Verstärkung für den LEA-Vorstand: Nachwahlen auf Delegiertenversammlung bringen starken Zuwachs

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss der Kin­der­ta­ges­stät­ten (LEA) hat­te sei­ne Dele­gier­ten aus ganz Rhein­land-Pfalz am 17.03.2023 in die Lan­des­haupt­stadt Mainz ein­ge­la­den. Dabei erfolg­te auch eine Nach­wahl von vakan­ten Plät­zen in den Vor­stand der gesetz­lich reprä­sen­ta­ti­ven Ver­tre­tung der Eltern­schaft aller rhein­land-pfäl­zi­schen Kitas.

Im Rah­men der Dele­gier­ten­ver­samm­lung stan­den zahl­rei­che kom­ple­xe und anspruchs­vol­le The­men auf der Agen­da: Fach­kräf­te­man­gel, Inklu­si­on, Kin­der­rech­te, Bedarfs­pla­nung und Gewalt in Kitas. Die Lis­te ist noch lan­ge nicht abschlie­ßend. Um hier einen hilf­rei­chen Bei­trag zu leis­ten, nutzt der LEA alle Mög­lich­kei­ten, die das Kita-Sys­tem bereit­hält. Dazu gehört bei sei­ner poli­ti­schen Lob­by­ar­beit die Mit­ar­beit in lan­des­wei­ten Gre­mi­en und deren Arbeits­grup­pen, die Ver­net­zung mit den ande­ren Kita-Akteu­ren und die zahl­rei­chen Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te. „Es hilft nicht zu jam­mern, wenn man eine Situa­ti­on ver­bes­sern will“, so Karin Graeff, Vor­sit­zen­de des LEA RLP. „Statt­des­sen hat sich der LEA-Vor­stand schon vor eini­gen Jah­ren ent­schie­den in Pro­fes­sio­na­li­tät zu inves­tie­ren und inhalt­lich auf hohem Niveau mit­zu­wir­ken. Die­se Arbeits­wei­se füh­ren wir im Sin­ne des alten Vor­stands fort.“

Nicht zuletzt auf­grund des dro­hen­den Kol­lap­ses im Kita-Sys­tem erbrin­gen die Mit­glie­der des LEA-Vor­stan­des dabei ein Leis­tungs­pen­sum, das deut­lich über das Enga­ge­ment in einem übli­chen Ehren­amt hin­aus­geht. „Umso mehr begrü­ßen wir es, dass wir mit Anne­gret Neu­g­schwen­der (Trier-Saar­burg), Cor­ne­lia Koscher (Neu­stadt an der Wein­stra­ße) und Jane Lê (Koblenz) drei hoch­mo­ti­vier­te und erfah­re­ne Mit­glie­der gewin­nen konn­ten“, zeigt sich Gor­don Amu­ser, Bei­sit­zer im LEA-Vor­stand, zufrie­den. Sie sind zum Teil seit vie­len Jah­ren auf kom­mu­na­ler Ebe­ne in der Eltern­mit­wir­kung aktiv und haben bereits über Arbeits­grup­pen unter Lei­tung des LEA auf Lan­des­ebe­ne Erfah­run­gen sam­meln kön­nen. Nun wur­de ihnen durch die LEA-Dele­gier­ten das Ver­trau­en aus­ge­spro­chen, die sie in den LEA-Vor­stand gewählt haben.

Eine zeit­na­he Klau­sur­ta­gung ist geplant, um sich als Team zu fin­den und schnell in den gemein­sa­men Arbeits­pro­zess in schwie­ri­gen Zei­ten des Kita-Sys­tems zu kom­men. „Selbst­ver­ständ­lich nut­zen wir die Klau­sur­ta­gung direkt um kon­kret inhalt­lich ein­zu­stei­gen, wir haben kei­ne Zeit zu ver­lie­ren“, gibt Amu­ser einen kur­zen Einblick.

Zeit hat auch der Rest des Kita-Sys­tems nicht zu ver­lie­ren. Vie­ler­orts wird mit Hoch­druck dar­an gear­bei­tet der mas­si­ven Man­gel­ver­wal­tung zu begeg­nen und trotz­dem das Best­mög­li­che für unse­re Kin­der her­aus­zu­ho­len. Lei­der ist oft­mals haupt­säch­lich der Druck zu spü­ren und weni­ger die Begeg­nung. „Der Infor­ma­ti­ons­fluss im kom­ple­xen Sys­tem Kita ist ein­fach an vie­len Stel­len man­gel­haft, ich kann es nicht anders aus­drü­cken“, so Cor­ne­lia Koscher. Ein zen­tra­les Anlie­gen des LEA-Vor­stan­des ist es, dass die Infor­ma­tio­nen über Hand­lungs­mög­lich­kei­ten sowie deren Sinn und Zweck in den Kitas vor Ort auch tat­säch­lich ankom­men. „Das ist aktu­ell nicht der Fall und damit ein ent­schei­den­der Fak­tor für den mas­si­ven Frust an der Basis“, erläu­tert Karin Graeff, „Damit will ich nicht sagen, dass eigent­lich alles toll ist und die Kita-Akteu­re es bloß nicht ver­stan­den haben! Es geht dar­um auf­zu­zei­gen, dass die Ver­ant­wort­li­chen vor Ort nicht hilf­los sind und alle Kita-Akteu­re im Sys­tem auch jetzt schon vie­le Mög­lich­kei­ten haben unse­re Situa­ti­on – und damit die der Kin­der – zu verbessern.

Die bestehen­den Mög­lich­kei­ten müs­sen kon­se­quent genutzt wer­den und nicht dem übli­chen wirt­schaft­li­chen Den­ken im Sozi­al- und Bil­dungs­be­reich zum Opfer fal­len.“
Um für alle Betei­lig­ten mehr Klar­heit zu schaf­fen, hat der LEA ein lan­des­wei­tes Schu­lungs­sys­tem ent­wi­ckelt, wel­ches kon­ti­nu­ier­lich wei­ter aus­ge­baut wird. Die Ange­bo­te sind nie­der­schwel­lig zugäng­lich und für alle Kita-Akteu­re offen. Nähe­re Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Web­site des LEA unter: https://www.lea-rlp.de/schulung/.

„Die Kita-Akteu­re müs­sen über ihre Mög­lich­kei­ten und Ver­ant­wor­tungs­be­rei­che infor­miert sein. Idea­ler­wei­se befin­den sie sich dabei alle auf dem glei­chen Wis­sens­stand. Wir kön­nen es uns nicht län­ger leis­ten unse­re Zeit mit Kom­pe­tenz­ge­ran­gel, Schuld­zu­wei­sun­gen und ver­meint­li­cher Macht­lo­sig­keit zu ver­schwen­den. Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht – es geht um die Ver­ant­wor­tung aller Kita-Akteu­re für unse­re Kin­der!“, fin­det Frau Graeff deut­li­che Worte.

Link zur Meldung:

Ver­stär­kung für den LEA-Vorstand:Nachwahlen auf Dele­gier­ten­ver­samm­lung brin­gen star­ken Zuwachs — LEA (lea-rlp.de)

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Seit dem Kita-Zukunfts­ge­setz müs­sen Mit­ar­bei­ten­de von Kin­der­ta­ges­stät­ten ohne päd­ago­gi­sche Aus-bil­dung eine ent­spre­chen­de Basis­qua­li­fi­zie­rung nach­wei­sen. Zu den ers­ten Anbie­tern die­ser Maß­nah­me in Rhein­land-Pfalz gehö­ren die Koope­ra­ti­ons­part­ner Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le Süd­li­che Wein­stra­ße. Die neun Absol­ven­tin­nen des im Febru­ar 2022 gestar­te­ten Lehr­gangs konn­ten kürz­lich die Abschluss­zer­ti­fi­ka­te entgegennehmen.

Das Kita-Zukunfts­ge­setz – in Kraft getre­ten im Juli 2021 – ermög­licht den Ein­satz von Quer­ein­stei­ge­rin­nen und Quer­ein­stei­gern als soge­nann­te pro­fi­ler­gän­zen­de Kräf­te. Men­schen mit einer abge­schlos­se­nen, kita-frem­den Berufs­aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung kön­nen so zur Unter­stüt­zung des Kita-Per­so­nals ein­ge­stellt wer­den. Vor­aus­set­zung ist der Nach­weis einer päd­ago­gi­schen Basis­qua­li­fi­zie­rung, um Grund­la­gen­wis­sen für die früh­kind­li­che Betreu­ungs­ar­beit zu erhalten.

In 160 Unter­richts­ein­hei­ten set­zen sich die Teil­neh­men­den des von den Koope­ra­ti­ons­part­nern Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le SÜW ange­bo­te­nen Lehr­gangs mit The­men wie Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gie, Beob­ach­tungs­ver­fah­ren, recht­li­che Grund­la­gen und Umgang mit her­aus­for­dern­dem Ver­hal­ten von Kin­dern aus­ein­an­der. „In dem Lehr­gang behan­deln wir ähn­li­che The­men wie im Cur­ri­cu­lum der Erzie­her­aus­bil­dung vor­ge­se­hen, das The­men­feld ist also durch­aus anspruchs­voll“, so Diplom-Päd­ago­gin Hei­di Gadin­ger-Moser, die das Kon­zept geschrie­ben und den Lehr­gang gelei­tet hat. Die neue Fach­kräf­te­ver­ord­nung des Kita-Zukunfts­ge­set­zes sieht vor, dass die­se
pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te mit ihrer ursprüng­li­chen Berufs­aus­bil­dung das Pro­fil der Kita unter­stüt­zen. Die Absol­ven­tin­nen des nun been­de­ten Kur­ses kön­nen unter­schied­li­che Berufs­pro­fi­le wie Archi­tek­tin, Kran­ken­schwes­ter, Ergo­the­ra­peu­tin oder Che­mi­ke­rin vor­wei­sen. Die meis­ten bli­cken zudem auf meh­re­re Jah­re Berufs­er­fah­rung in den Kitas zurück. „Die Teil­neh­me­rin­nen brin­gen durch ihre Berufs­aus­bil­dung viel Erfah­rung mit und kön­nen so eine ech­te Berei­che­rung für die Kita sein“, ist Gadin­ger-Moser überzeugt.

„Dass Sie neben dem anspruchs­vol­len Kita-All­tag den Wil­len hat­ten, den Lehr­gang zu absol­vie­ren, um sich qua­li­fi­ziert in den Kita-All­tag ein­zu­brin­gen, ist Ihnen hoch anzu­rech­nen“, lob­te der Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern die Teil­neh­me­rin­nen. Es sei bedau­er­lich, dass es nach nahe­zu zwei Jah­ren seit Inkraft­tre­ten des Kita-Zukunfts­ge­set­zes immer noch Pro­ble­me bei der Ein­grup­pie­rung und Ver­gü­tung von Fach­kräf­ten gebe, so Kern. Um eine Klä­rung errei­chen zu kön­nen, sicher­te er Unter­stüt­zung zu. Der Sach­ver­halt soll über den Land­kreis­tag beim zustän­di­gen Minis­te­ri­um zur Spra­che gebracht werden.

Posi­tiv bewer­ten alle Betei­lig­ten die Zusam­men­ar­beit zwi­schen der vhs Neu­stadt an der Wein­stra­ße und der kvhs Süd­li­che Wein­stra­ße, wes­halb auch der neue Lehr­gang ab Okto­ber 2023 in Koope­ra­ti­on statt­fin­den wird

Der KEA SÜW begrüßt die­ses Enga­ge­ment und appel­liert an alle Trä­ger, auch das Instru­ment der “pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te” im Kampf gegen den Fach­kräf­te­man­gel einzusetzen!

Erlischt der Betreuungsanspruch des Kindes gegenüber dem Jugendamt, wenn Eltern einen konkreten Betreuungsplatz ablehnen?

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss RLP (LEA RLP) infor­miert über eine mit dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um abge­stimm­te Ant­wort auf die­se Frage:

Lehnt eine Fami­lie einen kon­kre­ten Betreu­ungs­platz in einer Kita ab, besteht wei­ter­hin der Anspruch auf früh­kind­li­che För­de­rung. Die­ser Anspruch gilt erst als erfüllt, wenn das Kind einen tat­säch­li­chen Platz belegt und die Betreu­ung des Kin­des erfolgt.

Wenn zwi­schen­zeit­lich der von der Fami­lie abge­lehn­te Betreu­ungs­platz ander­wei­tig ver­ge­ben wird, kann sich das Jugend­amt nicht dar­auf beru­fen, dass die Anspruchs­er­fül­lung ver­sucht wur­de, da das Kind zu die­sem Zeit­punkt kei­nen tat­säch­li­chen beleg­ba­ren Kita-Platz inne hat.

Jedoch kann die Ableh­nung eines Kita-Plat­zes als „Ver­zicht auf die gegen­wär­ti­ge Rea­li­sie­rung des Anspruchs“ gese­hen wer­den. Folg­lich ist es rech­tens, den Platz an ein ande­res Kind zu ver­ge­ben und die Fami­lie, die den Platz abge­lehnt hat, im Rah­men der Man­gel­ver­wal­tung auf einen zukünf­tig ver­füg­ba­ren Betreu­ungs­platz zu ver­wei­sen. Mit der Ableh­nung eines Betreu­ungs­plat­zes wird also nicht der recht­li­che Anspruch auf einen bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­plat­zes von Sei­te der Fami­lie auf­ge­ge­ben. Jedoch kann es sein, dass ein Betreu­ungs­platz erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ange­bo­ten wird.

Im Fall, dass die Kita bzw. der Trä­ger einen Betreu­ungs­platz kün­digt, kann auch nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der Anspruch auf einen bedarfs­ge­rech­ten Kita-Platz für das Kind von Sei­ten der Fami­lie auf­ge­ge­ben wird.

Selbst wenn die Kün­di­gung des Betreu­ungs­plat­zes begrün­det ist und die­se im Ver­hal­ten der Eltern zu suchen ist, kann dies nicht weit­rei­chen­de­re Kon­se­quen­zen haben, als der bewuss­te Ver­zicht auf einen Betreu­ungs­platz von Sei­ten der Familie.

Eine Ver­wir­kung des Betreu­ungs­an­spruchs gegen­über dem Jugend­amt ist folg­lich selbst bei einer Kün­di­gung des Plat­zes nicht gegeben.

Wird die Kün­di­gung bei­spiels­wei­se im Ver­hal­ten des Kin­des begrün­det (Das Kind beißt regel­mä­ßig ande­re Kin­der etc.), ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kita-Platz mit Blick auf das Kind nicht bedarfs­ge­recht (erfor­der­li­cher Mehr­be­darf zur Betreu­ung) war. Es hat also kei­ne Anspruchs­er­fül­lung auf einen bedarfs­ge­rech­ten Kita-Platz vor­ge­le­gen. Die Kün­di­gung des Betreu­ungs­plat­zes hat eben­so wie der Ver­zicht auf die­sen nicht die Ver­wir­kung oder den Ver­zicht auf einen bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­platz zur Folge.

In bei­den Fäl­len bleibt der Anspruch auf einen bedarfs­ge­rech­ten Betreu­ungs­platz bestehen.