AUSWIRKUNGEN DES NEUEN KITA-GESETZES

Umfrage

Online-Infoabend & Umfrage

An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Germersheim (GER), Bad Dürkheim (DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bisher mehr als 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen aus ganz Rheinland-Pfalz teilgenommen, rund 200 davon aus dem Landkreis SÜW. Inzwischen hat sich auch der Kreiselternausschuss Rhein-Pfalz-Kreis der Aktion angeschlossen.

Durch die erfreulich hohe Beteiligung wird eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft. Wichtig ist jedoch, dass hier Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“ gelingt. Da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen, scheint dies nicht überall immer im erwünschten Maße der Fall zu sein. Positiv fällt die hohe Teilnahmequote der kommunalen Kitas auf.

Anhand der Umfrageergebnisse und Rückmeldungen sollen Lösungsansätze ausgelotet werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. Hier zeigen sich bereits interessante Ansatzpunkte.

Bei einem kreisübergreifenden Online-Infoabend am Donnerstag, 9. September 2021, um 20:00 Uhr, werden unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was jetzt?“ die Umfrageergebnisse vorgestellt und vertieft. Dazu werden Potenziale, Schwächen und Missverständnisse aufgezeigt, die sich aus den Antworten ergeben haben. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen, Träger sowie Verantwortliche aus den Verwaltungen gleichermaßen ermutigen, sich zu der Veranstaltung unter keasuew.de/veranstaltungen  anzumelden. Die Zugangsdaten werden anschließend zugesandt.

Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter keasuew.de/umfrage offen. Gerne steht der Kreiselternausschuss (KEA) SÜW für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter post@keasuew.de  zur Verfügung.

NEWSLETTER 08/21

Stifte

Hier können Sie sich den NEWSLETTER auch als PDF downloaden.

Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • Situation der KiTas und der Elternmitwirkung nach Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes

1.) Umfrage & Infoabend zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes vor Ort

Der KEA SÜW hat – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Hunsrück-Kreis – eine Umfrage zur Umsetzung, Beurteilung und Auswirkung des neuen KiTa-Gesetzes vor Ort gestartet. Die Teilnahmequote war direkt unerwartet hoch und es zeichnet sich nach ersten Auswertungen ein vielschichtiges Bild ab. Um die aktuelle Situation in den KiTas noch exakter erfassen zu können, sind weitere Teilnahmen sehr willkommen. Die Umfrage kann online unter https://keasuew.de/umfrage abgerufen werden.

Die Vorstellung der Ergebnisse und Erkenntnisse wird dann in der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was nun?“ erfolgen, die am Donnerstag, 09.09.2021, 20:00 Uhr, stattfinden wird. Hierbei sollen auch gängige Fehlinterpretationen und Missverständnisse rund um das neue Gesetz angesprochen werden. Die Anmeldung erfolgt unter https://keasuew.de/veranstaltungen.

Noch nicht für unseren Newsletter angemeldet?

  • Anmeldung per E-Mail an post@keasuew.de
  • Oder einfach eintragen unter: https://keasuew.de/newsletter

KiTa-Situation in Kreis SÜW gemäß Jugendhilfeausschuss und Bedarfsplan

Am 21.04.2021, 05.05.2021 (Sondersitzung) und 16.06.2021 tagte der Jugendhilfeausschuss SÜW. Kurz vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes standen zugehörige Themen im Vordergrund.

Informationen zum Sachstand der KiTa-Baumaßnahmen
(Präsentation Herr Bierle, Stand April 2021)
https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/getfile.asp?id=23956&type=do

  • 48 von 74 Kindertagesstätten (= 65%) entsprechen in SÜW nicht den Vorgaben des KiTa-Gesetzes, hier sind Baumaßnahmen erforderlich.
  • Vor 01.07.21: 4.976 (davon 2.915 GZ) KiTa-Plätze.
  • Ab 01.07.21: 4.962 (davon 3.750 GZ) KiTa-Plätze.
  • 1.175 KiTa-Plätze (24 %) erfüllen nicht den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden.

Konzept zur Aufteilung des „Sozialraumbudget nach dem KiTaG RLP“:

  • Die KiTa-Sozialarbeit wird stark ausgebaut.
  • Die Französisch-Spracharbeit wird nicht über das Sozialraumbudget finanziert.
  • In dem verlinkten Dokument ist aufgeführt, welche KiTa welchen personellen Mehrbedarf erhält: Sozialraumbudget SUEW.pdf.

