Die platzbezogene Personalisierung stellt im rheinland-pfälzischen Kita-System einen grundlegenden Paradigmenwechsel dar, der sowohl organisatorische Abläufe als auch die pädagogische Arbeit nachhaltig beeinflusst. Im Kern wird die Finanzierung und Zuweisung von Personal nicht mehr pauschal an festen Personalschlüsseln innerhalb vordefinierter Gruppenstrukturen ausgerichtet, sondern unmittelbar an den konkreten Betreuungsplätzen und dem individuellen Bedarf orientiert.
Mit der Einführung dieses Systems im Zuge des Kita-Gesetzes 2021 wurden die Vorteile schnell sichtbar: Durch die Auflösung starrer Gruppenstrukturen konnten zusätzliche Kapazitäten geschaffen und mehr Kinder aufgenommen werden. Während eine klassische Regelgruppe zuvor auf maximal 25 Kinder begrenzt war, können Einrichtungen nun beispielsweise auch 28 Kinder betreuen. Das hierfür notwendige zusätzliche Personal wird anhand eines festgelegten Berechnungsschlüssels ermittelt und entsprechend zugewiesen. Die tatsächliche Anzahl der Betreuungsplätze hängt somit primär von den räumlichen Gegebenheiten sowie dem pädagogischen Nutzungskonzept ab – nicht mehr von starren Gruppenmodellen.
Gleichzeitig bringt die platzbezogene Personalisierung jedoch neue Herausforderungen mit sich. Insbesondere der administrative Aufwand hat deutlich zugenommen, da Belegungszahlen, Buchungszeiten und individuelle Bedarfe kontinuierlich erfasst und fortgeschrieben werden müssen. Dies macht den Einsatz digitaler Verwaltungssoftware nahezu unverzichtbar, um eine effiziente Datenpflege und belastbare Auswertungen zu gewährleisten. Ohne entsprechende Systeme kann die Umsetzung schnell unübersichtlich und zeitintensiv werden. Die Transformation zur digitalen Verwaltung gestaltet sich hierbei zum Teil sehr träge.
Allerdings zeigt sich inzwischen auch eine Kehrseite dieses Systems, die zum Zeitpunkt der Gesetzgebung – als die Nachfrage nach Betreuungsplätzen das Angebot deutlich überstieg und vielerorts Wartelisten bestanden – kaum absehbar war. In Zeiten rückläufiger Kinderzahlen führt die Logik der „bedarfsgerechten Planung“ nun dazu, dass weniger Plätze vorgesehen werden können und dürfen. Die Jugendämter sind dabei an gesetzliche Vorgaben gebunden, die eine Reduzierung von Kapazitäten erzwingen können.
Das Gesetz definiert hierfür einen Toleranzbereich ungenutzter Plätze von 8 % im Ü2-Bereich sowie 20 % im U2-Bereich. Werden diese Schwellen im jeweiligen Jugendamtsbezirk überschritten, entfällt der Landesanteil an der Personalkostenförderung – mit der Folge, dass die Kommunen diesen Anteil selbst tragen müssen. Zusätzlich erschwert eine Stichtagsregelung die Planung: Insbesondere im U2-Bereich wirkt sich diese systembedingt nachteilig aus, da ein Platz, der über das gesamte Jahr hinweg belegt war, aber am Stichtag unbesetzt ist, als ganzjährig ungenutzt gilt.
Diese Systematik führt dazu, dass ein erheblicher Anteil an Betreuungsplätzen – und damit auch Fachkraftstellen – jährlich auf den Prüfstand gestellt wird. Aufgrund der im U2-Bereich deutlich höheren Personalisierung (Faktor ca. 2,5) fallen die Auswirkungen hier besonders stark ins Gewicht.
Die Folge ist ein wachsender Mangel an Planungssicherheit für die Träger. Personal, das in einem Jahr aufgebaut wird, kann im Folgejahr bereits als Überhang gelten und ein finanzielles Risiko darstellen. In der Praxis führt dies dazu, dass offene Stellen häufig befristet ausgeschrieben oder gar nicht erst besetzt werden. Befristete Arbeitsverhältnisse sind für Fachkräfte jedoch wenig attraktiv, sodass entweder Bewerbungen ausbleiben oder qualifiziertes Personal das System zugunsten sicherer Beschäftigungsverhältnisse verlässt. Der bestehende Fachkräftemangel wird dadurch verstärkt und führt infolge steigender Belastung der verbleibenden Mitarbeitenden zu einer Abwärtsspirale.
Dass es sich hierbei nicht um eine rein theoretische Entwicklung handelt, zeigt ein Blick auf den Bedarfsplan des Jugendamtes Südliche Weinstraße (SÜW): Während vor der Gesetzesnovelle noch 4.925 Kita-Plätze im Landkreis vorhanden waren, stieg diese Zahl bis zum Kita-Jahr 2024/25 auf maximal 5.177 Plätze an. Der aktuelle Bedarfsplan sieht aufgrund sinkender Kinderzahlen nur noch 4.902 Plätze vor. Innerhalb von zwei Jahren sind somit 275 Plätze entfallen.
Die Tragweite wird deutlicher, wenn man die Auswirkungen auf die Fachkraftkapazitäten betrachtet: Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Betreuungsdauer ergibt sich ein Rückgang von rund 33 Vollzeitäquivalenten.
Zwar eröffnet diese Entwicklung grundsätzlich die Möglichkeit, dringend benötigte personelle Reserven, etwa für Vertretungssituationen, aufzubauen. In der Praxis scheuen viele Träger jedoch auch hier das finanzielle Risiko, sodass diese Chance häufig ungenutzt bleibt. Die Konsequenz daraus: Fachkräfte müssen ihre Arbeitszeiten reduzieren oder gar ganz die Kita verlassen. Kinder verlieren ihre teils langjährigen Bezugspersonen.
Insgesamt führt die platzbezogene Personalisierung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu einer erheblichen Instabilität des Systems. Der Vorteil erhöhter Flexibilität – etwa in Einzelfällen zusätzlich Kinder aufnehmen zu können – steht dabei einer strukturellen Unsicherheit auf Seiten der Träger und Planungsbehörden gegenüber. Die Konsequenz ist ein insgesamt weniger verlässliches Betreuungsangebot.
Mit der vorgesehenen Evaluation des Kita-Gesetzes im Jahr 2028 bietet sich die Möglichkeit, diese Form der Personalbemessung gezielt weiterzuentwickeln. Ziel sollte es sein, die gewonnene Flexibilität zu erhalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für Träger und Kommunen zu stärken. Insbesondere auch die Stichtagsregelung sollte ernsthaft überdacht werden und beispielsweise in eine Belegquote als Bemessungsgrundlage umgestaltet werden. Nur so kann ein langfristig stabiles und leistungsfähiges System entstehen, das den Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht wird.



