KITA-PLATZ-KLAGE FÜHRT FAST IMMER ZUM ERFOLG

Der Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz ab dem ers­ten Lebens­jahr besteht in Rhein­land-Pfalz mitt­ler­wei­le seit elf Jah­ren. Trotz die­ser gesetz­li­chen Rege­lung fin­den vie­le Eltern kei­nen Platz für ihr Kind, was ins­be­son­de­re in städ­ti­schen Regio­nen zu erheb­li­chen Pro­ble­men führt. In den letz­ten Jah­ren hat sich die Situa­ti­on zuneh­mend ver­schärft, und immer mehr Eltern sehen sich gezwun­gen, recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten, um ihren Anspruch auf einen Betreu­ungs­platz durchzusetzen.

Seit 2021 ist ein deut­li­cher Anstieg der Kla­gen gegen Kom­mu­nen zu ver­zeich­nen. Beson­ders betrof­fen sind Bal­lungs­ge­bie­te, in denen die Nach­fra­ge nach Kita-Plät­zen die Kapa­zi­tä­ten deut­lich über­steigt. Der Man­gel an ver­füg­ba­ren Betreu­ungs­plät­zen wird durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren ver­ur­sacht. Die Städ­te und Kom­mu­nen sind dem gestie­ge­nen Bedarf nicht gewach­sen, der Aus­bau der Betreu­ungs­ka­pa­zi­tä­ten schrei­tet nicht mit dem erfor­der­li­chen Tem­po vor­an. Hin­zu kommt ein Man­gel an Fach­kräf­ten, der die Deckung der stei­gen­den Betreu­ungs­be­dar­fe zusätz­lich erschwert.

Rechts­an­wäl­te, die sich auf die­se Fäl­le spe­zia­li­siert haben, berich­ten von einer hohen Erfolgs­quo­te bei den Kla­gen. Das Ver­fah­ren läuft in der Regel ähn­lich ab: Eltern mel­den ihren Betreu­ungs­be­darf beim Jugend­amt an, erhal­ten jedoch kei­nen Platz und for­dern dann einen schrift­li­chen Ableh­nungs­be­scheid an, auch wenn die­ser oft nicht aus­ge­stellt wird. Auch ohne for­mel­len Bescheid kön­nen die Eltern recht­lich gegen die Bedarfs­pla­nungs­be­hör­de vor­ge­hen, meist erfolg­reich. In vie­len Fäl­len wer­den die Kla­gen im Eil­ver­fah­ren ent­schie­den, wodurch den Eltern inner­halb weni­ger Wochen ein Platz zuge­wie­sen wird. Das Gericht prüft dabei, ob der zuge­wie­se­ne Platz inner­halb von 30 Minu­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln erreich­bar ist, wobei Eltern den zuge­wie­se­nen Platz anneh­men müs­sen, auch wenn er nicht ihrer ers­ten Wahl entspricht.

Obwohl die Kla­gen eine Lösung für die betrof­fe­nen Fami­li­en bie­ten, bleibt die Grund­pro­ble­ma­tik bestehen: Der Man­gel an Kita-Plät­zen und Fach­kräf­ten sorgt dafür, dass die War­te­zei­ten für alle Kin­der stei­gen. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um sieht die Ver­ant­wor­tung für die Bereit­stel­lung von Betreu­ungs­plät­zen bei den zustän­di­gen Trä­gern der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, also den Städ­ten und Land­krei­sen, und betrach­tet den Anstieg der Kla­gen nicht als besorg­nis­er­re­gend, da er den Zweck des Rechts­an­spruchs wider­spie­ge­le. Den­noch führt dies zu einer Umver­tei­lung vor­han­de­ner Plät­ze, ohne dass tat­säch­lich neue Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen wer­den, was die ange­spann­te Situa­ti­on auf lan­ge Sicht nicht löst.

NEU: WHATS-APP KANAL DES KEA SÜW

Infor­ma­tio­nen rund um die The­men Eltern­mit­wir­kung und Kita ver­tei­len wir regel­mä­ßig über unse­ren News­let­ter und auf unse­rer Home­page. Für Nut­zer des Signal-Mes­sen­gers besteht auch die Mög­lich­keit, der Chat-Grup­pe “KEA Netz­werk SÜW” bei­zu­tre­ten, wo auch in kür­ze­ren Inter­val­len aktu­el­le Infor­ma­tio­nen, Links oder inter­es­san­te Pres­se­ar­ti­kel geteilt werden.

Aus Daten­schutz­grün­den kön­nen wir eine sol­che Chat-Grup­pe lei­der nicht über den deut­lich wei­ter ver­brei­te­ten Mes­sen­ger Whats-App anbie­ten. Wir haben jedoch eine Mög­lich­keit gefun­den, euch den­noch über Whats-App die neu­es­ten Infor­ma­tio­nen über­mit­teln zu kön­nen: Den Whats-App-Kanal.

Im Gegen­satz zu einer Chat­grup­pe ist ein Whats-App-Kanal uni­di­rek­tio­nal. Das bedeu­tet, dass nur wir als Admi­nis­tra­tor Bei­trä­ge erstel­len kön­nen. Die Abon­nen­ten des Kanals sind nur lesen­de Teil­neh­mer. Außer­dem ist für nie­man­den ersicht­lich (auch für uns als Admi­nis­tra­tor nicht), wer den Kanal abon­niert hat. Der dazu erfor­der­li­che Whats-App-Busi­ness-Account des KEA SÜW wird daten­schutz­kon­form auf einem sepa­ra­ten End­ge­rät administriert. 

Somit haben wir auch für Eltern, die Signal nicht instal­lie­ren oder Mit­glied einer Chat-Grup­pe sein wol­len, eine Mög­lich­keit geschaf­fen, aktu­el­le Infos direkt auf ihr Smart­phone zu erhalten.

NICHT WEGSCHAUEN!

Unter die­sem Titel hat der Kin­der­schutz­bund Kreis­ver­band Land­au — Süd­li­che Wein­stra­ße (DKSB LD-SÜW), bes­ser bekannt als der “Blaue Ele­fant”, gemein­sam mit dem Jugend­amt SÜW einen neu­en Leit­fa­den her­aus­ge­ge­ben, der eine sehr gro­ße Hil­fe beim Ver­dacht auf Kin­des­wohl­ge­fähr­dung darstellt. 

„Nicht weg­schau­en – Vor­ge­hens­wei­se im Ver­dacht auf Kin­des­wohl­ge­fähr­dung“
Der Leit­fa­den rich­tet sich in ers­ter Linie an betreu­en­de Per­so­nen (z.B. in Kita, Schu­le oder Sport­ver­ein), die eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung im Eltern­haus ver­mu­ten. Er gibt einen Über­blick über die Abläu­fe im Fal­le einer Kin­des­wohl­ge­fähr­dung und beinhal­tet auch alle erfor­der­li­chen Vor­la­gen zur Doku­men­ta­ti­on und Mel­dung der Vor­fäl­le.
Er setzt jedoch bereits viel frü­her an, näm­lich bei der Ein­schät­zung, ob tat­säch­lich ein begrün­de­ter Ver­dacht bestehen könn­te oder nicht. Dabei sind bei­spiels­wei­se typi­sche Ver­let­zungs­mus­ter auf­ge­führt, die auf Gewalt hin­deu­ten.
Aber auch für Eltern lohnt sich ein Blick in den Leit­fa­den, wenn sie eine Gefähr­dungs­si­tua­ti­on für Kin­der ver­mu­ten. Für selbst betrof­fe­ne Eltern schafft der Leit­fa­den Trans­pa­renz hin­sicht­lich der dann erfol­gen­den Schrit­te und erleich­tert es, Hilfs­an­ge­bo­te anzunehmen.

Ver­dacht auf Kin­des­wohl­ge­fähr­dung in einer Ein­rich­tung
Als Eltern wün­schen wir uns einen lie­be­vol­len und bedürf­nis­ori­en­tier­ten Umgang mit unse­ren Kin­dern. Betreu­en­de Insti­tu­tio­nen wie Kita und Schu­le geben ihr bes­tes, die­sem Wunsch (auch aus Eigen­mo­ti­va­ti­on) nach­zu­kom­men. Doch lei­der gibt es auch im Bereich der pro­fes­sio­nel­len Kin­der­be­treu­ung Situa­tio­nen und Ver­hal­tens­wei­sen, die nicht kin­de­ge­recht sind. Die­se “begin­nen” bei “Klei­nig­kei­ten” wie ver­let­zen­dem Ver­hal­ten oder Adul­tis­mus und enden lei­der auch nicht bei regel­mä­ßi­gen Gefähr­dungs­la­gen in Ver­bin­dung mit Gewalt oder sexu­el­lem Miss­brauch. Zwi­schen unbe­wusst her­bei­ge­führ­ten Grenz­ver­let­zun­gen und absicht­li­chen Ver­hal­tens­wei­sen mit Straf­tat­be­stand kom­men Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen in allen unter­schied­li­chen Aus­prä­gun­gen täg­lich vor. Oft­mals sind die­se nicht offen­sicht­lich oder über­haupt als sol­che zu erkennen.

