LEA räumt mit Fake-News auf

Rück­blick Online- Ver­an­stal­tung „Mythen und Legen­den der Kita-Welt“

Vor­wür­fe, Fake-News und ein­sei­ti­ge Dar­stel­lun­gen der Ver­ant­wort­lich­kei­ten geis­tern durch die Kita-Land­schaft. Die ohne Fra­ge gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen die­ser Zeit wer­den durch den Klein­krieg derer, die eigent­lich eine Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft bil­den soll­ten, noch poten­ziert. Das schürt Wut, Hoff­nungs­lo­sig­keit und Resi­gna­ti­on. Es macht die Kita-Akteu­re hand­lungs­un­fä­hig, ver­un­si­chert die Basis und legt wei­te Tei­le des Sys­tems lahm.


Um die­sem Trend ent­ge­gen­zu­wir­ken, hat­te der Lan­des­el­tern­aus­schuss der Kitas in Rhein­land-Pfalz (LEA RLP) zu einer Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung mit dem Titel „Mythen und Legen­den der Kita-Welt“ für den 25. Mai 2023 ein­ge­la­den. Rund 60 Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer waren der Ein­la­dung gefolgt, dar­un­ter auch Fach­be­ra­tun­gen sowie hoch­ran­gi­ge Ver­tre­ter des Fach­kräf­te­ver­bands und von kon­fes­sio­nel­len Träger-Organisationen.


Unter dem Mot­to „Wis­sen ist Macht – damit Du weißt, was Du machen kannst“ räum­te LEA-Vor­sit­zen­de Karin Graeff gemein­sam mit LEA-Vor­stands­kol­le­gin Dr. Julia Stock kon­se­quent und inhalt­lich fun­diert mit typi­schen Miss­ver­ständ­nis­sen und Fehl­in­for­ma­tio­nen auf. Zunächst stell­te Graeff die Auf­ga­ben, Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten und Zustän­dig­kei­ten der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft, Akteu­re und Sta­tus­grup­pen auf den unter­schied­li­chen Ebe­nen vor, denn (Zitat Graeff): „Es gibt nicht den einen Baum, den wir ankläf­fen kön­nen, damit es läuft“. 

Sodann wur­den aus­führ­lich die fol­gen­den sechs „Mythen und Legen­den“ ein­drucks­voll ent­zau­bert, die sich v.a. rund um das neue Kita­ge­setz in Rhein­land-Pfalz drehen:


1) „Es gilt eine gene­rel­le Über­gangs­frist bis 2028“.
2) „Zwei­jäh­ri­ge wer­den genau­so per­so­na­li­siert wie Sechs­jäh­ri­ge“.
3) „Es gibt kei­nen Puf­fer beim Per­so­nal­schlüs­sel“.
4) „Das Land hat die gan­zen Vor­ga­ben gemacht“.
5) „Land bestellt, was es selbst nicht bezahlt“.
6) „Das Gesetz beach­tet die Bedin­gun­gen vor Ort nicht“.


Wei­te­re ins­ge­samt 27 feh­ler­haf­te und irre­füh­ren­de Aus­sa­gen, die man im Kitaum­feld immer wie­der zu hören bekommt, wur­den wäh­rend der rund zwei­ein­halb Stun­den dau­ern­den Ver­an­stal­tung zusätz­lich kurz auf­ge­führt. Im abschlie­ßen­den Teil konn­ten die bei­den Refe­ren­tin­nen noch zahl­rei­che Fra­gen der Teil­neh­men­den ziel­füh­rend beant­wor­ten.
Letzt­lich konn­te der Info­abend durch Trans­pa­renz und Wis­sens­ver­mitt­lung dazu bei­tra­gen, jeden in die Lage zu brin­gen, sich so weit im Sys­tem zurecht­zu­fin­den, dass er sich sinn­voll ein­brin­gen kann. Denn nur gemein­sam kön­nen die Her­aus­for­de­run­gen die­ser Zeit gemeis­tert werden.

Die Prä­sen­ta­ti­on des Abends mit den ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie sich hier herunterladen:


Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen:
Der Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) RLP ist die gewähl­te gesetz­li­che Lan­des­ver­tre­tung der Eltern­aus­schüs­se der
über 2.600 rhein­land-pfäl­zi­schen Kin­der­ta­ges­stät­ten nach § 13 KiTaG RLP.
Die ehren­amt­li­chen Vor­stands­mit­glie­der Karin Graeff (Vor­sit­zen­de), Gor­don Amu­ser (stv.. Vor­sit­zen­der),
Katha­ri­na Blah­n­ik, Cor­ne­lia Koscher, Prof. Dr. Jane Lê, Anne­gret Neu­g­schwen­der, Ben­ja­min Stih­ler, Dr. Julia
Stock sowie Dr. Asif Stö­ckel-Karim (Beisitzer:innen) sind damit die Ver­tre­tung der über 200.000 rheinlandpfälzischen Kita-Eltern.
Mehr Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Home­page des LEA RLP: www.lea-rlp.d

Petitionen, Brandbriefe und sonstige Initiativen

den LEA errei­chen zuneh­mend Peti­tio­nen, Brand­brie­fe und sons­ti­ge Initia­ti­ven von Eltern­aus­schüs­sen und Fami­li­en, die sich mit Betreu­ungs­not­stän­den und Rah­men­be­din­gun­gen in den Kitas befassen.

Grund­sätz­lich begrüßt der LEA jeg­li­che Initia­ti­ve von Eltern, die sich im Kita-Sys­tem enga­gie­ren wol­len und steht auch ger­ne stets den Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­sen bera­tend zur Seite.

Aus gege­be­nem Anlass mel­det sich der LEA zu Wort, um eine sich mitt­ler­wei­le ver­fes­ti­gen­de Per­spek­ti­ve zu rela­ti­vie­ren, die die Schuld bzw. Ver­ant­wor­tung für die Situa­ti­on im Kita-Sys­tem ledig­lich bei der Lan­des­re­gie­rung oder dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um sucht. Eine sol­che Sicht­wei­se weist lei­der Lücken in der Sys­tem­kennt­nis auf und ent­lässt einen Groß­teil der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft bzw. des sozi­al­recht­li­chen Drei­ecks aus sei­ner Verantwortung.

Aus die­sem Grund möch­te der LEA auf eini­ge grund­le­gen­de Fehl­in­for­ma­tio­nen ein­ge­hen und lädt alle Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se zu einem Aus­tausch zur „Lage in den Kitas“ via Online-Mee­ting am 11. Mai 2023 ein.

Eine der grund­sätz­li­chen For­de­run­gen der Initia­ti­ven ist die Ver­bes­se­rung der Per­so­nal­aus­stat­tung bzw. der Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on. Dies ist eine berech­tig­te For­de­rung, die jedoch ganz klar unter einem zeit­li­chen Aspekt zur Ziel­er­rei­chung gese­hen wer­den muss. Das Kita-Sys­tem ist durch den aku­ten Fach­kräf­te­man­gel extrem belas­tet. Was wäre die Kon­se­quenz einer kurz­fris­ti­gen Ver­bes­se­rung der Per­so­nal­schlüs­sel, ohne dass zuvor deut­lich mehr aus­ge­bil­de­ter Fach­kräf­te­nach­wuchs in das Kita-Sys­tem kommt? Not­wen­di­ge Per­so­nal­schlüs­sel, die aktu­ell vie­ler­orts schon jetzt nicht mehr erfüllt wer­den kön­nen, wer­den noch öfter unter­schrit­ten und der dadurch regel­mä­ßig akti­vier­te Maß­nah­men­plan inklu­si­ve der damit ver­bun­de­nen Betreu­ungs­ein­schrän­kun­gen wür­de zuneh­mend zemen­tiert werden.

Das Ein­pla­nen von Per­so­nal­puf­fern bzw. bereit­stel­len von Ver­tre­tungs­pools, damit urlaubs- und krank­heits­be­ding­te Unter­per­so­na­li­sie­run­gen auf­ge­fan­gen wer­den kön­nen, ist eine Auf­ga­be des Trä­gers. Der Trä­ger ist gemäß KiTaG dazu ganz­jäh­rig ver­pflich­tet, das not­wen­di­ge Per­so­nal für den Betrieb der Kita vor­zu­hal­ten und bei Per­so­nal­un­ter­schrei­tun­gen ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. Dies soll bei­spiels­wei­se durch eben genann­te Ver­tre­tungs­pools von Sei­ten des Trä­gers gewähr­leis­tet wer­den. Durch ein ziel­füh­ren­des Per­so­nal­ma­nage­ment ist auch die Refi­nan­zie­rung der Ver­tre­tungs­kräf­te über das Land gewähr­leis­tet. Inso­fern haben die Trä­ger der Ein­rich­tung Hand­lungs­mög­lich­kei­ten, um die per­so­nel­le Situa­ti­on zu ver­bes­sern, damit es nicht plan­mä­ßig zu Betreu­ungs­ein­schrän­kun­gen kommt. Wei­ter­hin gibt es über­all die Mög­lich­keit durch den Trä­ger betriebs­er­laub­nis­re­le­van­tes Zusatz­per­so­nal über das Sozi­al­raum­bud­get zu bean­tra­gen oder auch über das Land refi­nan­zier­ba­re und nicht durch einen Per­so­nal­schlüs­sel gede­ckel­te Haus­wirt­schafts­kräf­te begrün­det zur Ent­las­tung der Fach­kräf­te einzustellen.

Die aktu­el­le Situa­ti­on rund um die The­men Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung unse­rer Kin­der füh­ren an vie­len Stel­len zu Frust, Ent­täu­schung und auch Exis­tenz­not. Es darf nicht so weit kom­men, dass der Frust und die Not der Eltern zur Last der Fach­kräf­te wer­den. Hier sind alle Mit­glie­der der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft auf­ge­for­dert, Auf­klä­rungs­ar­beit zu leis­ten. Die Ver­ant­wort­li­chen für die Situa­ti­on vor Ort sind weder Kita-Lei­tung, noch die päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te. Die­se sowie auch Eltern­aus­schüs­se müs­sen die Situa­ti­on vor Ort rich­tig kana­li­sie­ren und an den Ansprech­part­ner in ers­ter Instanz, den Trä­ger der Ein­rich­tung, herantreten.

Ein Blick auf die seit Juli 2021 mit dem KiTa Gesetz (KitaG) gel­ten­de Rechts­la­ge ist auch nicht ohne die Berück­sich­ti­gung der Vor­ga­ben durch das SGB VIII (Bun­des­recht) mög­lich. Das SGB VIII gibt einen abs­trak­ten Rah­men für die Gesetz­ge­bung des Lan­des vor, da das Land nur Recht schaf­fen darf, wo der Bund es nicht tut. So hat bereits das alte KitaG den Rechts­an­spruch auf eine sie­ben­stün­di­ge Betreu­ung am Vor- und Nach­mit­tag vor­ge­ge­ben. Bedarfs­pla­ne­risch soll­te auch vor dem 1.7.2021 dem Bedarf der Fami­li­en an einer Betreu­ung über Mit­tag inklu­si­ve Mit­tag­essen Rech­nung getra­gen wer­den. Inso­fern liegt ein gewich­ti­ges Pro­blem auch in der unzu­rei­chen­den Bedarfs­pla­nung der Ver­gan­gen­heit, wel­che die Bedar­fe der Fami­li­en nicht berück­sich­tigt hat, was in einem Groß­teil der Jugend­amts­be­zir­ke lei­der immer noch gän­gi­ge Pra­xis ist.

Die Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen für Fach­kräf­te liegt in der Ver­ant­wor­tung unter­schied­lichs­ter Ebe­nen. Für die Aus­bil­dungs­ka­pa­zi­tä­ten an den Schu­len ist bspw. das Land ver­ant­wort­lich. Jedoch haben auch Kom­mu­nen, Trä­ger, Gewerk­schaf­ten und Eltern Mög­lich­kei­ten Ein­fluss zu neh­men. Für die Aus­bil­dungs­ka­pa­zi­tä­ten in den ein­zel­nen Kitas bspw. ist das Land nicht ver­ant­wort­lich. Die Bedürf­nis­se der Fach­kräf­te sind hete­ro­gen, so dass sich kein Ver­ant­wort­li­cher raus­neh­men darf. Nur im Zusam­men­spiel und durch die Aus­schöp­fung der eige­nen Mög­lich­kei­ten auf allen Ebe­nen, las­sen sich Fach­kräf­te im Sys­tem hal­ten und für das Sys­tem gewinnen.

Aus genann­ten Grün­den, die nicht abschlie­ßend auf­ge­führt sind, ist es uner­läss­lich, Trä­ger und Kom­mu­nen bei der Kri­tik vor Ort nicht aus­zu­spa­ren. Das KiTaG und die erlas­se­nen Lan­des­ver­ord­nun­gen geben jedem Kita-Akteur Mög­lich­kei­ten und Handlungsspielräume.

Auch das The­ma Finanz­mit­tel von Sei­ten des Lan­des wird immer wie­der ange­spro­chen. Dabei wird außer Acht gelas­sen, dass der Bereich Kita, inklu­si­ve der dafür not­wen­di­gen Aus­ga­ben, ganz klar Auf­ga­be der Kom­mu­nen ist und bleibt. Der aktu­ell mas­si­ve Aus­bau- und Sanie­rungs­be­darf ist auch eine Fol­ge von jahr­zehn­te­lan­ger Ver­nach­läs­si­gung der Kitas durch die Kom­mu­nen. Lei­der wird teil­wei­se ver­sucht die­se Fak­ten­la­ge durch geziel­te Fehl­in­for­ma­ti­on zu ver­tu­schen. Dadurch wird die Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft hand­lungs­un­fä­hig gemacht.

Das Land ist sich sei­ner Ver­ant­wor­tung für das Kita-Sys­tem bewusst und wird aktiv. Zum Bei­spiel, hat es eine Fach­kräf­te­kam­pa­gne gestar­tet, Lehr­plä­ne für die Aus­bil­dung und Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten über­ar­bei­tet, und Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für Per­so­nal und Bau­maß­nah­men geschaf­fen. Das Land han­delt hier nach dem im SGB VIII fest­ge­schrie­be­nen Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip. Die­ses bedeu­tet ver­ein­facht: Was der Ein­zel­ne, die Trä­ger und Kom­mu­nen, aus eige­ner Kraft tun kön­nen, darf nicht von einer über­ge­ord­ne­ten Instanz – auch nicht dem Staat – an sich gezo­gen wer­den. Es soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Kom­pe­tenz und Ver­ant­wor­tung vor Ort aner­kannt und genutzt wer­den. Das schließt aller­dings die staat­li­che Pflicht ein, die Ver­ant­wort­li­chen vor Ort so zu stär­ken, dass sie ent­spre­chend tätig wer­den kön­nen. Die­ser Ver­pflich­tung kommt das Land durch die Refi­nan­zie­rung von Per­so­nal­kos­ten sowie diver­se Inves­ti­ti­ons­pro­gram­me etc. grund­sätz­lich nach.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma Fach­kräf­te­man­gel sind auch im Posi­ti­ons­pa­pier des LEA hier nach­zu­le­sen

Peti­tio­nen, Brand­brie­fe und sons­ti­ge Initia­ti­ven — LEA (lea-rlp.de)

Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Mit dem Rund­schrei­ben 54/2023 teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass über­gangs­wei­se die Bele­gung von U2-Plät­zen durch Kin­der über 2 Jah­ren ermög­licht wird.

Grund­sätz­lich gilt:

  • Es gibt in einer Kita U2- (Kin­der unter zwei Jah­re) und Ü2- (Kin­der über zwei Jah­re) Plät­ze. Die­se sind unter­schied­lich personalisiert.
  • Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant wer­den, dass recht­zei­tig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an sei­nem zwei­ten Geburts­tag auf einen Ü2-Platz wech­seln kann.
  • Der ent­spre­chen­de Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganz­jäh­rig belegt und kann auch nicht ander­wei­tig belegt wer­den. Dem­entspre­chend sind auch die U2-Plät­ze nicht ganz­jäh­rig belegt. Bei­de Plät­ze wer­den aber für das kom­plet­te Jahr voll mit Per­so­nal aus­ge­stat­tet (gut für Kin­der und Kita-Per­so­nal, nach­tei­lig für die Kostenträger)
  • Pro­blem­la­ge: Über­all dort, wo bis­her nicht bedarfs­ge­recht geplant wur­de ODER wo die Umset­zung eines eigent­lich pas­sen­den Bedarfs­plans nicht recht­zei­tig erfolgt ist (zb. durch schlep­pen­den Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plät­ze. Dies hat oft auch den Weg­fall von U2-Plät­zen zufolge.

Alle wei­te­ren erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sind direkt dem Rund­schrei­ben zu entnehmen.

Wir als Eltern­ver­tre­tung begrü­ßen die­se Anpas­sung und erhof­fen uns einen posi­ti­ven Effekt auf den bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau der Kita-Plätze!