NEUES STELLENPORTAL FÜR KITA-PERSONAL

Der Fachkräftemangel ist auch in den Kitas der Südlichen Weinstraße gravierend. Vielerorts sind Einschränkungen bei pädagogischen Angeboten und auch der Betreuungszeiten an der Tagesordnung. Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) bietet nun ein kostenloses Stellenportal für die Veröffentlichung vakanter Stellen an.

Der KEA SÜW hat als gesetzliche Interessensvertretung der Kita-Eltern im Landkreis unter anderem auch die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita-Teams und Trägern zu fördern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde eine Lücke bei der Personalgewinnung deutlich: Es gibt keine kostenfreie, einfache und zentrale Möglichkeit für Träger, ihre Stellenanzeigen online verfügbar zu machen. Umgekehrt finden Bewerber nur sehr schwer Stellenausschreibungen, da diese häufig nur z.B. auf der Homepage des Trägers, im Amtsblatt oder den Kirchenblättern ausgeschrieben werden. Gängige Job-Portale entfalten im Bereich Kita ihre volle Wirkung ebenfalls leider nicht.

Der KEA SÜW hat daher eine solche Online-Plattform eingerichtet, auf welcher Kita-Leitungen, Träger oder auch Eltern freie Stellen ihrer Einrichtung veröffentlichen und Bewerber nach diesen suchen können. Dies umfasst neben pädagogischen Fachkräften auch Hauswirtschaftspersonal, Reinigungskräfte oder Auszubildende.

„Als Elternvertretung haben wir nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, auch beim Thema Fachkräftemangel unterstützend aktiv zu werden. Wir hoffen, mit diesem Angebot dennoch einen kleinen Beitrag dazu leisten zu können.“, so Christian Strecker, Vorsitzender des Elterngremiums.

Auf den Seiten des Stellenportals finden sich auch weitere Informationen dazu, welche Berufsgruppen neben den staatl. Anerkannten Erziehern als Fachkraft in einer Kita arbeiten können.

Das Stellenportal ist über das Menü der KEA-Homepage oder direkt unter folgendem Button erreichbar

ERLÄUTERUNGEN ZUM KITA-GESETZ

Gesetze und Verordnungen sind oft nicht eindeutig formuliert, insbesondere dann, wenn Sie einen möglichst großen Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor offen lassen sollen. Im neuen KiTa-Gesetz bestehen an vielen Stellen Handlungsspielräume. Dies führt allerdings auch immer wieder dazu, dass offen formulierte Vorgaben fehlinterpretiert werden.

Das Landesjugendamt hat daher nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in welcher häufige Fragen aus der Kita-Praxis aufgegriffen und erläutert werden. Thematisiert werden u.a. Öffnungs-/Betreuungszeiten, Personalisierung sowie Finanzierungs- und Verwaltungsfragen

Diese Erläuterungen sollen fortgeführt und erweitert werden, um wesentliche Fragestellungen in einem Dokument zusammengefasst für alle Beteiligten des Kita-Systems zur Verfügung zu stellen.

Wir informieren darüber, sobald es ein Update der Unterlage gibt, Bis dahin kann das aktuelle Dokument hier heruntergeladen werden: