NEU: WHATS-APP KANAL DES KEA SÜW

Infor­ma­tio­nen rund um die The­men Eltern­mit­wir­kung und Kita ver­tei­len wir regel­mä­ßig über unse­ren News­let­ter und auf unse­rer Home­page. Für Nut­zer des Signal-Mes­sen­gers besteht auch die Mög­lich­keit, der Chat-Grup­pe “KEA Netz­werk SÜW” bei­zu­tre­ten, wo auch in kür­ze­ren Inter­val­len aktu­el­le Infor­ma­tio­nen, Links oder inter­es­san­te Pres­se­ar­ti­kel geteilt werden.

Aus Daten­schutz­grün­den kön­nen wir eine sol­che Chat-Grup­pe lei­der nicht über den deut­lich wei­ter ver­brei­te­ten Mes­sen­ger Whats-App anbie­ten. Wir haben jedoch eine Mög­lich­keit gefun­den, euch den­noch über Whats-App die neu­es­ten Infor­ma­tio­nen über­mit­teln zu kön­nen: Den Whats-App-Kanal.

Im Gegen­satz zu einer Chat­grup­pe ist ein Whats-App-Kanal uni­di­rek­tio­nal. Das bedeu­tet, dass nur wir als Admi­nis­tra­tor Bei­trä­ge erstel­len kön­nen. Die Abon­nen­ten des Kanals sind nur lesen­de Teil­neh­mer. Außer­dem ist für nie­man­den ersicht­lich (auch für uns als Admi­nis­tra­tor nicht), wer den Kanal abon­niert hat. Der dazu erfor­der­li­che Whats-App-Busi­ness-Account des KEA SÜW wird daten­schutz­kon­form auf einem sepa­ra­ten End­ge­rät administriert. 

Somit haben wir auch für Eltern, die Signal nicht instal­lie­ren oder Mit­glied einer Chat-Grup­pe sein wol­len, eine Mög­lich­keit geschaf­fen, aktu­el­le Infos direkt auf ihr Smart­phone zu erhalten.

BEDARFSMELDUNGEN — HINWEISE FÜR ELTERN

Wie jedes Jahr im Novem­ber beginnt die Zeit der Bedarfs­pla­nung für das kom­men­de Kita-Jahr. Hier­zu wer­den im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße alle Eltern mit einem oder meh­re­ren Kin­dern in einer Kita zu ihrem vor­aus­sicht­li­chen Betreu­ungs­be­darf für den Zeit­raum von Som­mer 2025 bis Som­mer 2026 befragt. Die Eltern kön­nen bei die­ser Abfra­ge ihre gewünsch­ten Betreu­ungs­zei­ten ange­ben und somit auch Ein­fluss dar­auf neh­men, wie gut sich das Betreu­ungs­an­ge­bot mit den Bedürf­nis­sen der Fami­li­en deckt.

Die­se soge­nann­ten “Bedarfs­mel­dun­gen” bil­den die Grund­la­ge für die Pla­nung des Kita-Ange­bots hin­sicht­lich Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze, Betreu­ungs­dau­er, Öff­nungs­zei­ten der Kita und somit auch für die Personalausstattung. 

Lei­der sind nicht alle Eltern aus­rei­chend dar­über infor­miert, wie die Kita-Bedarfs­pla­nung funk­tio­niert, wel­che Aus­wir­kun­gen ihre Bedarfs­mel­dun­gen haben kön­nen und wie sie aus­ge­füllt wer­den sollten.

Aus die­sem Grund haben wir den Pro­zess der Bedarfs­pla­nung, wie er im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße vom Jugend­amt durch­ge­führt wird, dar­ge­stellt. Für Eltern erge­ben sich dar­aus wich­ti­ge Hin­wei­se für das Aus­fül­len ihrer Bedarfsmeldungen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung!

EINLADUNG ZUR VOLLVERSAMMLUNG DES KEA SÜW

Der Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses SÜW lädt zu sei­ner jähr­li­chen Voll­ver­samm­lung mit Wahl der Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss ein. Die­se fin­det statt am

Mon­tag, 9. Dezem­ber 2024 um 19:30 Uhr im

Dorf­ge­mein­schafts­haus Birkweiler

Der Vor­stand wird in die­ser Ver­samm­lung über sei­ne Arbeit des letz­ten Jah­res berich­ten. Es wer­den außer­dem die Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) nebst Ersatz­de­le­gier­ten gewählt.

Wähl­bar hier­für sind alle Eltern, deren Kind eine Tages­ein­rich­tung im Land­kreis SÜW (Kita oder Hort) besucht. Eine Wahl in Abwe­sen­heit ist mög­lich, wenn dem Vor­stand vor der Wahl die Kan­di­da­tur ange­zeigt wird.

Stimm­be­rech­tigt sind alle in den kon­sti­tu­ie­ren­den Eltern­aus­schuss-Sit­zun­gen neu gewähl­ten KEA-Dele­gier­ten, die bis dahin von den Trä­gern an das Jugend­amt gemel­det wur­den. Soll­te noch kei­ne Mel­dung der KEA-Dele­gier­ten für das Kita-Jahr 2024/2025 ein­ge­gan­gen sein, sind die KEA-Dele­gier­ten aus 2023/2024 stimmberechtigt.

Auf­grund des engen zeit­li­chen Ablaufs des Mel­de­ver­fah­rens kön­nen die per­sön­li­chen Ein­la­dun­gen an die wahl­be­rech­tig­ten KEA-Dele­gier­ten erst gegen Ende Novem­ber erfol­gen. Die­se ent­hal­ten dann auch die voll­stän­di­ge Tages­ord­nung der Versammlung.