ONLINE-INFOABEND: „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Mit Inkrafttreten des KiTa-Gesetzes am 01.07.21 wurde ein neues Gremium geschaffen, das die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz weiter stärkt. Anders als im Elternausschuss, der ausschließlich ein Spiegel der Elternschaft der Tageseinrichtung ist, sieht der Kita-Beirat Vertreter aller Handelnden der „Verantwortungsgemeinschaft Kita“ vor.

Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Eltern sollen gemeinsam und in einer offenen Kommunikation dauerhafte Veränderungen der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Tageseinrichtung diskutieren. Auch die Perspektive der Kinder, vertreten durch eine weitere pädagogische Fachkraft, soll bei den zu beschließenden Empfehlungen mit einfließen.

  • Was bringt uns der Kita-Beirat?
  • Wie grenzt sich der Kita-Beirat zum Elternausschuss ab?
  • Welche Themen werden im Kita-Beirat besprochen?
  • Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich gerade vor allem Elternvertreter flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Südliche Weinstraße laden daher alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung am Freitag, 11.03.2022, um 20 Uhr ein, um möglichst viele dieser Fragen im Rahmen der Veranstaltung und auch einer offenen Fragerunde zu beantworten. Mitglieder von Kita-Beiräten, die bereits getagt haben, sind besonders herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Anmeldungen sind ab sofort unter keasuew.de/veranstaltungen möglich. Die Zugangsdaten werden Ihnen im Anschluss zugesandt.

Plakat_Kita-Beirat

FAQ – Delegierte für den Kreiselternausschuss

Umfrage
Wer kann KEA-Delegierter werden?

Alle Eltern der die Tageseinrichtung (Kita) besuchenden Kinder können KEA-Delegierte werden. (§ 2, § 6 Abs. 1 Satz 4 sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 KiTaGEMLVO)

Wie viele KEA-Delegierte gibt es pro Tageseinrichtung?

Jeder Elternausschuss der in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) aufgenommenen Tageseinrichtungen kann nach seiner Entscheidung aus der Elternschaft der Tageseinrichtung zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte (für den Verhinderungsfall) in die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) entsenden. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO, Begründung zu § 9 KiTaGEMLVO)

Wie lange dauert die Amtszeit der KEA-Delegierten?

Die Amtszeit der KEA-Delegierten beträgt ein Jahr (Begründung zu § 9 KiTaGEMVLO). Eine erneute Benennung durch den Elternausschuss ist jedes Jahr möglich.

Wie läuft die Wahl der KEA-Delegierten ab?

Innerhalb eines Monats nach der Elternausschusswahl werden die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten in der konstituierenden Sitzung vom Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung benannt. Bei mehr Kandidaten als Plätzen erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung über Stimmzettel mit einer Stimme pro Elternausschussmitglied. Die Kandidaten werden in der Reihenfolge  der für sie abgegebenen gültigen Stimmen zu Delegierten und Ersatzdelegierten benannt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl. Sollte es gleich viele oder weniger Kandidaten als Plätze geben, kann in einer offenen, verbundenen Einzahlwahl abgestimmt werden. (§ 6 Abs. 1 KiTaGEMLVO; Wahlgrundsätze nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 bis 6, Abs. 4 und 5 KiTaGEMLVO)

Welche persönlichen Daten der KEA-Delegierten werden von wem an wen übermittelt und wozu werden sie genutzt?

Der Träger der Tageseinrichtung meldet dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) Namen, Anschrift und Email-Adresse der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Vollversammlung des Kreiselternausschusses. (§ 6 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Zur Erfüllung der Aufgaben des Kreiselternausschusses stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Vorstand des Kreiselternausschusses die o.g. Kontaktdaten zur Verfügung. (§ 10 Abs. 5 KiTaGEMLVO)

Es bedarf keiner separaten Zustimmung für die Übermittlung der Daten durch die KEA-Delegierten.

Bemerkung: Nach unserer Information soll die Meldung der Delegierten bis zum 01.12.2021 an das Kreisjugendamt SÜW erfolgen. Wenn bis dahin noch kein Elternausschuss gewählt oder konstituiert wurde, können nach Auskunft des Landeselternausschusses auch die Delegierten vom bisherigen Elternausschuss benannt werden. Nur ordnungsgemäß (und rechtzeitig) gemeldete Delegierte sind in der Vollversammlung wahlberechtigt.

Wer bildet die Vollversammlung des Kreiselternausschusses, wie wird sie einberufen und wie oft kommt diese zusammen?

Die Gesamtheit der KEA-Delegierten aller in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen im Landkreis bilden die Vollversammlung des Kreiselternausschusses und sind somit das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt). Im Landkreis SÜW sind dies bei 74 Tageseinrichtungen maximal 148 Delegierte (bzw. 148 Ersatzdelegierte für den Verhinderungsfall). Sie wird durch den öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt), 20% der Delegierten oder den Vorstand des Kreiselternausschusses einberufen. Sie kommt mindestens alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember für die Wahl des KEA-Vorstands zusammen.

Welche Hauptaufgaben/Verpflichtungen und Rechte haben die KEA-Delegierten?

Die KEA-Delegierten haben die Hauptaufgaben, in einer (Präsenz-)Vollversammlungalle zwei Jahre bis zum 15. Dezember des Wahljahres den Vorstand des Kreiselternausschusses zu wählen. Die Vollversammlung hat das Recht, über die Größe des Vorstands zu entscheiden. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 KiTaGEMLVO)

Darüber hinaus sollen die KEA-Delegierten Kontaktpersonen zwischen KEA-Vorstand und Elternausschuss der Tageseinrichtung sein und so den Kreiselternausschuss bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützen. (Begründung zu § 10 KiTaGEMLVO)

Auf Antrag von 20 % der KEA-Delegierten kann eine Vollversammlung einberufen werden. Die KEA-Delegierten und der Vorstand haben das Recht, Anträge zu stellen. In der Vollversammlung hat jeder KEA-Delegierte eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (keine Berücksichtigung der Enthaltungen). (§ 9 Abs. 2 und 3 KiTaGEMLVO)

Wann und wo findet die nächste Wahl des KEA-Vorstands statt und wie werden die KEA-Delegierten und Kandidaten eingeladen?

Die Wahl des KEA-Vorstands für den Kreis SÜW findet am 15.12.2021 um 19:30 Uhr voraussichtlich als Präsenzveranstaltung statt. Der Ort wird noch bekanntgegeben. Die offizielle Einladung erfolgt über das Kreisjugendamt.
NACHTRAG: Aula des Alfred-Grosser-Schulzentrums, Lessingstraße 24, 76887 Bad Bergzabern

Bemerkung: Rechtlich ist im Moment nur eine Präsenzveranstaltung möglich. Kurzfristige Änderungen sind im Rahmen der hohen Inzidenzzahlen nicht auszuschließen.

Wer kann für den KEA-Vorstand kandidieren?

Alle Eltern von Kindern im tagesbetreuungsfähigen Alter (d.h. unter 14 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) können für den KEA-Vorstand kandidieren. In der Vollversammlung nicht anwesende Eltern sind wählbar, wenn ihre Zustimmung zur Kandidatur spätestens in der Vollversammlung angezeigt wird. (§ 10 Abs. 3 KiTaGEMLVO)

Bemerkung: Bei Interesse an einer Mitarbeit gerne zuvor beim KEA SÜW melden.

Info- & Diskussionsabend zu aktuellen KiTa-Themen am 03.11.21

Pressemitteilungen

Das neue KiTa-Gesetz bringt einige Änderungen und Verbesserungen für die Elternmitwirkung auf allen Ebenen mit sich, die sich gerade in diesen Wochen zeigen. So kann die Elternversammlung neuerdings beschließen, dass der neue Elternausschuss der Tageseinrichtung (Kita) per Urnenwahl gewählt wird. In der konstituierenden Sitzung wählt nun jeder Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die KEA-Vollversammlung, letztere wählt im Dezember den Vorstand des Kreiselternausschusses (KEA). In jeder Kita wird es zukünftig einen Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss entsendet Mitglieder in den Beirat, der ab Dezember erstmals tagen soll.

Der Kreiselternausschuss SÜW lädt interessierte Kita-Eltern und Elternausschüsse für Mittwoch, 03. November 2021, 20:00 Uhr zu einer Online-Veranstaltung ein, um über diese Neuerungen zu informieren und diskutieren.
Daneben werden weitere, teilweise überraschende Ergebnisse aus der kreisübergreifenden Umfrage vorgestellt, welche die aktuelle Situation der Kitas im Landkreis Südliche Weinstraße widerspiegeln. So sind die Teilnehmenden aus SÜW überdurchschnittlich oft mit der aktuellen Betreuungssituation unzufrieden.
Schließlich wird noch Zeit bleiben, um Fragen zu beantworten.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich unter https://keasuew.de/veranstaltungen anmelden. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz per MS Teams werden anschließend zugesandt.