KOSTENEXPLOSION BEI FREIEN TRÄGERN DURCH KITA-GESETZ?

Seit eini­gen Jah­ren ist es in aller Mun­de und auch regel­mä­ßig in der Pres­se zu lesen (z.B. hier): Durch das neue Kita-Gesetz sei die Finan­zie­rung der Kitas in frei­er Trä­ger­schaft nicht mehr leist­bar und ohne Eigen­an­teil des Trä­gers nicht mehr sicher­ge­stellt. Ins­be­son­de­re die gro­ßen frei­en Trä­ger, die Kir­chen, lei­den unter der Mehr­be­las­tung, die durch das neue Kita-Gesetz auf sie zu gekom­men sei. Die Fol­ge: Gebäu­de wer­den noch weni­ger instand gehal­ten als die Jah­re zuvor oder abge­ge­ben, es man­gelt an Aus­stat­tung für den Kita-All­tag und auch beim Per­so­nal wird häu­fig mit feh­len­der Finanz­kraft und aus­blei­ben­der Refi­nan­zie­rung argumentiert.

Unstrit­tig ist, dass das “neue” Kita-Gesetz, wel­ches 2019 ver­ab­schie­det wur­de, eini­ge Din­ge struk­tu­rell ver­än­dert hat. Die­se Ver­än­de­run­gen waren sicher, in Abhän­gig­keit der Per­spek­ti­ve, nicht alle posi­tiv. Doch was steckt im Detail dahin­ter, wenn man hört oder liest, durch das neue Kita-Gesetz sei­en die frei­en Trä­ger nun finan­zi­ell überlastet?

Die­ser Grund­satz ist aller­dings kei­ne Erfin­dung des Kita-Geset­zes. Bereits in der Fas­sung von 1990 (!) ist im Sozi­al­ge­setz­buch VIII (also auf bun­des­recht­li­cher Ebe­ne) defi­niert, wel­che Vor­aus­set­zun­gen ein frei­er Trä­ger der Jugend­hil­fe, also auch ein frei­er Kita-Trä­ger, erfül­len muss, um über­haupt als sol­cher aner­kannt wer­den zu kön­nen. Dort ist in § 74 Abs 1 unter den fünf genann­ten Aspek­ten auch wort­wört­lich die ange­mes­se­ne Eigen­leis­tung auf­ge­führt. Das Kita-Gesetz von 2019 über­nimmt somit ledig­lich eine fast 30 Jah­re alte For­mu­lie­rung des SGB VIII.

Wur­de der Eigen­an­teil des Trä­gers durch das Kita-Gesetz 2019 höher?

Um die­se Fra­ge beant­wor­ten zu kön­nen, muss man das Kita-Gesetz 1991 mit dem von 2019 ver­glei­chen. Das alte Gesetz ent­hielt kon­kre­te Zah­len­wer­te und Rege­lun­gen, wel­chen Anteil der Per­so­nal­kos­ten der Trä­ger als Eigen­leis­tung zu erbrin­gen hat. Die­se wur­den anhand der Ange­bots­struk­tur berech­net, betru­gen aber grund­sätz­lich für freie Trä­ger zwi­schen 10% und 12,5%. Geschul­det dem Umstand, dass die­se Vor­ga­ben als soge­nann­te “Soll-Vor­schrift” for­mu­liert waren, blieb dabei ein Ver­hand­lungs­spiel­raum zwi­schen Jugend­äm­tern und frei­en Trä­gern, sodass es viel­fäl­ti­ge indi­vi­du­el­le Rege­lun­gen gab. Zusätz­lich bestan­den “Neben­ver­ein­ba­run­gen” zwi­schen frei­en Trä­gern und den Gemein­den, die die Trä­ger zusätz­lich ent­las­te­ten. Mit dem Gesetz 2019 ent­fie­len also unver­bind­li­che Emp­feh­lun­gen. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um begrün­det dies in einem Fak­ten­pa­pier wie folgt:

