Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Mit dem Rund­schrei­ben 54/2023 teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass über­gangs­wei­se die Bele­gung von U2-Plät­zen durch Kin­der über 2 Jah­ren ermög­licht wird.

Grund­sätz­lich gilt:

  • Es gibt in einer Kita U2- (Kin­der unter zwei Jah­re) und Ü2- (Kin­der über zwei Jah­re) Plät­ze. Die­se sind unter­schied­lich personalisiert.
  • Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant wer­den, dass recht­zei­tig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an sei­nem zwei­ten Geburts­tag auf einen Ü2-Platz wech­seln kann.
  • Der ent­spre­chen­de Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganz­jäh­rig belegt und kann auch nicht ander­wei­tig belegt wer­den. Dem­entspre­chend sind auch die U2-Plät­ze nicht ganz­jäh­rig belegt. Bei­de Plät­ze wer­den aber für das kom­plet­te Jahr voll mit Per­so­nal aus­ge­stat­tet (gut für Kin­der und Kita-Per­so­nal, nach­tei­lig für die Kostenträger)
  • Pro­blem­la­ge: Über­all dort, wo bis­her nicht bedarfs­ge­recht geplant wur­de ODER wo die Umset­zung eines eigent­lich pas­sen­den Bedarfs­plans nicht recht­zei­tig erfolgt ist (zb. durch schlep­pen­den Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plät­ze. Dies hat oft auch den Weg­fall von U2-Plät­zen zufolge.

Alle wei­te­ren erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sind direkt dem Rund­schrei­ben zu entnehmen.

Wir als Eltern­ver­tre­tung begrü­ßen die­se Anpas­sung und erhof­fen uns einen posi­ti­ven Effekt auf den bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau der Kita-Plätze!

Newsletter 4/2023

Newsletter
Lie­be Eltern und Eltern­ver­tre­ter,
sehr geehr­te Kita-Lei­te­rin­nen und ‑Lei­ter,
sehr geehr­te Damen und Herren,
anbei erhal­ten Sie unse­ren aktu­el­len News­let­ter mit The­men rund um die Kita-Land­schaft. Ins­be­son­de­re das Infor­ma­ti­ons­pa­pier zur Auf­sichts­pflicht dürf­te für den Kita-All­tag von gro­ßem Inter­es­se sein. Es gibt den Fach­kräf­ten, Lei­tun­gen und Trä­gern kon­kre­te Hin­wei­se, in wel­chen Situa­tio­nen wie viel Per­so­nal zur Gewähr­leis­tung der Auf­sichts­pflicht erfor­der­lich ist. Für Trä­ger, Lei­tun­gen und Kita-Fach­kräf­te ver­an­stal­tet das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um gemein­sam mit dem Lan­des­ju­gend­amt und der Unfall­kas­se eine Online-Info­ver­an­stal­tung (nähe­res dazu im Bei­trag). Die Mel­dung zum Schei­tern der Rah­men­ver­ein­ba­run­gen über die Trä­ger­an­tei­le auf Lan­des­ebe­ne ist von beson­de­rer Bri­sanz und hat eben­falls direk­te Aus­wir­kun­gen auf den Kita-All­tag. Durch die offi­zi­el­le Ver­kün­dung der ergeb­nis­lo­sen Ver­hand­lun­gen auf Lan­des­ebe­ne, sind nun die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger auf ört­li­cher Ebe­ne gefor­dert, also die Trä­ger der Ein­rich­tun­gen sowie die jewei­lig zustän­di­gen Jugend­äm­ter. Eine zügi­ge Eini­gung über die Per­so­nal- und Sach­kos­ten­an­tei­le der Trä­ger soll­te nun obers­te Prio­ri­tät in den Kreis- und Stadt­ver­wal­tun­gen haben!! Auch das neu­es­te Rund­schrei­ben des Lan­des­ju­gend­am­tes mit Rege­lun­gen zur vor­über­ge­hen­den Bele­gung von U2-Plät­zen mit Kin­dern, die das zwei­te Lebens­jahr voll­endet haben, stellt eine für vie­le Kitas rele­van­te (momen­tan vor­über­ge­hen­de) Ver­än­de­rung des Kita-Sys­tems dar. Mehr zu die­sen und ande­ren The­men im fol­gen­den News­let­ter. Hier haben wir die The­men des News­let­ters für Sie verlinkt:
Rund­schrei­ben des Lan­des­ju­gend­am­tes: Bele­gung von U2-Plät­zen mit Ü2-Kin­dern ermöglicht!

Infor­ma­ti­ons­pa­pier zur Auf­sichts­pflicht gibt Pra­xis­hin­wei­se für Trä­ger, Lei­tun­gen und Fachkräfte

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