SPIELEFEST DES KREISJUGENDAMTES

Am Sonntag, 23. Juni, lädt das Kreisjugendamt Südliche Weinstraße zu einem tollen Spielfest ein! Gemeinsam mit dem Team Bananenflanke Südpfalz und dem SV Sportfreunde 1923 Steinfeld e.V. erwartet euch ein spannender Tag voller Spiel und Spaß auf dem Sportgelände des SV in der Waldstraße.

Beginn: 11 Uhr

Ende: 17.30 Uhr

Landrat Dietmar Seefeldt und der für das Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern laden alle Kinder mit Familien sowie Freundinnen und Freunde herzlich ein: „Einen Tag lang steht alles im Zeichen der Kinder der Südlichen Weinstraße. Auch zahlreiche Mitwirkende sorgen für ein abwechslungsreiches Programm. Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher, die das vielfältige Spiel- und Unterhaltungsangebot entdecken wollen!“

Für Speisen und Getränke sorgt der SV Sportfreunde 1923 Steinfeld e.V.

Der Förderverein Katholischer Kindergarten St. Vinzenz Steinfeld e.V. bietet Kaffee, Kuchen und Eis an.

📍 Adresse:

SV Sportfreunde 1923 Steinfeld e.V.
Waldstraße
76889 Steinfeld

Seid dabei und erlebt einen fantastischen Tag voller Spaß und Abenteuer!

Auch der Kreiselternausschuss SÜW wird dort mit einem Stand vertreten sein! Falls ihr euch über unsere Arbeit informieren wollt, kommt gerne vorbei! Wir statten in der Zeit eure Kinder mit Glitzer-Tattoos aus!

ONLINE-VERANSTALTUNG: ELTERNMITWIRKUNG – GEMEINSAM FÜR EINE GUTE KITA

Der Kreiselternausschüsse Südliche Weinstraße (KEA SÜW), Germersheim (KEA GER), Südwestpfalz (KEA SWP) und die Stadtelternausschüsse Landau (StEA LD) und Trier (StEA TR) laden alle Eltern, Fachkräfte, Trägervertretungen und Interessierten des Kita-Umfelds aus den teilnehmenden Landkreisen und Städten zu einem kreisübergreifenden Online-Informationsabend am 26.02.2024 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung“ ein.

Elternmitwirkung – gemeinsam für eine gute KiTa!

Unter diesem Slogan werden Gordon Amuser, stellv. Vorsitzender Landeselternausschusses RLP, und Dr. Julia Stock, Vorstandsmitglied des Landeselternausschusses RLP, allen Teilnehmenden die Grundlagen der Elternmitwirkung veranschaulichen. Denn eine gelebte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft kann zur guten Kita-Qualität einen erheblichen Beitrag leisten. Daher werden im Rahmen dieser Veranstaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben der Elternmitwirkung gemäß des Kindertagesstättengesetzes aufgearbeitet, sowie viele Unklarheiten und Mythen aus dem Weg geräumt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit des konstruktiven Austauschs und die Klärung von offenen Fragen.

Die Zugangsdaten werden Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung automatisch per Mail zugeschickt.

Für Rückfragen stehen die teilnehmenden Gremien jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

ONLINE-INFORMATIONSVERANSTALTUNG „KITA-BEDARFSPLANUNG“ BRICHT TEILNEHMERREKORD

Kita-Zukunftsgesetz

Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertretern, Kita-Leitungen und Trägervertretern nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.


Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots. Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.


Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle. Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.


Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“