EXPERTEN-HEARING ZUR CORONA POLITIK

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss teilt fol­gen­des mit:

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss der Kitas hat sich nach einem Exper­ten­hea­ring mit der medi­zi­ni­schen Exper­ten­kom­mis­si­on der Lan­des­re­gie­rung RLP zur aktu­el­len Kita-Coro­na-Poli­tik positioniert.

Dem­nach ist es wich­tig und rich­tig, dass die Kitas wei­ter­hin offen­ge­hal­ten wer­den und nur sol­che Maß­nah­men ein­ge­setzt wer­den, die vom Risi­ko-/Nut­zen­pro­fil aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht emp­feh­lens­wert sind. Inso­weit betrach­tet der LEA RLP die der­zei­ti­gen Rege­lun­gen in Rhein­land-Pfalz als eine ins­ge­samt rich­ti­ge und sinn­vol­le Balan­ce. Der Ver­zicht auf Test­pflicht und schär­fe­re Abson­de­rungs­re­ge­lun­gen ist bei seriö­ser wis­sen­schaft­li­cher Betrach­tung mit Blick auf das Kin­des­wohl zwingend.

In den angst­ge­trie­be­nen Dis­kus­sio­nen der letz­ten zwei Wochen wird zu oft statt einer auf die Gesund­heit der Kin­der gerich­te­te Per­spek­ti­ve eine ein­sei­tig ver­eng­te Per­spek­ti­ve auf die Ver­mei­dung von Coro­na-Infek­tio­nen ein­ge­nom­men. Die­se Per­spek­ti­ve ver­nach­läs­sigt die Schä­den durch die Iso­la­ti­ons­maß­nah­men und führ­te, wie auch die Coro­na-Exper­ten­kom­mis­si­on der Bun­des­re­gie­rung soeben in ihrer 7. Stel­lung­nah­me geäu­ßert hat, zu einem  mit Blick auf das Kin­des­wohl nicht hin­nehm­ba­ren Son­der­op­fer der Kinder.

Der LEA ruft alle poli­ti­schen Akteu­re auf, die Coro­na-Kita-Poli­tik und wis­sen­schaft­lich höchst frag­wür­di­ge Instru­men­te wie die Test­pflicht oder har­te Abson­de­rungs­re­geln nicht län­ger poli­tisch zu instru­men­ta­li­sie­ren. Im Sin­ne des Kin­des­wohls muss wei­ter­hin Wis­sen­schaft und nicht Angst­kam­pa­gnen und Fake News den All­tag in den Kitas zu Coro­na-Zei­ten bestimmen.

Genaue­re Infor­ma­tio­nen zum Exper­ten-Hea­ring des LEA und zur Posi­ti­on des LEA zu den Coro­na-Maß­nah­men in den Kitas in RLP fin­den Sie in der bei­gefüg­ten Pressemitteilung


LESEN SIE HIERZU AUCH DIE STELLUNGNAHME ZU DEN GESUNDHEITLICHEN RISIKEN EINER INFEKTION MIT DEM CORONA-VIRUS IN DER KINDERTAGESBETREUUNG DER EXPERTEN-KOMISSION DES LANDES NRW

NEWSLETTER FEBRUAR 2022

Hier kön­nen Sie sich den NEWSLETTER auch als PDF downloaden

Lie­be Eltern­aus­schuss-Mit­glie­der und KEA-Dele­gier­te,
lie­be Eltern und Sor­ge­be­rech­tig­te,
lie­be Erzie­he­rin­nen und Erzie­her,  


in unse­rem heu­ti­gen News­let­ter möch­ten wir über eini­ge The­men infor­mie­ren, die sich rund um die Zusam­men­ar­beit der Kita-Akteu­re und der Eltern­mit­wir­kung dre­hen.

Fol­gen­de The­men ste­hen im Fokus:

  • Vor­stel­lung des neu­en KEA-Vor­stan­des für die Amts­zeit 2021–2023
  • Ver­net­zung mit den Eltern­aus­schüs­sen im Land­kreis  
  • Arbeits­grup­pen und Pro­jek­te des KEA
  • Online-Ver­an­stal­tung zum The­ma “Kita-Bei­rat”

Vorstellung des neuen KEA-Vorstandes 

Die ers­te Wahl des KEA-Vor­stan­des nach neu­em Kita Gesetz fand Mit­te Dezem­ber in Bad Bergza­bern statt. Anfang Janu­ar folg­te die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des KEA-Vor­stan­des 2021–2023, in der die Funk­ti­ons­äm­ter und Rol­len wie folgt besetzt wurden: 

