VORRÜBERGEHENDE BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT Ü2-KINDERN BIS ENDE 2028 MÖGLICH

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In sei­nem aktu­el­len Rund­schrei­ben teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass die Über­gang­re­ge­lung zur vor­über­ge­hen­den Bele­gung von U2-Plät­zen mit Ü2-Kin­dern bis Ende 2028 ver­län­gert wurde.

Grund­sätz­lich gilt: Voll­endet ein Kind das zwei­te Lebens­jahr hat es einen Rechts­an­spruch auf einen bei­trags­frei­en Ü2-Platz. Hier­für muss ent­spre­chend ein sol­cher Ü2-Platz in der Kita frei sein. Ist dies nicht der Fall, müss­te das Kind in der Theo­rie mit dem zwei­ten Geburts­tag die Kita ver­las­sen. In der Pra­xis ist daher im Rah­men der Bedarfs­pla­nung zu beach­ten, dass für jedes U2-Kind, wel­ches in der Kita auf­ge­nom­men wird, auch ein Ü2-Platz vor­ge­hal­ten wird. Ins­be­son­de­re dort, wo die Anzahl der Kin­der die Platz­ka­pa­zi­tä­ten erreicht (oder über­steigt), führt das in der Regel dazu, dass kei­ne U2-Plät­ze ange­bo­ten wer­den können. 

Die­se Über­gangs­re­ge­lung ist lei­der kein Garant dafür, dass mehr U2-Plät­ze ent­ste­hen, kann aber im Ein­zel­fall eine mög­li­che Lösungs­op­ti­on sein, um die Auf­nah­me eines U2-Kin­des zu ermöglichen.

Das Rund­schrei­ben steht hier zum Down­load zur Verfügung:

KITA-PLATZ-KLAGE FÜHRT FAST IMMER ZUM ERFOLG

Der Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz ab dem ers­ten Lebens­jahr besteht in Rhein­land-Pfalz mitt­ler­wei­le seit elf Jah­ren. Trotz die­ser gesetz­li­chen Rege­lung fin­den vie­le Eltern kei­nen Platz für ihr Kind, was ins­be­son­de­re in städ­ti­schen Regio­nen zu erheb­li­chen Pro­ble­men führt. In den letz­ten Jah­ren hat sich die Situa­ti­on zuneh­mend ver­schärft, und immer mehr Eltern sehen sich gezwun­gen, recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten, um ihren Anspruch auf einen Betreu­ungs­platz durchzusetzen.

Seit 2021 ist ein deut­li­cher Anstieg der Kla­gen gegen Kom­mu­nen zu ver­zeich­nen. Beson­ders betrof­fen sind Bal­lungs­ge­bie­te, in denen die Nach­fra­ge nach Kita-Plät­zen die Kapa­zi­tä­ten deut­lich über­steigt. Der Man­gel an ver­füg­ba­ren Betreu­ungs­plät­zen wird durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren ver­ur­sacht. Die Städ­te und Kom­mu­nen sind dem gestie­ge­nen Bedarf nicht gewach­sen, der Aus­bau der Betreu­ungs­ka­pa­zi­tä­ten schrei­tet nicht mit dem erfor­der­li­chen Tem­po vor­an. Hin­zu kommt ein Man­gel an Fach­kräf­ten, der die Deckung der stei­gen­den Betreu­ungs­be­dar­fe zusätz­lich erschwert.

Rechts­an­wäl­te, die sich auf die­se Fäl­le spe­zia­li­siert haben, berich­ten von einer hohen Erfolgs­quo­te bei den Kla­gen. Das Ver­fah­ren läuft in der Regel ähn­lich ab: Eltern mel­den ihren Betreu­ungs­be­darf beim Jugend­amt an, erhal­ten jedoch kei­nen Platz und for­dern dann einen schrift­li­chen Ableh­nungs­be­scheid an, auch wenn die­ser oft nicht aus­ge­stellt wird. Auch ohne for­mel­len Bescheid kön­nen die Eltern recht­lich gegen die Bedarfs­pla­nungs­be­hör­de vor­ge­hen, meist erfolg­reich. In vie­len Fäl­len wer­den die Kla­gen im Eil­ver­fah­ren ent­schie­den, wodurch den Eltern inner­halb weni­ger Wochen ein Platz zuge­wie­sen wird. Das Gericht prüft dabei, ob der zuge­wie­se­ne Platz inner­halb von 30 Minu­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln erreich­bar ist, wobei Eltern den zuge­wie­se­nen Platz anneh­men müs­sen, auch wenn er nicht ihrer ers­ten Wahl entspricht.

Obwohl die Kla­gen eine Lösung für die betrof­fe­nen Fami­li­en bie­ten, bleibt die Grund­pro­ble­ma­tik bestehen: Der Man­gel an Kita-Plät­zen und Fach­kräf­ten sorgt dafür, dass die War­te­zei­ten für alle Kin­der stei­gen. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um sieht die Ver­ant­wor­tung für die Bereit­stel­lung von Betreu­ungs­plät­zen bei den zustän­di­gen Trä­gern der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, also den Städ­ten und Land­krei­sen, und betrach­tet den Anstieg der Kla­gen nicht als besorg­nis­er­re­gend, da er den Zweck des Rechts­an­spruchs wider­spie­ge­le. Den­noch führt dies zu einer Umver­tei­lung vor­han­de­ner Plät­ze, ohne dass tat­säch­lich neue Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen wer­den, was die ange­spann­te Situa­ti­on auf lan­ge Sicht nicht löst.

JEDEM KIND SEINE KUNST

Im Zuge des Lan­des­pro­gramms „Jedem Kind sei­ne Kunst“ wer­den zahl­rei­che Pro­jek­te im Bereich der kul­tu­rel­len Bil­dung rea­li­siert, an denen sich auch regel­mä­ßig vie­le Kitas betei­li­gen. Die Ein­rich­tun­gen haben die Gele­gen­heit, im zwei­ten Halb­jahr 2025 ein künst­le­ri­sches Pro­jekt durch­zu­füh­ren. Inter­es­sier­te Kitas kön­nen in einer Daten­bank Künst­le­rin­nen und Künst­ler ent­de­cken, die ihre viel­fäl­ti­gen Pro­jekt­ideen vor­stel­len. Dar­un­ter sind Ange­bo­te u.a. aus den Berei­chen Bil­den­de Kunst, Thea­ter, Tanz, Lite­ra­tur Musik, Foto­gra­fie und mehr.

Die Ein­rei­chungs­frist endet am 11. April 2025. Die Hono­ra­re wer­den dabei vom Land Rhein­land-Pfalz übernommen.

Wir freu­en uns über Erfahrungsberichte! 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie die genann­te Daten­bank sind zu fin­den unter:

https://kita.rlp.de/service/presse/detail/landesprogramm-jedem-kind-seine-kunst-beginn-der-kooperationsphase-fuer-projekte-im-zweiten-halbjahr-2025