ELTERN MÜSSEN LEIDER DRAUSSEN BLEIBEN!

Die­sen Satz hören Eltern man­cher­orts, wenn sie die Kita ihrer Kin­der betre­ten wol­len. Der Lan­des­el­tern­aus­schuss teilt in einem mit dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um und dem Lan­des­ju­gend­amt abge­stimm­ten Schrei­ben nun mit, dass es nicht legal ist, den Eltern grund­sätz­lich den Zutritt zu den Räum­lich­kei­ten zu verwehren!

Was steckt dahin­ter?
Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie wur­de in vie­len Kin­der­ta­ges­stät­ten die Rege­lung ein­ge­führt, dass die Eltern beim Holen und Brin­gen der Kin­der nicht in die Ein­rich­tung dür­fen. Aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes muss­ten die Kin­der mit Sack und Pack an der Tür abge­ge­ben wer­den. Am Nach­mit­tag durf­te man dann sein Kind inklu­si­ve, hof­fent­lich voll­stän­di­gem Gepäck (es fehl­te nicht sel­ten Matsch­ho­se, Trink­fla­sche oder das Lieb­lings­ku­schel­tier), wie­der abho­len.
Die­se Rege­lung fand neben Kri­ti­kern auch vie­le Anhän­ger unter den Eltern. Man­che Eltern emp­fan­den es als posi­tiv, die Kin­der mor­gens zuhau­se ein­mal ein­pa­cken und dann nicht ein paar Minu­ten spä­ter in der Kita wie­der aus­pa­cken zu müs­sen. Vie­le Eltern berich­te­ten auch, dass den Kin­dern der Abschied auf die­se Art ein­fa­cher fie­le. Ande­rer­seits fehlt durch die­ses Vor­ge­hen jeg­li­cher Ein­blick in die Umge­bung, in der das Kind einen gro­ßen Teil sei­nes Tages ver­bringt. Der obli­ga­to­ri­sche Blick in die Kis­te mit den Ersatz­klei­dern oder die Win­del­box ist so eben­falls nicht mög­lich. Ein kur­zes Gespräch zwi­schen­durch mit jeman­dem vom Team, wie denn der Tag so war und ob es Pro­ble­me gab, wird hier­durch eben­falls deut­lich erschwert.

Für das Kita-Per­so­nal bedeu­tet dies einen enor­men Mehr­auf­wand, muss doch in der Hol- und Bring­zeit immer jemand an der Tür auf die Kin­der war­ten, die­se dann umzie­hen und Uten­si­li­en wie Früh­stücks­box und Trink­fla­sche ver­sor­gen. In die­ser Zeit feh­len die Erzie­he­rin­nen dann natür­lich auch in den Grup­pen. Den­noch über­wie­gen man­cher­orts die Vor­tei­le für das Per­so­nal, sodass die­se Rege­lung bei­be­hal­ten wur­de. Wo sich Eltern dar­über beschwe­ren, wird mit dem Haus­recht argu­men­tiert und im Här­te­fall mit Kün­di­gung des Betreu­ungs­ver­tra­ges gedroht. Man kön­ne sich ja eine Ein­rich­tung suchen, in der einem die Kon­zep­ti­on mehr zusagt.

Lan­des­el­tern­aus­schuss, Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um und Lan­des­ju­gend­amt haben hier­zu eine kla­re, gemein­sa­me Aussage:

Eltern haben ein grund­sätz­li­ches Betre­tungs­recht der Ein­rich­tung in der Hol- und
Bring­si­tua­ti­on. Die­ses Recht der Eltern muss die Regel sein und darf nicht nur auf Ein­for­dern gewährt wer­den
!

Eine pau­scha­le ein­rich­tungs­wei­te und dau­er­haf­te alter­na­ti­ve Lösung (z. B. Abga­be des
Kin­des im Wind­fang oder am Gar­ten­zaun) ist gegen den Wil­len auch ein­zel­ner Eltern
grund­sätz­lich nicht zulässig,

Begrün­det ist dies u.a. durch den fach­li­chen Stand der Bil­dungs- und Erzie­hungs­emp­feh­lun­gen, wo die Über­ga­be­si­tua­ti­on als wesent­li­cher Bestand­teil einer geleb­ten Bil­dungs- und Erzie­hungs­part­ner­schaft defi­niert ist.

Eltern, denen der Zutritt zur Kita den­noch ver­wehrt wird, soll­ten zunächst mit Eltern­aus­schuss, Lei­tung und Trä­ger ins Gespräch gehen. Hier­zu darf ger­ne auch das Schrei­ben den Lan­des­el­tern­aus­schus­ses als Argu­ment mit­ge­nom­men wer­den. Füh­ren die Gesprä­che nicht zu einer gemein­sa­men Lösung, ste­hen die zuge­hö­ri­gen KEA´s / StEA´s und auch der LEA als Ansprech­part­ner und Ver­mitt­ler zur Ver­fü­gung. Erst wenn die­se Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft sind, soll­ten Eltern von ihrem Beschwer­de­recht beim Lan­des­ju­gend­amt Gebrauch machen.

Hier fin­den Sie das benann­te Schreiben: