Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses SÜW (KEA SÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 76 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am
14. Dezember 2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: „Casino“ der Kreisverwaltung SÜW
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.
In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Südliche Weinstraße haben („passives Wahlrecht“).
Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder Kreiselternausschuss vorausgesetzt.
Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (jugendamt@suedliche-weinstrasse.de).
Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA SÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E-Mail an post@keasuew.de wenden.
Das aktive Wahlrecht üben die auf örtlicher Kita-Ebene gewählten Delegierten bzw. Ersatzdelegierten aus.
Hier finden Sie die offizielle Einladung sowie die Tagesordnung des Landkreises SÜW