VERTRETUNGSKRÄFTE IN KITAS: KOSTEN SIND NOTWENDIG UND RECHTLCH ABGESICHERT

Per­so­nal­man­gel und Ein­schrän­kun­gen der päd­ago­gi­schen Ange­bo­te sowie der Betreu­ungs­zei­ten sind in vie­len Kitas All­tag. Nicht sel­ten wer­den Eltern­aus­schüs­se, die sich beim Trä­ger für eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­de­cke stark machen, ver­trös­tet. Ins­be­son­de­re bei kom­mu­na­len Trä­gern ist hier oft das Argu­ment, dass kein Geld für Ver­tre­tungs­kräf­te vor­han­den sei und der Haus­halt nicht geneh­migt wür­de, wenn er auf­grund der Aus­ga­ben für die Kita nicht aus­ge­gli­chen sei. 

Das Lan­des­ju­gend­amt Rhein­land-Pfalz stellt in sei­nem Rund­schrei­ben Nr. 02/2026 nun klar, dass Ver­tre­tungs­kräf­te ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der Per­so­nal­aus­stat­tung in Kin­der­ta­ges­stät­ten sind. Ihr Ein­satz ist im Maß­nah­men­plan nach § 21 Abs. 6 KiTaG aus­drück­lich als vor­ran­gi­ge Maß­nah­me vor­ge­se­hen – noch bevor es zu Ange­bots­ein­schrän­kun­gen kommt. Die dabei ent­ste­hen­den Kos­ten gel­ten als unab­weis­bar und stel­len kei­nen Grund dar, kom­mu­na­le Haus­halts­sat­zun­gen zu bean­stan­den. Ziel ist es, den gesetz­li­chen Anspruch der Kin­der auf ver­läss­li­che Betreu­ung auch bei Krank­heit, Urlaub oder Fort­bil­dung des Per­so­nals dau­er­haft sicher­zu­stel­len. Die Per­so­nal­kos­ten für not­wen­di­ge Ver­tre­tun­gen wer­den zudem antei­lig über die Lan­des­zu­wei­sun­gen berücksichtigt.

Grund­sätz­lich stellt die­se Infor­ma­ti­on kei­ne Neue­rung. Das Rund­schrei­ben stellt noch ein­mal unmiss­ver­ständ­lich klar, dass eine aus­rei­chen­de Per­so­nal­aus­stat­tung ganz­jäh­rig sicher­zu­stel­len ist. Ver­tre­tungs­kräf­te sind dabei ein ver­pflich­ten­der Bestand­teil der Per­so­nal­pla­nung. Damit wird auch für bis­lang zwei­feln­de Trä­ger deut­lich, dass die Refi­nan­zie­rung die­ser Kos­ten vor­ge­se­hen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreu­ungs­zei­ten einzuschränken.

Wich­tig für die Elternausschüsse :

Der Maß­nah­men­plan nach § 21 KiTaG ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zei­ten zu verhindern:

• Der Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten muss dort prio­ri­tär fest­ge­legt werden.

• Maß­nah­men­plä­ne soll­ten aktu­ell gehal­ten und kon­se­quent ein­ge­for­dert werden.

• Der Eltern­aus­schuss hat hier­bei ein Anhö­rungs­recht, das aktiv genutzt wer­den sollte.