Im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Kita-Gesetz wur­de die Fra­ge der Fest­le­gung des Trä­ger­an­teils inten­siv dis­ku­tiert. Das Land hat­te ange­bo­ten, die Finan­zie­rungs­an­tei­le der kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de und frei­en Trä­ger lan­des­weit ein­heit­lich zen­tral zu regeln. Die Dis­kus­sio­nen mit den Betei­lig­ten haben aller­dings gezeigt, dass es nicht mög­lich war, sich auf eine lan­des­weit gül­ti­ge Höhe fest­zu­le­gen. Zum einen wur­den von den Betei­lig­ten die jewei­li­gen Beson­der­hei­ten der Trä­ger und unter­schied­li­chen Gege­ben­hei­ten vor Ort als Begrün­dung ange­führt, zum ande­ren der Ver­weis auf ein Fach­gut­ach­ten, das beson­ders die jewei­li­ge und indi­vi­du­el­le „Ange­mes­sen­heit“ eines Trä­ger­an­teils her­aus­strich. Aus die­sen Grün­den bil­det das Kita-Gesetz die schon damals übli­che Pra­xis ab, vor Ort einen spe­zi­fi­schen Trä­ger­an­teil festzulegen

Vie­le Kom­mu­nen tra­ten 2021 die Ver­hand­lun­gen über den Trä­ger­an­teil an die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de (Gemein­de- und Städ­te­bund, KommZB) ab. Die­se soll­ten mit den Lan­des­ver­bän­den der frei­en Trä­ger eine lan­des­weit gül­ti­ge Rege­lung aus­han­deln. Die Ver­hand­lun­gen die­ser Spit­zen­ver­bän­de wur­den zunächst nach zwei Jah­ren als “ergeb­nis­los” been­det. Erst über ein Jahr spä­ter, im März 2024, wur­de dann eine zeit­lich befris­te­te Über­gangs­ver­ein­ba­rung ver­kün­det. Die­se Über­gangs­ver­ein­ba­rung hat­te Gül­tig­keit bis Ende 2024 und ist ohne eine Fol­ge­ver­ein­ba­rung aus­ge­lau­fen. Es besteht also wei­ter­hin Unsi­cher­heit dar­über, wie die Finan­zie­rung künf­tig gere­gelt wird. Die­se Situa­ti­on belas­tet Trä­ger und Kom­mu­nen glei­cher­ma­ßen — und erschwert eine ver­läss­li­che Pla­nung erheb­lich. Eine Ver­ein­ba­rung über die Ver­tei­lung der Kos­ten zu fin­den, ist aber wei­ter­hin die Auf­ga­be der Trä­ger und Kommunen.

Wie hoch sind die Per­so­nal­kos­ten der frei­en Trä­ger aktuell?

Unab­hän­gig der indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Kom­mu­ne und Trä­ger gewährt das Land Rhein­land-Pfalz Zuschüs­se zu den Per­so­nal­kos­ten in Höhe von 47,2%. Die­se umfas­sen die Ver­gü­tung selbst, tarif­li­che Son­der­leis­tun­gen, Sozi­al­ver­si­che­rung, zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge und Fort­bil­dung des päd­ago­gi­schen Per­so­nals, der Fach­be­ra­tung sowie der Ange­stell­ten im Wirt­schafts­dienst (Küchen- und Rei­ni­gungs­kräf­te).
Auf­grund der über­gangs­wei­sen Rah­men­ver­ein­ba­rung gel­ten zudem aktu­ell fol­gen­de Regelungen:

  • Kirch­li­che Trä­ger erhal­ten 102,5% der Per­so­nal­kos­ten erstat­tet (99% Per­so­nal­kos­ten + 3,5% für sons­ti­ge not­wen­di­ge Kos­ten inkl. Ener­gie- und Heizkosten)
  • sons­ti­ge Freie Trä­ger erhal­ten 100% der Per­so­nal­kos­ten erstattet.

Die Dif­fe­renz zum Lan­des­an­teil über­nimmt der Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, also das jewei­li­ge Jugend­amt des Land­krei­ses oder der Stadt. Dies umfasst auch ein­ge­setz­te Vertretungskräfte!

Und die Sachkosten?

Die Rege­lung im Kita-Gesetz von 1991 zu den Sach­kos­ten lau­te­te:
§14 — Die lau­fen­den Sach­kos­ten der Kin­der­ta­ges­stät­te sind vom Trä­ger der Kin­der­ta­ges­stät­te auf­zu­brin­gen. Lau­fen­de Sach­kos­ten im Sin­ne die­ses Geset­zes sind alle Auf­wen­dun­gen, die nicht Per­so­nal­kos­ten nach § 12 Abs. 1 sind.

