Der Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße begrüßt den Gesetzentwurf des Kita-Gesetzes hinsichtlich der besseren Beteiligung von Eltern an maßgeblichen Entscheidungen in den Kindertagesstätten. Ebenso positiv sieht er die generelle, gesetzliche Ausweitung der Betreuung auf sieben Stunden.
Im Zuge der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wäre es wünschenswert, darüber hinaus eine gesetzlich verankerte, vollständige und damit zeitlich nicht eingeschränkte Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten im neuen Kita-Gesetz festzuschrieben. Die Praxis in den Kindertagesstätten zeigt diesen Bedarf, der seit Jahren erheblich steigt. In der Umsetzung der erweiterten Betreuungszeit ist mit räumlichen Engpässen insbesondere hinsichtlich der Essens-, Küchen- und Schlafräumlichkeiten, aber auch in der Flächenbemessung der Gruppen zu rechnen.
Hier sieht der Kreiselternausschuss Klärungsbedarf, gerade auch mit Blick auf die zeitnahe Umsetzung, sowie in den Lösungsansätzen. Der Kreiselternausschuss spricht sich dafür aus, den Personalschlüssel der Erzieherinnen und Erzieher für Bildung, Erziehung und Betreuung der Kita-Kinder in einen Bereich „Unter 3-Jähriger“ und „Über 3-Jähriger“ zu splitten. Dabei wäre der Personalschlüssel für unter 3-Jährige Kinder erheblich stärken zu bemessen als im Gesetzentwurf vorgesehen, jedoch auch der Schlüssel bei Kindern über drei Jahren anzuheben, so dass bildungspädagogische Maßnahmen getroffen werden können und es sich nicht um eine reine Betreuung handelt.
Der Kreiselternausschuss sieht gerade im hiesigen Grenzgebiet zu Frankreich die französischen Fachkräfte als festen Bestandteil der Arbeit in den Kindertagesstätten an. Er spricht sich dafür aus, die französischen Fachkräfte, aber auch generell die Sprachförderkräfte, interkulturellen Fachkräfte und Integrationskräfte im Sozialraumbudget stärker zu berücksichtigen, so dass deren Arbeit in den Kitas gesichert werden kann und diese Fachkräfte zum Standard gehören.