Nachlese zur Veranstaltung “7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?”

7-Stunden-in-7-Jahren

Der KEA SÜW möch­te allen Kita-Akteu­ren die Mög­lich­kei­ten geben, die am 9. Sep­tem­ber 2021 nicht an der kreis­über­grei­fen­den Online-Ver­an­stal­tung “7 Stun­den in 7 Jah­ren? – KiTa-Zukunfts­ge­setz und was jetzt?” teil­neh­men konn­ten, sich über die Umfra­ge-Ergeb­nis­se zu informieren.

Die Prä­sen­ta­ti­on kön­nen Sie sich unter fol­gen­dem But­ton herunterladen.


Eine aus­führ­li­che Nach­le­se zu den The­men, Fra­gen und Fak­ten der Ver­an­stal­tung möch­ten wir Ihnen eben­so zu Ver­fü­gung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreis­über­grei­fen­de Umfra­ge bei den KiTa-Akteu­ren und Inter­es­sier­ten zu den Aus­wir­kun­gen des neu­en KiTa-Geset­zes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rück­mel­dun­gen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se sowie Erklä­run­gen zu wich­ti­gen Neue­run­gen und Pro­ble­men vor und nach dem Inkraft­tre­ten des neu­es KiTaG
  • Eva­lua­ti­on des neu­en KiTaG durch die Lan­des­re­gie­rung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Mög­lich­kei­ten bei der Mit­wir­kung der Eva­lua­ti­on von Eltern und Fach­kräf­ten schon jetzt durch Rück­mel­dun­gen an die insti­tu­tio­na­li­sier­te Eltern­mit­wir­kung und dadurch auch an die Poli­tik zu nutzen
  • Aus­bau des Dia­logs zwi­schen allen Kita-Akteu­ren zum Errei­chen des Ziels: „gemein­sam für eine gute Kita“

Es konn­ten vie­le Fra­gen beant­wor­tet und eini­ge Miss­ver­ständ­nis­se im Zusam­men­hang mit dem KitaG aus­ge­räumt wer­den. Inter­es­sant war vor allem die Fra­ge rund um die Über­gangs­frist des Rechts­an­spruchs. Hier konn­te die allg. Aus­sa­ge, dass die­se bis 2028 gilt aus­ge­räumt werden.

Bei Fra­gen oder Pro­ble­men, die Ihnen beim Durch­le­sen der Unter­la­gen auf­kom­men, mel­den Sie sich ger­ne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter post@keasuew.de erreich­bar.

Missverständnisse rund um das neue KiTa-Gesetz ausgeräumt

Timea

An dem kreis­über­grei­fen­den Online-Info­abend „Sie­ben Stun­den in sie­ben Jah­ren? – KiTa-Zukunfts­ge­setz und was jetzt?“ der Kreis­eltern­aus­schüs­se Ger­mers­heim (KEA GER), Bad Dürk­heim (KEA DÜW), Rhein-Huns­rück-Kreis (KEA RHK) und Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) haben am 09. Sep­tem­ber 2021 mehr als 70 Inter­es­sier­te teil­ge­nom­men. Erfreu­lich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter*innen, denn „die eige­ne Bereit­schaft zur Mit­ge­stal­tung und ein offe­ner Dia­log zwi­schen allen Kita-Akteu­ren“ sei­en essen­zi­ell zum Errei­chen des Ziels „gemein­sam für eine gute Kita“, erklär­te Refe­ren­tin Karin Graeff, Vor­sit­zen­de des Kreis­eltern­aus­schus­ses RHK. Basie­rend auf den Ergeb­nis­sen der kreis­über­grei­fen­den Umfra­ge, an der über 1.200 Per­so­nen teil­ge­nom­men hat­ten, stan­den die Aus­wir­kun­gen des neu­en KiTa-Geset­zes (KiTaG) sowohl für die Kin­der und Fami­li­en, aber auch für die Fach­kräf­te im Fokus der Veranstaltung.

Graeff erläu­ter­te: „Nach dem Ach­ten Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB VIII) ist das Kreis­ju­gend­amt (KJA) dafür zustän­dig, dass (bedarfs­ge­rech­te) Betreu­ungs­an­ge­bo­te sowohl in Quan­ti­tät als auch Qua­li­tät aus­rei­chend vor­han­den sind.“ Zudem räum­te Graeff mit einem weit­ver­brei­te­ten Irr­glau­ben auf: „Der Rechts­an­spruch auf eine durch­gän­gi­ge Betreu­ung von sie­ben Stun­den gilt seit dem 01. Juli 2021. Ledig­lich die Aus­ge­stal­tung des Mit­tag­essens kann maxi­mal bis zum Abschluss der Eva­lua­ti­on nach § 31 Abs. 1 KiTaG auf unter­schied­li­che Wei­se erfol­gen.“ Daher sei das Kreis­ju­gend­amt ein wich­ti­ger Ansprech­part­ner und die Bedarfs­pla­nung ein zen­tra­les The­ma für alle Eltern. Sie sol­len gene­rell bei der jähr­li­chen Bedarfs­ab­fra­ge ihre Bedar­fe groß­zü­gig inklu­si­ve Fahrt- und Puf­fer­zei­ten ange­ben, da nach dem neu­en KiTaG die Per­so­nal­be­mes­sung direkt von den gebuch­ten Betreu­ungs­plät­zen abhän­ge. Mit der Anga­be der Bedar­fe legen die Eltern sich zudem für ein gan­zes Jahr fest, das muss eben­so mit­be­dacht werden.

Im Rah­men der Umfra­ge bemän­gel­ten vie­le Eltern neben der feh­len­den Umset­zung des Rechts­an­spruchs vor allem unfle­xi­ble, star­re Bring- und Abhol­zei­ten sowie einen Weg­fall von Bil­dungs­an­ge­bo­ten. Dies sei nicht durch das KiTaG vor­ge­ge­ben, so Graeff, son­dern eine Ent­schei­dung der ört­li­chen Ver­ant­wort­li­chen. Wenn die­se Ent­schei­dun­gen nicht im Sin­ne der Fami­li­en sind, dann kön­nen und sol­len vor Ort ande­re Lösun­gen gefun­den werden.

Ein wei­te­res Miss­ver­ständ­nis rankt sich um das im neu­en Gesetz ver­an­ker­te Moni­to­ring. Damit soll u.a. die Per­so­nal­aus­stat­tung doku­men­tiert wer­den, um punk­tu­el­le Miss­stän­de beim Per­so­nal oder gene­rel­len Per­so­nal­man­gel zu erfas­sen. Es geht – ent­ge­gen vie­ler Befürch­tun­gen – nicht dar­um, die gebuch­ten Plät­ze mit den tat­säch­lich anwe­sen­den Kin­dern abzugleichen.

Wei­ter­hin wur­den die Umfra­ge­er­geb­nis­se hin­sicht­lich der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Eltern und Kita näher betrach­tet. Vie­ler­orts besteht noch deut­li­ches Aus­bau­po­ten­ti­al für die akti­ve Mit­wir­kung der Eltern in den Kita-All­tag ihrer Kin­der. Graeff beton­te das Anhö­rungs­recht der Eltern­aus­schüs­se, nach dem Trä­ger und Kita-Lei­tung recht­zei­tig und umfas­send über alle wesent­li­chen Ange­le­gen­hei­ten rund um die Kita infor­mie­ren müs­sen. Die Argu­men­te des Eltern­aus­schus­ses müs­sen bei der Ent­schei­dungs­fin­dung ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den. Die­se Rege­lun­gen sind nicht neu, so Graeff, sie spie­len aber eine immer wich­ti­ge­re Rol­le. Wei­ter­hin stärkt das neue Gre­mi­um „Kita-Bei­rat“ die Mit­wir­kung der Eltern als Teil der „Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft“ im Kita-System.

AUSWIRKUNGEN DES NEUEN KITA-GESETZES

Umfrage

Online-Infoabend & Umfrage

An der kreis­über­grei­fen­den Umfra­ge zu den Aus­wir­kun­gen des neu­en KiTa-Geset­zes der Kreis­eltern­aus­schüs­se Ger­mers­heim (GER), Bad Dürk­heim (DÜW), Rhein-Huns­rück-Kreis (RHK) und Süd­li­che Wein­stra­ße (SÜW) haben bis­her mehr als 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen aus ganz Rhein­land-Pfalz teil­ge­nom­men, rund 200 davon aus dem Land­kreis SÜW. Inzwi­schen hat sich auch der Kreis­eltern­aus­schuss Rhein-Pfalz-Kreis der Akti­on angeschlossen.

Durch die erfreu­lich hohe Betei­li­gung wird eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein gro­ßes Poten­ti­al für alle Akteu­re der Kita-Land­schaft. Wich­tig ist jedoch, dass hier Zusam­men­ar­beit und Kom­mu­ni­ka­ti­on inner­halb der soge­nann­ten „Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft“ gelingt. Da sich durch­weg bei allen Kita-Akteu­ren wider­sprüch­li­che Infor­ma­ti­ons­stän­de zei­gen, scheint dies nicht über­all immer im erwünsch­ten Maße der Fall zu sein. Posi­tiv fällt die hohe Teil­nah­me­quo­te der kom­mu­na­len Kitas auf.

Anhand der Umfra­ge­er­geb­nis­se und Rück­mel­dun­gen sol­len Lösungs­an­sät­ze aus­ge­lo­tet wer­den, wie die anste­hen­den und zukünf­ti­gen Auf­ga­ben auf Basis einer guten und engen Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen Kita-Akteu­ren bewäl­tigt wer­den kön­nen. Hier zei­gen sich bereits inter­es­san­te Ansatzpunkte.

Bei einem kreis­über­grei­fen­den Online-Info­abend am Don­ners­tag, 9. Sep­tem­ber 2021, um 20:00 Uhr, wer­den unter dem Titel „Sie­ben Stun­den in sie­ben Jah­ren? KiTa-Zukunfts­ge­setz — und was jetzt?“ die Umfra­ge­er­geb­nis­se vor­ge­stellt und ver­tieft. Dazu wer­den Poten­zia­le, Schwä­chen und Miss­ver­ständ­nis­se auf­ge­zeigt, die sich aus den Ant­wor­ten erge­ben haben. Die Kreis­eltern­aus­schüs­se möch­ten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen, Trä­ger sowie Ver­ant­wort­li­che aus den Ver­wal­tun­gen glei­cher­ma­ßen ermu­ti­gen, sich zu der Ver­an­stal­tung unter keasuew.de/veranstaltungen  anzu­mel­den. Die Zugangs­da­ten wer­den anschlie­ßend zugesandt.

Die Umfra­ge bleibt wei­ter­hin für die Teil­nah­me unter keasuew.de/umfrage offen. Ger­ne steht der Kreis­eltern­aus­schuss (KEA) SÜW für Anmer­kun­gen und Rück­fra­gen im Vor­feld der Ver­an­stal­tung unter post@keasuew.de  zur Ver­fü­gung.