  • Nata­lie Kern aus Rohr­bach, Vor­sit­zen­de & LEA-Delegierte 
  • Chris­ti­an Stre­cker aus Ober­ot­ter­bach, stellv. Vor­sit­zen­der & LEA-Delegierter 
  • Jani­ne Büch­ner aus Burr­wei­ler, Mit­glied im Jugendhilfeausschuss 
  • Iri­na Ulmer aus Dör­ren­bach, stellv. Mit­glied im Jugend­hil­fe­aus­schuss & stellv. LEA-Delegierte 
  • Nico­le Schä­fer aus Eußer­thal, stellv. LEA-Delegierte 
  • Danie­la Jor­dan aus Annweiler 
  • Sebas­ti­an Christill aus Maikammer 
  • Sarah Leh­nert aus Insheim 
  • Jaque­line Gabri­el aus Ramberg 
  • Susan­ne Hub­ral aus Bad Bergzabern 
  • Ste­fa­nie Klein aus Göcklingen 
  • Hei­ke Rei­ni­cke aus Schweighofen 

Einen klei­nen Nach­be­richt zur Wahl & der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung fin­den Sie / fin­det Ihr hier: 

Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis

Wir tei­len uns auf – um noch näher zusam­men zu rücken!

Um uns als Ver­tre­tungs­gre­mi­um mit den Eltern­aus­schüs­sen des Land­krei­ses in Zukunft noch bes­ser ver­net­zen zu kön­nen, möch­ten wir Ihnen/euch ab sofort mit fes­ten Ansprech­part­nern zur Sei­te ste­hen. Auch wenn der KEA ein über­ört­li­ches Gre­mi­um ist, sind wir den­noch alle auch Eltern aus Ihrer/eurer Mit­te. Wir haben uns dafür ent­schie­den, die 74 Kitas ent­spre­chend der Zuge­hö­rig­keit zur jewei­li­gen Ver­bands­ge­mein­de auf­zu­tei­len und fol­gen­de Kon­takt­per­so­nen definiert:

Was tun wir?

Wir ver­tre­ten alle Eltern und Sor­ge­be­rech­tig­ten aus dem Land­kreis SÜW, die Kin­der in Kin­der­ta­ges­stät­ten / Tages­ein­rich­tun­gen oder o.ä. haben, gemäß § 12 KiTa-Gesetz.

Unsere Arbeit…

Als gewähl­te, über­ört­li­che Eltern­ver­tre­ter küm­mern wir uns um die Belan­ge und Anlie­gen der Fami­li­en mit Kin­dern im kin­der­ta­ges­fä­hi­gen Alter (< 14 Jahre).

  • Wir sind Ansprech­part­ner und Inter­es­sens­ver­tre­ter für die Eltern, Sor­ge­be­rech­tig­te und ört­li­che Eltern­aus­schüs­se der 74 Kitas im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße bei Fra­gen, Pro­ble­men, Anregungen
  • Wir die­nen als Ver­mitt­ler und Schnitt­stel­le zwi­schen allen Kita-Akteu­ren: Jugend­äm­ter, Kitas, Trä­ger (Orga­ni­sa­tio­nen), Eltern, Eltern­aus­schüs­se, Kom­mu­nal­po­li­tik, etc.
  • Wir möch­ten euch ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen und ein kon­struk­ti­ver Aus­tausch ist uns sehr wich­tig. Wir wol­len wis­sen, wo bei euch der Schuh drückt, um gemein­sam auf über­ört­li­cher Ebe­ne Lösun­gen für über­ört­li­che Pro­ble­me zu finden.

Natür­lich soll es hier­bei nicht nur um Pro­ble­me oder unan­ge­neh­me The­men gehen. Ger­ne pro­fi­tie­ren wir auch von Ihren / euren posi­ti­ven Erfah­run­gen und geben die­se wei­ter. Wir bera­ten auch bei Ange­le­gen­hei­ten, die den sor­gen­frei­en Kita-All­tag betref­fen und freu­en uns über jeden Kon­takt zu Ihnen / euch. Soll­ten Sie / soll­tet ihr jeman­den aus dem KEA per­sön­lich ken­nen, der nicht der Ansprech­part­ner der ent­spre­chen­den Ver­bands­ge­mein­de ist, kön­nen Sie sich / könnt ihr euch selbst­ver­ständ­lich auch an die­sen wenden.

