Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße als Tages­pfle­ge­per­son ein Kind oder meh­re­re Kin­der betreut, erhält ab dem kom­men­den Jahr eine höhe­re Geld­leis­tung vom Kreis­ju­gend­amt. Eine ent­spre­chen­de Ände­rung der „Sat­zung über die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge und die Erhe­bung von Kos­ten­bei­trä­gen für die Kin­der­ta­ges­pfle­ge“ hat der Kreis­tag in sei­ner jüngs­ten Sit­zung ein­stim­mig beschlossen.

In Rhein­land-Pfalz gilt: Für Kin­der ab dem zwei­ten Lebens­jahr besteht bis zum Schul­ein­tritt ein Anspruch auf Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung in einer Tages­ein­rich­tung. Die­ser Rechts­an­spruch rich­tet sich vor­ran­gig an Kin­der­ta­ges­stät­ten. Ist am jewei­li­gen Wohn­ort des Kin­des oder in zumut­ba­rer Ent­fer­nung kein frei­er Kita­platz vor­han­den, kann das Kind in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge betreut wer­den. Die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist laut dem Sozi­al­ge­setz­buch eine Leis­tung der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, die den Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen unter ande­rem eine Geld­leis­tung gewährt. Die­se war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Janu­ar 2019 erhöht wor­den. Wie hoch die Geld­leis­tung für eine Tages­mut­ter oder einen Tages­va­ter ist, kann jede Kom­mu­ne selbst ent­schei­den. Im Land­kreis ist der Betrag abhän­gig vom Ein­kom­men der Eltern und der Anzahl der Stun­den, die ein Kind betreut wird.

Ab Janu­ar zehn Pro­zent mehr
Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird der Betrag um zehn Pro­zent erhöht. Dar­über hin­aus wird er dyna­mi­siert. Bedeu­tet: Die Geld­leis­tung wird künf­tig jähr­lich zum jeweils 1. April ent­spre­chend der Ent­wick­lung im „Ver­brau­cher­index für Deutsch­land“ ange­gli­chen, womit sich die all­ge­mei­ne Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten auch auf die Geld­leis­tun­gen aus­wir­ken wird. Die Mehr­kos­ten für den Land­kreis lie­gen ab dem kom­men­den Jahr bei 110.000 Euro zuzüg­lich der ab 2024 erfol­gen­den Erhö­hun­gen gemäß dem Ver­brau­cher­index. „Die Tages­pfle­ge­per­so­nen leis­ten gera­de in die­ser Zeit einen wert­vol­len und wich­ti­gen Bei­trag bei der Betreu­ung von Kin­dern. Daher war es uns wich­tig, dem Kreis­tag vor­zu­schla­gen, dass sich die Geld­leis­tung für Tages­pfle­ge­per­so­nen an den rea­len Kos­ten­ent­wick­lun­gen ori­en­tie­ren soll, ins­be­son­de­re in Zei­ten stei­gen­der Lebens­hal­tungs­kos­ten“, sagt der fürs Jugend­amt zustän­di­ge Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern. Dass der Kreis­tag ein­hel­lig zuge­stimmt habe, sei für die Ver­ant­wort­li­chen des Jugend­amts sowie für die Tages­pfle­ge­per­so­nen glei­cher­ma­ßen ein wich­ti­ges Signal.

Eltern, die im Land­kreis Tages­pfle­ge in Anspruch neh­men, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jah­ren – oder um ihr (älte­res) Kind wäh­rend Rand- und Urlaubs­zei­ten betreut zu wis­sen. Aber auch aus einem ande­ren Grund, wie Kreis­ju­gend­amts­lei­te­rin Han­ne­lo­re Schla­ge­ter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befin­den wir uns aktu­ell in einer Über­gangs­pha­se: Dort, wo Kita-Plät­ze noch nicht in aus­rei­chen­der Anzahl zur Ver­fü­gung ste­hen, kann die Tages­pfle­ge eine alter­na­ti­ve Mög­lich­keit zur Betreu­ung der Kin­der sein. “

Der Kreis­eltern­aus­schuss SÜW begrüßt die­se Ent­schei­dung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tages­pfle­ge­per­so­nen erhal­ten ab Janu­ar 2023 mehr Geld – Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten ist künf­tig Maß­stab — Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße (suedliche-weinstrasse.de)

Doppelter Landesverdienstorden für Elternmitwirkung: Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller für ihre langjährigen, außergewöhnlichen Verdienste um die Kitas in RLP geehrt

Minis­ter­prä­si­den­tin Malu Drey­er ver­lieh am 07.12.2022 in einer Fei­er­stun­de in der Staats­kanz­lei die höchst­mög­li­che Aus­zeich­nung – den Ver­dienst­or­den des Lan­des Rhein­land-Pfalz – an den lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses der Kin­der­ta­ges­stät­ten in Rhein­land-Pfalz (LEA RLP) Andre­as Win­hel­ler und sei­ne Stell­ver­tre­te­rin Bea­ta Kos­no-Mül­ler, die die gesam­te sie­ben­jäh­ri­ge Amts­zeit mit ihm geprägt hatte.