Kin­des­wohl­ge­fähr­dung geschieht häu­fig auch unbe­wusst
Daher ist es wich­tig hin­zu­schau­en und offen über ver­let­zen­des Ver­hal­ten zu spre­chen. Was ist ver­let­zen­des Ver­hal­ten und wie erkennt man es? Wie kann man als Fach­kraft ver­mei­den, unge­wollt in die­se Mus­ter zu fal­len? Was kön­nen Eltern tun, wenn sie befürch­ten, ihrem Kind wird nicht mit der ange­mes­se­nen Fein­füh­lig­keit begegnet?

„Nein, Paul kommt zum Aus­flug nicht mit, er konn­te sich ges­tern nicht benehmen.“

Zum The­ma Ver­let­zen­des Ver­hal­ten ver­an­stal­tet der Lan­des­el­tern­aus­schuss RLP in Koope­ra­ti­on mit dem Kita-Fach­kräf­te­ver­band RLP eine Online-Info­ver­an­stal­tung, um über das The­ma auf­zu­klä­ren und dafür zu sen­si­bi­li­sie­ren. Refe­ren­tin wird Fr. Dr. Rems­ber­ger-Kehm sein, Autorin der gleich­na­mi­gen, in der Fach­welt bekann­ten und aner­kann­ten Studie.

Wie erken­ne ich eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung und was kann ich tun?
Eltern ste­hen an die­ser Stel­le vor dem sel­ben Pro­blem wie die Fach­kräf­te: Kann das sein? Es gibt kei­ne kon­kre­ten Hin­wei­se, aber ich habe ein komi­sches Bauch­ge­fühl? Soll ich was sagen oder beschul­di­ge ich jeman­den zu Unrecht?
Auch für die­sen Fall gibt es eini­ge hilf­rei­che Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen im Inter­net. Bei­spiels­wei­se die Arbeits­hil­fe Gefähr­dung des Kin­des­wohls inner­halb von Insti­tu­tio­nen des Pari­tä­ti­schen Gesamt­ver­ban­des, wel­che auch Hin­wei­se spe­zi­ell für Eltern­ver­tre­ter ent­hält. Auch die GEW hat eine hilf­rei­che Bro­schü­re ver­öf­fent­licht, die sich mit dem The­ma beschäftigt:

Neben die­sen Bro­schü­ren gibt es vie­le wei­te­re Infor­ma­ti­ons­quel­len, wel­che am Ende die­ses Bei­trags als Link zu fin­den sind.

Zustän­dig für Ver­dachts­fäl­le der Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen in Kitas ist das Lan­des­ju­gend­amt. Die­ses kann auch in bera­ten­der Funk­ti­on kon­tak­tiert wer­den, ohne dass man direkt eine Mel­dung abset­zen oder den kon­kre­ten Fall nen­nen muss.

Kin­der haben ein Recht auf Ach­tung, Ver­trau­en und Zunei­gung. Die Auf­ga­be von uns Erwach­se­nen ist, für die­se Rech­te ein­zu­ste­hen. Daher gilt in allen Fäl­len, egal durch wen ein Kind in sei­nen Rech­ten beschnit­ten wird: Nicht weg­schau­en!

Wei­ter­füh­ren­de Links

https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/211028_KitaFachtexte_Boll_Remsperger-Kehm.pdf

The­men­struk­tur (nifbe.de)

Adul­tis­mus – die ers­te erleb­te Form der Dis­kri­mi­nie­rung? — element‑i

Kin­der haben Rech­te! Ein Plä­doy­er — element‑i Magazin

https://www.hs-koblenz.de/sozialwissenschaften/institute-des-fachbereichs/institut-fuer-bildung-erziehung-und-betreuung-in-der-kindheit-rheinland-pfalz-ibeb/podcast