INTERAKTIVES PLANSPIEL ZUM KITA-BEIRAT ZEIGT ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN AUF

Mit Geduld und gutem Wil­len – gemein­sam für eine gute Kita

Am 06. Mai 2022 fand das inter­ak­ti­ve Plan­spiel „Kita-Bei­rat – War­um und wie? Aus­ge­stal­tung in der Pra­xis“ statt, das vom Insti­tut für Bil­dung, Erzie­hung und Betreu­ung in der Kind­heit (IBEB) mit Unter­stüt­zung der Kreis­eltern­aus­schüs­se Bad Dürk­heim (KEA DÜW), Ger­mers­heim (KEA GER) und Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) aus­ge­rich­tet wurde.

Sis­si West­rich (Minis­te­ri­um für Bil­dung), Prof. Dr. Armin Schnei­der (IBEB) und Andre­as Win­hel­ler (Lan­des­el­tern­aus­schuss) erläu­ter­ten ein­lei­tend die Not­wen­dig­keit der im Kita-Gesetz ver­an­ker­ten und somit recht­lich bin­den­den Vor­ga­be zur Eta­blie­rung einer flä­chen­de­cken­den Betei­li­gungs­kul­tur in den rhein­land-pfäl­zi­schen Kitas. So sei die Insti­tu­tio­na­li­sie­rung der Per­spek­ti­ve der Kin­der sowie die breit­ge­fä­cher­te Betrach­tung der Per­spek­ti­ven aller Ver­tre­ter­grup­pen der Verantwortungs­gemein­schaft in einem päd­ago­gi­schen Dis­kurs ein wich­ti­ges Mit­tel zur Schaf­fung glei­cher Qualitätsstandards.

In einem Pra­xis­bei­spiel ange­deu­te­te Ent­wick­lungs­po­ten­tia­le für die ver­schie­de­nen Ver­tre­ter­grup­pen haben sich in dem Plan­spiel noch­mals ver­deut­licht. So hat die Trä­ger­ver­tre­tung nicht nur die Gesamt­ver­ant­wor­tung für die Ein­rich­tung und die finan­zi­el­len Ent­schei­dun­gen, son­dern trägt auch Sor­ge dafür, dass in der Sit­zung alle Stim­men gehört wer­den. Idea­ler­wei­se unter­stützt das auf Vor­schlag der Eltern­ver­tre­tung gewähl­te stell­ver­tre­ten­de vor­sit­zen­de Mit­glied in einer Tan­dem­mo­de­ra­ti­on bei die­ser her­aus­for­dern­den Rol­le. Beson­ders deut­lich wur­den die Rele­vanz der Prä­senz­sit­zung für die Ein­bin­dung aller Ver­tre­ter­grup­pen sowie eine adäqua­te Vor­be­rei­tungs­pha­se inner­halb der Ver­tre­ter­grup­pen für eine recht­lich bin­den­de Beschlussfassung.

Der Kita-Bei­rat muss sich als neu­es Gre­mi­um eta­blie­ren, dies ist für alle Ver­tre­ter­grup­pen ein Lern­pro­zess. Sich in der jewei­li­gen Rol­le ein­zu­fin­den, und sich ins­be­son­de­re als Kita-Lei­tung oder Fach­kraft für die Kin­der­per­spek­ti­ve (FaKiB) von der all­täg­li­chen Funk­ti­on als päd­ago­gi­sche Fach­kraft abzu­gren­zen, erfor­dert Übung. Die Durch­füh­rung von mehr als einer Kita-Bei­rats­sit­zung im Jahr kann daher dazu bei­tra­gen, Selbst­ver­trau­en zu gewin­nen und eine regel­mä­ßi­ge, offe­ne und wohl­wol­len­de Dis­kus­si­ons­kul­tur zum Woh­le der Kin­der zu festigen.

