EINLADUNG ZUR VOLLVERSAMMLUNG DES KEA SÜW

Der Vorstand des Kreiselternausschusses SÜW lädt zu seiner jährlichen Vollversammlung mit Wahl der Delegierten für den Landeselternausschuss ein. Diese findet statt am

Montag, 9. Dezember 2024 um 19:30 Uhr im

Dorfgemeinschaftshaus Birkweiler

Der Vorstand wird in dieser Versammlung über seine Arbeit des letzten Jahres berichten. Es werden außerdem die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) nebst Ersatzdelegierten gewählt.

Wählbar hierfür sind alle Eltern, deren Kind eine Tageseinrichtung im Landkreis SÜW (Kita oder Hort) besucht. Eine Wahl in Abwesenheit ist möglich, wenn dem Vorstand vor der Wahl die Kandidatur angezeigt wird.

Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Elternausschuss-Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollte noch keine Meldung der KEA-Delegierten für das Kita-Jahr 2024/2025 eingegangen sein, sind die KEA-Delegierten aus 2023/2024 stimmberechtigt.

Aufgrund des engen zeitlichen Ablaufs des Meldeverfahrens können die persönlichen Einladungen an die wahlberechtigten KEA-Delegierten erst gegen Ende November erfolgen. Diese enthalten dann auch die vollständige Tagesordnung der Versammlung.

VERANSTALTUNGSHINWEISE

In den kommenden Wochen finden einige interessante Online-Veranstaltungen rund um das Thema Kita und Elternmitwirkung statt. Diese werden auch von anderen Kreis- oder Stadtelternausschüssen ausgerichtet, sind aber natürlich auch offen für alle Eltern, Fachkräfte oder Trägervertreter aus SÜW. Bei Interesse also gerne dort anmelden!

Verletzendes Verhalten begegnet unseren Kindern leider viel zu häufig – in der Kita, aber auch im Elternhaus. In den überwiegenden Fällen geschieht dies unbewusst. Dieser Info-Abend soll aufklären, was man unter verletzendem Verhalten versteht. Er soll Eltern dafür sensibilisieren, wie man verletzende Verhaltensweisen erkennt und diese vermeidet. Zudem sollen Handlungsmöglichkeiten für Eltern und Fachkräfte aufgezeigt werden, wenn grenzverletzende Situationen in der Kita beobachtet werden.

Zur Anmeldung: Anmeldung zur Online-Veranstaltung

Immer wieder gibt es Probleme mit der Busbeförderung von Kita-Kindern, auch Sicherheitsbedenken von Eltern erreichen die Kreiselternausschüsse. Da die Sicherheit unserer Kinder immer an oberster Stelle stehen sollte, möchten wir gemeinsam über die Herausforderungen und Lösungen im Bereich der Kita-Busbeförderung sprechen.
Referentin: Beate Kosno-Müller, Ehrenvorsitzende des Landeselternausschusses RLP

Zur Anmeldung: Anmeldung zur Online-Schulung

Die Kreiselternausschüsse Cochem-Zell (KEA COC) und Bad Kreuznach (KEA KH) laden für Montag, 28. Oktober 2024, um 19:30 Uhr zu einer digitalen Schulung ein.

Unter dem Titel „ÜBERGANG KITA ZUR GRUNDSCHULE“ werden die Referentinnen Karin Gräff (Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP) und Beata Kosno-Müller (ehemalige stellv. Vorsitzende LEA RLP) über den Übergang der Kinder von der KiTa in die Grundschule berichten.
Zur Anmeldung: Anmeldung zur Online Schulung „Grundlagen der Elternmitwirkung“ (kea-kh.de)

Veranstaltungen des Kreiselternausschuss Alzey Worms:

Mahlzeit – Ernährung und Bildung in der Kita.
Referentin: Karin Graeff

Der Förderverein
Referent: Dr. Asif Stöckel-Karim

Erste Hilfe am Kind
Referent: Sascha Kern, Deutsches Rotes Kreuz

Info & Anmeldung: Homepage des KEA AZ WO

DAS NEUE KITA-BEIRAT-JAHR BEGINNT

Der Kita-Beirat ist eine der wesentlichen Veränderungen, die 2021 eingeführt wurden. Vermutlich existieren, neben dem Mythos der Übergangsfrist bis 2028, über keine der Neuerungen des neuen Kita-Gesetzes so viele Missverständnisse wie über den Kita-Beirat.

Der Kita-Beirat ist beispielsweise kein Gremium der Elternmitwirkung, auch wenn Eltern darin mitwirken. Vielmehr besteht er aus allen Verantwortungsträgern einer Kita und wird zusätzlich um eine speziell ausgebildete Fachkraft ergänzt, die die Perspektive der Kinder mit einbringen soll. Der Kita-Beirat ist keine Elternausschuss-Sitzung und kann auch nicht innerhalb einer solchen abgehalten werden.

Das neue Kita-Beirats-Jahr startet immer am 1. Dezember eines Jahres. Auf dem Kita-Server findet sich folgende Übersicht über die nun anstehenden Aktivitäten:

Ziel ist es, dass jede Vertretungsgruppe (Träger, Leitung, pädagogische Mitarbeitenden und Eltern) im November ihre Vertretung im Kita-Beirat gewählt bzw. benannt hat und auch die Fachkraft für die Kinderperspektive gewählt ist. Dann kann der Träger ab dem 1. Dezember zur Sitzung einladen.

Für die neue Amtszeit des Kita-Beirates ab 1. Dezember gibt es im Vorfeld bis November einige To-dos nach § 7 KiTaG und der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO).
 

To-dos bis November

  1. Infoschreiben an die Eltern und Fachkräfte zum Kita-Beirat und den Schritten, die zu tun sind sowie zu den Informationsquellen. Weiter Informationen finden Sie hier.
    Zuständig: Kita-Leitung und Träger
     
  2. Information der Gruppen bei ihren jeweiligen Treffen (Team, Elternausschuss)
    Zuständig: Kita-Leitung und Träger
     
  3. Treffen der Vertretungsgruppen und Entsendung der Mitglieder in den Kita-Beirat
    (schriftlich bis Ende November dem Träger mitteilen)
    Zuständig: Alle Vertretungsgruppen. Die Gesamtverantwortung dafür, dass alle Gruppen wissen, was wann zu tun ist, trägt der Kita-Träger. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Vertretungsgruppen.


Und so sieht die Aufgabenverteilung im Einzelnen aus (Handreichung, Seite 12):

  • Der Träger organisiert die Auswahl seiner Mitglieder für den Kita-Beirat inklusive der Benennung des Mitglieds, das den Vorsitz übernimmt und zur Sitzung einlädt. 
  • Die Kita-Leitung organisiert die Entsendung der Kita-Beiratsmitglieder für den Bereich der Kita-Leitung. 
  • Die pädagogischen Fachkräfte sind verantwortlich für ihr Treffen, die (Aus-)Wahl und Entsendung ihrer Vertretung im Kita-Beirat sowie für die Wahl der FaKiB. Sinnvollerweise ruft die Leitung das Thema in einer Team-Stizung auf, sodass Synergien für die Organistation der Fachkräfte entstehen. 
  • Der/Die Vorsitzende des Elternausschusses ist verantwortlich für die Organisation der EA-Sitzung. Einerseitz geht es dabei um die Entsendung der Mitglieder für den Kita-Berait, anderseits auch schon um die Frage, wer von den Mitgliedern im Kita-Beirat den stellvertretenden Vorsitz übernimmt. 


In der Wahlperiode ab Dezember bis November:
Organisation und Durchführung der Kita-Beiratssitzung (mind. einmal pro Jahr)
Zuständig: Träger

Zum Kita-Beirat gibt es eine mittlerweile fast unüberschaubare Anzahl an Informationsquellen. Auch der KEA SÜW war bereits an Informationsveranstaltungen zum Kita-Beirat beteiligt. Eine gute Übersicht über die wesentlichen Informationen kann man sich anhand der Schulungsdokumentation verschaffen:

Die oft gestellte Frage, was den Kita-Beirat vom Elternausschuss unterscheidet, beantwortet dieses kurze Video:

Quelle: https://video.hs-koblenz.de/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=7016cc4b-0cc0-4215-9c0c-ad530071caf7

Weitere Downloads und Links sind auf dem Kita-Server zu finden:

https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/bildungs-und-erziehungsthemen/demokratiepaedagogik-und-kinderrechte/kita-beirat