Vollversammlung des Kreiselternausschusses zur Wahl des Vorstandes für 2023 – 2025

Wahl

Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses SÜW (KEA SÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 76 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am

14. Dezember 2023

Uhrzeit: 19:00 Uhr

Ort: „Casino“ der Kreisverwaltung SÜW

An der Kreuzmühle 2

76829 Landau

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.

In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Südliche Weinstraße haben („passives Wahlrecht“).

Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder Kreiselternausschuss vorausgesetzt.

Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (jugendamt@suedliche-weinstrasse.de).

Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA SÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E-Mail an post@keasuew.de wenden.

Das aktive Wahlrecht üben die auf örtlicher Kita-Ebene gewählten Delegierten bzw. Ersatzdelegierten aus.

Hier finden Sie die offizielle Einladung sowie die Tagesordnung des Landkreises SÜW

Ene, mene, muh und raus bist du

Der Schrei nach Strafen für Fehlverhalten bei Eltern und Kindern hallt durch die Kita-Welt. Vielleicht ein Schrei der Hilflosigkeit? Auf jeden Fall ein Schrei fachlicher Inkompetenz und ein fadenscheiniger Deckmantel für Exklusion von allem, was stört!

„Es könnte alles so einfach sein, wenn da nicht die lästigen Eltern mit den eigenen Alltagsproblemen wären. Und auch die Kinder werden immer mehr zum Störfaktor, wenn sie nicht in den vorhandenen Rahmen passen“, treibt Karin Graeff, Vorsitzende des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz (LEA RLP) die Haltung, die ihrer Ansicht nach hinter dem Heidenheimer Regelkatalog steht, auf die Spitze. Sie und der gesamte Vorstand lehnen das Vorgehen der baden-württembergischen Stadt, durch ein vertraglich geregeltes Sanktionssystem hart gegen Familien durchgreifen zu können, kategorisch ab. Leider beschränken sich solche Praktiken keinesfalls auf andere Bundesländer. „Auch in Rheinland-Pfalz wurden uns bereits erste Konzepte zum geregelten Ausschluss verhaltensauffälliger Kinder vorgelegt“, weiß Graeff zu berichten. „Das gängeln unbequemer Eltern ist ohnehin keine Neuigkeit.“

In der Regel läuft es gut, aber…

„In einem Großteil unserer Kitas arbeiten Team und Träger familienorientiert und darüber sind wir sehr froh und dankbar“, stellt Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des LEA, klar. „Allerdings gehen bei uns auch täglich Meldungen ein, die ein deutlich anderes Bild zeichnen.“ Die Palette reicht von Regelverstößen bei den Wahlen von Elterngremien über Vernachlässigung von Trägeraufgaben und Verweigerung von Mitwirkungsrechten, bis zu verletzendem Verhalten in Kitas. Die Auflistung der Fehlverhalten und Sanktionspraktiken ist nicht abschließend.

Beim LEA melden sich nicht nur verzweifelte Eltern, sondern auch Kita-Personal, das die Zustände vor Ort nicht länger hinnehmen kann. Die meisten Fälle sollen anonym behandelt werden, weil die Betroffenen Angst vor weiteren Konsequenzen haben. Oft genug zu Recht, denn sobald sich beratende Instanzen, wie das Jugendamt, bei der Kita gemeldet haben, geht vor Ort die „Hexenjagd“ los. „Die Ursache für die Beschwerde ist in diesen Fällen dann nicht wirklich von Bedeutung“, erläutert Amuser. „Es geht nur noch darum, den „Maulwurf“ zu entlarven und mundtot zu machen.“ Schnell werden Gründe wie Fehlverhalten und Vertrauensverlust gefunden, um die Störenfriede unter Druck zu setzen oder gleich ganz aus der Kita zu schmeißen.

Das entspricht nicht gerade dem gesetzlich verankerten inklusiven Anspruch, der sich uneingeschränkt an alle Kitas in RLP richtet. Hier geht es immerhin darum allen Kindern entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten und das unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer weltanschaulichen und religiösen Zugehörigkeit, einer Behinderung und der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie. Kitas sollen dabei berücksichtigen, dass jedes Kind auf seine Art besonders ist und Heterogenität, unterschiedliche Lebens- und Familiengeschichten sowie Individuen als Bestandteil des Kita-Alltages auffassen.

Heißt das, es gibt gar kein Fehlverhalten bei Eltern und Kindern?

