Online-Veranstaltung: Grundlagen der Elternmitwirkung

Elternmitwirkung braucht das WIR!

Seit den Herbstferien sind nun alle Elternausschüsse gewählt und zum Großteil konstituiert. Neben einigen „alten Hasen“ engagieren sich auch jedes Jahr viele neue Mitglieder in den Elternausschüssen der Tageseinrichtung in Rheinland-Pfalz. Welche Aufgaben auf sie zukommen, welche Rechte und Pflichten sie haben – das ist jedoch für einen Großteil der Engagierten nicht immer ganz klar.

Daher laden die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Kaiserslautern (KEA KL), Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) alle Elternvertreter und Interessierten zu einem kreisübergreifenden Online Informationsabend am 09.12.2022 um 20:00 Uhr zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas“ ein. Der stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses Benjamin Stihler wird die Themen Elternmitwirkung und Erziehungspartnerschaft, Sonderregelungen für freie Träger und die verschiedenen Gremien von der Elternversammlung bis hin zur überörtlichen Elternvertretung erläutern und Fragen der Teilnehmer beantworten. Eine ganz besonders herzliche Einladung gilt auch allen Eltern und Interessierten aus dem Landkreis Südwestpfalz, in dem bisher leider noch kein Kreiselternausschuss gegründet wurde.

Rückblick: Infoveranstaltung zum Thema „Bedarfsgerechter Kita-Platz“

Am 21. Juni veranstaltete der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) einen Online-Infoabend zum Thema „Bedarfsgerechter Kita-Platz“. Der Veranstaltung vorausgegangen war eine Eltern-Umfrage zur Betreuungssituation der Kinder in SÜW, deren Ergebnisse an diesem Abend auch vorgestellt wurden. An der zweieinhalbstündigen Veranstaltung nahmen unter anderem auch Elternvertreter der Landes- und Bundesebene teil. Christian Strecker (Vorsitzender KEA SÜW) stellte die Ergebnisse der Umfrage vor. Die Referentin Karin Graeff (Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP) erläuterte dann anhand der konkreten Beispiele, wie die individuellen Bedürfnisse der Familien ermittelt werden und in die Bedarfsplanung einfließen. Ein Viertel der über 430Teilnehmer hatte bei der Umfrage angegeben, dass die aktuelle Betreuungssituation nicht ihren tatsächlichen Bedarf abdeckt. „Es gibt einige Faktoren, die in Summe zu so einem hohen Anteil führen können. Hierzu zählen neben der oftmals missinterpretierten sogenannten „18er-Regel“, die dadurch wegfallende Betreuung in den Randzeiten, der unzureichende Ausbau der Ganztagesplätze aber auch der momentan akute Fachkräftemangel“ so Karin Graeff. Diese Umstände zwängen die Verantwortlichen in einen Zustand der Mangelverwaltung. Christian Strecker ergänzt, es sei auch entscheidend, dass die Bedarfe der Eltern dem Jugendamt vorlägen. Das Jugendamt SÜW führe eine sehr umfangreiche und umfassende Bedarfsermittlung durch. Es würden beispielsweise alle Eltern der Kita-Kinder über die jeweiligen Einrichtungen zu ihrem individuellen Betreuungsbedarf befragt. Dies sei nicht selbstverständlich, wie Beispiele aus anderen Landkreisen zeigten. Berücksichtigung könnten nur Bedarfe finden, die auch bekannt seien. Daher sei auch insbesondere Eltern, die einen Betreuungsbedarf für Einjährige (U2-Kinder) hätten, angeraten ihren Bedarf gegenüber dem Jugendamt transparent zu machen.

Eine weitere Erkenntnis der Umfrage ist, dass die Partizipation der Eltern am gesamten Prozess der Bedarfsplanung noch ausbaufähig ist. „Im Idealfall werden die Eltern und Elternvertreter schon in die Definition des Bedarfsermittlungsverfahrens einbezogen. Dies ist begründet durch das Anhörungsrecht und auch im Sinne des Gedankens der Verantwortungsgemeinschaft.“ betonte Karin Graeff. Auch an dieser Stelle sei der Landkreis SÜW ein positives Beispiel. „Das Jugendamt begrüßt ausdrücklich, dass ein Vertreter des Elternausschusses an den Bedarfsplanungsgesprächen, die mit jeder Kita einzeln durchgeführt werden, teilnehmen darf. Leider ist diese Information offensichtlich nicht zu allen Elternausschüssen vorgedrungen.“, so Christian Strecker. Repräsentativ sei die Umfrage nicht, allerdings könne man durch die vielen Rückmeldungen doch schon ein grobes Stimmungsbild ableiten. Und dieses zeige, dass an einigen Stellen des Kita-Systems noch Handlungsbedarf für die Verantwortungsgemeinschaft aus Eltern, Kita und Trägern besteht – auf örtlicher als auch auf überörtlicher Ebene.  

ONLINE-INFOABEND: „KITA-BEIRAT – WARUM NOCH EIN GREMIUM?“

Mit Inkrafttreten des KiTa-Gesetzes am 01.07.21 wurde ein neues Gremium geschaffen, das die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz weiter stärkt. Anders als im Elternausschuss, der ausschließlich ein Spiegel der Elternschaft der Tageseinrichtung ist, sieht der Kita-Beirat Vertreter aller Handelnden der „Verantwortungsgemeinschaft Kita“ vor.

Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Eltern sollen gemeinsam und in einer offenen Kommunikation dauerhafte Veränderungen der Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Tageseinrichtung diskutieren. Auch die Perspektive der Kinder, vertreten durch eine weitere pädagogische Fachkraft, soll bei den zu beschließenden Empfehlungen mit einfließen.

  • Was bringt uns der Kita-Beirat?
  • Wie grenzt sich der Kita-Beirat zum Elternausschuss ab?
  • Welche Themen werden im Kita-Beirat besprochen?
  • Welcher Arbeitsaufwand erwartet die Mitglieder des Kita-Beirats?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich gerade vor allem Elternvertreter flächendeckend in Rheinland-Pfalz. Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz und Südliche Weinstraße laden daher alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung am Freitag, 11.03.2022, um 20 Uhr ein, um möglichst viele dieser Fragen im Rahmen der Veranstaltung und auch einer offenen Fragerunde zu beantworten. Mitglieder von Kita-Beiräten, die bereits getagt haben, sind besonders herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Anmeldungen sind ab sofort unter keasuew.de/veranstaltungen möglich. Die Zugangsdaten werden Ihnen im Anschluss zugesandt.

Plakat_Kita-Beirat