Kindertagesstätten-Bedarfsplan für das KiTa-Jahr 2021/22 (zwei Teile):
(Stand Juni 2021)
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 1.pdf
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 2.pdf

Übersicht aus dem KiTa-Bedarfsplan SÜW:

Die Gesamtzahl der KiTa-Plätze ist leicht gestiegen. Inzwischen sind diese Plätze fast vollständig für 2- bis 6-Jährige vorgesehen, für Einjährige sind kaum noch Plätze vorhanden. 75% der Plätze entsprechen dem seit 01.07.21 geltenden Rechtsanspruch. Die Zahl der Ganztagsplätze (inkl. Mittagessen) wurde entsprechend deutlich erhöht. Die Zahl der ausgeschriebenen Hortplätz stagniert bei 20 (zum Vergleich: Der Landkreis Germersheim hat >500 Hortplätze).

Es gibt in SÜW nur noch Plätze mit mindestens 7 Stunden Betreuungsdauer. Insgesamt 59% der Plätze sehen eine Betreuungsdauer von 8-9 Stunden vor.

Niederschrift zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.06.2021:

Niederschrift, JHA-Sitzung vom 16.06.2021.pdf
Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Personalausstattung für die KiTas im Landkreis SÜW um 21,73 Vollzeitäquivalente, wobei ja auch die Zahl der Ganztagsplätze steigt. Sechs von sieben Verbandsgemeinden profitieren hier von diesem Mehrpersonal, während in der Verbandsgemeinde Annweiler ein Abbau von 0,66 Vollzeitäquivalenten festzustellen ist.

3.) Elternmitwirkung nach neuem KiTa-Gesetz

Infolge des neuen KiTa-Gesetzes kommt es zu einer Ausweitung und weiteren Aufwertung der Elternmitwirkung auf allen Ebenen. Im Folgenden sind entsprechende Neuerungen zusammengefasst:

  • In jeder Tageseinrichtung wird es zukünftig einen (KiTa-) Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss (EA) entsendet Mitglieder in den Beirat.
  • Die Elternversammlung wählt als das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung den Elternausschuss in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober. Die Elternversammlung kann nun auch beschließen, dass die Elternausschuss-Wahl per Urnenwahl erfolgt.
  • Jedes Mitglied des Elternausschusses besitzt ein förmliches Beschwerderecht, insbesondere wenn der EA nicht vor wesentlichen Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, gehört und informiert wird.
  • In der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses werden zukünftig Delegierte für die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) gewählt. Die Vollversammlung wählt alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember den KEA-Vorstand. Die Neuwahl des KEA SÜW findet im November/Dezember diesen Jahres statt. Interessierte an einer Mitarbeit können sich jederzeit melden.
  • Der KEA entsendet das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welches dort seit 01.07.21 ein Antragsrecht besitzt.
  • Der KEA ist vom Kreisjugendamt über wesentliche Angelegenheiten, die die in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen betreffen, zu informieren und anzuhören. Eine wesentliche Angelegenheit stellt z.B. die Erstellung des Bedarfsplanes dar.

Informationsmaterial zum neuen (KiTa-) Beirat:

https://KiTa.rlp.de/de/themen/demokratiepaedagogik/KiTa-beirat

Gesetztestexte (u.a. KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung):

https://KiTa.rlp.de/de/themen/KiTa-gesetz/materialien

Broschüre des Landeselternausschusses der KiTas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) „Grundlagen der Elternmitwirkung in KiTas in RLP“ (Neuauflage):

https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere

Logo KEA SÜW

E-Mail: post@keasuew.de
Phone: 0160-8529516 bzw. 0172-2421873
Homepage: https://keasuew.de
Facebook: facebook.com/keasuew

Newsletter des Kreiselternausschusses SÜW: Für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungen, Trägervertreter und interessierte Personen im KiTa-Umfeld. Anmeldung und Abmeldung jederzeit per E-Mail möglich.

UMFRAGE ZUR KITA-SITUATION NACH DEM 01. JULI 2021

Pressemitteilungen

Am 1. Juli 2021 ist das KiTa-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz (KitaG) vollständig in Kraft getreten. Neben positiven Aspekten, wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden mit Mittagessen, bringt es auch Herausforderungen und Fragen vor Ort mit sich.

Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen (KEAs) Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER) und Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) – zur Teilnahme an einer kreisübergreifenden Umfrage auf (schließt auch die Stadt Landau und die Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern mit ein).

Ziel der Befragung ist es, anhand der Ergebnisse, Vor- und Nachteile der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern und sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. In einer kreisübergreifenden Online-Veranstaltung am 09. September 2021, 20:00 Uhr, werden die Ergebnisse dann unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren ? KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ vorgestellt und gemeinsam besprochen (Anmeldung bereits möglich unter https://keasuew.de/veranstaltungen).

Der KEA SÜW möchte Eltern, Elternvertreterinnen, Kita-Leitungen, Erzieherinnen sowie Trägervertreter*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter https://keasuew.de/umfrage teilzunehmen.

Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KitaG eine elementare Rolle.

Gerne steht der KEA SÜW für Rückfragen unter post@keasuew.de zur Verfügung.