Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Dür­fen Kin­der allei­ne auf dem Außen­ge­län­de spie­len? Darf eine Ver­tre­tungs­kraft eine Grup­pe beauf­sich­ti­gen? Und muss wäh­rend der Mit­tags­ru­he stets eine Per­son im Raum bei den Kin­dern sein? Die­se und vie­le wei­te­re Fra­gen stel­len sich Trä­gern, Lei­tungs- und Fach­kräf­ten im Kita-All­tag. Das Infor­ma­ti­ons­pa­pier „Auf­sicht in Kitas: Päd­ago­gi­scher Auf­trag und Auf­sichts­pflicht – ein Kon­flikt?“ nimmt die­se Situa­tio­nen in den Blick und unter­stützt so die Beteiligten.

„Unser Papier soll in der Pra­xis eine bes­se­re Ori­en­tie­rung und Sicher­heit schaf­fen, denn die brau­chen die Kita­teams für eine gute Arbeit im All­tag“, so Bil­dungs­mi­nis­te­rin Dr. Ste­fa­nie Hubig. Das Papier wur­de gemein­sam mit der Unfall­kas­se Rhein­land-Pfalz und dem Lan­des­amt für Sozia­les, Jugend und Ver­sor­gung erstellt. Es behan­delt grund­sätz­li­che Fra­gen zum Per­so­nal­ein­satz, zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und zu haf­tungs­recht­li­chen Kon­se­quen­zen. Gera­de in Zei­ten, in denen es zuneh­mend schwie­ri­ger wer­de, gut aus­ge­bil­de­te Fach­kräf­te in aus­rei­chen­der Zahl zu fin­den, tau­chen die­se Fra­gen häu­fi­ger auf. „Dort, wo die Fach­kräf­te nicht zur Ver­fü­gung ste­hen, ist es für uns zen­tral, mit Ver­tre­tungs­kräf­ten zu arbei­ten. Sie kön­nen dabei hel­fen, das Bildungs‑, Erzie­hungs- und Betreu­ungs­an­ge­bot zu sichern und das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal zu ent­las­ten. Weil wir wis­sen, dass dies nicht ein­fach ist, unter­stüt­zen wir unse­re Kita-Land­schaft best­mög­lich. Ein Bau­stein hier­für ist auch das Papier“, sag­te die Ministerin. 

Wei­ter­le­sen

Verhandlungen über Kita-Rahmenvereinbarung gescheitert!!

Wor­um geht es?

Ver­ant­wort­lich für ein bedarfs­ge­rech­tes Ange­bot der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung sind die Kom­mu­nen. Ihre Gesamt­ver­ant­wor­tung schließt die finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung ein. Zur Erfül­lung die­ser Auf­ga­be kön­nen und sol­len sie auf freie Trä­ger (z.B. die Kir­che) zurück­grei­fen. Wenn ein frei­er Trä­ger den Betrieb der Kita über­nimmt, muss jeweils gere­gelt wer­den, wie viel Geld er und wie viel Geld die Kom­mu­ne ein­bringt, ins­be­son­de­re für Per­so­nal- und Sach­kos­ten. Um die­se Ver­hand­lun­gen zu erleich­tern, sieht das Kita-Gesetz vor, dass eine Rah­men­ver­ein­ba­rung zwi­schen den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den (als Ver­tre­ter für die Kom­mu­nen) und den Lan­des­ver­bän­den der frei­en Trä­ger getrof­fen wer­den soll, in der lan­des­weit gere­gelt wird, zum Bei­spiel wel­chen Anteil die Kom­mu­nen und wel­chen die frei­en Trä­ger für Per­so­nal- und Sach­kos­ten über­neh­men. Die­se Rah­men­ver­ein­ba­rung wäre die Grund­la­ge für (ergän­zen­de) Ver­ein­ba­run­gen auf ört­li­cher Ebe­ne, die sich zum Bei­spiel auf die spe­zi­el­le bau­li­che Situa­ti­on oder auf die kon­kre­ten Ener­gie­kos­ten vor Ort bezie­hen könn­ten. Sie kann so die Leis­tungs- und Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung vor Ort zwi­schen ört­li­chem Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe und frei­em Ein­rich­tungs­trä­ger vor­struk­tu­rie­ren und erleichtern.

Nach fast zwei Jah­ren Ver­hand­lung konn­te kei­ne Eini­gung zwi­schen den Ver­hand­lungs­part­nern gefun­den werden.

Was bedeu­tet dies?

Der Abschluss der Rah­men­ver­ein­ba­rung wäre eine Arbeits­er­leich­te­rung vor Ort gewe­sen, ist aber kei­ne zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für den Abschluss der jewei­li­gen Ver­ein­ba­run­gen. Jetzt muss jedes Jugend­amt vor Ort mit sei­nen Ein­rich­tungs­trä­gern ein­zel­ne Ver­ein­ba­run­gen über den kon­kre­ten Kita- Betrieb vor Ort füh­ren, ver­han­deln und abschließen.

Kon­kret geht es dabei aktu­ell ins­be­son­de­re auch um The­men wie den Aus- und Anbau der Kitas, um aus­rei­chend bedarfs­ge­rech­te Betreu­ungs­plät­ze zu gewähr­leis­ten, aber auch die Finan­zie­rung von Per­so­nal und z.B. Ver­tre­tungs­kräf­ten. In den letz­ten Jah­ren wur­de vie­ler­orts auf die lan­des­wei­te Ver­ein­ba­rung gewar­tet und sich dar­auf beru­fen, dass auf Kreis- oder Stadt­ebe­ne kei­ne Ver­hand­lun­gen zwi­schen Trä­ger und Jugend­amt statt­fin­den könn­ten, solan­ge kei­ne Lan­des­wei­te Eini­gung erzielt wur­de. Hier­durch gerie­ten vie­le The­men ins Sto­cken und wur­den nicht vor­an­ge­trie­ben. Dar­aus folg­ten nicht sel­ten Ein­schrän­kun­gen bei der Betreu­ungs­dau­er, ins­be­son­de­re aber auch der Betreu­ungs­qua­li­tät der Kin­der. Nicht zuletzt sind die­se Umstän­de auch für das Kita-Per­so­nal sehr belas­tend. Die Finan­zie­rungs­fra­ge wird somit auf dem Rücken von Eltern, Kita-Per­so­nal und den Kin­dern ausgetragen!

Nach­dem nun klar ist, dass es in abseh­ba­rer Zeit kei­ne lan­des­wei­te Rege­lung geben wird, sind die Ver­tre­ter der frei­en Trä­ger sowie die jeweils zustän­di­ge Ver­wal­tung mit ihren Jugend­äm­tern in der Pflicht, schnellst­mög­lich in die Ver­hand­lung zu gehen und eine Eini­gung über den Kos­ten­an­teil der Trä­ger zu fin­den! Ohne die­se Eini­gung sind wei­te­re nega­ti­ve Fol­gen für die Kitas, bis hin zur Schlie­ßung gan­zer Ein­rich­tun­gen, nicht aus­ge­schlos­sen und man­cher­orts schon sehr wahrscheinlich!

Hier­zu ergän­zen­de Presseartikel:

Gesprä­che über Kita-Rah­men­ver­ein­ba­rung in RLP geschei­tert — SWR Aktuell

Hier fin­den Sie ein Fak­ten­pa­pier des Bil­dungs­mi­nis­te­ri­ums zu die­sem Thema: