VORRÜBERGEHENDE BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT Ü2-KINDERN BIS ENDE 2028 MÖGLICH

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In sei­nem aktu­el­len Rund­schrei­ben teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass die Über­gang­re­ge­lung zur vor­über­ge­hen­den Bele­gung von U2-Plät­zen mit Ü2-Kin­dern bis Ende 2028 ver­län­gert wurde.

Grund­sätz­lich gilt: Voll­endet ein Kind das zwei­te Lebens­jahr hat es einen Rechts­an­spruch auf einen bei­trags­frei­en Ü2-Platz. Hier­für muss ent­spre­chend ein sol­cher Ü2-Platz in der Kita frei sein. Ist dies nicht der Fall, müss­te das Kind in der Theo­rie mit dem zwei­ten Geburts­tag die Kita ver­las­sen. In der Pra­xis ist daher im Rah­men der Bedarfs­pla­nung zu beach­ten, dass für jedes U2-Kind, wel­ches in der Kita auf­ge­nom­men wird, auch ein Ü2-Platz vor­ge­hal­ten wird. Ins­be­son­de­re dort, wo die Anzahl der Kin­der die Platz­ka­pa­zi­tä­ten erreicht (oder über­steigt), führt das in der Regel dazu, dass kei­ne U2-Plät­ze ange­bo­ten wer­den können. 

Die­se Über­gangs­re­ge­lung ist lei­der kein Garant dafür, dass mehr U2-Plät­ze ent­ste­hen, kann aber im Ein­zel­fall eine mög­li­che Lösungs­op­ti­on sein, um die Auf­nah­me eines U2-Kin­des zu ermöglichen.

Das Rund­schrei­ben steht hier zum Down­load zur Verfügung:

MÖGLICHKEITEN ZUR VERKÜRZUNG DER AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATL. ANERKANNTEN ERZIEHER/IN

im Rah­men des Akti­ons­fo­rums zur Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑gewin­nung wer­den immer wie­der neue Maß­nah­men gegen den Fach­kräf­te­man­gel vor­an­ge­bracht. Mit einem aktu­el­len Rund­schrei­ben teilt das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um nun mit, dass die Aus­bil­dung zum / zur staatl. aner­kann­ten Erzieher/in ab dem Schul­jahr 2024/25 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­kürzt wer­den kann.

Fol­gen­de Ver­kür­zungs­mög­lich­kei­ten bestehen:

  1. Eine Ver­kür­zung um ein Jahr ist mög­lich für:
    Stu­di­en­ab­bre­che­rin­nen und Stu­di­en­ab­bre­cher mit Stu­di­en­fä­chern the­ma­tisch
    naher und bedingt the­ma­tisch naher Stu­di­en­gän­ge im Rah­men der
    voll­zeit­schu­li­schen und der berufs­be­glei­ten­den Aus­bil­dungs­form sowie
    Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der höhe­ren Berufs­fach­schu­le
    Sozi­al­as­sis­tenz im Rah­men der berufs­be­glei­ten­den Ausbildungsform.
  1. Eine Ver­kür­zung um ein hal­bes Jahr (im Berufs­prak­ti­kum) ist mög­lich für:
    Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der höhe­ren Berufs­fach­schu­le
    Sozi­al­as­sis­tenz im Rah­men der voll­schu­li­schen Ausbildungsform.

Das ent­spre­chen­de Rund­schrei­ben kann hier her­un­ter­ge­la­den werden:

ÜBERARBEITETE FACHKRÄFTEVEREINBARUNG ERÖFFNET NEUE MÖGLICHKEITEN BEIM KITA-PERSONAL


Die “Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung für Tages­ein­rich­tun­gen für Kin­der in Rhein­land-Pfalz” regelt, wer mit wel­cher Qua­li­fi­ka­ti­on in einer Kita arbei­ten darf. Dabei zäh­len nicht nur staatl. aner­kann­te Erzie­her als Fach­kraft. Vie­le wei­te­re Beru­fe wer­den in Ver­bin­dung mit päd­ago­gi­scher Basis­qua­li­fi­zie­rung und Berufs­er­fah­rung im früh­kind­li­chen Bereich eben­falls als voll­wer­ti­ge Fach­kraft aner­kannt, zum Bei­spiel Heil­päd­ago­gen oder Ergo­the­ra­peu­ten. Die Idee, mit mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Teams in den Kitas zu arbei­ten ist nicht neu und kei­nes­falls allei­ne dar­in begrün­det, den Fach­kräf­te­man­gel zu bekämp­fen. Bereits lan­ge vor dem neu­en Kita-Gesetz und auch der dra­ma­ti­schen per­so­nel­len Situa­ti­on wur­den die Vor- und Nach­tei­le von mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Teams abge­wo­gen, bei­spiels­wei­se in der Fach­zeit­schrift “KiTa aktu­ell” KiTa_aktuell_BW_Wolfs (erzieherin.de)
Der wis­sen­schaft­li­che Tenor dabei ist ein­deu­tig: Die viel­fäl­ti­gen Kom­pe­ten­zen, die mul­ti­pro­fes­sio­nel­le Teams bie­ten, sind eine Berei­che­rung für die Kin­der, wenn sie als Chan­ce begrif­fen wer­den. Der Deut­sche Ver­ein für öffent­li­che und pri­va­te Für­sor­ge schätz­te die Mul­ti­pro­fes­si­on in Kitas bereits 2016 sogar schon als “not­wen­dig” ein. (link)

Die kürz­lich von allen ver­ant­wort­li­chen Ver­bän­den unter­zeich­ne­te Neu­fas­sung der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung wur­den nun die Mög­lich­kei­ten erwei­tert sowie ver­ein­facht. Fol­gen­de Ände­run­gen sind in der Fach­kräf­te­ver­ord­nung enthalten:

  • Auf­nah­me zusätz­li­cher Berufsbilder
  • Leich­te­re Aner­ken­nung aus­län­di­scher Abschlüsse
  • Büro­kra­tie­ab­bau bei pro­fi­ler­gän­zen­den Kräften
  • Sicher­heit bei Mit­fi­nan­zie­rung durch gere­gel­te Eingruppierung
  • Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung von Vertretungskräften

Das The­ma Finan­zie­rung ist ins­be­son­de­re bei Trä­gern von Inter­es­se. Aber auch für das Per­so­nal ist dies ein zen­tra­ler Aspekt, rich­tet sich doch die Bezah­lung nach der Qua­li­fi­ka­ti­on. „Als Land för­dern wir so bei­spiels­wei­se eine Ein­grup­pie­rung von Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern in die Tarif­grup­pe 8b mit, wenn die Fach­kräf­te beson­ders schwie­ri­ge fach­li­che Tätig­kei­ten über­neh­men. Damit geben wir den Arbeit­ge­bern Sicher­heit, mit wel­cher För­de­rung des Lan­des sie pla­nen kön­nen, und wir tra­gen unse­ren Teil zu attrak­ti­ven Rah­men­be­din­gun­gen bei. Bereits im Kita-Gesetz haben wir fest­ge­legt, dass das Land sich auto­ma­tisch z.B. an Tarif­stei­ge­run­gen betei­ligt“, so Bil­dungs­mi­nis­te­rin Dr. Ste­fa­nie Hubig in der Pres­se­er­klä­rung zur Neu­fas­sung der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung.
In einem beglei­ten­den Rund­schrei­ben teilt das Land mit, unter wel­chen Umstän­den höhe­re tarif­li­che Ein­grup­pie­run­gen mög­lich sind und dass es die­se dann mitträgt.

Aber auch für den Arbeits­all­tag in den Kitas kann sich durch die kor­rek­te Anwen­dung der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung eine deut­li­che Ent­las­tung erge­ben. Hier­für ist ein Blick in die Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung und der Abgleich mit der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on der Team­mit­glie­der uner­läss­lich um am Ende die Fra­ge beant­wor­ten zu kön­nen: Ist das Team ent­spre­chend der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung kor­rekt ein­ge­ord­net in Fach­kräf­te / Fach­kräf­te in Assis­tenz, somit auch ent­spre­chend ein­grup­piert und bezahlt? Und wird somit der bestehen­de Rah­men auch in Rich­tung “Ent­las­tung der Fach­kräf­te” voll ausgenutzt?

Die aktu­el­le Ver­si­on unse­res Doku­ments “Fach­kräf­te­man­gel — kurz­fris­ti­ge Hand­lungs­mög­lich­kei­ten vor Ort” berück­sich­tigt bereits die Ände­run­gen der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung. Zudem wur­den nicht mehr funk­tio­nie­ren­de Links korrigiert.