NEUE AUSBILDUNG AUCH FÜR KITAS INTERESSANT — SOZIALPÄDAGOGISCHE ASSISTENZ

Modellversuch: Praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

Im Rah­men der Fach­kräf­te­kam­pa­gne star­tet 2026 der Modell­ver­such einer drei­jäh­ri­gen, pra­xis­in­te­grier­ten Aus­bil­dung zur sozi­al­päd­ago­gi­schen Assis­ten­tin bzw. zum sozi­al­päd­ago­gi­schen Assis­ten­ten.
Absol­ven­ten die­ses Aus­bil­dungs­gang kön­nen als “Fach­kräf­te in Assis­tenz” laut Fach­kräf­te­ver­ord­nung ein­ge­setzt wer­den. Auf­bau­end auf die­ser Aus­bil­dung kann mit ver­kürz­ter Aus­bil­dungs­zeit auch der Abschluss als Erzieher/in erwor­ben werden.

Der Fokus liegt dabei klar auf der Pra­xis­ori­en­tie­rung: Die Aus­bil­dung soll direkt an den Anfor­de­run­gen des Berufs­all­tags aus­ge­rich­tet sein und die Aus­zu­bil­den­den ide­al auf ihre Tätig­keit vor­be­rei­ten. Damit ein­her­ge­hend wird ver­mut­lich auch mehr Ver­ant­wor­tung auf die Pra­xis­an­lei­ter und Pra­xis­an­lei­te­rin­nen in den Kitas zukom­men. Aus Sicht des KEA soll­te sich dies unbe­dingt auch spür­bar bei der Per­so­na­li­sie­rung aus­wir­ken.
Die im Rah­men der gesetz­li­chen Rege­lun­gen vor­ge­se­he­nen Zei­ten zur Pra­xis­an­lei­tung sind bei der pra­xis­in­te­grier­ten Aus­bil­dung zum Erzie­her / zur Erzie­he­rin bereits mehr als knapp bemes­sen, obwohl dort der Fokus der Aus­bil­dung im schu­li­schen Bereich liegt. Zudem wer­den die Aus­zu­bil­den­den zur sozi­al­päd­ago­gi­schen Assis­tenz im Durch­schnitt noch jün­ger sein, Zugangs­vor­aus­set­zung ist die Berufs­rei­fe (ehe­mals Haupt­schul­ab­schluss) oder eine ein­jäh­ri­ge Erfah­rung in einer Ein­rich­tung der Kin­der- und Jugend­hil­fe. Das bedeu­tet, die Aus­zu­bil­den­den kön­nen bereits mit 15 Jah­ren in den Beruf starten. 

Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen zum neu­en Aus­bil­dungs­be­ruf sowie eine aus­führ­li­che FAQ sind auf fol­gen­der Web­sei­te zu finden:

Modell­ver­such zu einer pra­xis­in­te­grier­ten Aus­bil­dung zur sozi­al­päd­ago­gi­schen Assistenz/zum sozi­al­päd­ago­gi­schen Assis­ten­ten mit Aus­bil­dungs­ver­trag und ‑ver­gü­tung . Kita Rheinland-Pfalz

Ausbildungsstellen finden oder eintragen

Ab sofort kön­nen Trä­ger der Kin­der- und Jugend­hil­fe im Kita-Fin­der der Fach­kräf­te­kam­pa­gne „Wer­de Erzie­he­rin oder Erzie­her“ Aus­bil­dungs­plät­ze für sozi­al­päd­ago­gi­sche Assis­ten­tin­nen und Assis­ten­ten einstellen.

Auch Inter­es­sier­te auf der Suche nach einer Aus­bil­dungs­stel­le kön­nen dort fün­dig werden.

Auch die Berufs­bil­den­de Schu­le SÜW bie­tet den schu­li­schen Teil der Aus­bil­dung an. Inter­es­sier­te kön­nen sich bereits jetzt bei der BBS anmelden!

Anmel­de­for­mu­la­re — BBS-SUEW

KITA-FINDER DES BILDUNGSMINISTERIUMS: ERWEITERUNG UM VERTRETUNGSKRÄFTE

Der Kita-Fin­der ist ein Ange­bot des Bil­dungs­mi­nis­te­ri­ums, wel­ches im Rah­men der Fach­kräf­te­kam­pa­gne “Wer­de Erzie­he­rin oder Erzie­her” die Mög­lich­keit bie­tet. freie Prak­ti­kums- oder Aus­bil­dungs­plät­ze zu ver­öf­fent­li­chen. Über eine Suche kön­nen Inter­es­sier­te vakan­te Stel­len finden. 

Der Kita-Fin­der wur­de nun um Ver­tre­tungs­kräf­te erwei­tert, sodass über die­ses Por­tal eine kos­ten­lo­se Mög­lich­keit für Ein­rich­tun­gen besteht, ihren Per­so­nal­be­darf bekannt zu machen. 

Unter fol­gen­dem Link ist der Kita-Fin­der erreichbar:

https://werde-erzieherin-oder-erzieher.rlp.de/kita-finder

VERTRETUNGSKRÄFTE SICHERN DEN BETRIEB DER KITA

Den Rechts­an­spruch auf durch­gän­gi­ge, zuver­läs­si­ge Betreu­ung sicher­stel­len, gleich­zei­tig aber auch der Für­sor­ge­pflicht für Kin­der und Per­so­nal nach­kom­men — in die­sem Kon­flikt ste­hen Kita-Trä­ger aktu­ell bei­na­he täg­lich. Um die­se Brü­cke zu schla­gen sind Ver­tre­tungs­kräf­te uner­läss­lich. Sie sichern den Betrieb einer Kita, wenn Stamm-Per­so­nal auf­grund von Urlaub, Fort­bil­dung oder Krank­heit abwe­send ist. Ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Finan­zie­rung von Ver­tre­tungs­per­so­nal bestehen vie­ler­orts gro­ße Unsi­cher­hei­ten. Oft bekom­men nach­fra­gen­de Eltern die Aus­sa­ge, Ver­tre­tungs­kräf­te sei­en ein hohes finan­zi­el­les Risi­ko für den Trä­ger. In der Fol­ge wird häu­fig lie­ber auf den Maß­nah­men­plan zurück gegrif­fen und die Kita frü­her geschlos­sen oder in den Not­be­trieb überführt.

Kom­mu­na­le Spit­zen­ver­bän­de, freie Trä­ger, Gewerk­schaf­ten, Ver­bän­de, Arbeit­ge­ber, Eltern­ver­tre­ter und vie­le wei­te­re Part­ner haben zusam­men mit dem Minis­te­ri­um ein Kom­pen­di­um erar­bei­tet, das ein gan­zes Bün­del an Maß­nah­men für die Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑Gewin­nung beinhal­tet. Aus die­sem soge­nann­ten “Akti­ons­fo­rum” ist auch eine digi­ta­le Ver­an­stal­tung­rei­he ent­stan­den, die die Ver­ant­wor­tung der Trä­ger the­ma­ti­siert. Im zwei­ten Teil die­ser Rei­he wur­de spe­zi­ell der Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten beleuchtet.

Eine Zahl aus der dazu­ge­hö­ri­gen Prä­sen­ta­ti­on (wei­ter unten als Down­load ver­füg­bar) sticht hier­bei beson­ders ins Auge: Ins­ge­samt waren zum 31.12.2023 ca, 1.163 Voll­zeit­äqui­va­len­te an Ver­tre­tungs­kräf­te im zen­tra­len Ver­wal­tungs­sys­tem des Lan­des (KiDz) erfasst. Dies umfasst sowohl päd­ago­gi­schen Per­so­nal als auch Haus­wirt­schafts­kräf­te. Setzt man die­se Zahl ins Ver­hält­nis zu den unge­fähr 2700 Kitas in Rhein­land-Pfalz, bedeu­tet dies weni­ger als eine hal­be Voll­zeit­stel­le pro Kita — also deut­lich zu wenig!

Ein kur­ze Über­sicht über die recht­li­chen Grund­la­gen und die Details der Finan­zie­rung von Ver­tre­tungs­kräf­ten gibt die Prä­sen­ta­ti­on der Ver­an­stal­tung, wel­che hier her­un­ter­ge­la­den wer­den kann

Eine auf Basis des Kom­pen­di­ums zum The­ma Fach­kräf­te­si­che­rung- und Gewin­nung ent­stan­de­ne Über­sicht über die Mög­lich­kei­ten, dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen zu wir­ken, ist hier zu finden: