MAßNAHMEN GEGEN FACHKRÄFTEMANGEL — ÜBERARBEITETE VERSION

Bereits Ende 2023 haben wir auf Basis des “Kom­pen­di­ums des Akti­ons­fo­rums für Fach­kräf­te­ge­win­nung und ‑Siche­rung” eine all­tags­taug­li­che Zusam­men­fas­sung der Hand­lungs­mög­lich­kei­ten gegen den Fach­kräf­te­man­gel erstellt, deren Umset­zung auf Ebe­ne der Kita / des Trä­gers statt­fin­den kann. Über 1000 Down­loads sowie die Rück­mel­dung vie­ler Eltern sind ein Zei­chen dafür, dass die­ses Doku­ment einen klei­nen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on vor Ort leis­ten kann.

In der nun ver­öf­fent­lich­ten Neu­fas­sung wur­den nicht mehr funk­tio­nie­ren­de Links aktua­li­siert und ein paar inhalt­li­che Ergän­zung eingebracht. 

Die­se über­ar­bei­te­te Ver­si­on kön­nen Sie sich hier herunterladen:

Im Fal­le von Rück­fra­gen oder Ände­rungs- / Ergän­zungs­wün­schen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung!

INFORMATIONEN ZU VERTRETUNGSKRÄFTEN

Die Erkäl­tungs­zeit beginnt, bereits jetzt errei­chen und die ers­ten Mel­dun­gen, dass auf­grund von krank­heits­be­ding­ten Aus­fäl­len des Fach­per­so­nals Betreu­ungs­zei­ten redu­ziert wer­den müs­sen. Für die­sen Fall muss der Kita-Trä­ger Ver­tre­tungs­per­so­nal vorhalten.

Klar ist: Es wird ver­mut­lich nie­mals gelin­gen, dass z.B. bei einer Grip­pe­wel­le sämt­li­che Per­so­nal­aus­fäl­le sofort kom­pen­siert wer­den und Ein­schrän­kun­gen völ­lig ver­mie­den wer­den kön­nen. Lei­der sind in sol­chen Situa­tio­nen auch sehr kurz­fris­tig ver­än­der­te Öff­nungs­zei­ten oder “Not­grup­pen” nicht ver­meid­bar. Wie soll­te der Trä­ger agie­ren, wenn sich mor­gens vier von neun Fach­kräf­ten krank mel­den und so kurz­fris­tig kein Ver­tre­tungs­per­so­nal ver­füg­bar ist? Zum Schutz der Kin­der bleibt ihm dann lei­der kei­ne ande­re Wahl. 

Aber: Es zeigt sich auch immer wie­der, dass es gro­ße Unter­schie­de gibt, ab wel­chem Grad des per­so­nel­len Aus­falls mit der Akti­vie­rung des Maß­nah­men­plans reagiert wer­den muss. Man­chen Kitas steht aus­rei­chend Ver­tre­tungs­per­so­nal zur Ver­fü­gung, sodass wirk­lich nur sol­che Extrem­si­tua­tio­nen zur früh­zei­ti­gen Schlie­ßung füh­ren. Ande­re Ein­rich­tun­gen wie­der­um befin­den sich bei­na­he ganz­jäh­rig im Maß­nah­men­plan und ver­fü­gen über eine nur sehr dün­ne Per­so­nal- bzw. Vertretungskräfte-Decke.

Unse­re Erfah­rung zeigt: Wenn Schlie­ßun­gen und redu­zier­te Ange­bo­te nicht per­ma­nent vor­kom­men son­dern sich auf ein nach­voll­zieh­ba­res Maß beschrän­ken, wenn die Eltern den Ein­druck haben, es wird sich um aus­rei­chend Per­so­nal bemüht und wenn ihnen dar­über hin­aus trans­pa­rent ist, wie die per­so­nel­le Situa­ti­on zustan­de kommt und wie sie sich aus­wirkt, dann haben sie auch gro­ßes Ver­ständ­nis und unter­stüt­zen dann auch in Zei­ten von per­so­nel­len Eng­päs­sen ger­ne. (Hier­zu emp­feh­lens­wert: Das Per­so­na­lo­me­ter).

Sehr häu­fig begeg­nen uns Fra­gen zu den Rege­lun­gen beim Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten. Wer darf Ver­tre­tungs­kraft sein? Kann ein Ver­tre­tungs-Pool ein­ge­rich­tet wer­den? Wie wer­den Ver­tre­tungs­kräf­te finan­ziert?
Die­se und wei­te­re Fra­gen wer­den nun auf dem Kita-Ser­ver, der offi­zi­el­len Web­sei­te des Lan­des RLP zu allen Kita-The­men, beantwortet.

Ins­be­son­de­re der Abschnitt zur Refi­nan­zie­rung von Ver­tre­tungs­kräf­ten mit kon­kre­tem Rechen­bei­spiel hat dabei unse­re Auf­merk­sam­keit geweckt. Dort heißt es:
Dabei wer­den Urlaubs­ta­ge, Krank­heits­ta­ge und Fort­bil­dungs­ta­ge berück­sich­tigt und ent­spre­chend mit­fi­nan­ziert, denn die Kos­ten für die­se Tage – an denen die Ver­tre­tungs­kraft nicht zum Ein­satz kommt – wer­den auf alle Tage umge­legt, an denen die Ver­tre­tungs­kraft zum Ein­satz hät­te kom­men kön­nen.
Das häu­fig auf­kom­men­de Argu­ment, Ver­tre­tungs­kräf­te sei­en ein gro­ßes, finan­zi­el­les Risi­ko, soll­te vor die­sem Hin­ter­grund ein­mal genau­er betrach­tet werden.

MÖGLICHKEITEN ZUR VERKÜRZUNG DER AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATL. ANERKANNTEN ERZIEHER/IN

im Rah­men des Akti­ons­fo­rums zur Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑gewin­nung wer­den immer wie­der neue Maß­nah­men gegen den Fach­kräf­te­man­gel vor­an­ge­bracht. Mit einem aktu­el­len Rund­schrei­ben teilt das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um nun mit, dass die Aus­bil­dung zum / zur staatl. aner­kann­ten Erzieher/in ab dem Schul­jahr 2024/25 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­kürzt wer­den kann.

Fol­gen­de Ver­kür­zungs­mög­lich­kei­ten bestehen:

  1. Eine Ver­kür­zung um ein Jahr ist mög­lich für:
    Stu­di­en­ab­bre­che­rin­nen und Stu­di­en­ab­bre­cher mit Stu­di­en­fä­chern the­ma­tisch
    naher und bedingt the­ma­tisch naher Stu­di­en­gän­ge im Rah­men der
    voll­zeit­schu­li­schen und der berufs­be­glei­ten­den Aus­bil­dungs­form sowie
    Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der höhe­ren Berufs­fach­schu­le
    Sozi­al­as­sis­tenz im Rah­men der berufs­be­glei­ten­den Ausbildungsform.
  1. Eine Ver­kür­zung um ein hal­bes Jahr (im Berufs­prak­ti­kum) ist mög­lich für:
    Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der höhe­ren Berufs­fach­schu­le
    Sozi­al­as­sis­tenz im Rah­men der voll­schu­li­schen Ausbildungsform.

Das ent­spre­chen­de Rund­schrei­ben kann hier her­un­ter­ge­la­den werden: