EMPFEHLUNG DES LANDESJUGENDHILFEAUSSCHUSSES ZUR INKLUSIVEN ARBEIT IN KITAS

Nicht nur durch das neue Kita-Gesetz ver­än­der­te sich der Anspruch an die Kin­der­ta­ges­stät­ten hin­sicht­lich der Betreu­ung benach­tei­lig­ter Kin­der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren grund­le­gend. Die Grund­hal­tung zur Inklu­si­on ins­ge­samt ist im Wan­del, was an eini­gen sys­te­mi­schen und recht­li­chen Ver­än­de­run­gen in den letz­ten Jah­ren deut­lich erkenn­bar ist. Neben dem inklu­si­ven Anspruch des rhein­land-pfäl­zi­schen Kita-Geset­zes trat 2021 auch das Kin­der- und Jugend­stär­kungs­ge­setz — KJSG in Kraft. Hin­zu kom­men wei­te­re gesetz­li­che Vor­ga­ben, u.a. durch das Bun­des­teil­ha­be­ge­setz (BTHG), das Gesetz zur Reha­bi­li­ta­ti­on und Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen (SGB IX), das Lan­des­ge­setz zur Aus­füh­rung des Neun­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch (AGSGB IX) sowie die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on (UN-BRK).

Die gesetz­li­chen Grund­la­gen der Inklu­si­on sind also sehr viel­fäl­tig. Doch wie kön­nen die­se Anfor­de­run­gen im Kita-All­tag umge­setzt werden?

Die­se Fra­ge zu beleuch­ten war Auf­ga­be einer Arbeits­grup­pe, die im Auf­trag des Lan­des­ju­gend­hil­fe­aus­schus­ses ihre Emp­feh­lung zur inklu­si­ven Arbeit in Kin­der­ta­ges­stät­ten in Rhein­land-Pfalz ver­öf­fent­licht hat. 

Das Doku­ment betrach­tet, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Inklu­si­on in Regel-Kitas gelin­gen kann. Der Arbeits­kreis kommt zu dem Schluss, dass Inklu­si­on in regu­lä­ren Kitas nur begrenzt mög­lich ist und z.B. für schwerst mehr­fach behin­der­te Kin­der, auch trotz der Maß­ga­be, dass Kin­der­ta­ges­be­treu­ung allen Kin­dern unab­hän­gig von einer Behin­de­rung oder ihren indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten glei­che Ent­wick­lungs- und Bil­dungs­chan­cen bie­ten soll (§ 1 Abs. 2 KiTaG), die Erfor­der­nis spe­zi­ell aus­ge­stat­te­ter und inklu­si­ver Ein­rich­tun­gen wei­ter­hin besteht.
Die Vor­aus­set­zun­gen für eine gelun­ge­ne Inklu­si­on unter­glie­dert die Arbeits­grup­pe in fol­gen­de Kategorien:

  • Hal­tung der Verantwortungsgemeinschaft
  • Räum­li­che Ausstattung
  • Sach­li­che Ausstattung
  • Per­so­nal
  • Ver­net­zung
  • Kon­zep­tio­nel­le Gestaltung

Vie­le Kin­der mit beson­de­ren Bedar­fen kön­nen nach Ein­schät­zung der Arbeits­grup­pe in regu­lä­ren Kitas gut betreut wer­den. Hier­bei wird je nach Inten­si­tät des Mehr­auf­wan­des davon aus­ge­gan­gen, dass die­ser zum Teil auch durch den regu­lä­ren Per­so­nal­schlüs­sel abge­deckt sei.
Für Kin­der, deren dia­gnos­ti­zier­tem Mehr­be­darf über weni­ge Stun­den am Tag hin­aus geht, bestehen dar­über hin­aus ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, Bedin­gun­gen zu schaf­fen, die die Erfül­lung der Bedürf­nis­se aller Kin­der ermög­li­chen, z.B. durch zusätz­li­ches Per­so­nal (“I‑Kraft”). Die­se müs­sen dann durch die Ein­glie­de­rungs­hil­fe orga­ni­siert und finan­ziert werden.

Die Zustän­dig­keit für die Ein­glie­de­rungs­hil­fe für Kin­der und Jugend­li­che mit Behin­de­run­gen bis zum Alter von 18 Jah­ren wur­de im Jahr 2018 durch das AGSGB IX den Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten über­tra­gen. Dies bedeu­tet, dass die Haupt­ver­ant­wor­tung bei der Sozi­al­be­hör­de der Land­krei­se und Städ­te liegt — und somit auch die Bedarfs­pla­nungs- und Kostenverantwortung.

Je nach Ursa­che für die Ein­schrän­kung kön­nen z.B. die Trä­ger der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen oder die Trä­ger der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung leis­tungs­ver­pflich­tet sein. Hier kann zusam­men mit dem öffent­li­chen Trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe (Abtei­lung Sozia­les der Kreis­ver­wal­tung) ein Gesamt­plan­ver­fah­ren ange­strebt wer­den, um den indi­vi­du­el­len Bedarf des Kin­des abzudecken.

Inwie­fern die­se Emp­feh­lun­gen vor Ort umsetz­bar sind, hängt sicher an vie­len Fak­to­ren. Eine pau­scha­le Aus­sa­ge, ob mit­hil­fe die­ser Emp­feh­lun­gen die Inklu­si­on vor Ort ver­bes­sert wer­den kann, lässt sich sicher nicht tref­fen. Wir freu­en uns aber über jeden Erfah­rungs­be­richt aus dem Kita-All­tag. Schi­cken Sie die­sen ger­ne per Mail an post@keasuew.de

Wei­te­re Infor­ma­ti­ons­quel­len:
Inklu­si­on . Kita Rhein­land-Pfalz
IKJHG‑E | DIJUF
Bil­dung und Teil­ha­be | KV SÜW

JEDEM KIND SEINE KUNST

Im Zuge des Lan­des­pro­gramms „Jedem Kind sei­ne Kunst“ wer­den zahl­rei­che Pro­jek­te im Bereich der kul­tu­rel­len Bil­dung rea­li­siert, an denen sich auch regel­mä­ßig vie­le Kitas betei­li­gen. Die Ein­rich­tun­gen haben die Gele­gen­heit, im zwei­ten Halb­jahr 2025 ein künst­le­ri­sches Pro­jekt durch­zu­füh­ren. Inter­es­sier­te Kitas kön­nen in einer Daten­bank Künst­le­rin­nen und Künst­ler ent­de­cken, die ihre viel­fäl­ti­gen Pro­jekt­ideen vor­stel­len. Dar­un­ter sind Ange­bo­te u.a. aus den Berei­chen Bil­den­de Kunst, Thea­ter, Tanz, Lite­ra­tur Musik, Foto­gra­fie und mehr.

Die Ein­rei­chungs­frist endet am 11. April 2025. Die Hono­ra­re wer­den dabei vom Land Rhein­land-Pfalz übernommen.

Wir freu­en uns über Erfahrungsberichte! 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie die genann­te Daten­bank sind zu fin­den unter:

https://kita.rlp.de/service/presse/detail/landesprogramm-jedem-kind-seine-kunst-beginn-der-kooperationsphase-fuer-projekte-im-zweiten-halbjahr-2025

ONLINE-VERANSTALTUNG: VERLETZENDES VERHALTEN

Der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) lädt alle Eltern, Fach­kräf­te, Trä­ger und sons­ti­ge Inter­es­sier­te ein zum Online-Info­abend zum Thema:

Ver­let­zen­des Ver­hal­ten –
Merk­ma­le und Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven für Eltern

Mon­tag, 18. Novem­ber 2024
Beginn: 19:30 Uhr via Micro­soft Teams

Ver­let­zen­des Ver­hal­ten begeg­net unse­ren Kin­dern lei­der viel zu häu­fig – in der Kita, aber auch im Eltern­haus. In den über­wie­gen­den Fäl­len geschieht dies unbe­wusst. Die­ser Info-Abend soll auf­klä­ren, was man unter ver­let­zen­dem Ver­hal­ten ver­steht. Er soll Eltern dafür sen­si­bi­li­sie­ren, wie man ver­let­zen­de Ver­hal­tens­wei­sen erkennt und die­se ver­mei­det. Zudem sol­len Hand­lungs­mög­lich­kei­ten für Eltern und Fach­kräf­te auf­ge­zeigt wer­den, wenn grenz­ver­let­zen­de Situa­tio­nen in der Kita beob­ach­tet werden.

Im Anschluss besteht die Mög­lich­keit des kon­struk­ti­ven Aus­tauschs und die Klä­rung von offe­nen Fragen.