So kön­nen wir die Inter­es­sen der Eltern im Land­kreis vertreten:

Uns sind kur­ze und unkom­pli­zier­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge zu den Eltern im Land­kreis SÜW wich­tig, um zu wis­sen, was die­se bewegt. Auch wür­den wir ger­ne mehr aus den KiTas in unse­ren News­let­tern berich­ten und somit ande­re zu neu­en Ideen ansto­ßen. Wir laden Sie/euch in unse­re Chat-Grup­pe im „Signal“ Mes­sen­ger ein. In die­ser Dis­kus­si­ons­grup­pe kön­nen sich alle Eltern und Eltern­ver­tre­ter, Kita-Lei­tun­gen und ‑Mit­ar­bei­ter sowie alle ande­ren am Kita-Gesche­hen des Krei­ses Inter­es­sier­te anmel­den und Fra­gen zu aktu­el­len The­men stel­len oder ein­fach zu die­sen mitdiskutieren

Wir wol­len damit ein Forum für die Anlie­gen und Bedürf­nis­se der Eltern bieten.

Unse­re Arbeit kann natür­lich nur so gut sein, wie Sie / Ihr sie mit­ge­stal­tet. Über Wün­sche, Anre­gun­gen und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge sind wir daher sehr dankbar.

Online-Präsenz des KEA SÜW

Wir sind auf Face­book ver­tre­ten und betrei­ben eine eige­ne Homepage

Arbeitsgruppen & Projekte des KEA SÜW

Es besteht die Mög­lich­keit, bei Pro­jek­ten mit­zu­ar­bei­ten. So ist es mög­lich, ein­zel­ne The­men mit­zu­ge­stal­ten, mit uns ins Gespräch zu kom­men oder einen Ein­blick in unse­re Arbeit zu erhal­ten. Sobald Ideen in die Pha­se der Umset­zung gelan­gen, infor­mie­ren wir noch­mals geson­dert dazu.

Auch für wei­te­re Vor­schlä­ge zu Pro­jekt-The­men sind wir offen. Die­se soll­ten aller­dings einen Bezug zu den Auf­ga­ben des KEA haben.

Online-Veranstaltung zum Thema “Kita-Beirat”

Gemein­sam mit den KEA´s Ger­mers­heim, Bad Dürk­heim, Mainz-Bin­gen und May­en-Koblenz pla­nen wir aktu­ell eine kreis­über­grei­fen­de Info­ver­an­stal­tung zum The­ma “Kita-Bei­rat”. Vie­le Rück­mel­dun­gen aus den Eltern­aus­schüs­sen haben gezeigt, dass hier noch gro­ßer Infor­ma­ti­ons­be­darf besteht.

Die Ver­an­stal­tung ist aktu­ell noch in Vor­be­rei­tung. Sobald der Ter­min fest­steht, infor­mie­ren wir noch ein­mal geson­dert über die Details

Schi­cken Sie / schickt uns ger­ne Fra­gen und Anre­gun­gen zum The­ma zu!


„Von den Kin­dern und mit den Kin­dern kön­nen wir ler­nen, offen zu blei­ben für das Neue, für die Zukunft!“


Vie­len Dank für das Lesen unse­res News­let­ters! Bei Fra­gen, Anre­gun­gen oder Wün­schen ein­fach auf uns zukom­men!

Ihr / Euer Team vom KEA SÜW

ÄNDERUNGEN DER ABSONDERUNGSREGELUNGEN FÜR KONTAKTPERSONEN IN KITAS

Kindergarten

Mit dem Rund­schrei­ben Nr. 9 vom 31. Janu­ar 2022 teilt das Lan­des­amt für Jugend und
Sozia­les fol­gen­de neu­en Rege­lun­gen zum Betrieb in Kin­der­ta­ges­stät­ten mit:

Ände­run­gen des § 15 Abs. 2 der 29. CoBeL­VO (Kita und Kin­der­ta­ges­pfle­ge) – Regel­be­trieb
Um den Regel­be­trieb auf­recht­zu­er­hal­ten, kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men getrof­fen wer­den. Maß­nah­men in die­sem Sin­ne sind bei­spiels­wei­se kon­stan­te Ange­bots- bzw. Per­so­nal­zu­ord­nun­gen ins­be­son­de­re in den Kern­zei­ten, d. h. die Zutei­lung in fes­te Grup­pen mit fes­ten Erzieher/innen (soge­nann­te „Betreu­ungs­ko­hor­ten“). Die­se Betreu­ungs­ko­hor­ten müs­sen nicht einer päd­ago­gi­schen Grup­pe ent­spre­chen. In Rand­zei­ten früh mor­gens und nach­mit­tags, in denen nur weni­ge Kin­der in den Kitas sind, ist die Tren­nung der Betreu­ungs­ko­hor­ten gege­be­nen­falls nicht unein­ge­schränkt mög­lich, da hier übli­cher­wei­se weni­ger Per­so­nal zur Ver­fü­gung steht.

Im Not­fall wird außer­dem die Mög­lich­keit eröff­net, das Betreu­ungs­an­ge­bot in den Bring- und Hol­zei­ten ein­zu­schrän­ken, um die Maß­nah­men umset­zen zu kön­nen. Dies kann u.U. auch eine Ver­kür­zung der Öff­nungs­zei­ten bedeu­ten. Die Aus­ge­stal­tung die­ser Maß­nah­men muss inner­halb der Ein­rich­tun­gen im Ein­ver­neh­men mit den Betei­lig­ten vor Ort (Trä­ger, Lei­tung, Eltern­aus­schuss) erfol­gen. Dies bedeu­tet, dass es der Zustim­mung des Eltern­aus­schus­ses bedarf. Die Maß­nah­men sind zeit­lich zu befris­ten und recht­zei­tig vor Frist­ab­lauf mit den Betei­lig­ten zu erör­tern. Sofern trotz ernst­haf­ter Bemü­hun­gen kei­ne Eini­gung zwi­schen Trä­ger, Lei­tung und Eltern­aus­schuss erzielt wer­den kann, kann der Trä­ger Maß­nah­men nach einer Abspra­che mit dem Lan­des­ju­gend­amt (LSJV) treffen.

Ände­run­gen der Abson­de­rungs­re­ge­lun­gen im Fall eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses in der KiTa (Qua­ran­tä­ne)
Tritt eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 in Kin­der­ta­ges­stät­ten und Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­pfle­ge auf, haben sich die Kin­der inner­halb der Betreu­ungs­ko­hor­te, in der die Infek­ti­on auf­ge­tre­ten ist, sowie deren päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te oder sons­ti­ge Betreu­ungs­per­so­nen wei­ter­hin unver­züg­lich abzu­son­dern, d.h. auch ohne Anord­nung in häus­li­che Qua­ran­tä­ne zu bege­ben.
Die Abson­de­rung (Qua­ran­tä­ne) kann mit­tels PoC-Anti­gen­test frü­hes­tens am Tag nach dem letz­ten Kon­takt mit dem posi­tiv getes­te­ten Kind in einer offi­zi­el­len
Test­ein­rich­tung („Test­con­tai­ner“, Haus­arzt, Test­sta­ti­on, etc. ) been­det wer­den. Ein selbst durch­ge­führ­ter Schnell­test reicht dafür nicht aus!

NEU für die Kita: Die Tes­tung kann in Abwei­chung von § 2 Abs. 5 und 6 Abson­de­rungs­VO
(Rege­lun­gen für „nor­ma­le“ enge Kon­takt­per­so­nen) am ers­ten Tag nach dem letz­ten Kon­takt mit der posi­tiv getes­te­ten Per­son vor­ge­nom­men wer­den. Dies bedeu­tet prak­tisch, die Qua­ran­tä­ne­zeit für Kita-Kin­der wird von fünf auf einen Tag ver­kürzt. Hier­für ist jedoch erfor­der­lich, dass der Test zum “Frei­tes­ten” mor­gens vor der Bring­zeit durch­ge­führt wird.

Die Abson­de­rung endet mit Vor­lie­gen des nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses. Hat­te Ihr Kind also den letz­ten Kon­takt zu dem posi­tiv getes­te­ten Kind einen Tag vor dem posi­ti­ven
Test­ergeb­nis (oder frü­her), darf es den Kin­der­gar­ten direkt nach einem nega­ti­ven Test­ergeb­nis aus einer Test­ein­rich­tung wie­der besuchen.

• Die Ein­rich­tun­gen kön­nen jedoch fest­le­gen, dass das Wie­der­be­tre­ten der
Kin­der­ta­ges­stät­te oder der Ein­rich­tung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge erst am Tag nach der
Durch­füh­rung des Tes­tes mög­lich ist. Dies soll ver­hin­dern, dass die Kin­der außer­halb der
regu­lä­ren Bring­zei­ten am sel­ben Tag wie­der zur Kita gebracht werden.


• Bie­tet die Ein­rich­tung am Tag nach dem Kon­takt mit dem infi­zier­ten Kind vor Beginn der
Betreu­ungs­zeit eine Test­mög­lich­keit, kann auch die­se zur „Frei­tes­tung“ genutzt wer­den.
Ein Test­nach­weis einer Test­ein­rich­tung ist dann nicht erforderlich.

