NEUWAHLEN DES LANDESELTERNAUSSCHUSSES RHEINLAND-PFALZ

Wahl

Einladung zur Vollversammlung des Landeselternausschusses nach den Vor-schriften des § 13 KiTaG i. V. m. §§ 13 ff. der Landesverordnung über die Eltern-mitwirkung in Tageseinrichtungen der Kinderbetreuung (KiTaGEMLVO) mit Wahlen des neuen Vorstands des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz und an-schließender Konstituierung des Vorstands

Das Lan­des­amt für Sozia­les, Jugend und Ver­sor­gung (LSJV) lädt zur Voll­ver­samm­lung des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses in Rhein­land-Pfalz nach den Vor­schrif­ten des § 13 Abs. 3 KiTaG i. V. m. §§ 13 ff. KiTa­GEMLVO mit anschlie­ßen­der Wahl des neu­en Vor­stands des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses Rhein­land-Pfalz herz­lich einladen.

Die Sit­zung fin­det statt am Frei­tag, den 31. Janu­ar 2025, im Lan­des­amt für Sozia­les, Jugend und Ver­sor­gung, Rhein­al­lee 97–101, 55118 Mainz, EG, Raum 006.

Beginn der Sit­zung ist um 17.00 Uhr, der Ein­lass ist ab 16.00 Uhr möglich.

Park­mög­lich­kei­ten ste­hen in den umlie­gen­den Park­häu­sern, z. B. Park­haus Rhein­al­lee III (bei Rewe, https://www.parken-in-mainz.de/de/parkhaeuser-tarife/park-haus-rheinallee-iii) zur Verfügung.

Als vor­läu­fi­ge Tages­ord­nung ist vorgesehen:

  1. Begrü­ßung
    Iris Egger-Otholt, Lei­te­rin der Abtei­lung Lan­des­ju­gend­amt, Lan­des­amt für Sozia­les, Jugend und Versorgung
  2. Gruß­wort
    Minis­te­rin für Bil­dung des Lan­des Rhein­land-Pfalz, Frau Dr. Ste­fa­nie Hubig
  3. Gruß­wort
    Ehren­vor­sit­zen­der des LEA, Herr Andre­as Winheller
  4. Beschluss über die Tagesordnung
  5. Infor­ma­ti­on über die gesetz­li­chen Auf­ga­ben des LEA
    Doris Michell, Lei­te­rin des Refe­ra­tes Kin­der­ta­ges­stät­ten, Lan­des­amt für Sozia­les, Jugend und Versorgung
  6. Bericht­erstat­tung des LEA-Vorstands
  7. Anträ­ge der LEA-Delegierten
  8. Ver­ab­schie­dung des LEA-Vorstands
  9. Wahl des Vor­stands des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses 2025
  10. Ver­schie­de­nes
  11. Kon­sti­tu­ie­rung des Vor­stands des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses 2025

Wer an der Voll­ver­samm­lung teil­neh­men möch­te, wird um Anmel­dung und Mit­tei­lung sei­ner Tele­fon­num­mer und Mail­adres­se und der Anga­be, in wel­cher Funk­ti­on die Teil­nah­me erfolgt, gebeten.

  • als Dele­gier­te oder Delegierter,
  • als Mit­glied eines Vor­stan­des eines Kreis- oder Stadtelternausschusses
  • als Eltern i. S. d. § 2 Abs. 3 KiTaG (= Eltern und sons­ti­ge Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­te), wenn Sie für die Wahl zum Vor­stand kan­di­die­ren möchten,
  • als inter­es­sier­te Eltern

Anmel­dung per Mail unter: Kita-MZ (LSJV Mainz) Kita-MZ@lsjv.rlp.de .

Nen­nen Sie im Betreff bit­te das Stich­wort: LEA 2025.

NEU: WHATS-APP KANAL DES KEA SÜW

Infor­ma­tio­nen rund um die The­men Eltern­mit­wir­kung und Kita ver­tei­len wir regel­mä­ßig über unse­ren News­let­ter und auf unse­rer Home­page. Für Nut­zer des Signal-Mes­sen­gers besteht auch die Mög­lich­keit, der Chat-Grup­pe “KEA Netz­werk SÜW” bei­zu­tre­ten, wo auch in kür­ze­ren Inter­val­len aktu­el­le Infor­ma­tio­nen, Links oder inter­es­san­te Pres­se­ar­ti­kel geteilt werden.

Aus Daten­schutz­grün­den kön­nen wir eine sol­che Chat-Grup­pe lei­der nicht über den deut­lich wei­ter ver­brei­te­ten Mes­sen­ger Whats-App anbie­ten. Wir haben jedoch eine Mög­lich­keit gefun­den, euch den­noch über Whats-App die neu­es­ten Infor­ma­tio­nen über­mit­teln zu kön­nen: Den Whats-App-Kanal.

Im Gegen­satz zu einer Chat­grup­pe ist ein Whats-App-Kanal uni­di­rek­tio­nal. Das bedeu­tet, dass nur wir als Admi­nis­tra­tor Bei­trä­ge erstel­len kön­nen. Die Abon­nen­ten des Kanals sind nur lesen­de Teil­neh­mer. Außer­dem ist für nie­man­den ersicht­lich (auch für uns als Admi­nis­tra­tor nicht), wer den Kanal abon­niert hat. Der dazu erfor­der­li­che Whats-App-Busi­ness-Account des KEA SÜW wird daten­schutz­kon­form auf einem sepa­ra­ten End­ge­rät administriert. 

Somit haben wir auch für Eltern, die Signal nicht instal­lie­ren oder Mit­glied einer Chat-Grup­pe sein wol­len, eine Mög­lich­keit geschaf­fen, aktu­el­le Infos direkt auf ihr Smart­phone zu erhalten.

BEDARFSMELDUNGEN — HINWEISE FÜR ELTERN

Wie jedes Jahr im Novem­ber beginnt die Zeit der Bedarfs­pla­nung für das kom­men­de Kita-Jahr. Hier­zu wer­den im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße alle Eltern mit einem oder meh­re­ren Kin­dern in einer Kita zu ihrem vor­aus­sicht­li­chen Betreu­ungs­be­darf für den Zeit­raum von Som­mer 2025 bis Som­mer 2026 befragt. Die Eltern kön­nen bei die­ser Abfra­ge ihre gewünsch­ten Betreu­ungs­zei­ten ange­ben und somit auch Ein­fluss dar­auf neh­men, wie gut sich das Betreu­ungs­an­ge­bot mit den Bedürf­nis­sen der Fami­li­en deckt.

Die­se soge­nann­ten “Bedarfs­mel­dun­gen” bil­den die Grund­la­ge für die Pla­nung des Kita-Ange­bots hin­sicht­lich Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze, Betreu­ungs­dau­er, Öff­nungs­zei­ten der Kita und somit auch für die Personalausstattung. 

Lei­der sind nicht alle Eltern aus­rei­chend dar­über infor­miert, wie die Kita-Bedarfs­pla­nung funk­tio­niert, wel­che Aus­wir­kun­gen ihre Bedarfs­mel­dun­gen haben kön­nen und wie sie aus­ge­füllt wer­den sollten.

Aus die­sem Grund haben wir den Pro­zess der Bedarfs­pla­nung, wie er im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße vom Jugend­amt durch­ge­führt wird, dar­ge­stellt. Für Eltern erge­ben sich dar­aus wich­ti­ge Hin­wei­se für das Aus­fül­len ihrer Bedarfsmeldungen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung!