Vollversammlung des Kreiselternausschusses zur Wahl des Vorstandes für 2023 — 2025

Die Voll­ver­samm­lung des Kreis­eltern­aus­schus­ses SÜW (KEA SÜW) besteht aus jeweils 2 Dele­gier­ten der 76 Kin­der­ta­ges­stät­ten im Land­kreis sowie dem Vor­stand und wird im Wahl­jahr durch das Jugend­amt ein­be­ru­fen. Die Ver­an­stal­tung fin­det statt am

14. Dezem­ber 2023

Uhr­zeit: 19:00 Uhr

Ort: „Casi­no“ der Kreis­ver­wal­tung SÜW

An der Kreuz­müh­le 2

76829 Land­au

Auf der Tages­ord­nung ste­hen neben der Wahl des Vor­stan­des außer­dem die Wahl von zwei Dele­gier­ten sowie zwei Ersatz-Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA RLP). Es wird eben­falls die Mög­lich­keit zur Aus­spra­che und für Anträ­ge der KEA-Dele­gier­ten geben sowie der Tätig­keits­be­richt des aktu­el­len Vor­stan­des vorgestellt.

In den Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses sind alle Eltern wähl­bar, die ein Kind unter 14 Jah­ren mit gewöhn­li­chem Auf­ent­halt im Bezirk des Jugend­am­tes Süd­li­che Wein­stra­ße haben („pas­si­ves Wahlrecht“).

Zum LEA-Dele­gier­ten kann gewählt wer­den, wes­sen Kind eine Tages­ein­rich­tung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätig­keit im KEA-Vor­stand noch für die Tätig­keit als Dele­gier­ter im Lan­des­el­tern­aus­schuss ist eine Mit­glied­schaft im Eltern­aus­schuss oder Kreis­eltern­aus­schuss vorausgesetzt.

Abwe­sen­de sind wähl­bar, wenn sie ihre Kan­di­da­tur zuvor schrift­lich gegen­über dem Jugend­amt erklärt haben (jugendamt@suedliche-weinstrasse.de).

Wer Inter­es­se an der Mit­wir­kung im Vor­stand des KEA SÜW oder Rück­fra­gen zur Ver­an­stal­tung hat, kann sich jeder­zeit per E‑Mail an post@keasuew.de wenden.

Das akti­ve Wahl­recht üben die auf ört­li­cher Kita-Ebe­ne gewähl­ten Dele­gier­ten bzw. Ersatz­de­le­gier­ten aus.

Hier fin­den Sie die offi­zi­el­le Ein­la­dung sowie die Tages­ord­nung des Land­krei­ses SÜW