In § 3 Abs. 2 der Abson­de­rungs­ver­ord­nung ist die­se Rege­lung wie folgt beschrieben:

„Bei Auf­tre­ten einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 in Kin­der­ta­ges­stät­ten und Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­pfle­ge besteht für die posi­tiv getes­te­te Per­son die Pflicht zur Abson­de­rung. Die Kin­der inner­halb der Betreu­ungs­ko­hor­te, in der die Infek­ti­on auf­ge­tre­ten ist, sowie deren päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te und sons­ti­ge Betreu­ungs­per­so­nen haben sich eben­falls unver­züg­lich abzu­son­dern. Für die Been­di­gung der Abson­de­rung nach Satz 2 gilt § 2 Abs. 5 und 6 ent­spre­chend mit der Maß­ga­be, dass die Tes­tung zur vor­zei­ti­gen Been­di­gung der Abson­de­rung abwei­chend von § 2 Abs. 6 Satz 2 bereits am Tag, der auf den letz­ten Kon­takt mit der posi­tiv getes­te­ten Per­son folgt, vor­ge­nom­men wer­den darf. Der Nach­weis über das nega­ti­ve Test­ergeb­nis zur vor­zei­ti­gen Been­di­gung der Abson­de­rung ist bis zum Ablauf des zehn­ten Tages nach Vor­nah­me des durch geschul­tes Per­so­nal bei einer Test­ein­rich­tung vor­ge­nom­me­nen PoC-Anti­gen­tests des posi­tiv getes­te­ten Pri­mär­falls auf Auf­for­de­rung der Lei­tung der
Ein­rich­tung oder dem Gesund­heits­amt vor­zu­le­gen. Das Nähe­re zur orga­ni­sa­to­ri­schen Umset­zung in den Ein­rich­tun­gen regelt ein ent­spre­chen­des Rund­schrei­ben des Lan­des­am­tes für Sozia­les, Jugend und Versorgung.

Zu allen hier auf­ge­führ­ten Neuerungen/ Hin­wei­sen fin­den Sie wei­ter Infor­ma­tio­nen sowie eine aus­führ­li­che FAQ auf der Sei­te des Bil­dungs­mi­nis­te­ri­ums unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/faqs-kita/

Wei­ter gilt wie bis­her:
Der Nach­weis über das nega­ti­ve Test­ergeb­nis ist 10 Tage auf­zu­be­wah­ren und auf Auf­for­de­rung der Lei­tung oder dem Gesund­heits­amt vor­zu­le­gen. Dies gilt für PCR und PoC-Tests. Erfolgt kei­ne „Frei­tes­tung“, kön­nen die Betrof­fe­nen Kin­der nach Ablauf einer Qua­ran­tä­ne von 10Tagen, also am 11. Tag nach dem letz­ten Kon­takt mit der posi­tiv getes­te­ten Per­son, die Kita wie­der besuchen.

Hin­weis für Geschwis­ter­kin­der:
Geschwis­ter­kin­der sind Haus­stands­an­ge­hö­ri­ge im Sin­ne der Abson­de­rungs­ver­ord­nung. Die­se dür­fen bei einem posi­ti­ven Fall im eige­nen Haus­halt auch nicht bei vor­lie­gen­der Frei­tes­tung zur Kita kom­men. Aus­nah­men bestehen für geimpf­te Kin­der . Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie unter https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/ u.a. im Abschnitt „Wer muss in Qua­ran­tä­ne oder Isolation?“.

Hin­weis für Hort-Kin­der:
Tritt in der Schu­le eine Coro­na-Infek­ti­on auf und kann das Kind die Schu­le nach § 3 Abs. 1 der Abson­de­rungs­ver­ord­nung wei­ter­hin besu­chen, so kann das Kind auch wei­ter­hin den Hort besu­chen, sofern die in der Schu­le durch­ge­führ­ten Selbst­tests nega­tiv waren. Wenn die Schu­le nicht besucht wer­den kann, kann auch die Kita nicht besucht wer­den. Tritt ein Infek­ti­ons­fall in der Hort­be­treu­ung auf, gel­ten die Abson­de­rungs­re­geln für Kin­der­ta­ges­stät­ten wie oben beschrieben.

Quel­len:

Drei­ßigs­te Coro­na-Bekämp­fungs­ver­ord­nung (30. CoBeL­VO) vom 28. Janu­ar 2022
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/30._CoBeVo/220128_30_CoBeLVO_001.pdf

Rund­schrei­ben 9/2022 des LSJV
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/2022–01-31_RS_9-
2022_Anpassungen_AbsonderungsVO_und_CoBeLVO.pdf

Lan­des­ver­ord­nung zur Abson­de­rung bei Ver­dacht einer SARS-CoV-2-Infek­ti­on vom 29. Janu­ar 2022
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/30._CoBeVo/220128_Absonderungsverordnung.pdf