ZU WENIGE PLÄTZE, KAUM BAUFORTSCHRITT, HÄUFIG NOTBETREUUNG, FACHKRÄFTE UNZUFRIEDEN

Mit insgesamt 861 Teilnehmern erfuhr die Umfrage des Kreiselternausschusses Südliche Weinstraße (KEA SÜW) zum aktuellen Stimmungsbild in den Kitas des Landkreises einen erfreulich hohen Zuspruch. Weniger erfreulich fallen allerdings die Ergebnisse zum Teil aus. Über die Hälfte der Eltern sowie mehr als ein Fünftel der Kita-Fachkräfte wissen nicht, ob es einen Maßnahmenplan in ihrer Einrichtung gibt oder kennen dessen Inhalte nicht. Der Maßnahmenplan regelt, wie und in welchem Umfang bei Personalausfall pädagogische Angebote ausfallen oder Betreuungszeiten reduziert werden müssen und kommt aktuell sehr häufig zum Tragen: Ungefähr 60 % der teilnehmenden Fachkräfte und Kita-Leitungen geben an, dass regelmäßig pädagogische Angebote ausfallen müssen. Spitzenreiter bei den Betreuungseinschränkungen sind die Einrichtungen der katholischen Kirche. Fast die Hälfte der Teilnehmer gibt an, dass es dort regelmäßig oder ständig zur Reduzierung der Öffnungszeit oder zur Notbetreuung kommt. In den meisten Fällen werden den Eltern diese Einschränkungen erst am Tag davor oder sogar erst morgens an der Kita-Tür mitgeteilt.

Deutlich erkennbar zeigt die Umfrageauswertung den Zusammenhang zwischen diesen sehr kurzfristigen Einschränkungen der Betreuungszeit und der Verfügbarkeit von Vertretungskräften. „Uns überrascht, dass Fachkräfte evangelischer Kitas 6-mal häufiger als ihre katholischen Kolleginnen mit „Ja“ auf die Frage antworten, ob ihnen ausreichend Vertretungskräfte zur Verfügung stehen“, bemerkt Christian Strecker, Vorsitzender des KEA SÜW. „Wir hätten erwartet, dass sich der Fachkräftemangel überall gleichermaßen auswirkt. Den Umfrageergebnissen und Kommentaren zufolge gibt es aber offensichtlich deutliche Unterschiede bei der Attraktivität als Arbeitgeber bei den Trägern.“

Der zu geringe Personalschlüssel und der Wegfall der Personalanteile für 2-jährige Kinder (U3) werden in den Kommentaren der Umfrage häufig bemängelt. Die Personalzuschläge für U3-Kinder sind allerdings nicht einfach weggefallen, sie wurden vielmehr mit den Anteilen Über-3-Jähriger (Ü3) zu einem „Durchschnittswert“ verrechnet. „Dieser Durchschnittswert mag zu gering ausfallen. Die Evaluation des Personalschlüssels dürfte aber sehr schwerfallen, solange Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – angemessen kompensiert werden und die Kita-Teams permanent unterbesetzt arbeiten“, führt Strecker weiter aus.

Ebenfalls erschreckend gering fiel der Anteil der Teilnehmer aus, die das Platzangebot als ausreichend empfinden. Lediglich 12 % gaben an, ihre Kita verfüge über ausreichend Betreuungsplätze. Laut aktueller Bertelsmann-Studie ist die Lage im Bereich der Unter-3-jährigen hier besonders gravierend. Für den Landkreis SÜW wurde demzufolge ermittelt, dass für jedes dritte Kind mit Betreuungsbedarf kein Kita-Platz vorhanden wäre.

Hinzukommend zeigt sich das Voranschreiten der Kita-Erweiterungen oder Neubauten als sehr träge. In 89 % der abgegebenen Antworten wird der Baufortschritt mit „langsam“ bis hin zu völligem Stillstand bewertet.

Beim Betreuungsangebot zeigt sich zudem ein weiteres Defizit: Die angebotenen Betreuungszeiten sind für fast die Hälfte der teilnehmenden Eltern nicht ausreichend. Die Lücke in der Betreuung schließen fast ausschließlich Familie oder Freunde. Dieser Wert überrascht in negativer Hinsicht, gaben doch bei einer KEA-Umfrage 2022 „lediglich“ ein Viertel der Eltern an, kein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot erhalten zu haben.

Die Umfrageergebnisse in Bezug auf die allgemeine Zufriedenheit der Fachkräfte decken sich im Wesentlichen mit den Erkenntnissen der kürzlich veröffentlichten Studie des Kita-Fachkräfteverbands RLP. Die Rahmenbedingungen führen in den Einrichtungen zu hoher Arbeitsbelastung und Frustration. Durch die sehr umfangreiche Analyse des Fachkräfteverbands wurde nun auch transparent, wo im Detail die Überlastung begründet ist. Wenige dieser Umstände sind jedoch direkte Folgen des neuen Kita-Gesetzes, auch wenn der Titel der Studie das vermuten lässt.

„Es liegt auch in der Hand der Verantwortlichen vor Ort, wie sich die Situation in den Kitas weiterentwickelt. Das neue Gesetz lässt an vielen Stellen großen Handlungsspielraum zu. Jetzt gilt es, diesen im Sinne der Fachkräfte und der Kinder zu nutzen. Wenn bestehende Möglichkeiten weiterhin brachliegen bleiben, wird sich die Situation zunehmend verschlechtern!“, fällt das Fazit des KEA-Vorsitzenden aus.

Hier finden Sie die detaillierten Ergebnisse der Umfrage:

ELTERN MÜSSEN LEIDER DRAUSSEN BLEIBEN!

Diesen Satz hören Eltern mancherorts, wenn sie die Kita ihrer Kinder betreten wollen. Der Landeselternausschuss teilt in einem mit dem Bildungsministerium und dem Landesjugendamt abgestimmten Schreiben nun mit, dass es nicht legal ist, den Eltern grundsätzlich den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verwehren!

Was steckt dahinter?
Während der Corona-Pandemie wurde in vielen Kindertagesstätten die Regelung eingeführt, dass die Eltern beim Holen und Bringen der Kinder nicht in die Einrichtung dürfen. Aus Gründen des Infektionsschutzes mussten die Kinder mit Sack und Pack an der Tür abgegeben werden. Am Nachmittag durfte man dann sein Kind inklusive, hoffentlich vollständigem Gepäck (es fehlte nicht selten Matschhose, Trinkflasche oder das Lieblingskuscheltier), wieder abholen.
Diese Regelung fand neben Kritikern auch viele Anhänger unter den Eltern. Manche Eltern empfanden es als positiv, die Kinder morgens zuhause einmal einpacken und dann nicht ein paar Minuten später in der Kita wieder auspacken zu müssen. Viele Eltern berichteten auch, dass den Kindern der Abschied auf diese Art einfacher fiele. Andererseits fehlt durch dieses Vorgehen jeglicher Einblick in die Umgebung, in der das Kind einen großen Teil seines Tages verbringt. Der obligatorische Blick in die Kiste mit den Ersatzkleidern oder die Windelbox ist so ebenfalls nicht möglich. Ein kurzes Gespräch zwischendurch mit jemandem vom Team, wie denn der Tag so war und ob es Probleme gab, wird hierdurch ebenfalls deutlich erschwert.

Für das Kita-Personal bedeutet dies einen enormen Mehraufwand, muss doch in der Hol- und Bringzeit immer jemand an der Tür auf die Kinder warten, diese dann umziehen und Utensilien wie Frühstücksbox und Trinkflasche versorgen. In dieser Zeit fehlen die Erzieherinnen dann natürlich auch in den Gruppen. Dennoch überwiegen mancherorts die Vorteile für das Personal, sodass diese Regelung beibehalten wurde. Wo sich Eltern darüber beschweren, wird mit dem Hausrecht argumentiert und im Härtefall mit Kündigung des Betreuungsvertrages gedroht. Man könne sich ja eine Einrichtung suchen, in der einem die Konzeption mehr zusagt.

Landeselternausschuss, Bildungsministerium und Landesjugendamt haben hierzu eine klare, gemeinsame Aussage:

Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht der Einrichtung in der Hol- und
Bringsituation. Dieses Recht der Eltern muss die Regel sein und darf nicht nur auf Einfordern gewährt werden
!

Eine pauschale einrichtungsweite und dauerhafte alternative Lösung (z. B. Abgabe des
Kindes im Windfang oder am Gartenzaun) ist gegen den Willen auch einzelner Eltern
grundsätzlich nicht zulässig,

Begründet ist dies u.a. durch den fachlichen Stand der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, wo die Übergabesituation als wesentlicher Bestandteil einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft definiert ist.

Eltern, denen der Zutritt zur Kita dennoch verwehrt wird, sollten zunächst mit Elternausschuss, Leitung und Träger ins Gespräch gehen. Hierzu darf gerne auch das Schreiben den Landeselternausschusses als Argument mitgenommen werden. Führen die Gespräche nicht zu einer gemeinsamen Lösung, stehen die zugehörigen KEA´s / StEA´s und auch der LEA als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollten Eltern von ihrem Beschwerderecht beim Landesjugendamt Gebrauch machen.

Hier finden Sie das benannte Schreiben:

Vollversammlung des Kreiselternausschusses zur Wahl des Vorstandes für 2023 – 2025

Wahl

Die Vollversammlung des Kreiselternausschusses SÜW (KEA SÜW) besteht aus jeweils 2 Delegierten der 76 Kindertagesstätten im Landkreis sowie dem Vorstand und wird im Wahljahr durch das Jugendamt einberufen. Die Veranstaltung findet statt am

14. Dezember 2023

Uhrzeit: 19:00 Uhr

Ort: „Casino“ der Kreisverwaltung SÜW

An der Kreuzmühle 2

76829 Landau

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl des Vorstandes außerdem die Wahl von zwei Delegierten sowie zwei Ersatz-Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Es wird ebenfalls die Möglichkeit zur Aussprache und für Anträge der KEA-Delegierten geben sowie der Tätigkeitsbericht des aktuellen Vorstandes vorgestellt.

In den Vorstand des Kreiselternausschusses sind alle Eltern wählbar, die ein Kind unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk des Jugendamtes Südliche Weinstraße haben („passives Wahlrecht“).

Zum LEA-Delegierten kann gewählt werden, wessen Kind eine Tageseinrichtung besucht (Kita oder Hort). Weder für eine Tätigkeit im KEA-Vorstand noch für die Tätigkeit als Delegierter im Landeselternausschuss ist eine Mitgliedschaft im Elternausschuss oder Kreiselternausschuss vorausgesetzt.

Abwesende sind wählbar, wenn sie ihre Kandidatur zuvor schriftlich gegenüber dem Jugendamt erklärt haben (jugendamt@suedliche-weinstrasse.de).

Wer Interesse an der Mitwirkung im Vorstand des KEA SÜW oder Rückfragen zur Veranstaltung hat, kann sich jederzeit per E-Mail an post@keasuew.de wenden.

Das aktive Wahlrecht üben die auf örtlicher Kita-Ebene gewählten Delegierten bzw. Ersatzdelegierten aus.

Hier finden Sie die offizielle Einladung sowie die Tagesordnung des Landkreises SÜW