LEA FORDERT SONDERGIPFEL GEGEN DEN KITA-FACHKRÄFTEMANGELf

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss der Kitas in RLP (LEA) for­dert die Lan­des­re­gie­rung auf, unver­züg­lich einen Son­der­gip­fel der Kita-Fach­ver­bän­de ein­zu­be­ru­fen, um eine Stra­te­gie gegen den sich immer wei­ter ver­schär­fen­den Fach­kräf­te­man­gel in den Kitas zu ent­wi­ckeln. „Die Situa­ti­on ist dra­ma­tisch und sie wird von Tag zu Tag schlim­mer. Wenn wir jetzt nicht schnell han­deln, bahnt sich eine Betreu­ungs­ka­ta­stro­phe an“, so LEA-Vor­sit­zen­der Andre­as Win­hel­ler nach der Dele­gier­ten­ver­samm­lung des LEA Ende letz­ter Woche.

Am Don­ners­tag, den 28. April 2022 haben die über 50 Dele­gier­ten der Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se ein­stim­mig das Posi­ti­ons­pa­pier „Gemein­sam gegen den Fach­kräf­te­man­gel“ beschlos­sen. In die­sem Papier (hier als PDF-Datei zum Down­load) wird die dra­ma­ti­sche Lage offen und ehr­lich beschrie­ben und ein Kon­zept für eine Lösungs­stra­te­gie dargestellt.

Die Pres­se­mit­tei­lung des LEA zu die­sem The­ma fin­den Sie hier als PDF-Datei zum Download.

CORONA-UPDATE

Mit dem Rund­schrei­ben Nr. 21/2022 teilt das Lan­des­ju­gend­amt Neue­rung zu fol­gen­den The­men mit:

Mas­ken­pflicht
Die vom Land ange­ord­ne­te Mas­ken­pflicht in der Bring- und Hol­si­tua­ti­on ent­fällt ab 3. April.
Dar­über hin­aus kön­nen die Trä­ger prü­fen, ob und gege­be­nen­falls für wel­che
Kon­stel­la­tio­nen sie bei­spiels­wei­se für Exter­ne über ihr Haus­recht eine Mas­ken­pflicht regeln wol­len.
Hin­weis: Hygie­ne­maß­nah­men, die die Betreu­ung über die Lan­des­re­ge­lung hin­aus ein­schrän­ken, dür­fen nicht mit dem Haus­recht begrün­det werden!

Test­pflich­ten
Für alle unge­impf­ten und nicht gene­se­nen Jugend­li­chen und Erwach­se­nen, die sich über die Bring- und Hol­si­tua­ti­on hin­aus in den Innen­räu­men der Kita auf­hal­ten, galt noch bis ein­schließ­lich 2. April 2022 auf Grund­la­ge der Coro­na-Bekämp­fungs­ver­ord­nung, dass sie ent­we­der einen aktu­el­len Test­nach­weis erbrin­gen oder durch­gän­gig eine Mas­ke tra­gen muss­ten. Das galt neben dem Per­so­nal auch für Sie als Eltern oder sons­ti­ge Erzie­hungs­be­rech­tig­te, wenn Sie Ihr Kind bei­spiels­wei­se bei der Ein­ge­wöh­nung beglei­ten. Die­se Nach­weis — oder Mas­ken­pflicht ent­fällt seit dem 3. April 2022 sowohl für das Per­so­nal als auch für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Kita.
Die Tests auf­grund eines Infek­ti­ons­falls in der Kita sind wei­ter­hin erforderlich.

Abson­de­rungs­pflicht
Grund­sätz­lich müs­sen sich Min­der­jäh­ri­ge, die als Haus­stands­an­ge­hö­ri­ge oder enge Kon­takt­per­so­nen ein­zu­stu­fen sind, nicht mehr in Abson­de­rung bege­ben. Die­se Rege­lung gilt aber nur für Kin­der, die nicht selbst infi­ziert sind. Für Kon­tak­te in der Kita blei­ben die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen bestehen: Tritt ein Fall in der Kita auf, müs­sen alle Kin­der der Betreu­ungs­ko­hor­te in 10-tägi­ge Abson­de­rung, kön­nen sich aber bereits am ers­ten Tag nach dem letz­ten Kon­takt “frei­tes­ten”.

Fes­te Kohor­ten mit ggf. Ein­schrän­kung Betreu­ungs­an­ge­bot
Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zei­ten sol­len nicht mehr statt­fin­den. Von der Kon­zep­ti­on abwei­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, die der Kon­takt­re­du­zie­rung die­nen, kön­nen auf­ge­ho­ben wer­den. Dabei kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche und päd­ago­gi­sche Her­aus­for­de­run­gen auf­tre­ten. Man­che Kin­der ken­nen viel­leicht noch gar kei­ne offe­nen Kon­zep­te und müs­sen behut­sam an die­se gewöhnt wer­den. Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis, wenn mit Rück­sicht auf die Kin­der die Über­gangs­zeit ggf. etwas län­ger dau­ern sollte.

Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zei­ten im Rah­men des Maß­nah­men­plans bei Per­so­nal­aus­fäl­len sind unab­hän­gig von pan­de­mie­be­ding­ten Rege­lun­gen und wei­ter­hin zuläs­sig und zu berücksichtigen.

Durch­füh­rung von Eltern­ver­samm­lun­gen und Eltern­aus­schuss­wah­len
Sämt­li­che Test­pflich­ten im Bereich der Eltern­ver­samm­lun­gen ent­fal­len. Eltern­ver­samm­lun­gen und Eltern­aus­schuss­wah­len sind damit ohne coro­nabe­ding­te Ein­schrän­kun­gen mög­lich. Auch eine lan­des­sei­tig ange­ord­ne­te Mas­ken­pflicht oder „3G-Rege­lung“ gibt es hier nicht.

Test­mög­lich­kei­ten
Die Test­mög­lich­kei­ten im Rah­men des „Tes­tens für Alle“ blei­ben über den 31.
März 2022 hin­aus bestehen und kön­nen ent­spre­chend genutzt werden.

Kin­der­ta­ges­pfle­ge
Die unter Absatz 1 bis 3 und 6 genann­ten Punk­te gel­ten ana­log auch für die Kindertagespflege.

Das Rund­schrei­ben des LSJV fin­den Sie unter fol­gen­dem Link:

Rund­schrei­ben des LSJV zu (LJA Nr. /2020) (rlp.de)


ZUSÄTZLICHE INFORMATION AUS DEM RUNDSCHREIBEN NR 20/2022 DES LSJV

Im Rund­schrei­ben 20/2022 an die Trä­ger und Beschäf­tig­ten
von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen teilt das LSJV fol­gen­des mit:

Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KiTaG­AVO
Seit 16. März 2020 darf die Maxi­mal­zeit zum Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung über­schrit­ten wer­den. Auf Grund der an vie­len Stel­len wei­ter­hin her­aus­for­dern­den Situa­ti­on in den Ein­rich­tun­gen hat das Minis­te­ri­um für Bil­dung ent­schie­den, die Aus­set­zung der „Maxi­mal­zeit­re­ge­lung“ zum Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten (vgl. zuletzt in § 14 Abs. 4 der 32. Coro­na-Bekämp­fungs­VO) über den 2. April 2022 hin­aus wei­ter umzu­set­zen.
Die Aus­set­zung wird im Vor­griff auf die ent­spre­chen­de Ände­rung der KiTaG­AVO naht­los bis zum Ablauf des 31. März 2023 weitergeführt.

Das ent­spre­chen­de Rund­schrei­ben fin­den Sie unter fol­gen­dem Link:

Rund­schrei­ben des LSJV zu (LJA Nr. /2020) (rlp.de)