Die der­zei­ti­ge LEA-Vor­sit­zen­de Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erst­ma­li­ge Ver­lei­hung die­ses hohen Ordens an Ver­tre­ter der Kita-Eltern: „Die­se Ehrung ist hoch­ver­dient. Bea­ta und Andre­as haben die Kita-Eltern­mit­wir­kung, so wie wir sie heu­te ken­nen, mit aus der Tau­fe geho­ben. Sie haben gera­de zu Coro­na-Zei­ten bewie­sen, wie wich­tig eine gute Koope­ra­ti­on ist, wenn schwie­ri­ge Pro­ble­me in Kitas gelöst wer­den müs­sen. Mit die­ser Ehrung zeigt die Minis­ter­prä­si­den­tin, dass die­se enga­gier­te Eltern­mit­wir­kung gewünscht und benö­tigt wird. Eltern sind ab sofort mit­ten­drin und nicht nur am Ran­de dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Wie kei­ne ande­ren Eltern­ver­tre­tun­gen in ganz Deutsch­land haben Andre­as Win­hel­ler und Bea­ta Kos­no-Mül­ler die Kita-Land­schaft geprägt. Als sie ihr Amt damals über­nom­men hat­ten, waren schwa­che Mit­wir­kungs­struk­tu­ren von gro­ßer Rechts­un­si­cher­heit in vie­len Kitas geprägt. Sie haben sich enga­giert dafür ein­ge­setzt, dass kla­re, ver­läss­li­che gesetz­li­che Struk­tu­ren geschaf­fen wer­den und alle Betrof­fe­nen gut über die Eltern­mit­wir­kungs­rech­te infor­miert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnö­ti­gen juris­ti­schen Kon­flik­ten kommt.

Die von ihnen erar­bei­te­te Eltern­mit­wir­kungs­bro­schü­re, die die Auf­ga­ben und Rechts­la­ge ver­ständ­lich und ver­läss­lich dar­stellt und an alle Kitas im Land ver­schickt wird, ist zu einem Stan­dard­werk für die gesam­te Kita-Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft in RLP gewor­den. Auch wenn die bei­den ihre Ämter kom­plett ehren­amt­lich wahr­ge­nom­men haben, haben sie dabei ein unge­wöhn­lich hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät gezeigt. Damit haben sie einen neu­en Stan­dard gesetzt, wel­cher sich inzwi­schen bei Eltern in der gesam­ten Kita-Land­schaft ausbreitet.

Kos­no-Mül­ler und Win­hel­ler haben sich nie gescheut in den Dis­kurs, und wenn es sein muss­te auch in den Kon­flikt, zu gehen. Sie haben nie auf­ge­ge­ben, auch wenn sie auf noch so gro­ßes Unver­ständ­nis und fest­ge­fah­re­ne Ein­stel­lun­gen gesto­ßen sind. Kon­se­quent haben sie gegen die ver­al­te­ten Vor­stel­lun­gen gekämpft, dass die Päd­ago­gik einer Kita Eltern nichts ange­he oder – noch schlim­mer – dass Eltern die päd­ago­gi­schen und struk­tu­rel­len Zusam­men­hän­ge hier gar nicht ver­ste­hen können.

Zu den wich­tigs­ten Bot­schaf­ten der bei­den gehört noch heu­te: Eltern­ver­tre­tun­gen sind kei­ne Fest­ko­mi­tees. Viel­mehr geht es dabei um die Gestal­tung der Kitas vor Ort und um die Gestal­tung der Rah­men­be­din­gun­gen durch poli­ti­sche Lob­by­ar­beit auf allen Ebe­nen. Es geht dar­um, gemein­sam die Ver­ant­wor­tung wahr­zu­neh­men, die wir alle für unse­re Kin­der tragen. 

In der Coro­na-Zeit setz­ten sich bei­de mit sehr viel Augen­maß dafür ein, dass sowohl fai­re und ver­läss­li­che Rege­lun­gen auch in schwie­ri­ger Zeit gefun­den wur­den. Win­hel­ler und Kos­no-Mül­ler enga­gier­ten sich aber vor allem dafür, dass die Bedürf­nis­se klei­ner Kin­der dabei immer ganz beson­ders im Fokus der Poli­tik blie­ben. Dafür sind sie oft ange­fein­det wor­den. Gera­de in den letz­ten Mona­ten zeig­te sich aber an vie­len Stel­lung­nah­men z.B. von Wis­sen­schaft­lern und Ethik­rat, wie rich­tig und ange­mes­sen genau die­ser Weg rück­bli­ckend gewe­sen war.

Bei der Neu­wahl des LEA im Mai 2022 wur­den Bea­ta Kos­no-Mül­ler und Andre­as Win­hel­ler bereits in Ehren ver­ab­schie­det und von den Dele­gier­ten ein­stim­mig zu den ers­ten Ehren­vor­sit­zen­den in der Geschich­te des LEA RLP gewählt. Dass der neu­ge­wähl­te LEA die­ses Ver­mächt­nis bewah­ren wird, ver­si­chert Lan­des­el­tern­spre­che­rin Karin Graeff: „Der neu­ge­wähl­te LEA wird die Visio­nen der bei­den ver­dien­ten Preis­trä­ger wei­ter­tra­gen. Es muss für jede Kita nor­mal wer­den mit den Eltern eine tat­säch­li­che Part­ner­schaft auf Augen­hö­he zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Eltern­mit­wir­kung. Des­halb haben wir Erwach­se­nen die Pflicht, gemein­sam an unse­ren Kitas zu arbei­ten, damit unse­re Kin­der dort einen guten Start ins Leben fin­den und dann ihrer­seits aktiv die Zukunft gestal­ten kön­nen. Eltern­mit­wir­kung ist pures Ehren­amt – ohne Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, oft genug auf Kos­ten von Fami­lie und Beruf. Es ist für alle Eltern­ver­tre­tun­gen sehr moti­vie­rend zu sehen, dass die­ses Enga­ge­ment durch die Lan­des­re­gie­rung gese­hen und gewür­digt wird.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Fotos zur Ver­lei­hung des Lan­des­ver­dienst­or­dens in der Staats­kanz­lei fin­den sie unter fol­gen­dem Link: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-zeichnet-18-verdiente-persoenlichkeiten-aus/

Newsletter November 2022

Lie­be Eltern und Eltern­ver­tre­ter,
sehr geehr­te Kita-Lei­te­rin­nen und ‑Lei­ter,
sehr geehr­te Damen und Herren,
Das neue Kita­jahr hat begon­nen und die Wah­len zu den neu­en Eltern­aus­schüs­sen soll­ten groß­teils im Kreis abge­schlos­sen sein.
Wir freu­en uns über alle Eltern, die sich bereit erklä­ren ehren­amt­lich im EA tätig sein und hei­ßen Euch/ Sie herz­lich will­kom­men.
Wir als KEA leben vom Aus­tausch mit Euch und Ihnen! Ob Eltern, Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Erzie­he­rin­nen und Erzie­her, Lei­tungs­kräf­te, Trä­ger­ver­tre­ter oder Inter­es­sen­ten – wir kön­nen nur dann eine gute Ver­tre­tung der Kitas im Jugend­hil­fe­aus­schuss und Lan­des­el­tern­aus­schuss sein, wenn wir die The­men, Pro­ble­me, Nöte, Beden­ken, Erfah­run­gen, Her­aus­for­de­run­gen, etc. aus dem Kitaum­feld aller mitt­ler­wei­le 76 Land­kreis-Kitas ken­nen! Des­halb: Schreibt uns an post@keasuew.de
Im heu­ti­gen News­let­ter möch­ten wir über fol­gen­de The­men informieren: 
Abfra­ge der Betreu­ungs­be­dar­fe
Online-Ver­an­stal­tung: Grund­la­gen der Eltern­mit­wir­kung
KEA-Voll­ver­samm­lung & Wahl der LEA-Dele­gier­ten
Grün­dung des Lan­des­ver­ban­des der Kita- und Schul­för­der­ver­ei­ne  
Abfra­ge der Betreuungsbedarfe
Im Novem­ber beginnt in den Kitas in SÜW die Abfra­ge der Betreu­ungs­be­dar­fe. Dabei wer­den die Eltern durch die Kita nach ihren gewünsch­ten Betreu­ungs­zei­ten für das kom­men­de Kita-Jahr (also für das Kita-Jahr 2023/24 begin­nend nach den Som­mer­fe­ri­en) befragt. Hier­bei kommt es in fol­gen­den Punk­ten häu­fig zu Miss­ver­ständ­nis­sen: 