Gleich­zei­tig galt — und gilt auch weiterhin‑, dass sich Gemein­den sowie Landkreise/Städte an den Betriebs­kos­ten einer Kita (inklu­si­ve Bau- und Aus­stat­tungs­kos­ten) betei­li­gen müs­sen. Eine Ver­än­de­rung der Grund­sys­te­ma­tik hat durch das Kita-Gesetz 2019 also nicht statt­ge­fun­den. Kon­kre­te Vor­ga­ben, wie hoch die­se Betei­li­gung aus­fal­len müs­se, gab es auch in der Ver­gan­gen­heit nicht.

Zusam­men­fas­send lässt sich also zum The­ma Sach­kos­ten fest­hal­ten, dass es kei­ne Ver­än­de­rung der Kos­ten­ver­tei­lung durch das Kita-Gesetz gab. Es ist und bleibt “Ver­hand­lungs­sa­che” zwi­schen Trä­ger, Gemein­de und Landkreis/Stadt wel­che Kos­ten von wem (mit)getragen werden.


Auch wenn für Eltern viel­leicht nicht ganz nach­voll­zieh­bar ist, war­um der Ent­fall einer Vor­ga­be zu sol­chen Pro­ble­men füh­ren kann, scheint es aus Sicht der Ver­ant­wort­li­chen auf kom­mu­na­ler sowie auf kirch­li­cher Sei­te den­noch eines zu sein. Dies ver­deut­licht eine kürz­lich ver­öf­fent­lich­te Stel­lung­nah­me der Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe der Pfalz sowie der evan­ge­li­schen und katho­li­schen Kir­che. Dort wird in der “Land­au­er Erklä­rung” for­mu­liert, dass die bestehen­de Geset­zes­la­ge zu erheb­li­chen Pro­ble­men vor Ort führt. Ein Effekt sei, dass die Trä­ger­viel­falt unter der nicht aus­kömm­li­chen Finan­zie­rung lei­det. Die­ses Argu­ment ist abso­lut nach­voll­zieh­bar. Wäh­rend die Kir­chen u.a. durch die Kir­chen­steu­er eine Ein­nah­me­quel­le haben, aus denen sie den Eigen­an­teil für den Betrieb einer Kita bereit­stel­len kön­nen, stellt sich die Fra­ge, wie ande­re, klei­ne­re freie Trä­ger die­sen auf­brin­gen sol­len. Das spie­gelt sich auch ganz deut­lich in der Trä­ger­struk­tur wie­der: 92,5 % der Kitas in Rhein­land-Pfalz sind in Trä­ger­schaft der Gemein­de oder der Kir­che (SÜW: 97,4%). Eine ech­te Viel­falt ist das nicht.

Quel­le: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/Service/Keyfacts/Dokumente/2024_Keyfacts_Tageseinrichtungen.pdf

Gestie­ge­ne Kos­ten tref­fen auf Sparkurs

Die all­ge­mei­nen Kos­ten­stei­ge­run­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re sind ver­mut­lich nie­man­dem ent­gan­gen. Es dürf­te nach­voll­zieh­bar sein, dass die­se sich direkt und indi­rekt auch auf die Betriebs­kos­ten einer Kita aus­wir­ken. Die kom­mu­na­len Haus­hal­te ste­hen eben­falls mas­siv unter Druck, die finan­zi­el­le Aus­stat­tung reicht vie­ler­orts gera­de so für die Pflicht­auf­ga­ben. Wäh­rend die Kom­mu­nen zum Betrieb der Kitas ver­pflich­tet sind und kaum eine ande­re Mög­lich­keit haben, als die erfor­der­li­chen finan­zi­el­len Mit­tel für die Kitas bereit zu stel­len, set­zen die Kir­chen seit Jah­ren zusätz­lich den Rot­stift an. So hat­te das Bis­tum Spey­er bereits 2022 ange­kün­digt, 46% der Aus­ga­ben für Kitas ein­spa­ren zu wol­len. Die­ses Ziel soll unter ande­rem durch den Ver­kauf der teils maro­den Kita-Gebäu­de an die Gemein­den oder den Zusam­men­schluss der 230 Kitas im Bis­tum zu einem ein­zi­gen Trä­ger­ver­band erreicht werden.

