Newsletter 4/2023

Newsletter
Liebe Eltern und Elternvertreter,
sehr geehrte Kita-Leiterinnen und -Leiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unseren aktuellen Newsletter mit Themen rund um die Kita-Landschaft. Insbesondere das Informationspapier zur Aufsichtspflicht dürfte für den Kita-Alltag von großem Interesse sein. Es gibt den Fachkräften, Leitungen und Trägern konkrete Hinweise, in welchen Situationen wie viel Personal zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht erforderlich ist. Für Träger, Leitungen und Kita-Fachkräfte veranstaltet das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Landesjugendamt und der Unfallkasse eine Online-Infoveranstaltung (näheres dazu im Beitrag). Die Meldung zum Scheitern der Rahmenvereinbarungen über die Trägeranteile auf Landesebene ist von besonderer Brisanz und hat ebenfalls direkte Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Durch die offizielle Verkündung der ergebnislosen Verhandlungen auf Landesebene, sind nun die Verantwortungsträger auf örtlicher Ebene gefordert, also die Träger der Einrichtungen sowie die jeweilig zuständigen Jugendämter. Eine zügige Einigung über die Personal- und Sachkostenanteile der Träger sollte nun oberste Priorität in den Kreis- und Stadtverwaltungen haben!! Auch das neueste Rundschreiben des Landesjugendamtes mit Regelungen zur vorübergehenden Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, stellt eine für viele Kitas relevante (momentan vorübergehende) Veränderung des Kita-Systems dar. Mehr zu diesen und anderen Themen im folgenden Newsletter. Hier haben wir die Themen des Newsletters für Sie verlinkt:
Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Verhandlungen über Kita-Rahmenvereinbarung gescheitert!

Verstärkung für den LEA-Vorstand: Nachwahlen auf Delegiertenversammlung bringen starken Zuwachs

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Erlischt der Betreuungsanspruch des Kindes gegenüber dem Jugendamt, wenn Eltern einen konkreten Betreuungsplatz ablehnen?

Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

„Unser Papier soll in der Praxis eine bessere Orientierung und Sicherheit schaffen, denn die brauchen die Kitateams für eine gute Arbeit im Alltag“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Das Papier wurde gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erstellt. Es behandelt grundsätzliche Fragen zum Personaleinsatz, zur Gefährdungsbeurteilung und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen. Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger werde, gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden, tauchen diese Fragen häufiger auf. „Dort, wo die Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, ist es für uns zentral, mit Vertretungskräften zu arbeiten. Sie können dabei helfen, das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu sichern und das pädagogische Fachpersonal zu entlasten. Weil wir wissen, dass dies nicht einfach ist, unterstützen wir unsere Kita-Landschaft bestmöglich. Ein Baustein hierfür ist auch das Papier“, sagte die Ministerin.  

Weiterlesen