Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Mit dem Rund­schrei­ben 54/2023 teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass über­gangs­wei­se die Bele­gung von U2-Plät­zen durch Kin­der über 2 Jah­ren ermög­licht wird.

Grund­sätz­lich gilt:

  • Es gibt in einer Kita U2- (Kin­der unter zwei Jah­re) und Ü2- (Kin­der über zwei Jah­re) Plät­ze. Die­se sind unter­schied­lich personalisiert.
  • Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant wer­den, dass recht­zei­tig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an sei­nem zwei­ten Geburts­tag auf einen Ü2-Platz wech­seln kann.
  • Der ent­spre­chen­de Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganz­jäh­rig belegt und kann auch nicht ander­wei­tig belegt wer­den. Dem­entspre­chend sind auch die U2-Plät­ze nicht ganz­jäh­rig belegt. Bei­de Plät­ze wer­den aber für das kom­plet­te Jahr voll mit Per­so­nal aus­ge­stat­tet (gut für Kin­der und Kita-Per­so­nal, nach­tei­lig für die Kostenträger)
  • Pro­blem­la­ge: Über­all dort, wo bis­her nicht bedarfs­ge­recht geplant wur­de ODER wo die Umset­zung eines eigent­lich pas­sen­den Bedarfs­plans nicht recht­zei­tig erfolgt ist (zb. durch schlep­pen­den Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plät­ze. Dies hat oft auch den Weg­fall von U2-Plät­zen zufolge.

Alle wei­te­ren erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sind direkt dem Rund­schrei­ben zu entnehmen.

Wir als Eltern­ver­tre­tung begrü­ßen die­se Anpas­sung und erhof­fen uns einen posi­ti­ven Effekt auf den bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau der Kita-Plätze!

Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Dür­fen Kin­der allei­ne auf dem Außen­ge­län­de spie­len? Darf eine Ver­tre­tungs­kraft eine Grup­pe beauf­sich­ti­gen? Und muss wäh­rend der Mit­tags­ru­he stets eine Per­son im Raum bei den Kin­dern sein? Die­se und vie­le wei­te­re Fra­gen stel­len sich Trä­gern, Lei­tungs- und Fach­kräf­ten im Kita-All­tag. Das Infor­ma­ti­ons­pa­pier „Auf­sicht in Kitas: Päd­ago­gi­scher Auf­trag und Auf­sichts­pflicht – ein Kon­flikt?“ nimmt die­se Situa­tio­nen in den Blick und unter­stützt so die Beteiligten.

„Unser Papier soll in der Pra­xis eine bes­se­re Ori­en­tie­rung und Sicher­heit schaf­fen, denn die brau­chen die Kita­teams für eine gute Arbeit im All­tag“, so Bil­dungs­mi­nis­te­rin Dr. Ste­fa­nie Hubig. Das Papier wur­de gemein­sam mit der Unfall­kas­se Rhein­land-Pfalz und dem Lan­des­amt für Sozia­les, Jugend und Ver­sor­gung erstellt. Es behan­delt grund­sätz­li­che Fra­gen zum Per­so­nal­ein­satz, zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und zu haf­tungs­recht­li­chen Kon­se­quen­zen. Gera­de in Zei­ten, in denen es zuneh­mend schwie­ri­ger wer­de, gut aus­ge­bil­de­te Fach­kräf­te in aus­rei­chen­der Zahl zu fin­den, tau­chen die­se Fra­gen häu­fi­ger auf. „Dort, wo die Fach­kräf­te nicht zur Ver­fü­gung ste­hen, ist es für uns zen­tral, mit Ver­tre­tungs­kräf­ten zu arbei­ten. Sie kön­nen dabei hel­fen, das Bildungs‑, Erzie­hungs- und Betreu­ungs­an­ge­bot zu sichern und das päd­ago­gi­sche Fach­per­so­nal zu ent­las­ten. Weil wir wis­sen, dass dies nicht ein­fach ist, unter­stüt­zen wir unse­re Kita-Land­schaft best­mög­lich. Ein Bau­stein hier­für ist auch das Papier“, sag­te die Ministerin. 

Wei­ter­le­sen

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Seit dem Kita-Zukunfts­ge­setz müs­sen Mit­ar­bei­ten­de von Kin­der­ta­ges­stät­ten ohne päd­ago­gi­sche Aus-bil­dung eine ent­spre­chen­de Basis­qua­li­fi­zie­rung nach­wei­sen. Zu den ers­ten Anbie­tern die­ser Maß­nah­me in Rhein­land-Pfalz gehö­ren die Koope­ra­ti­ons­part­ner Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le Süd­li­che Wein­stra­ße. Die neun Absol­ven­tin­nen des im Febru­ar 2022 gestar­te­ten Lehr­gangs konn­ten kürz­lich die Abschluss­zer­ti­fi­ka­te entgegennehmen.

Das Kita-Zukunfts­ge­setz – in Kraft getre­ten im Juli 2021 – ermög­licht den Ein­satz von Quer­ein­stei­ge­rin­nen und Quer­ein­stei­gern als soge­nann­te pro­fi­ler­gän­zen­de Kräf­te. Men­schen mit einer abge­schlos­se­nen, kita-frem­den Berufs­aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung kön­nen so zur Unter­stüt­zung des Kita-Per­so­nals ein­ge­stellt wer­den. Vor­aus­set­zung ist der Nach­weis einer päd­ago­gi­schen Basis­qua­li­fi­zie­rung, um Grund­la­gen­wis­sen für die früh­kind­li­che Betreu­ungs­ar­beit zu erhalten.

In 160 Unter­richts­ein­hei­ten set­zen sich die Teil­neh­men­den des von den Koope­ra­ti­ons­part­nern Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le SÜW ange­bo­te­nen Lehr­gangs mit The­men wie Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gie, Beob­ach­tungs­ver­fah­ren, recht­li­che Grund­la­gen und Umgang mit her­aus­for­dern­dem Ver­hal­ten von Kin­dern aus­ein­an­der. „In dem Lehr­gang behan­deln wir ähn­li­che The­men wie im Cur­ri­cu­lum der Erzie­her­aus­bil­dung vor­ge­se­hen, das The­men­feld ist also durch­aus anspruchs­voll“, so Diplom-Päd­ago­gin Hei­di Gadin­ger-Moser, die das Kon­zept geschrie­ben und den Lehr­gang gelei­tet hat. Die neue Fach­kräf­te­ver­ord­nung des Kita-Zukunfts­ge­set­zes sieht vor, dass die­se
pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te mit ihrer ursprüng­li­chen Berufs­aus­bil­dung das Pro­fil der Kita unter­stüt­zen. Die Absol­ven­tin­nen des nun been­de­ten Kur­ses kön­nen unter­schied­li­che Berufs­pro­fi­le wie Archi­tek­tin, Kran­ken­schwes­ter, Ergo­the­ra­peu­tin oder Che­mi­ke­rin vor­wei­sen. Die meis­ten bli­cken zudem auf meh­re­re Jah­re Berufs­er­fah­rung in den Kitas zurück. „Die Teil­neh­me­rin­nen brin­gen durch ihre Berufs­aus­bil­dung viel Erfah­rung mit und kön­nen so eine ech­te Berei­che­rung für die Kita sein“, ist Gadin­ger-Moser überzeugt.

„Dass Sie neben dem anspruchs­vol­len Kita-All­tag den Wil­len hat­ten, den Lehr­gang zu absol­vie­ren, um sich qua­li­fi­ziert in den Kita-All­tag ein­zu­brin­gen, ist Ihnen hoch anzu­rech­nen“, lob­te der Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern die Teil­neh­me­rin­nen. Es sei bedau­er­lich, dass es nach nahe­zu zwei Jah­ren seit Inkraft­tre­ten des Kita-Zukunfts­ge­set­zes immer noch Pro­ble­me bei der Ein­grup­pie­rung und Ver­gü­tung von Fach­kräf­ten gebe, so Kern. Um eine Klä­rung errei­chen zu kön­nen, sicher­te er Unter­stüt­zung zu. Der Sach­ver­halt soll über den Land­kreis­tag beim zustän­di­gen Minis­te­ri­um zur Spra­che gebracht werden.

Posi­tiv bewer­ten alle Betei­lig­ten die Zusam­men­ar­beit zwi­schen der vhs Neu­stadt an der Wein­stra­ße und der kvhs Süd­li­che Wein­stra­ße, wes­halb auch der neue Lehr­gang ab Okto­ber 2023 in Koope­ra­ti­on statt­fin­den wird

Der KEA SÜW begrüßt die­ses Enga­ge­ment und appel­liert an alle Trä­ger, auch das Instru­ment der “pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te” im Kampf gegen den Fach­kräf­te­man­gel einzusetzen!