FACHKRÄFTEMANGEL – KURZFRISTIGE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT


Wer sich mit dem Thema Kita beschäftigt, stößt aktuell häufig auf den Begriff „Kompendium des Aktionsforums Fachkräftesicherung und -gewinnung“ oder kurz Fachkräftekompendium“.


Doch was steckt hinter diesem sperrigen Begriff?

Mitte 2022 wurde auf dem Kita-Tag der Spitzen vereinbart, dass sich eine Arbeitsgruppe (oder Aktionsforum genannt) damit beschäftigen soll, wie man mehr Fachkräfte gewinnen und bestehende Fachkräfte in ihrem Beruf halten kann.
Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller am System beteiligter Personenkreise und Institutionen, von den Eltern bis hin zum Bildungsministerium. Somit saßen alle Verantwortungsträger des Systems „Kita“ am Tisch. In mehreren Treffen wurde eine Liste an Maßnahmen erarbeitet, die die Beteiligten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ergreifen können, um die Situation des Fachkräftemangels kurzfristig zu verbessern. Diese Maßnahmen sind alle innerhalb des aktuellen rechtlichen Rahmens umsetzbar.

Das Arbeitspapier beinhaltet alle dort erarbeiteten Maßnahmen und umfasst in der aktuellen Version 27 Seiten.

Um die Inhalte dieses Papiers den Beteiligten vor Ort (Eltern, Leitungen, Trägern) zugänglicher zu machen, haben wir die wesentlichen Kernaussagen kompakt zusammengefasst und um weitere Aspekte ergänzt.

Gerne darf die Unterlage verteilt werden!

Jetzt heißt es Ärmel hochkrempeln!

LEA freut sich über das Kompendium zur Fachkräftesicherung und -gewinnung

Am 27.09.2023 hat das Aktionsforum Fachkräftesicherung und -gewinnung eine lange Sammlung von Möglichkeiten veröffentlicht, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Seit einem guten Jahr treffen sich in diesem Forum Vertreter:innen aller Interessensgruppen des Kita-Systems, um Maßnahmen zusammen zu tragen, die als zielführend angesehen werden. Vieles wurde bereits während der Arbeitsphase weiterentwickelt und erprobt. Die Umsetzung des Kompendiums muss durch die verschiedenen Kita-Akteur:innen erfolgen, idealerweise gemeinsam und auf Augenhöhe.

„Alles, was wir hier gesammelt haben, kann schon jetzt realisiert werden,“ erläutert Karin Graeff, Vorsitzende des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz. „Wir sehen in der konsequenten Umsetzung des Kompendiums tatsächlich eine große Chance, deutliche Veränderungen in den Kitas vor Ort zu erreichen. Das System bietet zahlreiche Möglichkeiten, die allerdings noch nicht flächendeckend bekannt sind und genutzt werden. Das wird sich nun hoffentlich ändern.“

Alle Kita-Akteur:innen sind eingeladen und gefordert, sich mit den Ergebnissen des Aktionsforums auseinander zu setzen und über ihre jeweiligen Vertretungsgruppen Feedback einzubringen. „Wir haben nicht einfach nur ein Schriftstück in die Welt gesetzt, wir begleiten auch die Umsetzung in monatlichen Ergebnisschalten,“ so Gordon Amuser, stellv. Vorsitzender des LEA. „Hier haben alle Interessensgruppen die Chance, ihre Erfahrungen aus der Umsetzung, der erarbeiteten und im Kompendium festgehaltenen Maßnahmen, zu teilen und diese gegebenenfalls weiterzuentwickeln.“

„Die Aufgabe des Aktionsforums ist mit der Veröffentlichung nicht abgeschlossen, sie hat gerade erst richtig begonnen,“ stellt Graeff klar. „Natürlich streben wir auch langfristige Anpassungen und Verbesserungen im Kita-System an. Als Eltern ist es uns jedoch wichtig, dass unsere Kinder JETZT bestmögliche Bedingungen in den Kitas vorfinden.“

Konkrete Handlungsempfehlungen zur Fachkräftegewinnung finden sich im Arbeitspapier des Aktionsforums. Ein Blick hierein lohnt sich für alle Eltern, Leitungen und Träger!

Unter folgendem Link finden Sie nähere Informationen zu Aktionsforum:

Fachkräftesicherung und -gewinnung rlp.de

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Landkreis Südliche Weinstraße als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreut, erhält ab dem kommenden Jahr eine höhere Geldleistung vom Kreisjugendamt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege“ hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

In Rheinland-Pfalz gilt: Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Tageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich vorrangig an Kindertagesstätten. Ist am jeweiligen Wohnort des Kindes oder in zumutbarer Entfernung kein freier Kitaplatz vorhanden, kann das Kind in der Kindertagespflege betreut werden. Die Förderung der Kindertagespflege ist laut dem Sozialgesetzbuch eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe, die den Kindertagespflegepersonen unter anderem eine Geldleistung gewährt. Diese war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Januar 2019 erhöht worden. Wie hoch die Geldleistung für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist, kann jede Kommune selbst entscheiden. Im Landkreis ist der Betrag abhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Stunden, die ein Kind betreut wird.

Ab Januar zehn Prozent mehr
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Betrag um zehn Prozent erhöht. Darüber hinaus wird er dynamisiert. Bedeutet: Die Geldleistung wird künftig jährlich zum jeweils 1. April entsprechend der Entwicklung im „Verbraucherindex für Deutschland“ angeglichen, womit sich die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten auch auf die Geldleistungen auswirken wird. Die Mehrkosten für den Landkreis liegen ab dem kommenden Jahr bei 110.000 Euro zuzüglich der ab 2024 erfolgenden Erhöhungen gemäß dem Verbraucherindex. „Die Tagespflegepersonen leisten gerade in dieser Zeit einen wertvollen und wichtigen Beitrag bei der Betreuung von Kindern. Daher war es uns wichtig, dem Kreistag vorzuschlagen, dass sich die Geldleistung für Tagespflegepersonen an den realen Kostenentwicklungen orientieren soll, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten“, sagt der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern. Dass der Kreistag einhellig zugestimmt habe, sei für die Verantwortlichen des Jugendamts sowie für die Tagespflegepersonen gleichermaßen ein wichtiges Signal.

Eltern, die im Landkreis Tagespflege in Anspruch nehmen, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jahren – oder um ihr (älteres) Kind während Rand- und Urlaubszeiten betreut zu wissen. Aber auch aus einem anderen Grund, wie Kreisjugendamtsleiterin Hannelore Schlageter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befinden wir uns aktuell in einer Übergangsphase: Dort, wo Kita-Plätze noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann die Tagespflege eine alternative Möglichkeit zur Betreuung der Kinder sein. “

Der Kreiselternausschuss SÜW begrüßt diese Entscheidung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab – Landkreis Südliche Weinstraße (suedliche-weinstrasse.de)