DER FALL EDENKOBEN ZEIGT: KINDERSCHUTZKONZEPTE MÜSSEN GELEBT WERDEN!

Die Nach­richt geht aktu­ell bun­des­weit durch die Medi­en: In einer Kin­der­ta­ges­stät­te in der Ver­bands­ge­mein­de Edenk­o­ben wer­den einem Mit­ar­bei­ter sexu­el­le Über­grif­fe auf Kin­der vor­ge­wor­fen. Der Beschul­dig­te ist seit meh­re­ren Mona­ten von sei­nem Arbeit­ge­ber frei­ge­stellt, den­noch wur­den die Eltern erst Anfang Febru­ar über die­se Situa­ti­on infor­miert — auch die der betrof­fe­nen Kinder. 

Das Kreis­ju­gend­amt Süd­li­che Wein­stra­ße hat sich außer­halb sei­ner gesetz­li­chen Zustän­dig­keit in die Koor­di­na­ti­on der wei­te­ren Schrit­te ein­ge­schal­tet und steht im Aus­tausch mit allen betei­lig­ten Stel­len, dar­un­ter auch dem Kreis­eltern­aus­schuss. Erfor­der­lich wur­de dies, weil die regu­lä­ren Schutz­me­cha­nis­men der Ver­ant­wort­li­chen nicht oder zumin­dest viel zu trä­ge gegrif­fen haben. Nicht erst die Vor­wür­fe sexu­ell aus­ge­rich­te­ter Über­grif­fe hät­ten kon­se­quen­tes Han­deln erfor­dert, Berich­te über kin­des­wohl­ge­fähr­den­des Ver­hal­ten des Mit­ar­bei­ters lagen den Zustän­di­gen Stel­len schon sehr viel frü­her vor. Völ­lig unab­hän­gig davon, ob sich die Vor­wür­fe der sexu­el­len Über­grif­fe bestä­ti­gen wer­den oder nicht — auch ander­wei­ti­ge ver­let­zen­de Ver­hal­tens­wei­sen gegen­über Kin­dern sind nicht tole­rier­bar!
Wir begrü­ßen das Ein­grei­fen des Kreis­ju­gend­am­tes daher aus­drück­lich, dies war ein wich­ti­ger Schritt im Sin­ne des Kindeswohls!


Auch wir als KEA neh­men unse­re Ver­ant­wor­tung als Eltern­ver­tre­tung im Land­kreis sehr ernst und brin­gen uns kon­struk­tiv sowie beglei­tend in den Pro­zess ein. Unser Ziel ist es, Trans­pa­renz, Unter­stüt­zung und Aus­tausch für betrof­fe­ne Fami­li­en zu för­dern sowie, wo immer mög­lich und erfor­der­lich, den Eltern­aus­schuss der betrof­fe­nen Kita und wei­te­re Betei­lig­te zu unter­stüt­zen. Dabei ist es uns beson­ders wich­tig, den Anlie­gen und Inter­es­sen der Eltern Gehör zu ver­schaf­fen.
Wir unter­stüt­zen aus­drück­lich das Ziel aller Betei­lig­ten, eine rasche und voll­stän­di­ge Klä­rung der Vor­wür­fe zu errei­chen. Dar­über hin­aus hal­ten wir eine trans­pa­ren­te Auf­ar­bei­tung der Mel­de- und Hand­lungs­ab­läu­fe für not­wen­dig und set­zen uns für die Wie­der­her­stel­lung eines ver­trau­ens­vol­len Mit­ein­an­ders zwi­schen Eltern und Kita ein. Wir ver­ste­hen unse­re Rol­le dabei als kri­ti­sche Beglei­tung im Inter­es­se der Eltern und letzt­lich der betrof­fe­nen Kin­der. Grund­sätz­lich darf neben der erfor­der­li­chen und kon­se­quen­ten Ver­fol­gung der Täter die Unter­stüt­zung der Opfer nicht ver­ges­sen wer­den. Auch dies­be­züg­lich möch­ten wir das Vor­ge­hen des Kreis­ju­gend­am­tes posi­tiv her­vor­he­ben, wel­ches den betrof­fe­nen Eltern im aktu­el­len Fall über den Kin­der­schutz­dienst jede erfor­der­li­che Unter­stüt­zung zukom­men lässt.

Information bedeutet Prävention

Unser aktu­el­ler News­let­ter beinhal­tet auch wei­te­re Arti­kel zum The­ma Kin­der­schutz, was nicht dem aktu­el­len Vor­fall geschul­det ist. Die­ser ist ledig­lich eine Bestä­ti­gung dafür, dass Stu­di­en­ergeb­nis­se zu ver­let­zen­dem Ver­hal­ten lei­der kei­ne theo­re­ti­schen oder weit ent­fern­ten Umstän­de ans Tages­licht beför­dern. Ver­let­zen­de Ver­hal­tens­wei­sen, egal ob sexu­el­ler Natur oder nicht, sind Rea­li­tät und kön­nen über­all vor­kom­men — Auch in der eige­nen Kita.
Daher ist es uner­läss­lich, dass Eltern und Fach­kräf­te eine Hal­tung des Hin­schau­ens ent­wi­ckeln und Vor­komm­nis­se mel­den. Weg­schau­en darf kei­ne Opti­on sein! Kin­der im Kita-Alter sind beson­ders ver­letz­lich und dar­auf ange­wie­sen, dass Erwach­se­ne Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für Fach­kräf­te, die inak­zep­ta­ble Ver­hal­tens­wei­sen bei Kol­le­gen und Kol­le­gin­nen beob­ach­ten. Was selbst­ver­ständ­lich sein soll­te, erfor­dert in der Rea­li­tät lei­der gro­ßen Mut. Wie die jüngs­te Stu­die der Ber­tels­mann-Stif­tung auf­zeigt, sind die Hin­de­rungs­grün­de viel­fäl­tig. Daher bedarf es auch für Fach­kräf­te Unter­stüt­zung. Die Bro­schü­re Nicht Weg­schau­en! des Kreis­ju­gend­am­tes in Koope­ra­ti­on mit dem Kin­der­schutz­dienst soll dabei Hand­lungs­si­cher­heit bie­ten.
Für den Fall sexu­ell aus­ge­rich­te­ter Über­grif­fe haben wir einen Fly­er für Eltern ent­wi­ckelt, wel­cher eine ers­te Hil­fe­stel­lung im Ver­dachts­fall sein soll. Dort fin­den sich auch wei­ter­füh­ren­de Links.

Dar­über hin­aus exis­tie­ren viel­fäl­ti­ge Info­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te. For­mal zustän­dig für den Kin­der­schutz in Kitas ist das Lan­des­ju­gend­amt, wel­ches Beschwer­den auf­neh­men und bear­bei­ten muss. Vor­ge­la­gert kann man sich dort aber auch selbst­ver­ständ­lich bera­ten las­sen. Wei­te­re Anlauf­stel­len im Kreis SÜW sind z.B. der Kin­der­schutz­bund (“Blau­er Ele­fant”) oder das Jugend­amt.


Soll­ten Eltern beob­ach­ten oder den Ver­dacht haben, dass im Kita-All­tag kin­des­wohl­ge­fähr­den­des Ver­hal­ten statt­fin­den könn­te, ist auch der Kreis­eltern­aus­schuss eine ver­trau­li­che Anlauf­stel­le für Bera­tung, Ein­schät­zung und Ori­en­tie­rung zu mög­li­chen nächs­ten Schrit­ten. Wir unter­stüt­zen dabei, struk­tu­riert und sicher vorzugehen.

Infoveranstaltungen geplant


In den kom­men­den Wochen pla­nen wir Online- und Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen zum The­ma Kin­der­schutz in Kitas mit fach­li­chem Input, Raum für Aus­tausch und prak­ti­schen Hil­fe­stel­lun­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen folgen.