Auch die evan­ge­li­sche Lan­des­kir­che der Pfalz geht ähn­li­che Wege. Unge­fähr auf die Hälf­te will man die Gesamt­aus­ga­ben bis 2035 redu­zie­ren. Hier­für ist eine mas­si­ve Struk­tur­re­form ange­dacht, die auch den Bereich der Kitas tref­fen wird. Ana­log zu dem Vor­bild der katho­li­schen Kita-gGmbH´s sol­len ab 2030 alle Kitas der Lan­des­kir­che unter einem gro­ßen Trä­ger­ver­band geführt wer­den. Das spart Per­so­nal und Verwaltungsstrukturen.

Ähn­li­che, durch­aus mög­li­che und sinn­vol­le Zusam­men­schlüs­se gemein­de­ei­ge­ner Kitas, z.B. durch kom­mu­na­le Zweck­ver­bän­de sind lei­der die Ausnahme.

Poli­ti­sche Unei­nig­keit darf nicht auf dem Rücken der Kin­der aus­ge­tra­gen werden!

Betrach­tet man die Argu­men­te der Trä­ger und Kom­mu­nen, sind die­se alle nach­voll­zieh­bar. Die öffent­li­chen Aus­ga­ben ken­nen seit Jah­ren nur einen Weg: Steil nach oben. Davon betrof­fen sind auch die Kos­ten für Kin­der- und Jugend­hil­fe. Die Kir­chen ste­hen durch stei­gen­de Kos­ten und sin­ken­de Ein­nah­men eben­falls vor gro­ßen Herausforderungen.

Zur Kom­ple­xi­tät des Kita-Sys­tems kom­men rechts­staat­li­che Grund­la­gen hin­zu, die oft­mals kei­ne ein­fa­chen Lösun­gen zulas­sen und weit über das Kita-Gesetz von RLP hin­aus gehen. Neben Sub­si­da­ri­täts- oder Kon­ne­xi­täts­prin­zip müs­sen bun­des­recht­li­che Rege­lun­gen, Selbst­ver­wal­tungs­pflicht der Kom­mu­nen, Trä­ger­au­to­no­mie und vie­les mehr berück­sich­tigt wer­den. Im Gegen­satz zur Schu­le gibt es im Kita-Bereich auch nicht “die eine” ver­ant­wort­li­che Per­son oder Behör­de. Die Auf­ga­ben und Ver­ant­wor­tun­gen sind breit verteilt.

Am Ende gibt es einen Per­so­nenen­kreis, dem all die­se kom­ple­xen Zusam­men­hän­ge völ­lig egal sind — die Kin­der. Sie brau­chen ein sta­bi­les Umfeld, in dem es auch den wich­tigs­ten Bezugs­per­so­nen in ihrem jun­gen Lebens­all­tag — Eltern und Kita-Per­so­nal — gut geht. Stän­di­ge Per­so­nal­not, Not­be­treu­ung und man­geln­de Aus­stat­tung ste­hen die­sem Zustand ent­ge­gen. Die Rah­men­be­din­gun­gen hier­für zu schaf­fen, kann nicht nur Auf­ga­be der ehren­amt­li­chen Bür­ger­meis­ter, der Kom­mu­nen und Trä­ger sein. Auch Land und Bund müs­sen ihren Bei­trag dazu leis­ten. Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip bedeu­tet näm­lich auch, dass über­ge­ord­ne­te staat­li­che Ebe­nen ein­grei­fen, wenn die Mög­lich­kei­ten der Ebe­nen dar­un­ter nicht ausreichen.

Es ist also erfor­der­lich, dass sich die Ver­ant­wort­li­chen einig wer­den, und zwar auf allen (poli­ti­schen) Ebe­nen. Der Appell im Namen der Kin­der lau­tet: Fin­det end­lich eine Lösung, lie­be Erwachsene!

VORSTAND DES KREISELTERNAUSSCHUSSES NEU GEWÄHLT

Bereits Mit­te Dezem­ber fand die Voll­ver­samm­lung des Kreis­eltern­aus­schus­ses SÜW (KEA SÜW) mit Neu­wah­len des Vor­stan­des statt. Der KEA SÜW besteht aus den Dele­gier­ten der 76 Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen im Land­kreis und wählt alle zwei Jah­re sei­nen Vor­stand sowie die Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA RLP). Zu die­sem Zweck ver­sam­mel­ten sich auf Ein­la­dung des Kreis­ju­gend­am­tes 71 wahl­be­rech­tig­te Dele­gier­te sowie wei­te­re inter­es­sier­te Eltern im Casi­no des Kreishauses. 

Inhalt der Ver­an­stal­tung waren neben den Neu­wah­len die Vor­stel­lung der Auf­ga­ben des KEA durch das Kreis­ju­gend­amt sowie der Jah­res­be­richt des bis­he­ri­gen Vor­stan­des. In die­sem stell­te Chris­ti­an Stre­cker, seit 2021 Vor­sit­zen­der des KEA SÜW, die Akti­vi­tä­ten des ver­gan­ge­nen Jah­res vor. Er gab einen Ein­blick in die viel­schich­ti­gen Tätig­kei­ten des KEA-Vor­stan­des, dar­un­ter zum Bei­spiel die Bera­tung von Eltern­auss­schüs­sen oder den regel­mä­ßi­gen Aus­tausch mit dem Jugend­amt zu sämt­li­chen Kita-rele­van­ten The­men. Auch die gesetz­li­chen Auf­ga­ben hin­sicht­lich Bedarfs­pla­nung und Jugend­hil­fe­aus­schuss neh­me der Vor­stand sehr aktiv wahr und ver­su­che mit kon­struk­ti­ven Bei­trä­gen die Eltern­in­ter­es­sen ein­zu­brin­gen. „Der KEA SÜW hat sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch eine gute Kennt­nis des Kita-Sys­tems und zahl­rei­che, gut besuch­te Online-Info-Ver­an­stal­tun­gen eta­bliert. Auch unser Bera­tungs­an­ge­bot wird von vie­len Eltern­aus­schüs­sen wahr­ge­nom­men. Die zahl­rei­che Teil­nah­me an der Voll­ver­samm­lung neh­men wir als ein posit­ves Feed­back wahr. Das freut uns sehr.“, so Chris­ti­an Stre­cker.
Abschlie­ßend bedank­te sich der bis­he­ri­ge Vor­sit­zen­de bei den schei­den­den Vor­stands­mit­glie­dern, allen enga­gier­ten Fach­kräf­ten, Trä­gern, Eltern und dem Kreis­ju­gend­amt für die gute Zusam­men­ar­beit der letz­ten bei­den Jahre. 

In der anschlie­ßen­den Wahl wähl­ten die KEA-Dele­gier­ten fol­gen­de Per­so­nen in den Vor­stand für die Wahl­pe­ri­ode 2025–2027: Gre­gor Bau­er (Schweig­ho­fen) , Anja Bur­ger (Ann­wei­ler), Kris­tin Dan­nen­ber­ger (Edes­heim), Jaque­line Gabri­el (Ram­berg), Sarah Her­zog-Arvan­di (Bad Bergza­bern), Kers­tin Krug (Schweig­ho­fen), Sarah Leh­nert (Herx­heim), Chris­ti­an Stre­cker (Ober­ot­ter­bach), Dan­ny Sut­ton (Rhodt) und Jas­min Von­nie­da (Frei­mers­heim). Die Voll­ver­samm­lung wähl­te außer­dem zu Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss: Sebas­ti­an Plötz­gen (Herx­heim) und Chris­ti­an Stre­cker. Ersatz­de­le­gier­te wur­den Nina Becker (Bad Bergza­bern) und Jaque­line Gabriel.

In der im Anschluss statt­ge­fun­de­nen kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung unter Lei­tung des Jugend­am­tes bestä­tig­te der neue KEA-Vor­stand Chris­ti­an Stre­cker in sei­ner Funk­ti­on als Vor­sit­zen­den. Als sei­ne Stell­ver­tre­te­rin wur­de Anja Bur­ger berufen.

„Ich freue mich sehr auf die kom­men­den zwei Jah­re und mei­ne neue Auf­ga­be als stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de. Wir haben auch bei die­ser Wahl wie­der eine tol­le Mischung aus erfah­re­nen und neu­en Eltern­ver­tre­tern mit fri­schen Ideen für die Arbeit auf Kreis­ebe­ne bekom­men. Die­se Kon­stel­la­ti­on ist denk­bar güns­tig!“, zieht Anja Bur­ger ihr Résu­mé zur Wahlveranstaltung.

Der Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses ist auch wei­ter­hin auf gewohn­tem Weg erreichbar

Foto: KV SÜW
Vor­de­re Rei­he von links nach rechts:
Han­ne­lo­re Schla­ge­ter (Lei­tung des Jugend­am­tes) Sarah Leh­nert, Jas­min Von­nie­da, Nina Becker, Sarah Her­zog-Arvan­di, Jaque­line Gabri­el, Kers­tin Krug, Anja Bur­ger, Gre­gor Bau­er
Hin­te­re Rei­he: Chris­ti­an Stre­cker, Sebas­ti­an Plötz­gen, Dan­ny Sut­ton
Es fehlt: Kris­tin Dannenberger

Zur Pres­se­mit­tei­lung der Kreis­ver­wal­tung SÜW

ARLAMIEREND: VERLETZENDES VERHALTEN FESTER BESTANDTEIL DES KITA-ALLTAGS

Den meis­ten Kin­dern geht es gut in der Kita. Den­noch geht das, was Stu­di­en regel­mä­ßig zu Tage för­dern, über die Defi­ni­ti­on von “Ein­zel­fäl­len” weit hin­aus. Ver­let­zen­des Ver­hal­ten gegen­über Kin­dern ist an der Tages­ord­nung in der Kita — aller­dings auch im Eltern­haus. In den über­wie­gen­den Fäl­len geschieht dies unbe­wusst und ohne böse Absicht. Die­ser Arti­kel soll daher nicht anpran­gern son­dern sen­si­bi­li­sie­ren. Denn um es mit den Wor­ten der aktu­el­len Initia­ti­ve der Ber­tels­mann-Stif­tung aus­zu­drü­cken: Es geht um jedes Kind!

Es sind erschre­cken­de Zah­len, die eine aktu­el­le bun­des­wei­te Stu­die der Ber­tels­mann Stif­tung in Koope­ra­ti­on mit der Uni­ver­si­tät Gie­ßen erhebt. Die Befra­gung von über 21.000 Fach­kräf­ten ergab, dass ver­let­zen­des Ver­hal­ten in der Fach­kraft-Kind-Inter­ak­ti­on häu­fig an der Tages­ord­nung ist, auch wenn die Erfah­run­gen der Kin­der in der Kita über­wie­gend posi­tiv sind. Der Unter­ti­tel der Stu­die: “Pra­xis zeigt drin­gen­den Hand­lungs­be­darf!

Noch deut­li­cher fällt die Ein­schät­zung der befrag­ten Erzie­he­rin­nen und Kind­heits­päd­ago­gin­nen in Aus­bil­dung aus. Hier liegt der Anteil der­je­ni­gen, die „an den meis­ten Tagen“ oder häu­fi­ger päd­ago­gi­sches Fehl­ver­hal­ten beob­ach­ten sogar bei knapp 38% ! Über die Ursa­chen hier­für lässt die Stu­die kei­ne kon­kre­ten Rück­schlüs­se zu. Es kann aber ver­mu­tet wer­den, dass Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­de auf­grund aktu­el­le­rer päd­ago­gi­scher Sicht­wei­sen Situa­tio­nen anders einschätzen.




Der Stu­die beschreibt eben­falls, dass oft kein all­ge­mei­ner Kon­sens dar­über herr­sche, ob eine Situa­ti­on den Schutz der Kin­der über­haupt erfor­dern wür­de und dass die­se Ein­schät­zun­gen oft nur gra­vie­ren­de Fäl­le erfas­se. Die tat­säch­li­che Häu­fig­keit von Fehl­ver­hal­ten wird sys­te­ma­tisch unter­schätzt, da nicht alle Vor­fäl­le über­haupt beob­ach­tet, als gra­vie­rend genug ein­ge­schätzt wer­den und auch Resi­gna­ti­on oder Abstump­fung zu einer tole­ran­te­ren Ein­schät­zung füh­re. Ins­ge­samt gibt es eine nicht quan­ti­fi­zier­ba­re Dun­kel­zif­fer von Fehl­ver­hal­ten gegen­über Kin­dern in der vor­lie­gen­den Stichprobe.

Die Fra­ge, wo ver­let­zen­des Ver­hal­ten gegen­über Kin­dern beginnt, wird im wis­sen­schaft­li­chen Kon­text rela­tiv ein­deu­tig beant­wor­tet. Wenn grund­le­gen­de Bedürf­nis­se wie Respekt, Sicher­heit und emo­tio­na­le Unter­stüt­zung nicht erfüllt wer­den, dies sich in man­geln­der Geduld, Wert­schät­zung oder verbaler/körperlicher Aggres­si­on äußert, ist bereits eine ver­let­zen­de Grenz­über­schrei­tung erfolgt. Die Ver­hal­tens­wei­sen rei­chen von Sub­ti­len bis hin zu offen­sicht­li­cher kör­per­li­cher Gewalt. Bereits ein Augen­rol­len oder ein iro­ni­scher Unter­ton kön­nen als ver­let­zen­des Ver­hal­ten ein­ge­ord­net wer­den. Oder ein schlich­tes Weg­schau­en, wenn jemand ande­res sich sol­cher Ver­hal­tens­wei­sen bedient.

Stress, Über­for­de­rung und Unstim­mig­kei­ten inner­halb des Teams kön­nen Grün­de dafür sein, wenn Mit­ar­bei­ten­de in Kitas im Umgang mit den ihnen anver­trau­ten Kin­dern nicht immer ange­mes­sen reagie­ren. Klar ist jedoch: Sol­che Situa­tio­nen belas­ten auch das gesam­te Team erheb­lich. Auch indi­vi­du­ell wird von einer gro­ßen Belas­tung durch Fehl­ver­hal­ten von Team­mit­glie­dern berich­tet. Doch nicht nur das eige­ne Gewis­sen ver­pflich­tet eigent­lich dazu, NICHT weg zuschau­en, son­dern auch das Gesetz. Wer gra­vie­ren­de Vor­fäl­le beob­ach­tet und nicht mel­det, macht sich unter Umstän­den selbst strafbar.



Gleich­zei­tig erschreckt der Umkehr­schluss: Rund ein Drit­tel der Fach­kräf­te, die ver­let­zen­des Ver­hal­ten gegen­über Kin­dern beob­ach­ten, füh­len sich dadurch eher nicht belastet!

„Schon ein ein­zi­ger Vor­fall, bei dem das Wohl eines Kita-Kin­des mög­li­cher­wei­se gefähr­det ist, ist ein erns­tes Pro­blem – nicht nur für die Eltern, son­dern auch für die Fach­kräf­te. Die meis­ten Mit­ar­bei­ten­den stel­len hohe Ansprü­che an ihre Arbeit und wün­schen sich in sol­chen sen­si­blen Fäl­len Unter­stüt­zung. Dabei ist beson­ders das Ver­trau­en und die Zusam­men­ar­beit im gesam­ten Kita-Team ent­schei­dend“, erklärt Anet­te Stein, Exper­tin der Ber­tels­mann Stif­tung für früh­kind­li­che Bildung.



Aus­rei­chen­de Per­so­nal­aus­stat­tung ist wich­tig, aber allei­ne nicht aus­rei­chend.
Die Befra­gung zeigt außer­dem: In gut besetz­ten Kita-Teams lau­fen die Arbeits­pro­zes­se rei­bungs­lo­ser, wäh­rend unter­be­setz­te Teams öfter mit Schwie­rig­kei­ten kämp­fen. Die Ber­tels­mann Stif­tung und auch der Fach­kräf­te­ver­band RLP haben bereits frü­her dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Unter­be­set­zung, Über­las­tung und hohe Fluk­tua­ti­on im Kita-Bereich einen gefähr­li­chen Kreis­lauf bil­den. „Eine ange­mes­se­ne Per­so­nal­aus­stat­tung ist eine not­wen­di­ge Grund­la­ge für eine kind­ge­rech­te Betreu­ung. Unse­re Daten machen jedoch deut­lich, dass sie nur dann den Schutz und das Wohl­erge­hen der Kin­der ver­bes­sert, wenn sie auch zu einer bes­se­ren Team­ar­beit bei­trägt“, betont Kath­rin Bock-Famul­la, eben­falls Exper­tin für früh­kind­li­che Bil­dung bei der Stiftung.

