FACHKRÄFTEMANGEL – KURZFRISTIGE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT


Wer sich mit dem Thema Kita beschäftigt, stößt aktuell häufig auf den Begriff „Kompendium des Aktionsforums Fachkräftesicherung und -gewinnung“ oder kurz Fachkräftekompendium“.


Doch was steckt hinter diesem sperrigen Begriff?

Mitte 2022 wurde auf dem Kita-Tag der Spitzen vereinbart, dass sich eine Arbeitsgruppe (oder Aktionsforum genannt) damit beschäftigen soll, wie man mehr Fachkräfte gewinnen und bestehende Fachkräfte in ihrem Beruf halten kann.
Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller am System beteiligter Personenkreise und Institutionen, von den Eltern bis hin zum Bildungsministerium. Somit saßen alle Verantwortungsträger des Systems „Kita“ am Tisch. In mehreren Treffen wurde eine Liste an Maßnahmen erarbeitet, die die Beteiligten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ergreifen können, um die Situation des Fachkräftemangels kurzfristig zu verbessern. Diese Maßnahmen sind alle innerhalb des aktuellen rechtlichen Rahmens umsetzbar.

Das Arbeitspapier beinhaltet alle dort erarbeiteten Maßnahmen und umfasst in der aktuellen Version 27 Seiten.

Um die Inhalte dieses Papiers den Beteiligten vor Ort (Eltern, Leitungen, Trägern) zugänglicher zu machen, haben wir die wesentlichen Kernaussagen kompakt zusammengefasst und um weitere Aspekte ergänzt.

Gerne darf die Unterlage verteilt werden!

ELTERN MÜSSEN LEIDER DRAUSSEN BLEIBEN!

Diesen Satz hören Eltern mancherorts, wenn sie die Kita ihrer Kinder betreten wollen. Der Landeselternausschuss teilt in einem mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmten Schreiben nun mit, dass es nicht legal ist, den Eltern grundsätzlich den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verwehren!

Was steckt dahinter?
Während der Corona-Pandemie wurde in vielen Kindertagesstätten die Regelung eingeführt, dass die Eltern beim Holen und Bringen der Kinder nicht in die Einrichtung dürfen. Aus Gründen des Infektionsschutzes mussten die Kinder mit Sack und Pack an der Tür abgegeben werden. Am Nachmittag durfte man dann sein Kind inklusive, hoffentlich vollständigem Gepäck (es fehlte nicht selten Matschhose, Trinkflasche oder das Lieblingskuscheltier), wieder abholen.
Diese Regelung fand neben Kritikern auch viele Anhänger unter den Eltern. Manche Eltern empfanden es als positiv, die Kinder morgens zuhause einmal einpacken und dann nicht ein paar Minuten später in der Kita wieder auspacken zu müssen. Viele Eltern berichteten auch, dass den Kindern der Abschied auf diese Art einfacher fiele. Andererseits fehlt durch dieses Vorgehen jeglicher Einblick in die Umgebung, in der das Kind einen großen Teil seines Tages verbringt. Der obligatorische Blick in die Kiste mit den Ersatzkleidern oder die Windelbox ist so ebenfalls nicht möglich. Ein kurzes Gespräch zwischendurch mit jemandem vom Team, wie denn der Tag so war und ob es Probleme gab, wird hierdurch ebenfalls deutlich erschwert.

Für das Kita-Personal bedeutet dies einen enormen Mehraufwand, muss doch in der Hol- und Bringzeit immer jemand an der Tür auf die Kinder warten, diese dann umziehen und Utensilien wie Frühstücksbox und Trinkflasche versorgen. In dieser Zeit fehlen die Erzieherinnen dann natürlich auch in den Gruppen. Dennoch überwiegen mancherorts die Vorteile für das Personal, sodass diese Regelung beibehalten wurde. Wo sich Eltern darüber beschweren, wird mit dem Hausrecht argumentiert und im Härtefall mit Kündigung des Betreuungsvertrages gedroht. Man könne sich ja eine Einrichtung suchen, in der einem die Konzeption mehr zusagt.

Landeselternausschuss, Bildungsministerium und Landesjugendamt haben hierzu eine klare, gemeinsame Aussage:

Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht der Einrichtung in der Hol- und
Bringsituation. Dieses Recht der Eltern muss die Regel sein und darf nicht nur auf Einfordern gewährt werden
!

Eine pauschale einrichtungsweite und dauerhafte alternative Lösung (z. B. Abgabe des
Kindes im Windfang oder am Gartenzaun) ist gegen den Willen auch einzelner Eltern
grundsätzlich nicht zulässig,

Begründet ist dies u.a. durch den fachlichen Stand der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, wo die Übergabesituation als wesentlicher Bestandteil einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft definiert ist.

Eltern, denen der Zutritt zur Kita dennoch verwehrt wird, sollten zunächst mit Elternausschuss, Leitung und Träger ins Gespräch gehen. Hierzu darf gerne auch das Schreiben den Landeselternausschusses als Argument mitgenommen werden. Führen die Gespräche nicht zu einer gemeinsamen Lösung, stehen die zugehörigen KEA´s / StEA´s und auch der LEA als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollten Eltern von ihrem Beschwerderecht beim Landesjugendamt Gebrauch machen.

Hier finden Sie das benannte Schreiben:

Vollversammlung des Kreiselternausschusses zur Wahl des Vorstandes für 2023 – 2025

Wahl

Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses SÜW (KEA SÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 76 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am

14. Dezember 2023

Uhrzeit: 19:00 Uhr

Ort: „Casino“ der Kreisverwaltung SÜW

An der Kreuzmühle 2

76829 Landau

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.

In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Südliche Weinstraße haben („passives Wahlrecht“).

Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder Kreiselternausschuss vorausgesetzt.

Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (jugendamt@suedliche-weinstrasse.de).

Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA SÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E-Mail an post@keasuew.de wenden.

Das aktive Wahlrecht üben die auf örtlicher Kita-Ebene gewählten Delegierten bzw. Ersatzdelegierten aus.

Hier finden Sie die offizielle Einladung sowie die Tagesordnung des Landkreises SÜW