Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

„Unser Papier soll in der Praxis eine bessere Orientierung und Sicherheit schaffen, denn die brauchen die Kitateams für eine gute Arbeit im Alltag“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Das Papier wurde gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erstellt. Es behandelt grundsätzliche Fragen zum Personaleinsatz, zur Gefährdungsbeurteilung und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen. Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger werde, gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden, tauchen diese Fragen häufiger auf. „Dort, wo die Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, ist es für uns zentral, mit Vertretungskräften zu arbeiten. Sie können dabei helfen, das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu sichern und das pädagogische Fachpersonal zu entlasten. Weil wir wissen, dass dies nicht einfach ist, unterstützen wir unsere Kita-Landschaft bestmöglich. Ein Baustein hierfür ist auch das Papier“, sagte die Ministerin.  

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