Die Stu­die unter­streicht, dass päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te ihr eige­nes Ver­hal­ten gegen­über den Kin­dern regel­mä­ßig hin­ter­fra­gen und im Kol­le­gi­um sowie mit der Lei­tung bespre­chen müs­sen. Grund­le­gen­de Fähig­kei­ten hier­zu wer­den bereits in der Aus­bil­dung zum staat­lich aner­kann­ten Erzie­her oder zur Erzie­he­rin ver­mit­telt. Der Anteil an Kita-Teams mit einem hohen Anteil ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te ist jedoch seit gerau­mer Zeit rückläufig, 

Mehr Fach­be­ra­tung, bes­se­re Lei­tungs­res­sour­cen und geziel­te Qua­li­fi­zie­rung.
Die Ber­tels­mann Stif­tung emp­fiehlt daher, an meh­re­ren Stell­schrau­ben zugleich zu dre­hen. So soll­ten Fach­be­ra­tungs­an­ge­bo­te für Kitas per­so­nell und zeit­lich aus­ge­wei­tet wer­den, um Teams eine bes­se­re Unter­stüt­zung zu ermög­li­chen – ins­be­son­de­re auch bei gemein­sa­men Refle­xi­ons­pro­zes­sen. For­ma­te, die eine offe­ne Feh­ler­kul­tur und kon­struk­ti­ves Feed­back för­dern sowie kla­re Ver­ein­ba­run­gen zum ange­mes­se­nen Ver­hal­ten schaf­fen, sind eben­falls sinn­voll. Hier­für tra­gen auch die Trä­ger eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung. Gleich­zei­tig ist es zen­tral, den Anteil päd­ago­gisch qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te in Kitas lang­fris­tig wie­der zu erhö­hen. Sin­ken­de Kin­der­zah­len soll­ten genutzt wer­den, das Fach­kraft-Kind-Ver­hält­nis zu ver­bes­sern und gleich­zei­tig einen qua­li­ta­ti­ven Aus­bau der Betreu­ungs­qua­li­tät zu for­cie­ren — nicht um Kita-Plät­ze zu redu­zie­ren und Per­so­nal­kos­ten einzusparen.

Die Infor­ma­ti­ons­quel­len zum The­ma ver­let­zen­des Ver­hal­ten sind viel­fäl­tig. In einem frü­he­ren Bei­trag hat­ten wir das The­ma bereits auf­ge­grif­fen und zahl­rei­che unter­stüt­zen­de Mate­ria­li­en ver­linkt. Auch auf Lan­des­ebe­ne wur­de das The­ma Kin­der­schutz erst kürz­lich auf­ge­grif­fen, wor­über wir in die­sem Arti­kel berich­tet hat­ten. Ein detail­lier­ter Blick in die aktu­el­le Ber­tels­mann-Stu­die lohnt sich ins­be­son­de­re auch für Fach­kräf­te, Lei­tun­gen und Trä­ger, ent­hält sie doch auch kon­kre­te Handlungsempfehlungen.

Für Inter­es­sier­te, die einen ers­ten Ein­blick in die The­ma­tik auf der “Ton­spur” erhal­ten wol­len, emp­feh­len wir fol­gen­de Pod­casts des IBEBs:

„Ist das schon Gewalt oder noch in Ord­nung?“ Ver­let­zen­des Ver­hal­ten in der Kita erken­nen, reflek­tie­ren und han­deln.
„Mein Kind in Sicher­heit?“ – Ver­dachts­fall eige­nes Kind: wenn Kin­der Gewalt in Kitas erfahren

Kitas sind Orte der Bil­dung. Kin­der soll­ten dort auch eine kon­struk­ti­ve Feh­ler­kul­tur ler­nen. Dies gelingt nur, wenn wir Erwach­se­nen ihnen das vor­le­ben und uns auch sach­lich mit nega­ti­ven The­men aus­ein­an­der­set­zen. Refle­xi­ons­kom­pe­tenz, Schutz­kon­zept, Kin­des­wohl als obers­tes Gebot — all das dür­fen nicht nur Begrif­fe aus der Fach­li­te­ra­tur sein. Die dazu erfor­der­li­chen per­so­nel­len Res­sour­cen bil­den die Grund­la­ge hierfür.