VERANSTALTUNGSHINWEISE

In den kommenden Wochen finden einige interessante Online-Veranstaltungen rund um das Thema Kita und Elternmitwirkung statt. Diese werden auch von anderen Kreis- oder Stadtelternausschüssen ausgerichtet, sind aber natürlich auch offen für alle Eltern, Fachkräfte oder Trägervertreter aus SÜW. Bei Interesse also gerne dort anmelden!

Verletzendes Verhalten begegnet unseren Kindern leider viel zu häufig – in der Kita, aber auch im Elternhaus. In den überwiegenden Fällen geschieht dies unbewusst. Dieser Info-Abend soll aufklären, was man unter verletzendem Verhalten versteht. Er soll Eltern dafür sensibilisieren, wie man verletzende Verhaltensweisen erkennt und diese vermeidet. Zudem sollen Handlungsmöglichkeiten für Eltern und Fachkräfte aufgezeigt werden, wenn grenzverletzende Situationen in der Kita beobachtet werden.

Zur Anmeldung: Anmeldung zur Online-Veranstaltung

Immer wieder gibt es Probleme mit der Busbeförderung von Kita-Kindern, auch Sicherheitsbedenken von Eltern erreichen die Kreiselternausschüsse. Da die Sicherheit unserer Kinder immer an oberster Stelle stehen sollte, möchten wir gemeinsam über die Herausforderungen und Lösungen im Bereich der Kita-Busbeförderung sprechen.
Referentin: Beate Kosno-Müller, Ehrenvorsitzende des Landeselternausschusses RLP

Zur Anmeldung: Anmeldung zur Online-Schulung

Die Kreiselternausschüsse Cochem-Zell (KEA COC) und Bad Kreuznach (KEA KH) laden für Montag, 28. Oktober 2024, um 19:30 Uhr zu einer digitalen Schulung ein.

Unter dem Titel „ÜBERGANG KITA ZUR GRUNDSCHULE“ werden die Referentinnen Karin Gräff (Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP) und Beata Kosno-Müller (ehemalige stellv. Vorsitzende LEA RLP) über den Übergang der Kinder von der KiTa in die Grundschule berichten.
Zur Anmeldung: Anmeldung zur Online Schulung „Grundlagen der Elternmitwirkung“ (kea-kh.de)

Veranstaltungen des Kreiselternausschuss Alzey Worms:

Mahlzeit – Ernährung und Bildung in der Kita.
Referentin: Karin Graeff

Der Förderverein
Referent: Dr. Asif Stöckel-Karim

Erste Hilfe am Kind
Referent: Sascha Kern, Deutsches Rotes Kreuz

Info & Anmeldung: Homepage des KEA AZ WO

NICHT WEGSCHAUEN!

Unter diesem Titel hat der Kinderschutzbund Kreisverband Landau – Südliche Weinstraße (DKSB LD-SÜW), besser bekannt als der „Blaue Elefant“, gemeinsam mit dem Jugendamt SÜW einen neuen Leitfaden herausgegeben, der eine sehr große Hilfe beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung darstellt.

„Nicht wegschauen – Vorgehensweise im Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an betreuende Personen (z.B. in Kita, Schule oder Sportverein), die eine Kindeswohlgefährdung im Elternhaus vermuten. Er gibt einen Überblick über die Abläufe im Falle einer Kindeswohlgefährdung und beinhaltet auch alle erforderlichen Vorlagen zur Dokumentation und Meldung der Vorfälle.
Er setzt jedoch bereits viel früher an, nämlich bei der Einschätzung, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht bestehen könnte oder nicht. Dabei sind beispielsweise typische Verletzungsmuster aufgeführt, die auf Gewalt hindeuten.
Aber auch für Eltern lohnt sich ein Blick in den Leitfaden, wenn sie eine Gefährdungssituation für Kinder vermuten. Für selbst betroffene Eltern schafft der Leitfaden Transparenz hinsichtlich der dann erfolgenden Schritte und erleichtert es, Hilfsangebote anzunehmen.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in einer Einrichtung
Als Eltern wünschen wir uns einen liebevollen und bedürfnisorientierten Umgang mit unseren Kindern. Betreuende Institutionen wie Kita und Schule geben ihr bestes, diesem Wunsch (auch aus Eigenmotivation) nachzukommen. Doch leider gibt es auch im Bereich der professionellen Kinderbetreuung Situationen und Verhaltensweisen, die nicht kindegerecht sind. Diese „beginnen“ bei „Kleinigkeiten“ wie verletzendem Verhalten oder Adultismus und enden leider auch nicht bei regelmäßigen Gefährdungslagen in Verbindung mit Gewalt oder sexuellem Missbrauch. Zwischen unbewusst herbeigeführten Grenzverletzungen und absichtlichen Verhaltensweisen mit Straftatbestand kommen Kindeswohlgefährdungen in allen unterschiedlichen Ausprägungen täglich vor. Oftmals sind diese nicht offensichtlich oder überhaupt als solche zu erkennen.

Kindeswohlgefährdung geschieht häufig auch unbewusst
Daher ist es wichtig hinzuschauen und offen über verletzendes Verhalten zu sprechen. Was ist verletzendes Verhalten und wie erkennt man es? Wie kann man als Fachkraft vermeiden, ungewollt in diese Muster zu fallen? Was können Eltern tun, wenn sie befürchten, ihrem Kind wird nicht mit der angemessenen Feinfühligkeit begegnet?

„Nein, Paul kommt zum Ausflug nicht mit, er konnte sich gestern nicht benehmen.“

Zum Thema Verletzendes Verhalten veranstaltet der Landeselternausschuss RLP in Kooperation mit dem Kita-Fachkräfteverband RLP eine Online-Infoveranstaltung, um über das Thema aufzuklären und dafür zu sensibilisieren. Referentin wird Fr. Dr. Remsberger-Kehm sein, Autorin der gleichnamigen, in der Fachwelt bekannten und anerkannten Studie.

Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und was kann ich tun?
Eltern stehen an dieser Stelle vor dem selben Problem wie die Fachkräfte: Kann das sein? Es gibt keine konkreten Hinweise, aber ich habe ein komisches Bauchgefühl? Soll ich was sagen oder beschuldige ich jemanden zu Unrecht?
Auch für diesen Fall gibt es einige hilfreiche Unterlagen und Informationen im Internet. Beispielsweise die Arbeitshilfe Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen des Paritätischen Gesamtverbandes, welche auch Hinweise speziell für Elternvertreter enthält. Auch die GEW hat eine hilfreiche Broschüre veröffentlicht, die sich mit dem Thema beschäftigt:

Neben diesen Broschüren gibt es viele weitere Informationsquellen, welche am Ende dieses Beitrags als Link zu finden sind.

Zuständig für Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdungen in Kitas ist das Landesjugendamt. Dieses kann auch in beratender Funktion kontaktiert werden, ohne dass man direkt eine Meldung absetzen oder den konkreten Fall nennen muss.

Kinder haben ein Recht auf Achtung, Vertrauen und Zuneigung. Die Aufgabe von uns Erwachsenen ist, für diese Rechte einzustehen. Daher gilt in allen Fällen, egal durch wen ein Kind in seinen Rechten beschnitten wird: Nicht wegschauen!

Weiterführende Links

https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/211028_KitaFachtexte_Boll_Remsperger-Kehm.pdf

Themenstruktur (nifbe.de)

Adultismus – die erste erlebte Form der Diskriminierung? – element-i

Kinder haben Rechte! Ein Plädoyer – element-i Magazin

https://www.hs-koblenz.de/sozialwissenschaften/institute-des-fachbereichs/institut-fuer-bildung-erziehung-und-betreuung-in-der-kindheit-rheinland-pfalz-ibeb/podcast

RÜCKBLICK SPIELEFEST 2024

Wofür eigentlich Elternmitwirkung?

Diese Frage stellen sich viele Eltern. Der Begriff ist leider etwas irreführend, da er vermuten lässt, Eltern wollen für sich selbst etwas bewirken. Am Ende des Tages geht es aber um unsere Kinder, für die wir gute Bedingungen schaffen wollen.

Daher war der Tag auf dem Spielefest des Kreisjugendamtes in Steinfeld für uns ein ganz besonderer. An unserem Stand versorgten wir die interessierten Eltern mit Informationen über unsere Arbeit und mit der Elternmitwirkungsbroschüre in gedruckter Form. Die Kinder konnten sich in dieser Zeit mit Klebe- oder Glitzertatoos ausstatten lassen. Wir haben einige der Kinder kennengelernt, für die wir uns im Ehrenamt einsetzen. Und es war sehr schön zu sehen, wie einfach man, mit etwas Kleber und buntem Glitzerstaub auf dem Arm, den Kleinen eine große Freude bereiten kann. Es hat uns wirklich Spaß gemacht!

Vielen Dank an dieser Stelle an das Kreisjugendamt, welches uns auch eine spontane Teilnahme noch ermöglichte!