hat!

In Anbetracht dieser Situation kann die FWG Fraktion auf keinen Fall das bestehende Angebot auf den Mindestanspruch des neuen Kitagesetzes begrenzen, was uns finanziell nicht weiterhilft sondern lediglich zu neuen, berechtigten Ärgernissen bei den Eltern führt!

So fehlt es bis zum heutigen Tag an einer Kita- Baukostenzuschuss Verordnung, welche die erheblichen Baukostensteigerungen berücksichtigen! Es kann nicht angehen, dass dies alles zulasten der Ortsgemeinden „verwaltet“ wird! Am Beispiel Hochstadt wird deutlich, dass die O-Gemeinde sich wegen des notwendigen Kita- Neubau`s in Millionenhöhe zusätzlich verschulden muß, mit dem Ergebnis, dass der bereits unausgeglichene Haushalt auf die nächsten Jahrzehnte ausgleichbar- und damit nicht genehmigungsfähig bleibt! Die Ortsgemeinde Hochstadt ist somit bankrott. Dieses Ergebnis wird dadurch geradezu unerträglich, dass die nach den Richtlinien des neuen Kitagesetzes errichteten Räumlichkeiten mittelfristig nicht mehr genutzt werden könnten, weil das nötige Fachpersonal nicht ausreichend zur Verfügung steht!

Zusammenfassend stelle ich für die FWG- SÜW fest, dass wir uns für eine umfassende Kinderbetreuung in unseren Kita`s einsetzen, wenn möglich mit Inklusion in unseren Regel- Kitas, sofern das Land RLP endlich bereit ist, die hierfür nötigen Finanzmittel bereitzustellen!

Antwort der SPD

Das bedarfsgerechte Angebot muss sich unter der Beteiligung aller am Prozess Beteiligter widerspiegeln und der Kita-Bau ebenfalls dahingehend ausgerichtet sein werden, dass genügend Plätze mit den benötigten Zeitbedarfen zur Verfügung stehen.

Deshalb fordern wird, dass der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen angemessenen Eigenanteil leistet. Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes werden hier 40% als angemessen gesehen. Aktuell liegt der Eigenanteil des Kreises allerdings nur bei 10%.

Ebenfalls möchten wir eine transparente Priorisierung bei Platzmangel umsetzen. Dies kann zum Beispiel mittels Punktesystem erfolgen.

Wir haben aktuell rechtliche Bedenken, was die Reduzierung des Betreuungsangebots flächendeckend auf 7 Stunden angeht, weil es kein bedarfsgerechtes Angebot ist. Zur Vorhaltung eines solchen bedarfsgerechten Angebots ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedoch im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit verpflichtet.

Die Betreuungszeiten müssen sich immer an den Bedarfen der Eltern orientieren. Eine 7 Stunden-Betreuung muss dabei also immer das Mindestangebot sein! Eine Idee sind „Schwerpunkt-Kitas“ mit deutlich erweiterten Öffnungszeiten, für Familien mit besonderen zeitlichen Betreuungsbedarfen. Da nicht alle Kitas dies anbieten werden können, wäre anzudenken einzelne Kitas in dieser Form einzurichten und auszustatten, dass sie Kinder von mehreren Nachbarorten über die 7 Stunden hinaus betreuen.

Diese Möglichkeit sollte man dann als Zukunft sukzessive ausbauen und auf Kommunen und Träger einwirken, dass Strukturen künftig angepasst werden müssen.


Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Parteien für ihre Rückmeldungen, die trotz der relativen kurzfristigen Anfrage bei uns eingegangen sind und wünschen ein erfolgreiches Abschneiden bei der Kommunalwahl 2024!