Betreu­ungs­zei­ten
In den vom Kreis­ju­gend­amt SÜW emp­foh­le­nen For­mu­la­ren zur Bedarfs­ab­fra­ge besteht die Mög­lich­keit, die gewünsch­te Betreu­ungs­zeit für jeden Wochen­tag indi­vi­du­ell anzu­ge­ben. Hier­bei soll­te beach­tet wer­den, dass der tat­säch­li­che Betreu­ungs­be­darf ange­ge­ben wer­den soll, auch wenn die­ser die aktu­el­len Öff­nungs­zei­ten der Kita über­steigt (bit­te auch aus­rei­chend Fahrt­zei­ten und ggf. Schicht­dienst berück­sich­ti­gen)! Auf Basis der gesam­mel­ten Bedar­fe aller Kita-Eltern wird dann im Rah­men des Bedarfs­pla­nungs­ge­sprächs zwi­schen Kreis­ju­gend­amt und Kita gege­be­nen­falls die Öff­nungs­zeit der Kita an den Bedarf der Eltern ange­passt. Die Anga­be der gewünsch­ten Betreu­ungs­zeit muss also nicht inner­halb der bis­he­ri­gen Öff­nungs­zei­ten lie­gen! Ob der Bedarf dann voll­stän­dig in der Kita oder ggf. ergän­zend durch Tages­pfle­ge abge­deckt wer­den kann, rich­tet sich dann aller­dings nach dem Bedarf der gesam­ten Elternschaft.Im Rah­men des Anhö­rungs­rechts soll­te der Eltern­aus­schuss vor den Bedarfs­pla­nungs­ge­sprä­chen ange­hört wer­den und kann an die­sem auch teil­neh­men! 

Nach­weis­pflicht bei Betreu­ung von mehr als 7 Stun­den
Über­steigt die gewünsch­te Betreu­ungs­dau­er den gesetz­li­chen Rechts­an­spruch von sie­ben Stun­den, muss die­ses in den Kitas von SÜW begrün­det wer­den. Oft­mals ergibt sich der höhe­re Bedarf an Betreu­ung durch die Berufs­tä­tig­keit der Eltern. Daher wer­den von den Eltern Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gun­gen ein­ge­for­dert. Es gibt aller­dings auch wei­te­re Grün­de, die eine Betreu­ung über den gesetz­li­chen Anspruch hin­aus recht­fer­ti­gen. Dies kön­nen z.B. sozia­ler oder fami­liä­rer Natur sein und kön­nen des­we­gen nicht immer mit­tels einer Beschei­ni­gung nach­ge­wie­sen wer­den. In die­sen Fäl­len muss der Kita ledig­lich glaub­haft gemacht wer­den, dass ein erhöh­ter Betreu­ungs­be­darf des/der Kin­der erfor­der­lich ist. Auch das Kreis­ju­gend­amt akzep­tiert den erhöh­ten Bedarf ohne Beschei­ni­gung, sofern die­ser begrün­det ist.Dies bedeu­tet, dass eine Betreu­ung des Kin­des über die sie­ben Stun­den hin­aus mög­lich ist, auch wenn nicht bei­de Eltern­tei­le über ent­spre­chen­de Arbeit­ge­ber­nach­wei­se ver­fü­gen. 
Online-Ver­an­stal­tung: Grund­la­gen der Elternmitwirkung
Seit den Herbst­fe­ri­en sind nun alle Eltern­aus­schüs­se gewählt und zum Groß­teil kon­sti­tu­iert. Neben eini­gen „alten Hasen“ enga­gie­ren sich auch jedes Jahr vie­le neue Mit­glie­der in den Eltern­aus­schüs­sen der Tages­ein­rich­tung in Rhein­land-Pfalz. Wel­che Auf­ga­ben auf sie zukom­men, wel­che Rech­te und Pflich­ten sie haben – das ist jedoch für einen Groß­teil der Enga­gier­ten nicht immer ganz klar.

Daher laden wir zu einer kreis­über­grei­fen­den Online-Ver­an­stal­tung zum The­ma “Grund­la­gen der Eltern­mit­wir­kung” ein.
Die­se fin­det am 9. Dezem­ber 2022 um 20:00 Uhr statt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie die Anmel­dung zur Ver­an­stal­tung sind zu fin­den unter:
https://keasuew.de/veranstaltungen/ 
Direkt zur Anmeldung
SAFE THE DATE: KEA-Voll­ver­samm­lung & Wahl der LEA-Delegierten
Wir laden alle KEA-Dele­gier­ten der Kitas in SÜW zur Voll­ver­samm­lung des Kreis­eltern­aus­schus­ses ein. Die­se fin­det am 12. Janu­ar 2023 in Birk­wei­ler statt. Eine offi­zi­el­le Ein­la­dung erhal­ten alle KEA-Dele­gier­ten, sobald uns die voll­stän­di­gen Kon­takt­da­ten vom Kreis­ju­gend­amt über­mit­telt wur­den. Dies­be­züg­lich wür­den wir uns sehr über Unter­stüt­zung aus den Eltern­aus­schüs­sen freu­en, sodass die Kon­takt­da­ten durch Träger/Leitung der Kita ohne grö­ße­ren zeit­li­chen Ver­zug zu den Eltern­aus­schuss­wah­len an das Jugend­amt über­mit­telt wer­den.  Im Rah­men der Voll­ver­samm­lung fin­det auch die jähr­li­che Wahl der Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss statt. 
Neu­grün­dung des Lan­des­ver­ban­des der Kita- und Schulfördervereine
Der Lan­des­ver­band der Kita und Schul­för­der­ver­ei­ne in Rhein­land-Pfalz (LSFV-RP) wur­de am 8.11.2022 in Mainz gegrün­det. Damit exis­tiert neben Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) und Lan­des­el­tern­bei­rat (LEB) ein drit­tes Lan­des­gre­mi­um spe­zi­ell für die Bedürf­nis­se der För­der­ver­ei­ne an Kitas und Schu­len in Rhein­land-Pfalz. Genau wie die Eltern­ver­tre­tungs­gre­mi­en LEA für Kit­ael­tern und der LEB für Schul­el­tern, ver­tritt der LSFV-RP die Inter­es­sen der För­der­ver­ei­ne, ermög­licht Ver­net­zung und bie­tet Schu­lun­gen für die För­der­ver­ei­ne an. Dadurch kön­nen sich die Ehren­amt­li­chen auf ihre Kern­auf­ga­ben bes­ser kon­zen­trie­ren, was allen Fami­li­en zugu­te kommt. Geleb­tes Demo­kra­tie­ver­ständ­nis wird hier ein zen­tra­les Ele­ment sein.

Die Ver­an­stal­tung wur­de beglei­tet mit Gruß­wor­ten von Sis­si West­rich vom Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um, Bir­ger Hart­nuß von der Staats­kanz­lei RLP und Andre­as Krei­ner-Wolf von der Fri­dt­jof-Nan­sen-Aka­de­mie für poli­ti­sche Bil­dung. Wei­te­re Gruß­wor­te wur­den von Karin Gräf (LEA) und Rei­ner Schlad­wei­ler (REB Trier und lang­jäh­ri­ger Spre­cher des LEB) sowie Andre­as Kes­sel (Stif­tung Bil­dung) gehal­ten, was sehr zur fei­er­li­chen Stim­mung bei­getra­gen hat. Der LSFV-RP freut sich sehr über die­sen Start und baut auf die gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung mit den Eltern­ver­tre­tungs­gre­mi­en, Ver­wal­tungs­struk­tu­ren und poli­ti­schen Akteu­ren. So bil­den sich star­ke Orga­ne der ehren­amt­li­chen Bil­dungs­struk­tu­ren, die gemein­sam mehr errei­chen. Eltern­ver­tre­ter als emo­tio­na­le Spon­so­ren und För­der­ver­ei­ne als finan­zi­el­le Spon­so­ren.

Der Vor­stand des LSFV-RP setzt sich zusam­men aus Dr. Asif Stö­ckel-Karim (Vor­sit­zen­der), Vero­ni­ka Sni­der-Wenz (stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de) und Made­lei­ne Wenz (Schatz­meis­te­rin). In den erwei­ter­ten Vor­stand wur­den Peter Gebau­er und Kay Dim­mer­ling (bei­de Bun­des­ver­band der Kita und Schul­för­der­ver­ei­ne) und Rei­ner Schlad­wei­ler (REB Trier) gewählt. Kas­sen­prü­fe­rin­nen wur­den Anet­te Eich­horn und Cath­rin Schul­te.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind zu fin­den unter:
https://www.schulfoerdervereine.de/home/bsfv
Bei Fra­gen, Wün­schen oder Anre­gun­gen ste­hen wir wie immer ger­ne zur Ver­fü­gung! Vie­le Grü­ße und eine schö­ne Vor­weih­nachts­zeit wünscht
Ihr / Euer Team vom KEA SÜW
Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Weinstraße
E‑Mail: post@keasuew.de Pho­ne:  0175–9227700Homepage: https://keasuew.de Face­book: https://www.facebook.com/keasuew Anmel­dung zum News­let­ter: https://keasuew.de/newsletter/ Anmel­dung zur Signal­grup­pe: https://keasuew.de/signal