„Doch, natürlich gibt es das und damit muss auch umgegangen werden“, betont Graeff. „Ein erster Schritt wäre es, von dem Begriff Fehlverhalten beziehungsweise der damit verbundenen ablehnenden Haltung wegzukommen“. In Rheinland-Pfalz gehört die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu den Grundpfeilern der frühkindlichen Förderung. Dabei geht es darum, für unsere Kinder in den Kitas einen Rahmen zu schaffen, in dem sie sich gesund entwickeln können. Wir haben auch eine gesetzliche Definition, wer dafür zuständig ist: die Verantwortungsgemeinschaft bestehend aus Eltern, pädagogischen Fachkräften, Leitungen und Trägern der Tageseinrichtung sowie die Jugendämter auf örtlicher und Landesebene. Der LEA hält die Arbeit an der Qualität der Zusammenarbeit der Verantwortungsgemeinschaft für die zielführendste Möglichkeit sogenanntem Fehlverhalten zu begegnen. Die Eltern sind dabei keine Konsumenten einer Dienstleistung Kita, sondern Partner auf Augenhöhe. „Überall dort, wo das nicht oder nicht in ausreichendem Maße gelebt wird, hören wir von Unstimmigkeiten zwischen Kita und Familien und dem Wunsch, diese durch Exklusion von Kindern oder Eltern aus dem Weg zu schaffen“, so Graeff. „In solchen Kitas erleben wir besonders häufig die noch immer präsenten Bedenken, Kinder vor ihrem zweiten Geburtstag in eine Einrichtung zu geben“.

Exklusion als unpassendes Überdruckventil

Wenn das Verhalten von Kindern oder Eltern in den Kitas nicht in die eigene Vorstellung passt und als störend empfunden wird, richtet sich der Blick – mit Recht – auch auf die Strukturen im System.

Natürlich steht hier der Personalmangel ganz oben auf der Liste. Dieser gehört definitiv zu den größten aktuellen Herausforderungen für das gesamte Kita-System. Das heißt jedoch nicht, dass er als Rechtfertigung für fachliche und rechtliche Fehltritte herangezogen werden darf. In Rheinland-Pfalz haben Vertreter:innen aller Interessensgruppen des Kita-Systems ein Kompendium zur Fachkräftesicherung und -gewinnung erarbeitet. Dort werden zahlreiche wichtige und vor allen Dingen kurzfristig umsetzbare Lösungsansätze gegen den Personalmangel vor Ort zusammengetragen. Die konsequente Umsetzung des Kompendiums, durch die Verantwortungsgemeinschaft, muss jetzt oberste Priorität haben.

Auch das alte Lied von der „störenden“ Beitragsfreiheit wird wieder gesungen, sobald etwas in den Kitas nicht rund läuft. „Dieses Lied war schon immer ein misstönendes“, weiß Amuser zu berichten: „Die Elterngebühren, die es in Rheinland-Pfalz einmal gab, waren nicht zweckgebunden, sondern flossen in den allgemeinen Haushalt ab. Bei der jüngsten Debatte um die Wiedereinführung der Kita-Elternbeiträge war beispielsweise das Ziel, Geld für den Straßenbau zu generieren!“

Zudem hat die Binsenweisheit „Was nichts kostet, ist auch nichts wert“, die in diesem Zusammenhang immer wieder ins Spiel gebracht wird, in einem System, das Kindern gelebte Demokratie beibringen soll, nichts verloren. „Die Elterngremien auf allen Ebenen arbeiten grundsätzlich unentgeltlich und das oft viele Stunden die Woche. Wir denken nicht diese Arbeit sei nichts wert, nur weil sie nicht von der Kita entlohnt wird und der Kita hier somit keine Kosten entstehen“, führt Graeff aus. „Es geht doch um etwas viel Wichtigeres als Geld. Es geht um unsere Kinder!“ Ganz davon abgesehen, liegt die Strafen-Stadt Heidenheim in Baden-Württemberg, einem Bundesland ohne Beitragsfreiheit, was alleine die fragwürdige Aussage ad absurdum führt.

Statt längst überholte Strukturen und Machtpositionen zu verteidigen oder zurückzuholen, muss sich die Verantwortungsgemeinschaft – überall dort, wo das nicht bereits geschehen ist – dem gesellschaftlichen Wandel stellen und anfangen das zu tun, was schon in ihrem Namen verankert ist: gemeinsam Verantwortung übernehmen.

FAQ zur Elternmitwirkung

Immer mehr Menschen erkennen die grundlegende Bedeutung der Elternmitwirkung in Kitas. Das ist wunderbar und dringend notwendig! Es führt aber auch zu einem erhöhten Eingang an Nachfragen bei den Elternvertretungen auf allen Ebenen. Natürlich wollen wir dem Wissensdurst gerecht werden, denn „Wissen ist Macht“. Um Euch dabei zu unterstützen, hat der Landeselternausschuss RLP (LEA RLP) eine FAQ-Reihe ins Leben gerufen.

Hier sind die beiden ersten Teile zu finden, in denen Elternmitwirkung allgemein, der Elternausschuss und der Kreiselternausschuss behandelt werden: