Petitionen, Brandbriefe und sonstige Initiativen

den LEA errei­chen zuneh­mend Peti­tio­nen, Brand­brie­fe und sons­ti­ge Initia­ti­ven von Eltern­aus­schüs­sen und Fami­li­en, die sich mit Betreu­ungs­not­stän­den und Rah­men­be­din­gun­gen in den Kitas befassen.

Grund­sätz­lich begrüßt der LEA jeg­li­che Initia­ti­ve von Eltern, die sich im Kita-Sys­tem enga­gie­ren wol­len und steht auch ger­ne stets den Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­sen bera­tend zur Seite.

Aus gege­be­nem Anlass mel­det sich der LEA zu Wort, um eine sich mitt­ler­wei­le ver­fes­ti­gen­de Per­spek­ti­ve zu rela­ti­vie­ren, die die Schuld bzw. Ver­ant­wor­tung für die Situa­ti­on im Kita-Sys­tem ledig­lich bei der Lan­des­re­gie­rung oder dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um sucht. Eine sol­che Sicht­wei­se weist lei­der Lücken in der Sys­tem­kennt­nis auf und ent­lässt einen Groß­teil der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft bzw. des sozi­al­recht­li­chen Drei­ecks aus sei­ner Verantwortung.

Aus die­sem Grund möch­te der LEA auf eini­ge grund­le­gen­de Fehl­in­for­ma­tio­nen ein­ge­hen und lädt alle Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se zu einem Aus­tausch zur „Lage in den Kitas“ via Online-Mee­ting am 11. Mai 2023 ein.

Eine der grund­sätz­li­chen For­de­run­gen der Initia­ti­ven ist die Ver­bes­se­rung der Per­so­nal­aus­stat­tung bzw. der Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on. Dies ist eine berech­tig­te For­de­rung, die jedoch ganz klar unter einem zeit­li­chen Aspekt zur Ziel­er­rei­chung gese­hen wer­den muss. Das Kita-Sys­tem ist durch den aku­ten Fach­kräf­te­man­gel extrem belas­tet. Was wäre die Kon­se­quenz einer kurz­fris­ti­gen Ver­bes­se­rung der Per­so­nal­schlüs­sel, ohne dass zuvor deut­lich mehr aus­ge­bil­de­ter Fach­kräf­te­nach­wuchs in das Kita-Sys­tem kommt? Not­wen­di­ge Per­so­nal­schlüs­sel, die aktu­ell vie­ler­orts schon jetzt nicht mehr erfüllt wer­den kön­nen, wer­den noch öfter unter­schrit­ten und der dadurch regel­mä­ßig akti­vier­te Maß­nah­men­plan inklu­si­ve der damit ver­bun­de­nen Betreu­ungs­ein­schrän­kun­gen wür­de zuneh­mend zemen­tiert werden.

Das Ein­pla­nen von Per­so­nal­puf­fern bzw. bereit­stel­len von Ver­tre­tungs­pools, damit urlaubs- und krank­heits­be­ding­te Unter­per­so­na­li­sie­run­gen auf­ge­fan­gen wer­den kön­nen, ist eine Auf­ga­be des Trä­gers. Der Trä­ger ist gemäß KiTaG dazu ganz­jäh­rig ver­pflich­tet, das not­wen­di­ge Per­so­nal für den Betrieb der Kita vor­zu­hal­ten und bei Per­so­nal­un­ter­schrei­tun­gen ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Dies soll bei­spiels­wei­se durch eben genann­te Ver­tre­tungs­pools von Sei­ten des Trä­gers gewähr­leis­tet wer­den. Durch ein ziel­füh­ren­des Per­so­nal­ma­nage­ment ist auch die Refi­nan­zie­rung der Ver­tre­tungs­kräf­te über das Land gewähr­leis­tet. Inso­fern haben die Trä­ger der Ein­rich­tung Hand­lungs­mög­lich­kei­ten, um die per­so­nel­le Situa­ti­on zu ver­bes­sern, damit es nicht plan­mä­ßig zu Betreu­ungs­ein­schrän­kun­gen kommt. Wei­ter­hin gibt es über­all die Mög­lich­keit durch den Trä­ger betriebs­er­laub­nis­re­le­van­tes Zusatz­per­so­nal über das Sozi­al­raum­bud­get zu bean­tra­gen oder auch über das Land refi­nan­zier­ba­re und nicht durch einen Per­so­nal­schlüs­sel gede­ckel­te Haus­wirt­schafts­kräf­te begrün­det zur Ent­las­tung der Fach­kräf­te einzustellen.

Die aktu­el­le Situa­ti­on rund um die The­men Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung unse­rer Kin­der füh­ren an vie­len Stel­len zu Frust, Ent­täu­schung und auch Exis­tenz­not. Es darf nicht so weit kom­men, dass der Frust und die Not der Eltern zur Last der Fach­kräf­te wer­den. Hier sind alle Mit­glie­der der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft auf­ge­for­dert, Auf­klä­rungs­ar­beit zu leis­ten. Die Ver­ant­wort­li­chen für die Situa­ti­on vor Ort sind weder Kita-Lei­tung, noch die päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te. Die­se sowie auch Eltern­aus­schüs­se müs­sen die Situa­ti­on vor Ort rich­tig kana­li­sie­ren und an den Ansprech­part­ner in ers­ter Instanz, den Trä­ger der Ein­rich­tung, herantreten.

Ein Blick auf die seit Juli 2021 mit dem KiTa Gesetz (KitaG) gel­ten­de Rechts­la­ge ist auch nicht ohne die Berück­sich­ti­gung der Vor­ga­ben durch das SGB VIII (Bun­des­recht) mög­lich. Das SGB VIII gibt einen abs­trak­ten Rah­men für die Gesetz­ge­bung des Lan­des vor, da das Land nur Recht schaf­fen darf, wo der Bund es nicht tut. So hat bereits das alte KitaG den Rechts­an­spruch auf eine sie­ben­stün­di­ge Betreu­ung am Vor- und Nach­mit­tag vor­ge­ge­ben. Bedarfs­pla­ne­risch soll­te auch vor dem 1.7.2021 dem Bedarf der Fami­li­en an einer Betreu­ung über Mit­tag inklu­si­ve Mit­tag­essen Rech­nung getra­gen wer­den. Inso­fern liegt ein gewich­ti­ges Pro­blem auch in der unzu­rei­chen­den Bedarfs­pla­nung der Ver­gan­gen­heit, wel­che die Bedar­fe der Fami­li­en nicht berück­sich­tigt hat, was in einem Groß­teil der Jugend­amts­be­zir­ke lei­der immer noch gän­gi­ge Pra­xis ist.

Die Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen für Fach­kräf­te liegt in der Ver­ant­wor­tung unter­schied­lichs­ter Ebe­nen. Für die Aus­bil­dungs­ka­pa­zi­tä­ten an den Schu­len ist bspw. das Land ver­ant­wort­lich. Jedoch haben auch Kom­mu­nen, Trä­ger, Gewerk­schaf­ten und Eltern Mög­lich­kei­ten Ein­fluss zu neh­men. Für die Aus­bil­dungs­ka­pa­zi­tä­ten in den ein­zel­nen Kitas bspw. ist das Land nicht ver­ant­wort­lich. Die Bedürf­nis­se der Fach­kräf­te sind hete­ro­gen, so dass sich kein Ver­ant­wort­li­cher raus­neh­men darf. Nur im Zusam­men­spiel und durch die Aus­schöp­fung der eige­nen Mög­lich­kei­ten auf allen Ebe­nen, las­sen sich Fach­kräf­te im Sys­tem hal­ten und für das Sys­tem gewinnen.

Aus genann­ten Grün­den, die nicht abschlie­ßend auf­ge­führt sind, ist es uner­läss­lich, Trä­ger und Kom­mu­nen bei der Kri­tik vor Ort nicht aus­zu­spa­ren. Das KiTaG und die erlas­se­nen Lan­des­ver­ord­nun­gen geben jedem Kita-Akteur Mög­lich­kei­ten und Handlungsspielräume.

Auch das The­ma Finanz­mit­tel von Sei­ten des Lan­des wird immer wie­der ange­spro­chen. Dabei wird außer Acht gelas­sen, dass der Bereich Kita, inklu­si­ve der dafür not­wen­di­gen Aus­ga­ben, ganz klar Auf­ga­be der Kom­mu­nen ist und bleibt. Der aktu­ell mas­si­ve Aus­bau- und Sanie­rungs­be­darf ist auch eine Fol­ge von jahr­zehn­te­lan­ger Ver­nach­läs­si­gung der Kitas durch die Kom­mu­nen. Lei­der wird teil­wei­se ver­sucht die­se Fak­ten­la­ge durch geziel­te Fehl­in­for­ma­ti­on zu ver­tu­schen. Dadurch wird die Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft hand­lungs­un­fä­hig gemacht.

Das Land ist sich sei­ner Ver­ant­wor­tung für das Kita-Sys­tem bewusst und wird aktiv. Zum Bei­spiel, hat es eine Fach­kräf­te­kam­pa­gne gestar­tet, Lehr­plä­ne für die Aus­bil­dung und Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten über­ar­bei­tet, und Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für Per­so­nal und Bau­maß­nah­men geschaf­fen. Das Land han­delt hier nach dem im SGB VIII fest­ge­schrie­be­nen Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip. Die­ses bedeu­tet ver­ein­facht: Was der Ein­zel­ne, die Trä­ger und Kom­mu­nen, aus eige­ner Kraft tun kön­nen, darf nicht von einer über­ge­ord­ne­ten Instanz – auch nicht dem Staat – an sich gezo­gen wer­den. Es soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Kom­pe­tenz und Ver­ant­wor­tung vor Ort aner­kannt und genutzt wer­den. Das schließt aller­dings die staat­li­che Pflicht ein, die Ver­ant­wort­li­chen vor Ort so zu stär­ken, dass sie ent­spre­chend tätig wer­den kön­nen. Die­ser Ver­pflich­tung kommt das Land durch die Refi­nan­zie­rung von Per­so­nal­kos­ten sowie diver­se Inves­ti­ti­ons­pro­gram­me etc. grund­sätz­lich nach.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma Fach­kräf­te­man­gel sind auch im Posi­ti­ons­pa­pier des LEA hier nach­zu­le­sen

Peti­tio­nen, Brand­brie­fe und sons­ti­ge Initia­ti­ven — LEA (lea-rlp.de)

Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Mit dem Rund­schrei­ben 54/2023 teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass über­gangs­wei­se die Bele­gung von U2-Plät­zen durch Kin­der über 2 Jah­ren ermög­licht wird.

Grund­sätz­lich gilt:

  • Es gibt in einer Kita U2- (Kin­der unter zwei Jah­re) und Ü2- (Kin­der über zwei Jah­re) Plät­ze. Die­se sind unter­schied­lich personalisiert.
  • Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant wer­den, dass recht­zei­tig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an sei­nem zwei­ten Geburts­tag auf einen Ü2-Platz wech­seln kann.
  • Der ent­spre­chen­de Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganz­jäh­rig belegt und kann auch nicht ander­wei­tig belegt wer­den. Dem­entspre­chend sind auch die U2-Plät­ze nicht ganz­jäh­rig belegt. Bei­de Plät­ze wer­den aber für das kom­plet­te Jahr voll mit Per­so­nal aus­ge­stat­tet (gut für Kin­der und Kita-Per­so­nal, nach­tei­lig für die Kostenträger)
  • Pro­blem­la­ge: Über­all dort, wo bis­her nicht bedarfs­ge­recht geplant wur­de ODER wo die Umset­zung eines eigent­lich pas­sen­den Bedarfs­plans nicht recht­zei­tig erfolgt ist (zb. durch schlep­pen­den Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plät­ze. Dies hat oft auch den Weg­fall von U2-Plät­zen zufolge.

Alle wei­te­ren erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sind direkt dem Rund­schrei­ben zu entnehmen.

Wir als Eltern­ver­tre­tung begrü­ßen die­se Anpas­sung und erhof­fen uns einen posi­ti­ven Effekt auf den bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau der Kita-Plätze!

Newsletter 4/2023

Newsletter
Lie­be Eltern und Eltern­ver­tre­ter,
sehr geehr­te Kita-Lei­te­rin­nen und ‑Lei­ter,
sehr geehr­te Damen und Herren,
anbei erhal­ten Sie unse­ren aktu­el­len News­let­ter mit The­men rund um die Kita-Land­schaft. Ins­be­son­de­re das Infor­ma­ti­ons­pa­pier zur Auf­sichts­pflicht dürf­te für den Kita-All­tag von gro­ßem Inter­es­se sein. Es gibt den Fach­kräf­ten, Lei­tun­gen und Trä­gern kon­kre­te Hin­wei­se, in wel­chen Situa­tio­nen wie viel Per­so­nal zur Gewähr­leis­tung der Auf­sichts­pflicht erfor­der­lich ist. Für Trä­ger, Lei­tun­gen und Kita-Fach­kräf­te ver­an­stal­tet das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um gemein­sam mit dem Lan­des­ju­gend­amt und der Unfall­kas­se eine Online-Info­ver­an­stal­tung (nähe­res dazu im Bei­trag). Die Mel­dung zum Schei­tern der Rah­men­ver­ein­ba­run­gen über die Trä­ger­an­tei­le auf Lan­des­ebe­ne ist von beson­de­rer Bri­sanz und hat eben­falls direk­te Aus­wir­kun­gen auf den Kita-All­tag. Durch die offi­zi­el­le Ver­kün­dung der ergeb­nis­lo­sen Ver­hand­lun­gen auf Lan­des­ebe­ne, sind nun die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger auf ört­li­cher Ebe­ne gefor­dert, also die Trä­ger der Ein­rich­tun­gen sowie die jewei­lig zustän­di­gen Jugend­äm­ter. Eine zügi­ge Eini­gung über die Per­so­nal- und Sach­kos­ten­an­tei­le der Trä­ger soll­te nun obers­te Prio­ri­tät in den Kreis- und Stadt­ver­wal­tun­gen haben!! Auch das neu­es­te Rund­schrei­ben des Lan­des­ju­gend­am­tes mit Rege­lun­gen zur vor­über­ge­hen­den Bele­gung von U2-Plät­zen mit Kin­dern, die das zwei­te Lebens­jahr voll­endet haben, stellt eine für vie­le Kitas rele­van­te (momen­tan vor­über­ge­hen­de) Ver­än­de­rung des Kita-Sys­tems dar. Mehr zu die­sen und ande­ren The­men im fol­gen­den News­let­ter. Hier haben wir die The­men des News­let­ters für Sie verlinkt:
Rund­schrei­ben des Lan­des­ju­gend­am­tes: Bele­gung von U2-Plät­zen mit Ü2-Kin­dern ermöglicht!

Infor­ma­ti­ons­pa­pier zur Auf­sichts­pflicht gibt Pra­xis­hin­wei­se für Trä­ger, Lei­tun­gen und Fachkräfte

Ver­hand­lun­gen über Kita-Rah­men­ver­ein­ba­rung gescheitert!

Ver­stär­kung für den LEA-Vor­stand: Nach­wah­len auf Dele­gier­ten­ver­samm­lung brin­gen star­ken Zuwachs

Pres­se­mit­tei­lung der Kreis­ver­wal­tung: Vor­rei­ter in Sachen Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me für Kitas: vhs Neu­stadt an der Wein­stra­ße und kvhs Süd­li­che Wein­stra­ße bil­den pro­fi­ler­gän­zen­de Kita-Kräf­te aus

Erlischt der Betreu­ungs­an­spruch des Kin­des gegen­über dem Jugend­amt, wenn Eltern einen kon­kre­ten Betreu­ungs­platz ablehnen?