Für eine starke Elternmitwirkung und eine gute Erziehungspartnerschaft: Geschäftsstelle des Landeselternausschusses startet

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP hat mit dem Bildungsministerium heute eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

„Kinder gehen heute oft früher in eine Kindertagesbetreuung und werden dort länger betreut. Dadurch hat die Zusammenarbeit mit den Eltern an Bedeutung gewonnen. Das bildet sich im neuen Kita-Gesetz ab, das die Elternmitwirkung auf allen Ebenen erstmals gesetzlich verankert. Und das bildet sich in der neu eingerichteten Geschäftsstelle des Landeselternausschusses ab. Ich freue mich, dass wir die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz damit weiter stärken können“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zur neuen Geschäftsstelle des Landeselternausschusses (LEA), die zum 1. April 2022 ihren Betrieb aufnimmt. Das Ministerium für Bildung fördert die Geschäftsstelle jährlich mit einer Personalstelle und einem Sachmittelzuschuss von jährlich 35.000 Euro. Im Bereich der Schulen gibt es für den dortigen Landeselternbeirat (LEB) bereits eine Geschäftsstelle. Beide finden sich in den Räumlichkeiten des Bildungsministeriums.

Der LEA-Vorsitzende Andreas Winheller kommentierte die Einrichtung der Geschäftsstelle wie folgt: „Mit der Einrichtung der Geschäftsstelle ist der Landeselternausschuss nun im Kita-System in Rheinland-Pfalz fest verankert. Die ehrenamtlich tätigen Eltern im LEA erhalten durch die hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle eine stabile Basis für ihre Arbeit. Durch die wachsende Bedeutung des LEA sind insbesondere die organisatorischen Aufgaben in den letzten Jahren immer stärker gewachsen, hier erhalten wir jetzt die dringend nötige Entlastung, um die Arbeit auf Dauer erfolgreich fortsetzen zu können. Wir danken Landesregierung und Landtag, dass sie mit dem neuen Kita-Gesetz und der Geschäftsstelle ganz deutlich gemacht haben, dass gute Kita-Arbeit und gute Kita-Politik nur gemeinsam mit den Eltern gestaltet werden kann. Rheinland-Pfalz hat damit das modernste Elternmitwirkungssystem für Kitas in Deutschland.“

Mit Blick auf das neue Kita-Gesetz ergänzte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Eine gute Zusammenarbeit von Trägern, Leitung, pädagogischen Fachkräften und Eltern ist eine wichtige Voraussetzung, um das Wohl jedes Kindes fördern zu können. Die Beteiligten begegnen sich in der Kita partnerschaftlich, um die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemeinsam bestmöglich zu gestalten. Sie wirken als Verantwortungsgemeinschaft zusammen.“ Das neue Kita-Gesetz lege daher erstmals gesetzlich verbindliche Mitbestimmungsprozesse für Eltern fest, von der Ebene jeder Einrichtung (Elternausschüsse) über die örtliche Ebene (Stadt- bzw. Kreiselternausschüsse) bis hin zur Landesebene (Landeselternausschuss). Dass Rheinland-Pfalz ein Land des Ehrenamtes ist, zeige sich auch beim LEA: „Die Mitglieder des LEA sind ehrenamtlich tätig und investieren viel Arbeit, um die Interessen der Eltern und ihrer Kinder im Bereich der Kindertagesbetreuung auf Landesebene zu vertreten. In der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes schaffen wir mit der Geschäftsstelle hierfür angemessene Strukturen und Rahmenbedingungen Diese Unterstützung verdient das Engagement der Eltern ohne Frage.“

Hintergrundinformation zum Landeselternausschuss

Der Landeselternausschuss ist die gesetzliche Vertretung aller Eltern, deren Kinder eine Kita in Rheinland-Pfalz besuchen bzw. die Anspruch auf einen Platz in der Kita geltend machen, auf Landesebene. Er ist Mitglied im Kita-Tag der Spitzen, in dem alle für Kitas Verantwortung tragende Organisationen und Verbände vertreten sind. Der LEA benennt zudem ein beratendes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss. Bei wesentlichen Angelegenheiten muss der Landeselternausschuss verpflichtend informiert und angehört werden.

Kontakt zum LEA

Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in RLP

c/o A. Winheller
Kaiserstrasse 35
55116 Mainz

E-Mail: lea(at)lea-rlp.de

32. CoBeLVO – ÄNDERUNGEN FÜR KITAS

Mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung gehen wenige Neuerungen einher. Kurz zusammengefasst gilt seit 18. März folgendes:

Maskenpflicht

  • Keine Maskenpflicht mehr für Hortkinder sowie deren Betreuungspersonen
  • Maskenpflicht in der Hol- und Bringsituation, sofern diese in Innenräumen stattfindet, für alle
  • Bei längerem Aufenthalt in der Kita (z.B. bei Eingewöhnungen, Elterngesprächen, etc) gilt 3G oder Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass auch nicht genesene oder vollständig immunisierte Eltern sich in der Einrichtung aufhalten dürfen, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorweisen können oder eine Maske tragen. Bei der pädagogischen Interaktion in der Eingewöhnung darf die Maske kurzzeitig abgenommen werden.

Organisatorische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen zur Kontaktreduzierung (Bildung von Betreuungskohorten, Einschränkungen von Betreuungszeiten, etc) können noch bis 2. April getroffen werden. Die Rückkehr zu regulären Strukturen (z.B. offenes Betreuungskonzept) kann organisatorisch und pädagogisch eine Herausforderung darstellen. Daher soll hier im Sinne der Kinder behutsam vorgegangen und Rücksicht auf mögliche Übergangszeiten genommen werden. Einschränkungen der Betreuungszeiten sollen dann nicht mehr stattfinden. Aufgrund von Personalausfällen ist dies jedoch auch weiterhin im Rahmen des regulären Maßnahmenplans unabhängig der Corona-Regelungen immer möglich.

Elternversammlungen / Elternausschusswahlen

Bis zum 18. März 2022 waren die Vorstands- und Delegiertenwahlen in den
Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse ausgesetzt. Diese sind nun
wieder möglich und unverzüglich nachzuholen. Es gilt dabei 3G. Wahlen müssen zwingend in Präsenz stattfinden!

Absonderungspflichten

Grundsätzlich müssen sich Minderjährige, die als Hausstandsangehörige oder enge
Kontaktpersonen einzustufen sind, nicht mehr in Absonderung begeben. Für den Kontakt in der Kita gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass bei auftreten eines positiven Falls in der Betreuungskohorte alle nicht geimpften/genesenen Kinder abgesondert werden müssen und sich an Tag 1 nach dem Kontakt freitesten können.

Im aktuellen Rundschreiben des Landesjugendamtes wird auf alle diese Regelungen näher eingegangen.


Hier finden sie die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/32._CoBeLVO/220317_32_CoBeLVO_001.pdf

GROSSES INTERESSE AM KITA BEIRAT IN RHEINLAND-PFALZ

An der kreisübergreifenden Veranstaltung „Kita-Beirat – Warum noch ein Gremium?“ der Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Mainz-Bingen (KEA MZ-BIN), Mayen-Koblenz (KEA MYK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 11.03.2022 rund 100 Interessierte aus zwölf Landkreisen in Rheinland-Pfalz teilgenommen.

„Wir sind hocherfreut, dass sich sowohl Eltern mit und ohne Funktion im Beirat als auch Kita-Leitungen und Trägervertreter für dieses Spezialthema interessieren“, begrüßte Carlos Pereira vom KEA MZ-BIN die Teilnehmer. Außerdem stellte er die Teilnehmerstatistik vor, welche im Rahmen der Anmeldung erfasst wurde. Besonders interessant in diesem Zusammenhang war, dass gut 1/3 der angemeldeten Teilnehmer keine direkte Rolle im Kita-Beirat haben.

„Der Beirat ist ein gemeinsamer Ort der Beratung und des Diskurses“, klärte Christian Strecker vom KEA SÜW auf. Es gehe nicht darum Kompromisse zu finden, bei denen alle Seiten Abstriche machen müssen. Vielmehr sei das Ziel, „durch ein Gespräch auf Augenhöhe eine gemeinsame Empfehlung zu erarbeiten, die von allen Teilnehmern mitgetragen wird.“ Am Ende des Diskursprozesses soll immer ein Konsens unter Berücksichtigung der Kinderperspektive angestrebt werden. In der Realität wird ein Konsens nicht immer möglich sein, dennoch soll es als gemeinsames Ziel die Zusammenarbeit prägen.

Julia Stock vom KEA GER grenzte den Beirat von den Elternmitwirkungsgremien Elternversammlung und Elternausschuss (EA) ab. Hierbei fällt die eindeutige Zuordnung der Themen zu Kita-Beirat oder EA teilweise schwer, da es eine große Schnittmenge gibt. Eindeutiger Unterschied ist, dass im Kita-Beirat der spezielle Fokus auf die Interessen der Kinder gelegt wird. Diese sind zwar im Rahmen von EA-Sitzungen durch die Teilnahme der Eltern zwar auch vertreten, im Kita-Beirat allerdings wird die Relevanz der Kinder-Ansichten durch die speziell geschulte Fachkräfte (FaKiB) nochmals unterstrichen. Daniela Gedenk vom KEA MYK stellte dann Themen und Inhalte, wie z.B. die „dauerhafte Veränderungen zur Erziehungsarbeit oder Angebotsstruktur“ anhand von Praxisbeispielen vor. Hier wurde nochmals deutlich, dass der Kita-Beirat nicht losgelöst vom Elternausschuss agiert, sondern gemeinsam in der Vor- und Nachbereitung der Beirats-Sitzungen aktiv werden muss.

Jenny Fries vom KEA MYK erläuterte die verschiedenen Rollen der Verantwortungsgemeinschaft Kita, zu welcher Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und die Eltern gehören. Besonders viele Fragen gab es zur FaKiB, der Fachkraft für die Kinderperspektive im Kita-Beirat. Es wurde auf die Stimmanteile der verschiedenen Interessensgruppen eingegangen und deren Aufgaben erläutert.

Die Moderation der Veranstaltung übernahm Gordon Amuser vom KEA DÜW. Er beantwortete ebenfalls die vielen Fragen zu den organisatorischen Aspekten. Bisher agiere man auch in der überörtlichen Elternmitwirkung noch zum Großteil ohne Erfahrung, da vielerorts noch keine Beiratssitzungen stattgefunden haben. Lediglich etwas mehr als 20% der angemeldeten Kita-Beirats-Mitglieder hatten bisher eine Sitzung. Zwei Drittel empfanden diese als „gut“ oder „sehr gut“. Er hofft aber, „dass wir mit unserer heutigen Veranstaltung zu einem Gelingen des Beirats in vielen Kitas in Rheinland-Pfalz beitragen konnten.“

Die Veranstalter bedanken sich nochmals für das große Interesse und die rege Diskussion der Teilnehmer und freuen sich über weitere Erfahrungsberichte aus den Kita-Beiräten in ihren Landkreisen.

An dieser Stelle auch nochmal der Hinweis auf das interaktive Planspiel des Institutes für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB). Gemeinsam mit den KEAs aus DÜW, GER und dem StEA NW bietet der KEA SÜW die Teilnahme an dieser Veranstaltung an. Die Plätze sind auf 20 Teilnehmer je Interessengruppe beschränkt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier:

Planspiel „Kita-Beirat – Warum und wie? Ausgestaltung in der Praxis“

https://www.hs-koblenz.de/ibeb/kita-beirat

Die Referenten des Abends