EINLADUNG ZUR VOLLVERSAMMLUNG MIT WAHL DES VORSTANDES DES KREISELTERNAUSSCHUSSES SÜDLICHE WEINSTRASSE

Das Jugend­amt des Land­krei­ses Süd­li­che Wein­stra­ße lädt herz­lich zur Eltern-Voll­ver­samm­lung mit Wahl des Vor­stan­des des Kreis­eltern­aus­schus­ses Süd­li­che Wein­stra­ße ein.

Datum : Mitt­woch, den 15.12.2021
Uhr­zeit: 19.30 Uhr
Ort: Aula / Alfred Gros­ser Schul­zen­trum, Les­sing­stra­ße 24, 76887 Bad Bergzabern

Die Voll­ver­samm­lung ist das höchs­te beschluss­fas­sen­de Gre­mi­um der Eltern­mit­wir­kung. Die Delegierten/Ersatzdelegierten wur­den in den kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zun­gen der ört­li­chen Eltern­aus­schüs­se der Kin­der­ta­ges­stät­ten im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße gewählt. In den Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses sind alle Eltern wähl­bar („pas­si­ves Wahl­recht“), die ein Kind unter 14 Jah­ren mit gewöhn­li­chem Auf­ent­halt im Bezirk des Jugend­am­tes Süd­li­che Wein­stra­ße haben. Abwe­sen­de sind wähl­bar, wenn Sie ihre Kan­di­da­tur zuvor schrift­lich gegen­über dem Jugend­amt erklärt haben (jugendamt@suedliche-weinstrasse.de).

Das akti­ve Wahl­recht üben die auf ört­li­cher Kita-Ebe­ne gewähl­ten Dele­gier­ten bzw. Ersatz­de­le­gier­ten aus. Es wird auf die Lan­des­ver­ord­nung über die Eltern­mit­wir­kung in Tages­ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung (KiTa­GEMLVO) hin­ge­wie­sen.

Die voll­stän­di­ge Ein­la­dung inkl. Tages­ord­nung und Hygie­ne­hin­wei­se fin­den Sie im Amts­blatt des Land­krei­ses SÜW unter fol­gen­dem Button:

Soweit der offi­zi­el­le Ein­la­dungs­text der Kreis­ver­wal­tung SÜW. 


Ergän­zun­gen sei­tens des KEA SÜW:
- Gemäß der aktu­el­len 29. CoBeL­VO gilt nun auch die 3G-Regel bei der Ver­an­stal­tung am 15.12.2021.
- Seit 1.7.2021 ist der Rah­men der Voll­ver­samm­lung und KEA-Wahl für ganz Rhein­land-Pfalz detail­liert im Kita-Gesetz und der „Eltern­mit­wir­kungs­ver­ord­nung“ (KiTa­GEMLVO) vor­ge­schrie­ben. Die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung obliegt dem Kreis­ju­gend­amt. Für eine Online- oder Brief­wahl bzw. eine Ver­schie­bung gibt es lei­der kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge; es ist nur eine Prä­senz­ver­an­stal­tung mög­lich, die bis zum 15.12. durch­zu­füh­ren ist.
- Der KEA SÜW steht in die­ser beson­de­ren Zeit vor einem gewis­sen per­so­nel­len Umbruch. Eini­ge enga­gier­te aktu­el­le und ehe­ma­li­ge Mit­glie­der von Eltern­aus­schüs­sen und Eltern­in­itia­ti­ven haben bereits ihre Bereit­schaft zur Kan­di­da­tur erklärt. Wei­te­re Mit­wir­ken­de wer­den noch gesucht! Bei Inter­es­se ger­ne bei uns melden!