INFORMATIONEN ZU VERTRETUNGSKRÄFTEN

Die Erkältungszeit beginnt, bereits jetzt erreichen und die ersten Meldungen, dass aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen des Fachpersonals Betreuungszeiten reduziert werden müssen. Für diesen Fall muss der Kita-Träger Vertretungspersonal vorhalten.

Klar ist: Es wird vermutlich niemals gelingen, dass z.B. bei einer Grippewelle sämtliche Personalausfälle sofort kompensiert werden und Einschränkungen völlig vermieden werden können. Leider sind in solchen Situationen auch sehr kurzfristig veränderte Öffnungszeiten oder „Notgruppen“ nicht vermeidbar. Wie sollte der Träger agieren, wenn sich morgens vier von neun Fachkräften krank melden und so kurzfristig kein Vertretungspersonal verfügbar ist? Zum Schutz der Kinder bleibt ihm dann leider keine andere Wahl.

Aber: Es zeigt sich auch immer wieder, dass es große Unterschiede gibt, ab welchem Grad des personellen Ausfalls mit der Aktivierung des Maßnahmenplans reagiert werden muss. Manchen Kitas steht ausreichend Vertretungspersonal zur Verfügung, sodass wirklich nur solche Extremsituationen zur frühzeitigen Schließung führen. Andere Einrichtungen wiederum befinden sich beinahe ganzjährig im Maßnahmenplan und verfügen über eine nur sehr dünne Personal- bzw. Vertretungskräfte-Decke.

Unsere Erfahrung zeigt: Wenn Schließungen und reduzierte Angebote nicht permanent vorkommen sondern sich auf ein nachvollziehbares Maß beschränken, wenn die Eltern den Eindruck haben, es wird sich um ausreichend Personal bemüht und wenn ihnen darüber hinaus transparent ist, wie die personelle Situation zustande kommt und wie sie sich auswirkt, dann haben sie auch großes Verständnis und unterstützen dann auch in Zeiten von personellen Engpässen gerne. (Hierzu empfehlenswert: Das Personalometer).

Sehr häufig begegnen uns Fragen zu den Regelungen beim Einsatz von Vertretungskräften. Wer darf Vertretungskraft sein? Kann ein Vertretungs-Pool eingerichtet werden? Wie werden Vertretungskräfte finanziert?
Diese und weitere Fragen werden nun auf dem Kita-Server, der offiziellen Webseite des Landes RLP zu allen Kita-Themen, beantwortet.

Insbesondere der Abschnitt zur Refinanzierung von Vertretungskräften mit konkretem Rechenbeispiel hat dabei unsere Aufmerksamkeit geweckt. Dort heißt es:
Dabei werden Urlaubstage, Krankheitstage und Fortbildungstage berücksichtigt und entsprechend mitfinanziert, denn die Kosten für diese Tage – an denen die Vertretungskraft nicht zum Einsatz kommt – werden auf alle Tage umgelegt, an denen die Vertretungskraft zum Einsatz hätte kommen können.
Das häufig aufkommende Argument, Vertretungskräfte seien ein großes, finanzielles Risiko, sollte vor diesem Hintergrund einmal genauer betrachtet werden.

EINLADUNG ZUM BUNDESELTERNKONGRESS

die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen.

Obwohl bereits Vieles bewegt wurde, stehen wir weiterhin vor immensen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE): Fachkräftemangel, fehlende KiTa-Plätze, fehlende Bildungs- und Chancengerechtigkeit, oftmals noch unzureichende Beteiligung von Eltern und Kindern sowie die hohe finanzielle Belastung für Eltern, Kommunen und Träger – um nur einige Beispiele aufzuzeigen.

Um Engagierte im Bereich der FBBE zusammenzubringen, unterschiedliche Perspektiven zu beleuchten und daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung abzuleiten, lädt die BEVKi in Zusammenarbeit mit dem Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) ein.

Bundeselternkongress
„Elternmitwirkung – Kinder und Demokratie stärken durch Partizipation“
Samstag, den 16. November 2024, von 9:00 bis 17:00 Uhr
Kurfürstlichen Schloss, Peter-Altmeier-Allee 9, 55116 Mainz

Weitere Information und Details zum Kongress können Sie dem Anhang entnehmen.

Bitte melden Sie sich bis zum 18.10.2024 unter folgendem Link zur Gesamtveranstaltung an:

https://bafza-veranstaltungen.bafza.de/bundeselternkongress-2024/start

ONLINE-INFOABEND: GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG

Die Kreiselternausschüsse Ahrweiler (KEA AW), Neuwied (KEA NR) und Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) laden für Montag, 23. September 2024, um 19:00 Uhr zu einer digitalen Schulung ein.

Unter dem Titel „GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG in rheinland-pfälzischen Kitas“ wird Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses RLP) über die Rechte, Pflichten, Aufgaben und Rolle der Eltern und Elternvertreter in Kindertagesstätten bzw. Tageseinrichtungen informieren.

Es werden unter anderem wichtige Gremien vorgestellt wie die Elternversammlung, der Elternausschuss, der Kita-Beirat und der Stadt- bzw. Kreiselternausschuss, welche aufgrund der anstehenden Wahlen und konstituierenden Sitzungen von aktueller Relevanz sind. Fragen sind erwünscht!

Der Informationsabend wird digital im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „Zoom“ durchgeführt. Eingeladen sind insbesondere Eltern, Sorgeberechtigte und Elternvertretungen aus den Landkreisen Ahrweiler, Neuwied und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Darüber hinaus sind auch andere Kita-Akteure sowie Interessierte anderer Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen.

Anmeldungen sind über die Webseiten der Kreiselternausschüsse Neuwied und Rhein-Pfalz-Kreis möglich. Die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung per E-Mail verschickt. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.