Newsletter 4/2023

Liebe Eltern und Elternvertreter,
sehr geehrte Kita-Leiterinnen und -Leiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unseren aktuellen Newsletter mit Themen rund um die Kita-Landschaft. Insbesondere das Informationspapier zur Aufsichtspflicht dürfte für den Kita-Alltag von großem Interesse sein. Es gibt den Fachkräften, Leitungen und Trägern konkrete Hinweise, in welchen Situationen wie viel Personal zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht erforderlich ist. Für Träger, Leitungen und Kita-Fachkräfte veranstaltet das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Landesjugendamt und der Unfallkasse eine Online-Infoveranstaltung (näheres dazu im Beitrag). Die Meldung zum Scheitern der Rahmenvereinbarungen über die Trägeranteile auf Landesebene ist von besonderer Brisanz und hat ebenfalls direkte Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Durch die offizielle Verkündung der ergebnislosen Verhandlungen auf Landesebene, sind nun die Verantwortungsträger auf örtlicher Ebene gefordert, also die Träger der Einrichtungen sowie die jeweilig zuständigen Jugendämter. Eine zügige Einigung über die Personal- und Sachkostenanteile der Träger sollte nun oberste Priorität in den Kreis- und Stadtverwaltungen haben!! Auch das neueste Rundschreiben des Landesjugendamtes mit Regelungen zur vorübergehenden Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, stellt eine für viele Kitas relevante (momentan vorübergehende) Veränderung des Kita-Systems dar. Mehr zu diesen und anderen Themen im folgenden Newsletter. Hier haben wir die Themen des Newsletters für Sie verlinkt:
Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Verhandlungen über Kita-Rahmenvereinbarung gescheitert!

Verstärkung für den LEA-Vorstand: Nachwahlen auf Delegiertenversammlung bringen starken Zuwachs

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Erlischt der Betreuungsanspruch des Kindes gegenüber dem Jugendamt, wenn Eltern einen konkreten Betreuungsplatz ablehnen?